Neue Justiz 1954, Seite 377

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 377 (NJ DDR 1954, S. 377); Entwurf eines Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik (Übersicht Grundsätze §§ 1 4 Erster Teil: Die Ehe §§ 5 34 1. Kapitel: Die Eheschließung §§ 5 7 2. Kapitel: Die Ehegemeinschaft §§ 8 23 1. Abschnitt: Persönliche Rechte und Pflichten der Ehegatten §§ 8 11 2. Abschnitt: Vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten §§ 12 23 1. Titel: Unterhalt §§ 12 16 2. Titel: Das Vermögen der Ehegatten §§ 17 23 3. Kapitel: Die Beendigung der Ehe §§ 24 34 1. Abschnitt: Auflösung der Ehe durch Todeserklärung . §§ 25 26 2. Abschnitt: Nichtigkeit der Ehe §§ 27 28 3. Abschnitt: Scheidung der Ehe §§ 29 34 Zweiter Teil: Eltern und Kinder §§ 35 90 1. Kapitel: Eheliche Kinder §§ 35 59 1. Abschnitt: Eheliche Abstammung . §§ 35 37 2. Abschnitt: Elterliche Sorge § 38 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen §§ 38 46 v 2. Titel: Unterhalt §§ 47 51 3. Titel: Vermögensverwaltung . §§ 52 57 4. Titel: Vertretung des Kindes §§ 58 59 2. Kapitel: Nichteheliche Kinder §§ 60 79 1. Abschnitt: Nichtehelichkeit durch Geburt §§ 61 74 2. Abschnitt: Nichtehelichkeit kraft Ehelichkeitsanfechtung §§ 75 79 3. Kapitel: Annahme an Kindes Statt §§ 80 90 Dritter Teil: Sonstige verwandtschaftliche Beziehungen §§ 91 98 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen §§ 91 92 2. Kapitel: Unterhaltspflicht §§ 93 98 Vierter Teil: Vormundschaft u. Pflegschaft §§ 99 135 1. Kapitel: Vormundschaft über Minder- jährige §§ 100 125 1. Abschnitt: Anordnung der Vor- mundschaft §§ 100 103 2. Abschnitt: Führung der Vormund- schaft §§ 104 113 3. Abschnitt: Fürsorge und Aufsicht durch den Rat des Kreises §§ 114 120 4. Abschnitt: Beendigung der Vor- mundschaft §§ 121 125 2. Kapitel: Vormundschaft über Voll- jährige §§ 126 131 3. Kapitel: Pflegschaft §§ 132 135 Grundsätze § 1 Das Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik regelt die persönlichen Beziehungen und die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten, zwischen Eltern, Kindern und anderen Verwandten, zwischen Vormund und Mündel mit dem Ziele der Entwicklung und Festigung der Familie und der Erziehung der Kinder im Geiste der Demokratie, des Sozialismus, des Patriotismus und der Völkerfreundschaft. § 2 Die Ehe ist eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft zwischen Mann und Frau, die, gegründet auf Gleichberechtigung, gegenseitige Liebe und Achtung, der gemeinsamen Entwicklung der Ehegatten und der Erziehung der Kinder dient. § 3 Die volle Gleichberechtigung der Geschlechter kann nur durch die Mitarbeit der Frau in Staat, Wirtschaft und auf allen anderen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens verwirklicht werden. Deshalb gibt dieses Gesetz der Frau in der Familie eine Stellung, die ihr Recht auf Berufsausbildung und Berufsausübung mit ihren Pflichten als Frau und Mutter in Übereinstimmung bringt. § 4 Die Sorge für die Kinder ist nicht nur das Recht der Eltern, sondern zugleich ihre Pflicht gegenüber dem Staat, der Gesellschaft und den Kindern. Die Eltern können ihre verantwortungsvolle Pflicht der Erziehung der Kinder nur dann voll erfüllen, wenn sie dabei mit Schule und Jugendorganisation eng Zusammenwirken. Erster Teil Die Ehe 1. Kapitel: Die Eheschließung § 5 Ehemündigkeit Die Eheschließung ist nur dann zulässig, wenn Mann und Frau das 18. Lebensjahr vollendet haben. § 6 Form der Eheschließung (1) Die Ehe wird dadurch geschlossen, daß die künf- tigen Eheleute gegenüber dem Beauftragten des dazu berufenen Staatsorgans erklären, daß sie die Ehe mit-einander eingehen wollen*und dieser daraufhin in ihrer IJegenwart die Eheschließung in das Familienbuch “etrrtragtV n ' (2) Sind die Erklärungen der künftigen Eheleute gegenüber einem staatlichen Angestellten abgegeben, der mit der Entgegennahme nicht beauftragt war, so ist die Eheschließung rechtswirksam, wenn sie in ihrer Gegenwart in das Familienbuch eingetragen worden ist. § 7 Eheverbote Eine Ehe darf nicht schließen 1. wer schon verheiratet ist; 2. wer mit dem anderen in gerader Linie verwandt oder dessen Bruder, Schwester, Halbbruder oder Halbschwester ist; 3 77;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 377 (NJ DDR 1954, S. 377) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 377 (NJ DDR 1954, S. 377)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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