Neue Justiz 1954, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 392 (NJ DDR 1954, S. 392); Die Ratstagung der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen im Juni 1954 Von HILDE NEUMANN, Berlin Die Bewegung der Völker für den Frieden, die unablässig an Breite und Stärke gewinnt, führte in der ersten Hälfte dieses Jahres zwei machtvolle, richtungweisende Tagungen durch, die des Weltfriedensrats in Berlin und die der Internationalen Konferenz zur Minderung der Spannung in den internationalen Beziehungen in Stockholm. Auf beiden Tagungen wirkten Juristen als Referenten der wichtigsten Themen mit: in Berlin der Präsident der IVDJ, D. N. Pritt, und in Stockholm der japanische Universitätsprofessor Jamanushi. Schon diese einfache Tatsache zeigt, wie sehr sich in allen Ländern die Erkenntnis entwickelt, daß die Verteidigung des Friedens Hand in Hand geht mit der Verteidigung der Prinzipien des Völkerrechts, daß besondere Anstrengungen für die Wahrung des Rechts zugleich in wirksamer Weise zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Friedens beitragen. So kam denn auch der letzten Ratstagung der IVDJ, die zeitlich zwischen den beiden genannten Zusammenkünften der Weltfriedensbewegung stattfand, besonderes Gewicht zu. Drei Fragen standen auf ihrer Tagesordnung, alle gleich bedeutsam für die Friedenssicherung: die Frage des Verbots der Atom- und Wasserstoffbombe und der Völkerrechtswidrigkeit der Experimente mit ihnen, die Frage der nationalen Sicherheit und die damit verbundene Frage der Unabhängigkeit der Nationen, die Frage der Gewährleistung der staatsbürgerlichen Rechte und Freiheiten durch den Kampf gegen den Gesinnungsterror, gegen den McCharthyis-mus. In drei verhandlungsreichen Tagen wurden diese Fragen eingehend erörtert und ihre Ergebnisse in bedeutsamen Entschließungen zusammengefaßt. * Grundlage für die Aussprachen über die Rechtsfragen, die mit der Herstellung und Anwendung von Wasserstoffbomben verbunden sind, war das Referat des japanischen Universitätsprofessors Jamanushi und ein Gutachten der englischen Haldane Society, die beide insbesondere die kürzlich zum Entsetzen der Welt im Stillen Ozean durchgeführten Atombomben-Experimente behandelten. Jamanushi gab zunächst eirten erschütternden Bericht über den Umfang der Schäden, die durch das verbrecherische Experiment entstanden sind. Außer den lebensgefährlichen Verletzungen der Fischer führte das Experiment auch dazu, „daß Hunderttausende von Fischern und Fischhändlern mit dem Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Jeden Tag müssen Hunderttausende von Fischen, bei denen durch medizinische Untersuchungen eine gefährliche Radioaktivität festgestellt wurde, in das Meer geworfen werden, und sogar vor dem Genuß von Gemüse und Trinkwasser wurde gewarnt. Die Existenz des ganzen japanischen Volkes ist direkt und indirekt bedroht, und die Bevölkerung fürchtet, daß die Vereinigten Staaten erneut einen Versuch mit Wasserstoffbomben durchführen könnten, bei dem nicht nur Fische, sondern auch Gemüse, Fleisch und Trinkwasser für den menschlichen Genuß ungeeignet werden könnten.“ Jamanushi rief aus: „Wir fragen: Kann so etwas als Leben einer zivilisierten Gesellschaft bezeichnet werden, in der die Freiheit garantiert ist? Wer gewährleistet die Freiheit von Furcht? Wenn wir in dieser zivilisierten Welt, diet dank der langen Bemühungen der Menschheit um die Freiheit geschaffen wurde, unser Leben in Angst und Furcht führen müssen, dann wird der Name der Menschheit geschändet. Wenn die Freiheit von dieser Furcht nicht gewährleistet wird, dann werden alle Freiheiten und Rechte, die Kultur und alle Werte bedeutungslos.“ Zur gleichen rechtlichen Folgerung wie Professor Jamanushi, zur Feststellung der unbedingten Völkerrechtswidrigkeit der Experimente, gelangt das Gutachten der Haldane Society unter Anwendung von Prinzipien, wie sie vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag bei der positivrechtlichen Entschei- dung von Konflikten zur Anwendung gebracht werden: „Kein Staat hat das Recht, sein Gebiet in solch einer Weise zu benutzen oder benutzen zu lassen, daß dadurch einem anderen Staat oder dessen Einwohnern erheblicher Schaden an Eigentum oder Personen entsteht.“ Das Gutachten betont weiter, daß diese Atom-bomben-Experimente gegen das seit Jahrhunderten entwickelte Prinzip der Freiheit der Meere verstoßen, das seine ausdrückliche Aufnahme in die Atlantik Charta gefunden hat.1) Dieses Prinzip ist, wie der Delegierte der Haldane Society ausführte, „unvereinbar damit, große Gebiete des Meeres mit Explosionen zu erfüllen und dadurch abzuriegeln und weithin Fischfang und Menschen zu schädigen; ein solches Verhalten bedeutet die Beendigung der Freiheit der See.“ Und das Gutachten schließt mit den Worten: „Als Juristen haben wir die Pflicht, diese Fragen im Lichte des Rechts zu studieren. Es genügt nicht, diesen Experimenten aus allgemein politischen und menschlichen Gründen zu widersprechen. Wenn wir andere Juristen überzeugen wollen, müssen wir an die Frage juristisch heran-gehen. Dann ergibt sich, daß Atom-Experimente, die Leben und Eigentum von Bürgern anderer Staaten beeinträchtigen und dem Gebiet dieser Staaten Schaden zufügen, gegen das Völkerrecht verstoßen.“ In seinem Diskussionsbeitrag zu diesem Punkt der Tagesordnung unterstrich Vizepräsident S e i d i n die Bedeutung des Genfer Protokolls über die Nichtanwendung der chemischen und bakteriologischen' Waffen, das von 49 Staaten unterzeichnet worden war. Wenn auch einige Staaten, unter ihnen die USA, die Unterzeichnung abgelehnt hatten, ist dieses Protokoll doch ein Faktor geworden, der während des zweiten Weltkrieges den Aggressoren eine gewisse Zurückhaltung auferlegte. „So zeigt die Erfahrung der Geschichte, daß die Völker die Nichtanwendung von Massenvernichtungswaffen erreichen können. Die einstimmige Verurteilung solcher Waffen durch alle Völker führt zum Abschluß von internationalen Konventionen gegen ihre Anwendung und gibt solchen Konventionen eine große reale Stärke.“ Seidin wies weiter auf die umwälzenden Veränderungen hin, die durch die Ausnutzung der Atom-Energie für friedliche Zwecke herbeigeführt werden, und stellte fest, daß solche „für die Menschheit segensreichen Perspektiven nur dann verwirklicht werden können, wenn die Anwendung der Atomwaffe rückhaltlos verurteilt wird. Mit Bezug auf die Atomverhandlungen zwischen der Sowjetunion und den USA wies Seidin nach, daß der Vorschlag Eisenhowers, einen kleinen Teil der Weltreserven an Atomkraft friedlichen Zwecken zuzuführen, nicht ausreicht, daß seine Verwirklichung weder die steigende Produktion von Atomwaffen noch ihre Anwendung verhindert. Der sowjetische Vorschlag, der die Großmächte aufruft, eine feierliche und vorbehaltlose Verpflichtung zur Nichtanwendung von Atom-, Wasserstoff- und anderen Massenvernichtungswaffen zu übernehmen, wurde dagegen von der amerikanischen Presse bewußt verschwiegen. Seidin wies auf die bedeutsame Entschließung hin, die die außerordentliche Tagung des Weltfriedensrats zu dieser Frage gefaßt hat, und schlug der Ratstagung vor, die Juristen zur Verteidigung der Menschlichkeit mit den Mitteln des Rechts gegen diese sie bedrohende wirkliche Gefahr aufzurufen. * Uber den unlösbaren Zusammenhang Zwischen der Souveränität der Staaten und der internationalen *) *) In der Erklärung des Präsidenten der Vereinigten Staaten und des Ministerpräsidenten des Vereinigten Königreichs von Großbritannien vom 15. August 1941 heißt es, sie hofften „einen solchen Frieden errichtet zu sehen, der allen Menschen die Möglichkeit gibt, ohne Behinderung die hohe See und die Ozeane zu überqueren“. 392;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 392 (NJ DDR 1954, S. 392) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 392 (NJ DDR 1954, S. 392)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte.

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