Neue Justiz 1954, Seite 343

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 343 (NJ DDR 1954, S. 343); Staatsregierung von Württemberg-Baden, nämlich unzuständig mit dem alleinigen Unterschied, daß sich die Regierung von Panama wahrscheinlich genieren würde, einen derart phantastischen Willensakt von sich zu geben. Stellen wir uns, lediglich der Argumentation halber, einen Augenblick auf den Standpunkt, eine Anwendung des § 87 BGB käme auch nur entfernt in Frage, so verbliebe es immer dabei, daß nach dieser Vorschrift stets nur die „zuständige Behörde“ tätig werden kann, und welche Behörde für eine Stiftung mit dem Sitz im ehemaligen Thüringen zur Ergreifung von Maßnahmen aus § 87.BGB zuständig ist, das sagt mit aller wünschenswerten Deutlichkeit § 10 der Thüringischen Ausführungsverordnung zum BGB vom 16. Mai 1923: das im Jahre 1949 zur Zeit der hier in Rede stehenden „Sitzverlegung“ amtierende Thüringische Justizministerium! Man mußte also ein weiteres Mal „großzügig“ sein, um auch diese Klippe zu überwinden. Bei soviel Großzügigkeit, auf deutsch: Rechtsbeugung wird man verstehen, wenn dem Chronisten vor allem eine Frage am Herzen liegt: Ist den Herren in Stuttgart, die sich zu einer derart unglaubhaften juristischen Quacksalberei mißbrauchen ließen, darob nicht wenigstens die Schamröte ins Gesicht gestiegen? Dies ist die bisherige Geschichte des Pseudo-Zeiß-Skandals. Wir haben versprochen, ein Musterbeispiel dafür zu geben, daß dem Monopolkapital kein Mittel anrüchig genug ist, um sich widerrechtlich zu bereichern und wir glauben, dieses Versprechen gehalten zu haben. Das Verbrechen, dessen sich jene „Hüter des Privateigentums“ schuldig machten, unterscheidet sich von einem gemeinen Straßenraub nur dadurch, daß man mit „feineren“ Mitteln als Messer und Knebel arbeitete: mit der Konnivenz einer korrupten Administration. Man kann auf den Ausgang des nun schwebenden Prozesses gespannt sein. Wir sind uns klar darüber, daß alle dunklen Mächte des deutschen und amerikanischen Imperialismus hinter den Kulissen erscheinen und alle Einflüsse spielen lassen werden, um als Krönung ihrer schmutzigen Machenschaften deren richterliche Billigung zu erhalten. Aber wir weigern uns zu glauben, daß die westdeutsche Justiz schon in solchem Maße zur käuflichen Dirne herabgesunken ist, wir weigern uns zu glauben, daß sich ein westdeutscher Richter dazu hergeben wird, offensichtliche Rechtsbeugung zu begehen urd auf welcher Seite in diesem Falle das Recht liegt, ist so sonnenklar, daß nur eine krasse Rechtsbeugung daran vorbeikäme. Wir werden unseren Lesern weiter berichten. Zum einjährigen Bestehen der Kollegien der Rechtsanwälte Von Dr. ROLF HELM, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die Bemühungen der fortschrittlichsten Rechtsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik, auch die Rechtsanwaltschaft in die gesellschaftliche Entwicklung unseres Staates der Arbeiter und Bauern einzubeziehen und ihr ein bedeutungsvolles Wirkungsfeld als Organ unserer demokratischen Rechtspflege zu sichern, fanden ihren Niederschlag in der Verordnung über die Bildung der Kollegien der Rechtsanwälte vom 15. Mai 1953 (GBl. S. 725). Noch im gleichen Monat wurden in den Bezirken Halle, Neubrandenburg, Potsdam und im demokratischen Sektor von Groß-Berlin Anwaltskollegien gegründet und unter Überwindung mannigfacher Schwierigkeiten ausgebaut. Sie waren Bahnbrecher und Vorbild für die Bildung weiterer Kollegien der Rechtsanwälte, die heute, nach einem Jahr, in allen Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik bestehen. Den Zweiflern, die die Existenz und Entwicklung der Rechtsanwaltskollegien in Verkennung des neuen Kurses von Partei und Regierung mit diesem für unvereinbar hielten, half der Hinweis des Ministers der Justiz auf der Babelsberger Juristentagung am 29. August 1953: „Die bestehenden Anwaltskollegien sind zu stärken und zu festigen. Die Verordnung über die Bildung von Rechtsanwaltskollegien ist voll durch- zuführen. Für die Gründung neuer Kollegien gilt das Prinzip der absoluten Freiwilligkeit.“1) 'Unter Verwendung der Erfahrungen der Kollegien der Rechtsanwälte in der befreundeten Sowjetunion und in den benachbarten Volksdemokratien haben sich vor allem die zuerst gegründeten Anwaltskollegien in dem einen Jahr ihres Bestehens ständig aufwärts entwickelt. Sie sind als gesellschaftliche Institution unseres Arbeiter- und Bauernstaates, als Träger gesellschaftlich-genossenschaftlichen Eigentums und als Organ unserer Rechtspflege zu einem wichtigen Faktor geworden. Wohl der stärkste Beweis hierfür ist die Reaktion der Gegner unserer Ordnung auf diese Entwicklung, sind die Lügen und Verleumdungen, mit denen in der westlichen Presse versucht wird, den weiteren Aufbau zu stören und Rechtsanwälte von dem Beitritt zu den Anwaltskollegien abzuhalten. „Zwang zum Anwaltskollektiv“, „Zwangsmaßnahmen gegen Rechtsanwälte“ das sind die perfiden Überschriften der bewußt unwahren Mitteilungen des verbrecherischen „Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen“ in Westberlin. Da wird die freie Erfindung kolportiert, daß allen „selbständigen“ als wenn die Mitglieder der Anwaltskollegien nicht selbständig, nicht freiberuflich tätig seien! Rechtsanwälten bis zum Jahresende *) die Zulassung entzogen werden soll, wenn sie bis dahin nicht dem „Anwaltskollektiv“ beigetreten sind. Da wird mit Zahlen operiert, die jeder Grundlage entbehren, einmal, um zu beweisen, daß „die Mehrzahl der Rechtsanwälte sich weigert, in die Kollektivs einzutreten“, zum anderen, um zu zeigen, daß die Zahl der Rechtsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber der Bundesrepublik ständig abnimmt. Mag sein, daß die Zahl der praktizierenden Rechtsanwälte in Westdeutschland und Westberlin 13 500 beträgt. Ein geringer Teil von ihnen wird durch die Verteidigung von Gangstern und Schiebern, durch Zivilverfahren über Aktienverschiebungen, Gründungen und Spekulationen aller Art ein überdurchschnittlidies Einkommen erzielen. Aber was verdient die überwiegende Mehrheit der Rechtsanwälte? Wovon leben sie? Die Kaufkraft der breiten Massen wird durch niedrige Löhne, Preissteigerungen und Anziehen der Steuerschraube immer geringer sie können keine Rechtsanwälte bezahlen. Und für den juristischen Nachwuchs haben die Adenauer-Regierung und der Schreiber-Senat ebenso wenig Mittel wie für die hungernden jungen Ärzte, Künstler und freien Berufe aller Art, weil sie alle Mittel für ihre Rüstung und für die Niederhaltung, der aufbegehrenden patriotischen Volksmassen benötigen. Die Werbekraft der Kollegien der Rechtsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik aber steigt entgegen allen Lügenmeldungen und aller Zahlenakrobatik von Monat zu Monat. Schon sind im Durchschnitt weit über 30 Prozent aller Rechtsanwälte freiwillig in die Kollegien eingetreten, in einzelnen Bezirken bis zu 95 Prozent. Sie sind alle der Sorgen um ihre materielle Existenz enthoben. Sie haben die Grundlage für eine feste, aufblühende Organisation geschaffen, in der einer dem anderen hilft. Sie stehen am Beginn einer Entwicklung, die sie zu geachteten, vom Vertrauen des Volkes getragenen, für unseren demokratischen Staat und ganz Deutschland wertvollen Organen der Rechtspflege machen wird. Welches sind zur Zeit die Hauptaufgaben der Kollegien der Rechtsanwälte und ihrer Mitglieder? Auf einer Arbeitstagung im Ministerium der Justiz mit den Vorsitzenden der Anwaltskollegien und mit den Sekretären und Buchhaltern ihrer zentralen Verwaltungsstellen wurden sie kürzlich nach gründlicher Diskussion über die Dokumente des IV. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wie folgt erkannt und ihre Durchführung beschlossen: 1. Am Kampf des ganzen deutschen Volkes gegen Militarismus, Faschismus und Justizterror in West- 343 *) Benjamin, Beilage zu NJ 1953, Nr. 19, S. 29.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 343 (NJ DDR 1954, S. 343) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 343 (NJ DDR 1954, S. 343)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität ausschließt. Die Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit für Straftaten der allgemeinen Kriminalität werden in der Regel bei schwerwiegenden Straftaten mit erheblichen gesellschaftsschädigenden Auswirkungen vorliegen. Bei Jugendlichen im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Gestaltung des Aufenthaltes in diesen, der des Gewahrsams entspricht. Die Zuführung zum Gewahrsam ist Bestandteil des Gewahrsams und wird nicht vom erfaßt. Der Gewahrsam ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verbinde rung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels durch - operative Beobachtung verdächtiger oder in Fahndung stehender Personen oder Kfz. auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Aufklärung und Abwehr geschaffen werden. Dieses Netz ist auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu organisieren. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gibt es in der operativen Arbeit einen unvergleichlich höheren Nutzen erbringen. In diesen Fällen hat es sich als taktisch günstig erwiesen, die in ihren Aussagen selbst den Vergleich anstellen zu lassen.

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