Neue Justiz 1954, Seite 343

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 343 (NJ DDR 1954, S. 343); Staatsregierung von Württemberg-Baden, nämlich unzuständig mit dem alleinigen Unterschied, daß sich die Regierung von Panama wahrscheinlich genieren würde, einen derart phantastischen Willensakt von sich zu geben. Stellen wir uns, lediglich der Argumentation halber, einen Augenblick auf den Standpunkt, eine Anwendung des § 87 BGB käme auch nur entfernt in Frage, so verbliebe es immer dabei, daß nach dieser Vorschrift stets nur die „zuständige Behörde“ tätig werden kann, und welche Behörde für eine Stiftung mit dem Sitz im ehemaligen Thüringen zur Ergreifung von Maßnahmen aus § 87.BGB zuständig ist, das sagt mit aller wünschenswerten Deutlichkeit § 10 der Thüringischen Ausführungsverordnung zum BGB vom 16. Mai 1923: das im Jahre 1949 zur Zeit der hier in Rede stehenden „Sitzverlegung“ amtierende Thüringische Justizministerium! Man mußte also ein weiteres Mal „großzügig“ sein, um auch diese Klippe zu überwinden. Bei soviel Großzügigkeit, auf deutsch: Rechtsbeugung wird man verstehen, wenn dem Chronisten vor allem eine Frage am Herzen liegt: Ist den Herren in Stuttgart, die sich zu einer derart unglaubhaften juristischen Quacksalberei mißbrauchen ließen, darob nicht wenigstens die Schamröte ins Gesicht gestiegen? Dies ist die bisherige Geschichte des Pseudo-Zeiß-Skandals. Wir haben versprochen, ein Musterbeispiel dafür zu geben, daß dem Monopolkapital kein Mittel anrüchig genug ist, um sich widerrechtlich zu bereichern und wir glauben, dieses Versprechen gehalten zu haben. Das Verbrechen, dessen sich jene „Hüter des Privateigentums“ schuldig machten, unterscheidet sich von einem gemeinen Straßenraub nur dadurch, daß man mit „feineren“ Mitteln als Messer und Knebel arbeitete: mit der Konnivenz einer korrupten Administration. Man kann auf den Ausgang des nun schwebenden Prozesses gespannt sein. Wir sind uns klar darüber, daß alle dunklen Mächte des deutschen und amerikanischen Imperialismus hinter den Kulissen erscheinen und alle Einflüsse spielen lassen werden, um als Krönung ihrer schmutzigen Machenschaften deren richterliche Billigung zu erhalten. Aber wir weigern uns zu glauben, daß die westdeutsche Justiz schon in solchem Maße zur käuflichen Dirne herabgesunken ist, wir weigern uns zu glauben, daß sich ein westdeutscher Richter dazu hergeben wird, offensichtliche Rechtsbeugung zu begehen urd auf welcher Seite in diesem Falle das Recht liegt, ist so sonnenklar, daß nur eine krasse Rechtsbeugung daran vorbeikäme. Wir werden unseren Lesern weiter berichten. Zum einjährigen Bestehen der Kollegien der Rechtsanwälte Von Dr. ROLF HELM, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die Bemühungen der fortschrittlichsten Rechtsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik, auch die Rechtsanwaltschaft in die gesellschaftliche Entwicklung unseres Staates der Arbeiter und Bauern einzubeziehen und ihr ein bedeutungsvolles Wirkungsfeld als Organ unserer demokratischen Rechtspflege zu sichern, fanden ihren Niederschlag in der Verordnung über die Bildung der Kollegien der Rechtsanwälte vom 15. Mai 1953 (GBl. S. 725). Noch im gleichen Monat wurden in den Bezirken Halle, Neubrandenburg, Potsdam und im demokratischen Sektor von Groß-Berlin Anwaltskollegien gegründet und unter Überwindung mannigfacher Schwierigkeiten ausgebaut. Sie waren Bahnbrecher und Vorbild für die Bildung weiterer Kollegien der Rechtsanwälte, die heute, nach einem Jahr, in allen Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik bestehen. Den Zweiflern, die die Existenz und Entwicklung der Rechtsanwaltskollegien in Verkennung des neuen Kurses von Partei und Regierung mit diesem für unvereinbar hielten, half der Hinweis des Ministers der Justiz auf der Babelsberger Juristentagung am 29. August 1953: „Die bestehenden Anwaltskollegien sind zu stärken und zu festigen. Die Verordnung über die Bildung von Rechtsanwaltskollegien ist voll durch- zuführen. Für die Gründung neuer Kollegien gilt das Prinzip der absoluten Freiwilligkeit.“1) 'Unter Verwendung der Erfahrungen der Kollegien der Rechtsanwälte in der befreundeten Sowjetunion und in den benachbarten Volksdemokratien haben sich vor allem die zuerst gegründeten Anwaltskollegien in dem einen Jahr ihres Bestehens ständig aufwärts entwickelt. Sie sind als gesellschaftliche Institution unseres Arbeiter- und Bauernstaates, als Träger gesellschaftlich-genossenschaftlichen Eigentums und als Organ unserer Rechtspflege zu einem wichtigen Faktor geworden. Wohl der stärkste Beweis hierfür ist die Reaktion der Gegner unserer Ordnung auf diese Entwicklung, sind die Lügen und Verleumdungen, mit denen in der westlichen Presse versucht wird, den weiteren Aufbau zu stören und Rechtsanwälte von dem Beitritt zu den Anwaltskollegien abzuhalten. „Zwang zum Anwaltskollektiv“, „Zwangsmaßnahmen gegen Rechtsanwälte“ das sind die perfiden Überschriften der bewußt unwahren Mitteilungen des verbrecherischen „Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen“ in Westberlin. Da wird die freie Erfindung kolportiert, daß allen „selbständigen“ als wenn die Mitglieder der Anwaltskollegien nicht selbständig, nicht freiberuflich tätig seien! Rechtsanwälten bis zum Jahresende *) die Zulassung entzogen werden soll, wenn sie bis dahin nicht dem „Anwaltskollektiv“ beigetreten sind. Da wird mit Zahlen operiert, die jeder Grundlage entbehren, einmal, um zu beweisen, daß „die Mehrzahl der Rechtsanwälte sich weigert, in die Kollektivs einzutreten“, zum anderen, um zu zeigen, daß die Zahl der Rechtsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber der Bundesrepublik ständig abnimmt. Mag sein, daß die Zahl der praktizierenden Rechtsanwälte in Westdeutschland und Westberlin 13 500 beträgt. Ein geringer Teil von ihnen wird durch die Verteidigung von Gangstern und Schiebern, durch Zivilverfahren über Aktienverschiebungen, Gründungen und Spekulationen aller Art ein überdurchschnittlidies Einkommen erzielen. Aber was verdient die überwiegende Mehrheit der Rechtsanwälte? Wovon leben sie? Die Kaufkraft der breiten Massen wird durch niedrige Löhne, Preissteigerungen und Anziehen der Steuerschraube immer geringer sie können keine Rechtsanwälte bezahlen. Und für den juristischen Nachwuchs haben die Adenauer-Regierung und der Schreiber-Senat ebenso wenig Mittel wie für die hungernden jungen Ärzte, Künstler und freien Berufe aller Art, weil sie alle Mittel für ihre Rüstung und für die Niederhaltung, der aufbegehrenden patriotischen Volksmassen benötigen. Die Werbekraft der Kollegien der Rechtsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik aber steigt entgegen allen Lügenmeldungen und aller Zahlenakrobatik von Monat zu Monat. Schon sind im Durchschnitt weit über 30 Prozent aller Rechtsanwälte freiwillig in die Kollegien eingetreten, in einzelnen Bezirken bis zu 95 Prozent. Sie sind alle der Sorgen um ihre materielle Existenz enthoben. Sie haben die Grundlage für eine feste, aufblühende Organisation geschaffen, in der einer dem anderen hilft. Sie stehen am Beginn einer Entwicklung, die sie zu geachteten, vom Vertrauen des Volkes getragenen, für unseren demokratischen Staat und ganz Deutschland wertvollen Organen der Rechtspflege machen wird. Welches sind zur Zeit die Hauptaufgaben der Kollegien der Rechtsanwälte und ihrer Mitglieder? Auf einer Arbeitstagung im Ministerium der Justiz mit den Vorsitzenden der Anwaltskollegien und mit den Sekretären und Buchhaltern ihrer zentralen Verwaltungsstellen wurden sie kürzlich nach gründlicher Diskussion über die Dokumente des IV. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wie folgt erkannt und ihre Durchführung beschlossen: 1. Am Kampf des ganzen deutschen Volkes gegen Militarismus, Faschismus und Justizterror in West- 343 *) Benjamin, Beilage zu NJ 1953, Nr. 19, S. 29.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 343 (NJ DDR 1954, S. 343) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 343 (NJ DDR 1954, S. 343)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Befragung können entgegen der ursprünglichen politischoperativen Zielstellung die Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Veranlassung andersrechtlicher Sanktionen erforderlich machen.

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