Neue Justiz 1954, Seite 398

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 398 (NJ DDR 1954, S. 398); falsche Gesetzesauslegung und -anwendung usw. In einer Unterhaltssache eines nichtehelichen Kindes wurde als Ergebnis dieser Kontrolle die Kassation beim Staatsanwalt des Bezirks angeregt. Bei der Auswertung des Ergebnisses der Kollektivkontrolle im Richterkollektiv kam es teilweise zu guten kämpferischen Auseinandersetzungen, was besonders positiv gewertet werden muß. Dadurch wurde den Richtern zur Verbesserung der Qualität ihrer Rechtsprechung wirkliche Hilfe und Unterstützung gegeben. Ungenügend dagegen ist die Selbstkontrolle der Entscheidungen durch die Richter gewesen. Diese Selbstkontrolle wurde nur von einigen Kollegen systematisch und ernsthaft durchgeführt, während andere die Bedeutung einer Selbstkontrolle als eine Art Selbstkritik noch unterschätzen. Dabei haben auch einige Senatsvorsitzende ihre Beisitzer nicht oder nur ungenügend bei der Durchführung der Selbstkontrolle unterstützt und angeleitet. Das trifft besonders für den 1. Zivilsenat und den 2. und 3. Strafsenat zu. Diese Mängel lassen erkennen, daß die übernommene Verpflichtung von diesen Richtern nur formal aufgefaßt und nichts oder nur wenig zu ihrer Einhaltung getan wurde. Gegen eine solche Auffassung gilt es daher einen energischen Kampf zu führen, um die Geringschätzung der Erfüllung einer eingegangenen Verpflichtung schnellstens und restlos zu beseitigen. Einen recht erfreulichen Anfang haben die Kollegen im 1. Zivilsenat mit der Einführung neuer Arbeitsmethoden bei der Erledigung der Ehe- und Unterhaltssachen gemacht. Die beiden Besetzungen in diesem Senat sind seit Februar dazu übergegangen, nur noch 3 bzw. 4 Sachen .ie nach Umfang an einem Terminstage anzusetzen und zu verhandeln und im Anschluß an die Verhandlung die Entscheidung schriftlich abzusetzen und zu verkünden. Damit wird nicht nur erreicht, daß bei der Urteilsabsetzung der Prozeßstoff noch frisch in Erinnerung ist und daher die Absetzung der Entscheidung leichter fällt, sondern es entfällt auch die Neufestsetzung eines besonderen Entscheidungstermins und es wird damit eine zum Teil wesentliche Verkürzung der Verfahrensdauer erzielt. Diese Art der Erledigung hat also eine Konzentration des Verfahrens und eine wirklich kollektive Entscheidung zur Folge. Nicht zuletzt- wird eine solche Arbeitsmethode das Vertrauen der Rechtsuchenden in das Gericht wesentlich festigen; denn sie sehen, daß das Gericht sich unmittelbar im Anschluß an die Verhandlung mit ihrer Sache befaßt und die Entscheidung nicht irgendwann schriftlich festgelegt wird. Sie brauchen nicht mehr tage- oder gar wochenlang im Ungewissen über den Ausgang ihrer Sache zu leben, was nicht gerade geeignet war, ihre Arbeitsfreudigkeit zu heben. Auch die Rechtsanwälte werden durch diese Arbeitsmethode zu einer konzentrierten Mitarbeit bei der Erledigung der Streitsache veranlaßt. Natürlich gibt es unter den Richtern die verschiedensten Meinungen über diese neue Arbeitsmethode, wobei die Meinung vorherrschend ist, daß in Zivilsachen wegen ihrer Kompliziertheit ein schriftliches Absetzen der Entscheidung unmittelbar im Anschluß an die Verhandlung nur sehr schwer möglich sei. Solche Auffassungen gab es auch nach dem Inkrafttreten der Strafprozeßordnung vom 2. Oktober 1952 bei unseren Strafrichtern. Heute spricht kein Strafrichter mehr darüber, denn in der Zwischenzeit hat sich eindeutig gezeigt, welche Vorteile sich für ihn und die Kollegen der Geschäftsstelle aus der sofortigen Absetzung der Entscheidungen ergeben ganz abgesehen davon, daß jeder Bürger, der unsere Gerichte in Anspruch nimmt oder vor ihnen steht, verlangen kann und muß. schnellstens in den Besitz der Entscheidung in seiner Sache zu kommen. Wenn sich heute nach einer so kurzen Zeit auch noch nichts Abschließendes über diese neue Methode in der Erledigung der Zivilsachen sagen läßt, so steht aber jetzt schon soviel fest, daß der Durchbruch erzielt ist, ohne daß die Qualität der Entscheidungen darunter leidet, wie die vom Ministerium der Justiz Ende März durchgeführte Revision ergeben hat. Wir müssen und werden auf diesem Wege mutig weitergehen und dieses Neue nach und nach auf alle Zivilsenate übertragen. Dabei gilt es, vor keinerlei Schwierigkeiten zurückzuweichen oder zu kapitulieren. Von einer Unmöglichkeit kann keine Rede mehr sein. Die weiterhin übernommene Verpflichtung der Herstellung eines Wegweisers durch die Rechtsprechung (Rechtssatzsammlung) in Ehe- und Unterhaltssachen ist ebenfalls in Angriff genommen und hat schon einen recht erfreulichen Stand erreicht. Diese Verpflichtung kann entsprechend ihrem Umfang und ihrer Bedeutung im I. Quartal als erfüllt angesehen werden. Die Erprobung der in einem zweitinstanzlichen Senat eingeführten Kontrollkarte ist noch nicht abgeschlossen. Sehr gute Ergebnisse haben die Sekretäre gemeinsam mit einem Wachtmeister bei der Aussonderung alter, im Archiv liegender Akten aus den Jahren 1941 und 1942 erzielt. Bisher haben sie dadurch ungefähr 40 Zentner Altpapier der weiteren Verwendung zugeführt und dabei einen Betrag von etwa 80 DM erzielt. Außerdem ist ein großer Teil brauchbares Schmierpapier dabei gewonnen und der Verwendung zugeführt worden. Einige Protokollanten und Schreibkräfte haben entsprechend der von ihnen übernommenen Verpflichtung regelmäßig Lehrgänge der Volkshochschule besucht und sich in Stenografie und Maschineschreiben weiter qualifiziert. Der Kraftfahrer hat sich der 100 OOOer-Bewegung angeschlossen und sich darüber hinaus verpflichtet, alle zu unserem Patenbetrieb LPG „Karl Liebknecht“ in Großlehna notwendigen Fahrten nach Dienstschluß durchzuführen, ohne dabei eine Überstunde anzurechnen. Die beiden Buchhalter haben die Verpflichtung übernommen. die Angestellte in der Buchhaltung unserer Paten-LPG zu unterstützen und sie weiter zu qualifizieren. Ihre Tätigkeit nehmen sie im II. Quartal auf. Der Direktor des Bezirksgerichts hat die u. a. von ihm übernommene Selbstverpflichtung, bis zum April 1954 im Haus der Jungen Pioniere 16 Vorträge zu halten, mit über 200 Prozent erfüllt. Es wurden anstelle der vorgesehenen 16 Vorträge bis April 1954 insgesamt 35 Vorträge vor den Jungen Pionieren der einzelnen Grundschulen Leipzigs im Haus der Jungen Pioniere und eine Großveranstaltung mit Jungen Pionieren im Pavillon der Nationalen Front durchgeführt. Ein schlechtes Beispiel für die Einhaltung ihrer Selbstverpflichtung gaben drei Richter. Sie haben sich verpflichtet, dem Betriebsschutz der von ihnen betreuten Betriebe bei seiner fachlichen Qualifizierung durch Schulungen Hilfe und Unterstützung zu gewähren, jedoch bisher nichts in dieser Hinsicht getan. In einer Aussprache hierüber schützten sie zuerst eine Reihe angeblich objektiver Schwierigkeiten vor, gaben aber im Laufe der Diskussion ihr fehlerhaftes Verhalten zu und versprachen, das bisher Versäumte schnellstens nachzuholen. Die Kontrolle und Anleitung hinsichtlich der Erfüllung der Selbstverpflichtungen durch die Kommission, die sich aus einem Vertreter der BGL, einem Mitglied der Leitung der Betriebsparteiorganisation der SED, dem 1. Sekretär und dem Direktor des Bezirksgerichts zusammensetzt, erfolgte leider nicht systematisch genug. Hätte eine Kontrolle in gewissen Zeitabständen stattgefunden, dann wäre das Ergebnis beim Bezirksgericht Leipzig nach Ablauf des I. Quartals des Jahres der großen Initiative ein noch besseres.“ Fünf andere Bezirksgerichte haben zunächst noch unterschiedlich vermocht, die Leipziger Initiative zur Verbesserung der eigenen Arbeit auszunutzen. Am Bezirksgericht Rostock haben sich die Kollegen vor allem darauf konzentriert, den Inhalt ihrer Rechtsprechung zu verbessern. Sämtliche Richter sind die Selbstverpflichtung eingegangen, ihre eigenen Entscheidungen nach einem Monat selbstkritisch zu überprüfen, und zwar erstens im Hinblick darauf, ob die Entscheidungen dem Interesse der Mehrheit der Arbeiter und Bauern als den Trägern unserer Staatsmacht entsprechen, und zweitens im Hinblick darauf, ob sie im Rahmen der vom Obersten Gericht entwickelten Grundsatzrechtsprechung liegen. Eine erste Aussprache hierüber zeigte, daß die auf dem Gebiet des Zivilrechts tätigen Richter sich intensiver damit befaßt hatten, weil sie dies aus der Fachschulung für Richter, die im Jahre 1953 durchgeführt worden war, schon gelernt hatten. Die Strafrichter gingen vorerst zögernd an die Dinge heran. Immerhin war es gut, daß sich ein Strafrichter mit seinem Urteil auseinandersetzte, das durch das Oberste Gericht abgeändert worden war. Diese Ansätze weiter zu entwickeln, wird die kommende Aufgabe sein. Zur Verbesserung der Anleitung der Richter der Kreisgerichte haben die Richter eine Kartei angelegt, 398;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 398 (NJ DDR 1954, S. 398) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 398 (NJ DDR 1954, S. 398)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der gesamten Untersuchungstätigkeit systematisch zu erhöhen, wozu die Anregungen und Festlegungen des Zentralen Erfahrungsaustausches. beitrugen. Teilweise wurden gute Ergebnisse erzielt, wurden in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sowie die wesentlichen Realisierungsetappen und ist eine wesentliche Grundlage für die Jahresplanung. Sie wird realisiert durch längerfristige Planvorgaben und Planorientierungen, längerfristige Konzeptionen sowie längerfristige Pläne.

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