Neue Justiz 1954, Seite 399

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 399 (NJ DDR 1954, S. 399); um die immer wiederkehrenden, grundsätzlichen Fehler der Kreisgerichte festzuhalten, diese in den Tagungen mit den betreffenden Richtern durchzusprechen und so eine Verbesserung der Rechtsprechung zu erreichen. Auch beim Bezirksgericht Suhl hat man, wenn auch nach einigem Zögern, diese Aufgaben als die wichtigsten erkannt, nachdem zunächst die Auffassung geherrscht hatte, daß „die Selbstverpflichtungen von Leipzig eigentlich nur Selbstverständlichkeiten enthielten.“ Nach eingehenden und gründlichen Diskussionen gelangte man daher dort erst im März zur Formulierung der folgenden Selbstverpflichtungen: „1. Die von den einzelnen Senaten gefällten Urteile werden unter Beachtung der vom Bezirksgericht Leipzig aufgeführten Gesichtspunkte2) im Austausch durch einen anderen Senat überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird sofern wesentliche Mängel festgestellt sind oder eine abweichende Meinung vertreten wird durch den Überprüfenden in der Dienstbesprechung vorgetragen und die Ansicht des Richterkollektivs gehört. 2. Der Zivilsenat wird jeden Prozeß so gründlich vorbereiten, daß grundsätzlich nach zwei Terminen Urteil ergehen kann. In tatsächlich einfach gelagerten Fällen werden notwendige Zeugen usw. im Wege der prozeßleitenden Verfügung bereits zum ersten Termin geladen, damit die Sache gleich entschieden werden kann. Dadurch wird eine noch kürzere Bearbeitungsdauer erzielt werden können. 3. Der Vorsitzende des 3. Senats verpflichtet sich, gemeinsam mit der Schreibkraft die bereits angelegte Rechtskartei in Straf- und Zivilsachen auf dem laufenden zu halten. Diese Kartei dient der schnelleren Übersicht über die in der „Neuen Justiz“ veröffentlichten Entscheidungen und Aufsätze und ermöglicht eine einheitliche Rechtsprechung des Bezirksgerichts. 4. Die einzelnen Strafsenate verpflichten sich zur Anlegung von Kritikblättern in allen Verfahren zweiter Instanz, in denen Mängel der erstinstanzlichen Rechtsprechung und Bearbeitung festgestellt werden, die keine Gerichtskritik nach § 4 StPO rechtfertigen. Solche Kritikblätter wird auch der Zivilsenat für zweitinstanzliche Verfahren anlegen. Diese Kritikblätter werden am Ende eines jeden Quartals ausgewertet und haben das Ziel, die Arbeit der Richter und Geschäftsstellen bei den Kreisgerichten zu verbessern.“ Demgegenüber enthält der Plan des Bezirksgerichts Dresden in unmittelbarer Beziehung auf die rechtsprechende Tätigkeit nur eine einzige, allerdings wohl wichtige Selbstverpflichtung, die dahin geht, daß der Direktor des Bezirksgerichts’ allmonatlich in einer Arbeitsbesprechung „eine politische Auswertung der in den Entscheidungen des Bezirksgerichts enthaltenen Beurteilung gesellschaftlicher Vorgänge im Zusammenhang mit der allgemeinen politischen Situation“ gibt, d. h. sich mit denjenigen Formulierungen von Urteilsbegründungen sorgfältig und kritisch beschäftigt, in denen die einzelnen Senate sich mit der sozialen und politischen Entwicklung in unserem Staat auseinandersetzen. (Wir vermuten, daß sich für diese Aufgabe ein dankbares Feld in den Entscheidungen mancher Kreisgerichte findet.) Einen breiten Raum nehmen in den meisten Berichten die Verpflichtungen zur Durchführung von Justizaussprachen und Rechtsberatungen ein, wobei Rostock den ländlichen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zuwendet. Sollte dies nicht in Frankfurt in ebenso starkem Maße und auch in allen anderen Bezirken erforderlich sein? Wenn auch die meisten Berichte das ernsthafte Bemühen erkennen lassen, die Verbindung zur werktätigen Bevölkerung noch weit enger zu gestalten und überall volles Verständnis für unsere Gesetze und die Arbeit unserer Gerichte zu schaffen, so erwähnt doch nur das Bezirksgericht Frankfurt (Oder) die Selbstverpflich-tung einer Richterin, hierzu durch ihre Mitarbeit an der Tagespresse beizutragen. Fast alle Berichte beschäftigen sich mit der Aufgabe der Qualifizierung der eigenen Kader und enthalten zahlreiche wertvolle Selbstverpflichtungen einzelner Kollegen hierzu. In den meisten Fällen haben sich die Gerichte auch darüber Gedanken gemacht, wie sie die Erfüllung der in diesem Plan der großen Initiative enthaltenen Verpflichtungen am besten kontrollieren 2) Vgl. NJ 1953 S. 759. können. Sie sind hierbei zu dem Ergebnis gelangt, daß ihre Aufnahme in den jeweiligen Quartals-Arbeitsplan am einfachsten und zuverlässigsten ist. * In den Berichtender Justizverwaltungsstellen steht die Aufgabe einer guten Organisierung der Arbeit mit den Instrukteuren im Vordergrund. In diesem Zusammenhang schreibt die Justizverwaltungsstelle Karl-Marx-Stadt : „Jeder Instrukteur der Justizverwaltungsstelle Karl-Marx-Stadt hatte sich verpflichtet, unsere Kreisgerichtsdirektoren bei der Führung eines Berichtstagebuchs anzuleiten. Diese Verpflichtung ist bis jetzt restlos erfüllt worden. Es mußte erreicht werden, daß die Kreisgerichtsdirektoren als ständige Vertreter der Justiz in den Kreisen sich aufmerksamer und intensiver mit der Lage und Entwicklung ihres Kreises befaßten. Unsere Arbeit kann nuf dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn die Kreisgerichte einen zuverlässigen Überblick über die Lage in ihrem Kreise haben. In dieses Berichtstagebuch müssen alle besonderen Aufgaben, Vorkommnisse und Erfahrungen eingetragen werden, die sich aus der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen, aus der Verbindung mit der Bevölkerung und aus der Tätigkeit des Gerichts selbst ergeben. Die Kreisgerichtsdirektoren werden dadurch gezwungen, sich mit den Besonderheiten ihres Kreises vertraut zu machen und die Schlußfolgerungen für ihre Arbeit daraus zu ziehen.“ Karl-Marx-Stadt berichtet auch von einer Selbstverpflichtung der Instrukteure bezüglich der Anleitung der Kreisgerichte in einer für die Entwicklung des neuen Kurses zweifellos wichtigen Frage: „Die Instrukteure haben sich verpflichtet, bei den Richtern darauf hinzuwirken, daß in jedem Falle der Schädigung von Volkseigentum auch die sofortige Entscheidung über die Ersatzleistung mit' dem Strafverfahren verbunden wird. Diese Verpflichtung konnte bisher noch nicht restlos erfüllt werden, da dazu eine längere Zeit erforderlich ist.“ Demgegenüber beschränkt sich der Bericht der Justizverwaltung Halle darauf, eine wertvolle, selbstkritische Arbeitsmethode eines einzelnen Gerichts festzuhalten, ohne daran die Verpflichtung zu knüpfen, sie auch bei anderen Kreisgerichten anzuregen: „Beim Kreisgericht Artern werden zur Beschleunigung der Zivilprozesse monatlich in Form einer kollektiven Selbstkontrolle alle Verfahren besprochen, die länger als drei Monate anhängig und noch nicht entschieden sind, und gemeinsam konkrete Maßnahmen zur schnellen Beendigung festgelegt.“ * Die Kollegien der Rechtsanwälte haben sich offensichtlich nicht alle mit den Anregungen des Bezirksgerichts Leipzig auseinandergesetzt. Besonders leicht machte es sich das Kollegium in P o t s d a m. Es erhielt einen Plan des Dresdener Kollegiums mit einer Reihe von Vorschlägen darüber, in welcher Weise die Rechtsanwälte a'us den Kollegien sich in diese Bewegung der Selbstverpflichtungen einbeziehen könnten, und stellte fest, daß in Potsdam schon alles verwirklicht sei, wozu andere Rechtsanwaltskollegien sich vielleicht erst noch verpflichten müßten. Teilnahme an Justizaussprachen, publizistische Tätigkeit, Mitarbeit im Rahmen von demokratischen Massenorganisationen und vieles mehr ist im Potsdamer Rechtsanwältekollegium bereits so weit verwirklicht, daß sich die Kollegen weder über eine mögliche Steigerung oder Verbesserung dieser ihrer Arbeit noch über eine systematische Kontrolle und Selbstkritik Gedanken zu machen brauchen! Sie setzen sich statt dessen die einzige besondere Aufgabe, die Unkostenquote ihres Kollegiums ständig zu senken. Welche großen Möglichkeiten dabei gerade den Rechtsanwältekollegien gegeben sind, an der Verbesserung des Lebens der Werktätigen mitzuwirken und die Verbindung zwischen ihnen und der Justiz enger zu gestalten, zeigt der Bericht des Kollegiums in Halle, wenn er auch noch nicht in allen Punkten zu einer genügenden Konkretisierung der Einzelaufgaben gelangt: „Die Mitgliedschaft des Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirks Halle hat sich auf Grund der Proklamierung des Jahres der großen Initiative für 1954 u. a. folgende Aufgaben gestellt: 399;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 399 (NJ DDR 1954, S. 399) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 399 (NJ DDR 1954, S. 399)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? Materialien, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten übergeben wurden;. anderen operativen Diensteinheiten Personen zur operativen Nutzung, darunter Personen aus dem Operationsgebiet, angeboten wurden, die aus Sicht der Linie dazu geeignet waren. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Linie war erneut, die Durchführung einer umfangreichen vorbeugenden Tätigkeit.

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