Neue Justiz 1954, Seite 349

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 349 (NJ DDR 1954, S. 349); NUMMER 12 JAHRGANG 8 ZEITSCHRI NEUElUSTfZ FT FÜR RECHT UND RECHTSW! BERLIN 1954 30. J U N I UND RECHTSWISSENSCHAFT Einige Bemerkungen zum Entwurf eines Familiengesetzbuches Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz Der Entwurf eines Familiengesetzbuches ist in seiner jetzt der Öffentlichkeit übergebenen Form in etwa zweijähriger Arbeit entstanden. Das betrifft jedoch nur die gegenwärtig vorliegende Fassung eines Familiengesetzbuches. An der neuen rechtlichen Gestaltung unseres Familienrechts ist im wahrsten Sinne des Wortes von den ersten Tagen nach dem faschistischen Zusammenbruch, von den ersten Tagen der Entwicklung unseres staatlichen Neuaufbaus an gearbeitet worden. So hatte schon im Sommer und Herbst 1945 die damalige Abteilung Justiz der Landesverwaltung Sachsen weitgehende Vorarbeiten unternommen, um alle die Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstanden, aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch auszumerzen. Hierin drückt sich aus, daß sich die Frauen bei dem Neuaufbau unserer Ordnung von Anfang an aktiv, zum Teil sogar führend, eingeschaltet haben, und daß nirgends Zweifel bestanden, daß unsere neu entstehende Demokratie die Gleichberechtigung der Frau in jeder Hinsicht konsequent verwirklichen mußte. So brachten auch die Verfassungen der Länder der sowjetischen Besatzungszone vom Jahre 1947 nicht nur, wie es die Weimarer Verfassung tat, die Anerkennung der „grundsätzlichen“ Gleichberechtigung der Frau, sondern sie gingen weiter. Der Art. 22 der Verfassung des Landes Sachsen bestimmte, daß, gesetzliche Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, aufzuheben sind. Die gleiche Bestimmung enthielt der Art. 20 der Mecklenburger Verfassung. Auch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt stellte im Art. 22 die Frau auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens dem Manne gleich. Und wenn die Verfassungen der Länder Brandenburg und Thüringen nur allgemein die Gleichberechtigung aller Einwohner, Männer und Frauen, aussprachen, dann hatte das seinen Grund darin, daß diese beiden Verfassungen davon abgesehen hatten, überhaupt Bestimmungen über die Grundrechte aufzunehmen. Die Frauenausschüsse, die erste Zusammenfassung aller Frauen, aus deren Zusammenschluß dann der DFD erwuchs, führten 1947 in Berlin eine Tagung durch, in der auch die Herbeiführung der rechtlichen Gleichberechtigung der Frau behandelt wurde. Inzwischen hatte die Realisierung der ökonomischen Gleichberechtigung der Frau einen bedeutenden Schritt vorwärts getan: Dep Befehl Nr. 253 der SMAD hätte schon im Jahre 1946 in der ehemaligen sowjetisch besetzten Zone den Frauen das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit gegeben. Von jener Tagung im Sommer 1947 ging ein sehr starker Impuls aus, und die Frage der gesetzlichen Regelung der Gleichberechtigung der Frau wurde in großem Umfange diskutiert. Der DFD bildete eine zentrale Juristinnenkommission, die zu drei Hauptkomplexen Thesen ausarbeitete, und zwar zur Gleichberechtigung der Frau auf dem Gebiet der Allgemeinwirkungen der Ehe und des ehelichen Güterrechts, zur Gleichberechtigung der Frau als Mutter sowie zur rechtlichen Stellung des nichtehelichen Kindes. Dabei entwickelte man eine solche Arbeitsmethode, daß die vorbereiteten Thesen zunächst in der Kommission besprochen, dann von den Landesorganisationen in den einzelnen unteren Organisationen zur Diskussion gestellt wurden und das Ergebnis dieser Diskussion zur endgültigen Formulierung der Thesen in der zentralen Kommission führte. Die Arbeit wurde dann noch auf ein weiteres Arbeitsgebiet ausgedehnt, nämlich die Stellung des ehelichen Kindes1), wofür auf einer 1949 durchgeführten Tagung des DFD, die sich mit der Stellung des Kindes im allgemeinen beschäftigte, Thesen vorbereitet wurden. Das Ergebnis dieser Arbeit, an der inzwischen auch Mitarbeiter der damaligen Deutschen Justizverwaltung teil-nahmen, waren formulierte Thesen zu diesen vier Komplexen. Sie entsprachen im wesentlichen den in einer vom DFD herausgegebenen Broschüre „Vorschläge zum neuen deutschen Familienrecht“* 2) enthaltenen Forderungen, in denen bereits alle grundsätzlichen Fragen, die die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau im Familienrecht betreffen, behandelt waren. Mit Genugtuung können wir feststellen, daß in vielen Fragen, insbesondere in denen, die die Allgemeinwirkungen der Ehe betreffen, die Lösungen fast unverändert in den vorliegenden Entwurf eingegangen sind. Nachdem die Vorarbeiten für eine deutsche Verfassung abgeschlossen waren, begannen im Jahre 1948/49 die Ausschüsse des damaligen Volksrats mit Arbeiten auf ihren Fachgebieten. Der Ausschuß für Rechts- und Verfassungsfragen beschloß, sich mit der rechtlichen Stellung der Frau zu beschäftigen, und seinen Beratungen wurden die Thesen des DFD zugrunde gelegt. Sie wurden in einer Reihe von Sitzungen behandelt, diskutiert, zum Teil (beispielsweise bezüglich des Namensrechts der verheirateten Frau) erweitert und einstimmig angenommen. Mit dem Inkrafttreten der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wurde unmittelbar wirksam die Rechtsgrundlage für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau geschaffen. Wir begrüßten die Klarheit und Eindeutigkeit, mit denen die Art. 30 und 144 ohne jeden Kompromiß festlegen, daß der Verfassung entgegenstehende Bestimmungen aufgehoben sind. Hiermit waren J) vgl. Benjamin, „Uber die elterliche Gewalt“, NJ 1949 S. 81. 2) Benjamin, „Vorschläge zum neuen deutschen Familienrecht“, Deutscher Frauenverlag, Berlin 1949. 349;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 349 (NJ DDR 1954, S. 349) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 349 (NJ DDR 1954, S. 349)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung durchzuführende Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Sicherungs-, Kon-troll- und Betreuungsaufgaben zu gewährleisten, daß Verhaftete sicher verwahrt, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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