Neue Justiz 1954, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 4 (NJ DDR 1954, S. 4); dieser zur Adenauerregierung in Opposition stehenden, aber nicht verfassungswidrigen Tendenz der Broschüren willen geht das höchste Gericht der Bonner Bundesrepublik dazu über, entgegen den gerichtlich fest-gesteliten und unwiderlegbaren Tatsachen den Inhalt der Broschüren mittels demagogischer Manöver für hochverräterisch zu erklären. Diese Tatsache beweist somit eindeutig: Nicht die äußerlich erkennbare und im Einzelfall festgestellte gesetzwidrige Handlung, sondern die regierungsfeindliche Gesinnung soll bestraft werden. Geführt wurde dieser Prozeß gegen fünf Broschüren, getroffen werden sollte aber die Volksbewegung für die Wiedervereingung Deutschlands und die Erhaltung des Friedens. Indem das höchste westdeutsche Gericht den Inhalt der Broschüren als hochverräterisch umfälschte und verurteilte, stempelt es jeden Menschen, der die gleichen Ziele vertritt, zum Hochverräter. Diese Behauptung wird durch die Tatsache bewiesen, daß sich die westdeutschen Gerichte bei der Verurteilung von Friedenskämpfern und Demokraten ohne eigene Ausführungen auf dieses Urteil berufen und damit den „hochverräterischen“ Charakter der Ziele der Friedensbewegung als „gerichtsbekannt“ voraussetzen. Auch in Westdeutschland mehren sich die Stimmen der Kritik gegen dieses Urteil, gegen die Methode, dieses Urteil zum „Muster“ für alle Prozesse gegen Friedenskämpfer zu nehmen. Sie kommen aus den Kreisen, die mit Recht erkennen, daß sich die Tendenz dieses Urteils und dieser Methode nicht nur gegen die Kommunistische Partei Deutschlands richtet und gegen jene Kreise, die sich konsequent für die Erhaltung des Friedens und die Wiedervereinigung Deutschlands ein-setzen, sondern gegen jede Opposition gegen die Adenauerregierung schlechthin. Auch verschiedene westdeutsche Gerichte vermeiden es neuerdings, Strafverfahren gegen Friedenskämpfer unter schematischer Berufung auf das Fünf-Broschüren-Urteil durchzuführen. Trotzdem ist seine Wirkung in einer großen Anzahl von Verfahren gegen friedliebende Bürger Westdeutschlands zu spürern-So wurde z. B. der Bergarbeiter Heinrich Bramkamp durch Urteil des Landgerichts in Dortmund vom 13. Mä'i 1953 (Lok Ms 20/52) wegen Verbreitung von Schriften hochverräterischen Inhalts verurteilt, weil er ein Flugblatt „Zum Brief des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ an ihm bekannte Gewerkschaftskollegen zu senden versucht hatte. Den angeblich hochverräterischen Inhalt des Flugblattes sucht das Gericht lediglich durch die Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zu beweisen. In den z. Z. laufenden Ermittlungsverfahren und in den erhobenen Anklagen wird nach der gleichen Methode verfahren. Das geschieht beispielsweise in der Anklageschrift des Oberbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 28. Juli 1953 (StE 160/52) gegen Friedrich Thrun u. a. Zuerst muß der Staatsanwalt zugeben: „Die offiziellen Programme der Organisation verkünden Ziele, die mit dem Grundgesetz vereinbar scheinen“. Es wird also festgestellt, daß die geäußerten Ziele nicht verfassungswidrig sind. Es wird weiter festgestellt, daß die Bewegung sich gegen die Politik der Adenauerregierung richtet: „Aus dem vorstehend geschilderten Sachverhalt ergibt sich, daß das DAK (Deutsches Arbeiterkomitee gegen Remilitarisierung Deutschlands in Westdeutschland D. Verf.) in heftigster Form und ohne Hemmungen die Politik der Bundesregierung bekämpft“. Und deshalb wird dieser Bewegung einfach unter Berufung auf das Fünf-Broschüren-Urteil unterstellt: „Die wahren Ziele des DAK sind auch weder die angegebenen noch die von den Angeschuldigten behaupteten, vielmehr bezweckt das DAK den Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung auf revolutiohärem Wege“. Den Beweis für eine Zielsetzung, die weder „behauptet“ noch „angegeben“, noch in anderen Worten oder Taten der Beschuldigten geäußert worden ist, wird kein Gericht der Welt erbringen können, denn es gibt und kann keinen anderen Maßstab für die Gesinnung eines Menschen geben als seine Worte und Taten. So können wir eindeutig erkennen, daß das höchste westdeutsche Gericht und der Oberste Staatsanwalt die anerkannten und gesetzlich verankerten Grundsätze verletzen. Mit dem Fünf-Broschüren-Urteil leitet das höchste Gericht der Adenauerjustiz die unteren Gerichte und der Oberste Staatsanwalt die ihm unterstellten Staatsanwälte an, wie sie den Sachverhalt zu verfälschen haben. Sie wenden dabei die bekannte Methode der faschistischen Justiz an, der oppositionellen Bewegung Ziele zu unterschieben, die sie nicht hat und die ihrer wirklichen Tätigkeit widersprechen. Nachdem sie so Ziele konstruiert haben, die nirgendwo und zu keiner Zeit von den Angeklagten oder Beschuldigten geäußert worden sind, wandeln sie die zur Regierung in Opposition stehende Bewegung in eine verfassungswidrige um. Charakteristisch dafür ist das oben erwähnte Urteil des Landgerichts Dortmund. Der angeklagte Arbeiter versuchte, Flugblätter zu versenden. Nach den eigenen Feststellungen des Gerichts wird in dem Flugblatt vorgeschlagen, gemeinsame Beratungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands über geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Kräfte des Friedens und der Demokratie durchzuführen. Das Gericht stellt weiter fest, daß das Flugblatt auffordert, den Kriegskurs der Adenauerregierung und ein neues 1933 durch die Herstellung der Aktionseinheit der Arbeiterbewegung und den Zusammenschluß aller patriotischen Kräfte zu verhindern. Es fordert auf, durch Kundgebungen, Demonstrationen, durch Streiks und Massenstreiks den Generalvertrag zu vereiteln und einen Friedensvertrag mit Deutschland auf der Grundlage der sowjetischen Verhandlungsvorschläge zu erkämpfen. Weder die Zielsetzung noch die vorgeschlagenen Maßnahmen widersprechen daher der Verfassung. Entgegen den tatsächlichen Feststellungen behauptet das Urteil, daß diese Zielsetzung hochverräterisch sei, „da der Zustand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf außerparlamentarischem Wege, mit außer-pariamentarischen Mitteln, u. a. durch Streiks und Massenstreiks gewaltsam (vom Verf. gesperrt) geändert werden soll“. Noch drastischer kommt diese Fälschungsmethode in der Anklageschrift der Oberstaatsanwaltschaft Dortmund vom 17. April 1953 (A 2 18 Js 13/52) gegen den Dreher Bischoff und den Bergmann Held zum Ausdruck. Die beiden Arbeiter haben wie die Staatsanwaltschaft feststellt für eine Konferenz junger Metallarbeiter und Lehrlinge Westdeutschlands einen Aufruf ausgearbeitet, der nach einstimmiger Billigung der Konferenzteilnehmer als Flugblatt gedruckt und verteilt werden sollte. In dem Flugblatt wurde zum Kampf gegen den Generalkriegsvertrag und zur Aktionseinheit der Arbeiter aufgerufen. Es wurde vorgeschlagen, den Abschluß des Generalvertrages durch Massenstreiks und organisierte Demonstrationen zu verhindern. Die Anklageschrift behauptet einfach, die vorstehenden Äußerungen hätten hochverräterischen Charakter: „Die Aufforderung zum Massenstreik und zur Erzwingung politischer Entscheidungen mit dem Ziele der Errichtung der Diktatur des Proletariats enthalten einen hochverräterischen Angriff auf die im Grundgesetz verankerte verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik“. Die Staatsanwaltschaft bringt es also fertig, den Massenstreik zur Verhinderung des Generalvertrages in einen Streik zur Errichtung der Diktatur des Proletariats in Westdeutschland umzuwandeln, obwohl in dem sehr kurzen Text des Flugblattes kein Wort über die Errichtung der Diktatur des Proletariats gesprochen wird. Das Amtsgericht Hannover erließ am 20. Juli 1953 während des Ermittlungsverfahrens gegen den Schlosser Osburg (A.Z. 47 G.s. 505/53; 2 J s. 1236/53 H.a.) einen Beschluß, in dem es heißt: „Der Aufruf der ,Niedersächsischen Gemeinschaft zur Wahrung demokratischer Rechte“ wirft der Bundesregierung Rechts- und Verfassungsbruch vor und ladet die Bevölkerung zu einem Kongreß zur Wahrung der demokratischen Rechte ein. Die Abfassung des Aufrufs läßt erkennen (vom Verf. gesperrt), daß es sich bei dieser Gemeinschaft um ein getarntes KPD-Unternehmen handelt und daß das Streben nach einer friedlichen Wiedervereinigung, von dem die Rede ist, dahin verstanden werden muß (vom Verf. gesperrt), daß auch die Bundesrepublik unter Führung der SED der sowjetischen Besatzungszone ein volksdemokratischer Satellitenstaat werden soll“. 4;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 4 (NJ DDR 1954, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 4 (NJ DDR 1954, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der vielfältigen Führungen der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt, erfordert die Befähigung der Mitarbeiter zur Zweikampfführung und zum Einsatz von Mitteln und Methoden der Terrorabwehr.

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