Neue Justiz 1954, Seite 401

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 401 (NJ DDR 1954, S. 401); auch, wie freudig die Bereitwilligkeit der Rechtsanwälte zur Mitarbeit an diesen hohen Aufgaben entgegenom-men wird, indem eben Mitglieder unseres Kollegiums zur Wahl vorgeschiagen wurden. Die gesellschaftliche Arbeit beschränkt sich jedoch nicht allein auf die Friedensbewegung. Der Vorsitzende des Kollegiums gehört dem Zentralvorstand der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands an, ein weiteres Mitglied dem Bezirksvorstand Halle. Andere sind als Kreisgruppenorganisatoren tätig. Zu 7: Von einer hervorragenden Bedeutung für das Kollegium der Rechtsanwälte sind die Beschlüsse des 17. Plenums des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Es kann schon gesagt werden, daß gerade seitens der Anwaltschaft das Gesicht dem Dorfe und seiner Entwicklung sehr wenig zugewendet wurde. Das mag zu einem gewissen Teil daran gelegen haben, daß der Anwalt eben in der Stadt tätig war und daß das rechtsuchende Publikum des Dorfes ihn in seinem Büro aufsuchte. Es wurde bereits an anderer Stelle ausgeführt, daß es nicht allein auf die Tätigkeit des Anwalts im konkreten Falle ankommt, sondern daß er im gesellschaftlichen Leben an hervorragender Stelle zu stehen hat, um des Vertrauens der werktätigen Menschen gewiß zu sein. Keine schönere Aufgabe bietet sich daher einem Mitglied des Kollegiums, als die, entsprechend den Richtlinien des 17. Plenums seine Aufmerksamkeit durch aktive Mitarbeit der fortschrittlichen Entwicklung auf dem Lande zuzuwenden. Schon seit Jahren gehören zwei Mitglieder des Kollegiums den Volksvertretungen ihrer Wohnsitzlandgemeinden an. Der Leiter der Zweigstelle Eisleben hat die Patenschaft über die Landgemeinde Klostermansfeld übernommen, der Leiter der Zweigstelle Naumburg über die Gemeinde Roßbach, der Leiter der Zweigstelle Köthen über eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft seines Kreisgebiets, desgleichen der Leiter der Zweigstelle Querfurt sowie der Vorsitzende des Vorstandes über die Landgemeinde Luppenau im Kreis Merseburg und die dortigen beiden Produktionsgenossenschaften. Die geschilderten Beispiele zeigen, daß sich ein großer Teil der Mitgliedschaft unseres Kollegiums bewußt ist, welche gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen sind. Der Durchbruch ist erzielt. Der Rechtsanwalt will nicht nur ein guter Fachmann auf seinem Spezialarbeitsgebiet sein. Er muß und er wird zeigen, daß er als ein Vertreter der fortschrittlichen Intelligenz bereit ist, gemeinsam im Bündnis mit der Arbeiterklasse und den werktätigen Bauern die vor uns allen stehenden großen Ziele zu verwirklichen.“ * Die besonderen Aufgaben der Bezirksstaatsanwalt-schaften im Jahr der großen Initiative hat der Staatsanwalt des Bezirks Rostock bereits in dieser Zeitschrift entwickelt3). Sein jetzt vorliegender Erfüllungsbericht zeigt jedoch nur die Verwirklichung derjenigen Aufgaben, die auf dem Gebiet der Propagandaarbeit liegen. Demgegenüber stellt der Bezirksstaatsanwalt von Leipzig in den Mittelpunkt seiner Darlegungen die Methoden zur Verbesserung der Anklagetätigkeit des Staatsanwalts. „Die Diskussion über den Aufruf des Bezirksgerichts Leipzig ergab, daß die Vorschläge nicht schematisch auf die Staatsanwaltschaft übertragen werden können. Die Erfahrung lehrt uns, daß die Beseitigung politischer und organisatorischer Mängel in der Arbeit der Staatsanwaltschaft nicht allein durch Selbstverpflichtungen einzelner Kollegen möglich ist. Die allseitige Zusammenarbeit der Belegschaft, die Entfaltung einer breiten Initiative aller mit konkreten Aufgabenstellungen, ist der Rahmen, in dem auch die Selbstverpflichtung des einzelnen Erfolge zeitigt. Aus dieser Erkenntnis heraus schufen wir ein Kollektiv, dessen analysierende Tätigkeit dazu beiträgt, noch bestehende politisch-ideologische Mängel und Schwächen sowie technisch-organisatorische Fehler beseitigen zu helfen. Die Arbeit dieses Kollektivs ist gut und trägt entscheidend zur Verbesserung der Arbeit bei. Bei der Festlegung konkreter Maßnahmen wurde der besonderen Struktur der Staatsanwaltschaft Leipzig, für die das Bestehen 14 dezentralisierter Stadtbezirke charakteristisch ist, besondere Beachtung geschenkt. Die Stadtbezirke bilden einen organisatorischen Schwer- 3) NJ 1954 s. 80. Punkt. Wir nahmen einen qualitätsmäßigen Kräfteausgleich innerhalb der Staatsanwälte der einzelnen Stadtbezirke vor. Einige erfahrene Staatsanwälte übernahmen als Selbstverpflichtung Patenschaften über neu hinzugekommene Kader. Als Beispiel sei im folgenden die Selbstverpflichtung des Staatsanwalts Mager wiedergegeben: ,In der Erkenntnis, daß das Jahr 1954 von uns allen erhöhte Anstrengungen erfordert, gehe ich folgende Verpflichtung ein: 1. Die Übernahme der Patenschaft über den Staatsanwalt des Stadtbezirks 3, umfassend die regelmäßige fachliche Betreuung dieser Dienststelle, mindestens einmal alle 10 Tage, die Hilfe für den Kollegen Kreisstaatsanwalt bei der Erledigung schwieriger Verfahren auch außerhalb dieser Zeit sowie die kameradschaftliche Hilfe für den Kollegen Kreisstaatsanwalt bei der Überwindung organisatorischer und sonstiger Schwierigkeiten. 2. Die anklagefertige Bearbeitung von monatlich höchstens 15 Verfahren der Schwerpunktabteilung beim Staatsanwalt des Bezirks.“ Weiter verbesserten wir das System der fachlichen Betreuung aller Kreisstaatsanwälte durch Spezialisierung der Instrukteurtätigkeit. Die Betreuung der Kreisstaatsanwälte durch nur einen Instrukteur hinsichtlich des gesamten Aufgabengebiets eines Kreisstaatsanwalts birgt die Gefahr der oberflächlichen Anleitung und der Vernachlässigung einzelner Fachgebiete in sich. Durch diese Spezialisierung der Instrukteurtätigkeit wird erreicht, daß sich der betreffende Instrukteur umfassende Kenntnis auf seinem Fachgebiet erwirbt und daß seine Überprüfung und Anleitung gründlicher und erschöpfender ist und daß vor allem dadurch die Qualifizierung der einzelnen Kreisstaatsanwälte rasch fortschreitet. Der Hauptaufgabe, vor die die Partei der Arbeiterklasse uns alle stellt, nämlich die breiten Massen der Bevölkerung zu gewinnen, wendeten wir verstärkte Aufmerksamkeit zu.4) Durch alle diese Maßnahmen, die nur einen Anfang darstellen, verbunden mit systematischer Kontrolle der gefaßten Beschlüsse und Selbstverpflichtungen sowie durch stärkere Entfaltung von Kritik und Selbstkritik hoffen wir, eine entscheidende Verbesserung unserer Arbeit zu erreichen.“ Den ganzen Umkreis der unmittelbar fachlichen und der propagandistischen Aufgaben sowie auch die Pflicht zur eigenen Qualifizierung umfassen die vielfältigen Selbstverpflichtungen der Bezirksstaatsanwaltschaft Magdeburg, die allerdings vielfach in sehr allgemeinen Formulierungen gehalten sind und hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. „Die Abteilungsleiter machten sich Gedanken über die Hebung des ideologischen Niveaus der Staatsanwälte; so zog zum Beispiel ein Abteilungsleiter aus dem Ergebnis des letzten Halbjahres 1953 die Schlußfolgerung, daß die Arbeit der Staatsanwälte in den Kreisen und Stadtbezirken auf zivilrechtlichem Gebiet rasch verbessert werden muß, da hier entscheidende Mängel bemerkbar waren. In Erkenntnis dieser Tatsache schlug er dem Staatsanwalt des Bezirks vor, kurzfristige Lehrgänge auf dem Gebiet des Zivilrechts unter Beachtung bestimmter Schwerpunkte durchzuführen.“ So häufig in all den Plänen und Berichten die Notwendigkeit der eigenen fachlichen und allgemein-ideologischen Weiterbildung betont wird, findet sich doch eine konkrete Verpflichtung (und auch sie ist noch nicht konkret genug) zur ernsthaften Vorbereitung des bald beginnenden Fernstudiums nur in einem einzigen Plan: dem des iBezirksstaatsanwalts von Magdeburg. Die Aussprache in Magdeburg umfaßte weiter solche Fragen wie Verbesserung des Plädoyers und der Sprechstundentätigkeit der Staatsanwälte, die nicht zur Rechtsantragstelle werden darf, sondern von den Werktätigen dazu benutzt werden soll, den Staatsanwalt als den Hüter der Gesetzlichkeit in Anspruch zu nehmen. Es wurden Selbstverpflichtungen bezüglich der Verbesserung der ideologischen Arbeit, verstärktes Studium im Parteilehrjahr der SED und bei der Vorbereitung zum Fernstudium, Unterstützung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Leistung von Aufbauschichten übernommen. Zusammenfassend heißt es: 4) Uber die Entfaltung der Initiative der Kreisstaatsanwälte in den Landkreisen zur Betreuung der LPG und MTS, vgl. Kampfrad in NJ 1954 S. 159. 401;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 401 (NJ DDR 1954, S. 401) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 401 (NJ DDR 1954, S. 401)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft unumgänglich und eine konsequente Bestrafung der Handlung mit Freiheitsentzug erforderlich. Allerdings ist auch hier zu beachten, daß in Einzelfällen aus politischen Erwägungen, die sich aus der jeweiligen Planstelle Dienststellung ergeben und schriftlich fixiert und bestätigt wurden. sind die Gesamtheit der wesentlichen, besonderen funktionellen Verantwortungen, notwendigen Tätigkeiten und erforderlichen Befugnisse zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit.

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