Neue Justiz 1954, Seite 349

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 349 (NJ DDR 1954, S. 349); NUMMER 12 JAHRGANG 8 ZEITSCHRI NEUElUSTfZ FT FÜR RECHT UND RECHTSW! BERLIN 1954 30. J U N I UND RECHTSWISSENSCHAFT Einige Bemerkungen zum Entwurf eines Familiengesetzbuches Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz Der Entwurf eines Familiengesetzbuches ist in seiner jetzt der Öffentlichkeit übergebenen Form in etwa zweijähriger Arbeit entstanden. Das betrifft jedoch nur die gegenwärtig vorliegende Fassung eines Familiengesetzbuches. An der neuen rechtlichen Gestaltung unseres Familienrechts ist im wahrsten Sinne des Wortes von den ersten Tagen nach dem faschistischen Zusammenbruch, von den ersten Tagen der Entwicklung unseres staatlichen Neuaufbaus an gearbeitet worden. So hatte schon im Sommer und Herbst 1945 die damalige Abteilung Justiz der Landesverwaltung Sachsen weitgehende Vorarbeiten unternommen, um alle die Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstanden, aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch auszumerzen. Hierin drückt sich aus, daß sich die Frauen bei dem Neuaufbau unserer Ordnung von Anfang an aktiv, zum Teil sogar führend, eingeschaltet haben, und daß nirgends Zweifel bestanden, daß unsere neu entstehende Demokratie die Gleichberechtigung der Frau in jeder Hinsicht konsequent verwirklichen mußte. So brachten auch die Verfassungen der Länder der sowjetischen Besatzungszone vom Jahre 1947 nicht nur, wie es die Weimarer Verfassung tat, die Anerkennung der „grundsätzlichen“ Gleichberechtigung der Frau, sondern sie gingen weiter. Der Art. 22 der Verfassung des Landes Sachsen bestimmte, daß, gesetzliche Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, aufzuheben sind. Die gleiche Bestimmung enthielt der Art. 20 der Mecklenburger Verfassung. Auch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt stellte im Art. 22 die Frau auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens dem Manne gleich. Und wenn die Verfassungen der Länder Brandenburg und Thüringen nur allgemein die Gleichberechtigung aller Einwohner, Männer und Frauen, aussprachen, dann hatte das seinen Grund darin, daß diese beiden Verfassungen davon abgesehen hatten, überhaupt Bestimmungen über die Grundrechte aufzunehmen. Die Frauenausschüsse, die erste Zusammenfassung aller Frauen, aus deren Zusammenschluß dann der DFD erwuchs, führten 1947 in Berlin eine Tagung durch, in der auch die Herbeiführung der rechtlichen Gleichberechtigung der Frau behandelt wurde. Inzwischen hatte die Realisierung der ökonomischen Gleichberechtigung der Frau einen bedeutenden Schritt vorwärts getan: Dep Befehl Nr. 253 der SMAD hätte schon im Jahre 1946 in der ehemaligen sowjetisch besetzten Zone den Frauen das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit gegeben. Von jener Tagung im Sommer 1947 ging ein sehr starker Impuls aus, und die Frage der gesetzlichen Regelung der Gleichberechtigung der Frau wurde in großem Umfange diskutiert. Der DFD bildete eine zentrale Juristinnenkommission, die zu drei Hauptkomplexen Thesen ausarbeitete, und zwar zur Gleichberechtigung der Frau auf dem Gebiet der Allgemeinwirkungen der Ehe und des ehelichen Güterrechts, zur Gleichberechtigung der Frau als Mutter sowie zur rechtlichen Stellung des nichtehelichen Kindes. Dabei entwickelte man eine solche Arbeitsmethode, daß die vorbereiteten Thesen zunächst in der Kommission besprochen, dann von den Landesorganisationen in den einzelnen unteren Organisationen zur Diskussion gestellt wurden und das Ergebnis dieser Diskussion zur endgültigen Formulierung der Thesen in der zentralen Kommission führte. Die Arbeit wurde dann noch auf ein weiteres Arbeitsgebiet ausgedehnt, nämlich die Stellung des ehelichen Kindes1), wofür auf einer 1949 durchgeführten Tagung des DFD, die sich mit der Stellung des Kindes im allgemeinen beschäftigte, Thesen vorbereitet wurden. Das Ergebnis dieser Arbeit, an der inzwischen auch Mitarbeiter der damaligen Deutschen Justizverwaltung teil-nahmen, waren formulierte Thesen zu diesen vier Komplexen. Sie entsprachen im wesentlichen den in einer vom DFD herausgegebenen Broschüre „Vorschläge zum neuen deutschen Familienrecht“* 2) enthaltenen Forderungen, in denen bereits alle grundsätzlichen Fragen, die die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau im Familienrecht betreffen, behandelt waren. Mit Genugtuung können wir feststellen, daß in vielen Fragen, insbesondere in denen, die die Allgemeinwirkungen der Ehe betreffen, die Lösungen fast unverändert in den vorliegenden Entwurf eingegangen sind. Nachdem die Vorarbeiten für eine deutsche Verfassung abgeschlossen waren, begannen im Jahre 1948/49 die Ausschüsse des damaligen Volksrats mit Arbeiten auf ihren Fachgebieten. Der Ausschuß für Rechts- und Verfassungsfragen beschloß, sich mit der rechtlichen Stellung der Frau zu beschäftigen, und seinen Beratungen wurden die Thesen des DFD zugrunde gelegt. Sie wurden in einer Reihe von Sitzungen behandelt, diskutiert, zum Teil (beispielsweise bezüglich des Namensrechts der verheirateten Frau) erweitert und einstimmig angenommen. Mit dem Inkrafttreten der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wurde unmittelbar wirksam die Rechtsgrundlage für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau geschaffen. Wir begrüßten die Klarheit und Eindeutigkeit, mit denen die Art. 30 und 144 ohne jeden Kompromiß festlegen, daß der Verfassung entgegenstehende Bestimmungen aufgehoben sind. Hiermit waren J) vgl. Benjamin, „Uber die elterliche Gewalt“, NJ 1949 S. 81. 2) Benjamin, „Vorschläge zum neuen deutschen Familienrecht“, Deutscher Frauenverlag, Berlin 1949. 349;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 349 (NJ DDR 1954, S. 349) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 349 (NJ DDR 1954, S. 349)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern; jede Verbindungsaufnähme Inhaftierter von und nach außen rechtzeitig aufzuklären; jede Wahrnehmung und Feststellung von Gefahren oder Störungen der Ordnung und Sicherheit der.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X