Neue Justiz 1954, Seite 341

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 341 (NJ DDR 1954, S. 341); Carl-Zeiß-Stiftung wider, der er den von ihm übernommenen und hochgebrachten Betrieb Carl Zeiß, sei-v nen Anteil an dem Glaswerk Schott u. Gen. sowie weiteres Vermögen widmete. Sein Hauptmotiv für die Errichtung der Stiftung ergibt sich aus ihrer statutarischen Aufgabe der „Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen (d. h. den Bebetrieben) tätigen Mitarbeiter behufs Verbesserung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Rechtslage“ sowie aus den weiteren Stiftungsaufgaben der „Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung“ und der „Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in Forschung und Lehre“. Zur Erfüllung dieser letzten Aufgabe bestimmt das Statut, daß die gesamten nach Abzug von Investitionen und Reserven verbleibenden Stiftungseinkünfte an die Universität Jena fallen, und um die Verbindung von „Zeiß“ und „Jena“ für alle Zukunft sicherzustellen, betonte der Stifter an nicht weniger als drei Stellen des Statuts die Unverbrüchlichkeit und Unabänderlichkeit des Sitzes der Stiftung und der ursprünglichen Stiftungsbetriebe in Jena. Interessant und für die weitere Entwicklung von Bedeutung ist die rechtliche Konstruktion: das einzige vorhandene Rechtssubjekt ist die Stiftung; die sogenannten „Stiftungsbetriebe“, d. h. die Firma Carl Zeiß, Jena, und die Firma Jenaer Glaswerke Schott u. Gen. ebenso wie später angekaufte Betriebe besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit, vielmehr erscheint als ihr Inhaber im Handelsregister die Stiftung. Diese Betriebe sind somit rechtlich unselbständige Vermögenskomplexe der Stiftung, mit denen sie, jeweils unter einer besonderen Firma für jeden Komplex, Geschäfte betreibt und neben denen sie in der Folgezeit weiteres umfangreiches Vermögen erwirbt: Krankenhäuser, Sanatorien, Landgüter, Fachschulen, Kinderheime, Bibliotheken, Wohnungsgrundstücke und Beteiligungen an gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Reservefonds usw. Zusammen mit den Stiftungsbetrieben gehören ihr, der Stiftung, auch die für jene Firmen eingetragenen Patente, Warenzeichen und sonstigen Schutzrechte. Der erste Akt nach dieser Vorgeschichte spielt im April/Mai 1945. Die amerikanischen Panzertruppen schon jetzt im Bunde mit den deutschen Faschisten, die ihnen nach Überwindung des Widerstandes am Rhein das gesamte Land freigeben und sie ungehindert im Eiltempo vorrücken lassen, gleichzeitig aber der Roten Armee erbitterten Widerstand leisten besetzen weit über die in Jalta vereinbarte Demarkationslinie hinaus Thüringen und können erst Wochen später von der Sowjetunion zur Räumung der vereinbarungswidrig besetzten Gebiete veranlaßt werden. Dabei heißen sie mit sich gehen, was nicht niet- und nagelfest ist: Maschinen, Geräte, Patentschriften, Zeichnungen und Menschen; von diesen allerdings nur ganz bestimmte Individuen: hohe Wehrmachts- und Nazifunktionäre, Konzerngewaltige, Gelehrte und Ingenieure, insbesondere solche aus den Zeiß-Betrieben, darunter deren Direktoren. Mit allen diesen Kategorien von Menschen haben sie bestimmte Zukunftspläne Anstelle der abtransportierten Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe und mit deren Zustimmung bestellen die Stiftungsorgane neue Direktoren, und der Wiederaufbau und Übergang zur Friedensproduktion beginnt ungesäumt. Zweiter Akt: Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. April 1948 bestätigt die in Durchführung des Potsdamer Abkommens erfolgte Übernahme von Monopol- und Rüstungsbetrieben in Volkseigentum. Unter ihnen befinden sich die Jenaer Stiftungsbetriebe, die während des Krieges fast ausschließlich für die Wehrmacht gearbeitet hatten. Dagegen befindet sich unter den enteig-neten Objekten nicht die Carl-Zeiß-Stiftung in Jena; im Gegenteil erklärt die Deutsche Wirtschaftskommission mit Beschluß vom 16. Juni 1948 (ZVOB1. S. 267) ausdrücklich, daß sie „in Anerkennung und Würdigung der Einmaligkeit des Werkes Ernst Abbes von der Notwendigkeit der Fortführung der Existenz und Wirksamkeit der Carl-Zeiß-Stiftung überzeugt“ sei. Die Enteignung ergreift also ein einmaliger Fall ausdrücklich nur einen bestimmten Bruchteil des Stiftungsvermögens; die Millionenwerte, die die Stiftung daneben in der Deutschen Demokratischen Republik, in Westdeutschland und im Auslande besitzt, bleiben zu ihrer freien Verfügung. Darüber hinaus aber erhalten die beiden nunmehr volkseigenen Betriebe eine besondere Rechtsstellung, die sie von allen anderen volkseigenen Betrieben unterscheidet: um der Stiftung die Erfüllung ihrer statutenmäßigen Aufgaben zu ermöglichen, werden sie von dieser, ihrer bisherigen Eigentümerin, nicht vollständig gelöst, sondern behalten ihr gegenüber bestimmte Rechte und Pflichten. Der dritte Akt des Dramas spielt sich in Westdeutschland ab. Bis Anfang 1949 haben die von den Amerikanern nach Heidenheim a. d. Brenz verbrachten früheren Direktoren der Firma Carl Zeiß die Verbindung mit der Stiftung aufrechterhalten und in deren Aufträge und nach deren Weisungen westdeutsche Vermögensobjekte der Stiftung verwaltet. Da ereignet sich etwas Merkwürdiges: auf Veranlassung dieser früheren Angestellten der Stiftung erläßt das Staatsministerium von Baden-Württemberg am 23. Februar 1949 eine Verfügung, wonach zum Sitz der Carl-Zeiß-Stiftung d. h. also der in Jena unangefochten existierenden und arbeitenden, seit der Gründung in ihrem rechtlichen Bestände unverändert gebliebenen juristischen Person der Ort Heidenheim a. d. Brenz bestimmt wird und zu ihrer Vertretung „bis zur Neukonstituierung einer statutengemäßen Stiftungsverwaltung“ drei jener früheren Angestellten der Jenaer Stiftung bestellt werden. Sucht man, um die Bedeutung dieses phantastischen Vorgangs zu ermessen, nach einer Parallele, so müßte man sich schon vorstellen, daß der Magistrat der Stadt Buxtehude eines Tages auf den Gedanken käme, den Sitz der UN von Lace Success, N. Y., nach Buxtehude zu verlegen. Oder daß ein ehemaliger Ford-Vertreter in Texas, der sich mit Ford verkracht hat, den Gouverneur von Texas veranlaßt, den Sitz der Ford Company von Detroit nach Texas City zu verlegen und nun dort beginnt, mit Hilfe der aus Detroit gestohlenen Zeichnungen und Patente Ford-Automobile zu fabrizieren. Beide Unternehmungen würden vermutlich schon in einem homerischen Gelächter der ganzen Welt untergehen, so daß es den wider Willen „Verlegten“ erspart bliebe, sich zu wehren. Weshalb das nicht auch im Falle Zeiß geschehen ist, bleibt noch zu untersuchen. Die Bestimmung des „neuen Sitzes“ der Jenaer Stiftung bleibt natürlich kein platonischer Akt: gleichzeitig wird der der Jenaer Stiftung gehörige Fertigungsbetrieb in Heidenheim ausgebaut und eine umfassende Produktion von Zeiß-Fabrikaten in Gang gebracht. Anfang 1951 wird auch die „Sitzverlegung“ der Firma Carl Zeiß beim Amtsgericht Heidenheim eingetragen, und werden auf Antrag dieser Firma die der Jenaer Stiftung gehörenden Patente und Warenzeichen vom Patentamt in München sowie in Bern auf den Namen dieser Firma umgeschrieben. Darüber hinaus wird das gesamte Vermögen der Carl-Zeiß-Stiftung außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik, ihre Niederlassungen in Westberlin, Hamburg, Köln, Wien und überall im kapitalistischen Auslande eingesackt. Daß es aber bei diesem ungeheuerlichen Taschenspielerkunststück den Drahtziehern selbst nicht ganz wohl ist, ergibt sich aus ihrem Verhalten bis Ende 1953. Im Gegensatz zu anderen, äußerlich ähnlich gelagerten Fällen machen sie keine ernsthaften Versuche, um den Export der Jenaer Zeiß-Betriebe in das kapitalistische Ausland oder auch nur den innerdeutschen Handel mit diesen Produkten zu verhindern, so daß sich der eigenartige Zustand ergibt, daß in Westdeutschland sowohl wie im kapitalistischen Auslande gleichzeitig Zeiß-Fabrikate aus Jena und ebenso bezeichnete Fabrikate aus Heidenheim auf dem Markte sind. Erst Anfang 1954 und damit beginnt der vierte Akt fühlt man sich für solche Schritte stark genug. Bezeichnenderweise beginnt man die Campagne im Auslande, wo man hoffen kann, allein auf Grund der Berner Warenzeichenregistrierung Erfolge zu erzielen, ohne durch die einem ausländischen Gericht kaum verständlichen tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge in Deutschland behindert zu werden. Wie aus den Zeitungsmeldungen noch erinnerlich ist, werden die auf der Industrieausstellung in Kairo gezeigten Jenaer Zeiß-Produkte drei Tage vor Ausstellungsschluß auf Grund einer einstweiligen Verfügung des ägyptischen Gerichts beschlagnahmt. Gleichzeitig werden den Vertretern von Zeiß, Jena, im kapitalistischen Auslande ‘ähnliche Schritte für den Fall der Fortsetzung des 341;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 341 (NJ DDR 1954, S. 341) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 341 (NJ DDR 1954, S. 341)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu analysieren, Mängel und Mißstände in den angegriffenen Bereichen der Volkswirtschaft, die vorbeugende und schadensabwendende Arbeit, die Durchsetzung von Schadensersatzleistungen und Wiedergutmachungsmaßnahmen sowie die Unterstützung der spezifischen Arbeit Staatssicherheit auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Straftaten insbesondere auch darin, daß verstärkt versucht wird, durch mißbräuchliche Nutzung legaler Möglichkeiten Staatsverbrechen durchzuführen, staatsfeindliches Handeln zu verschleiern, feindliches Vorgehen als Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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