Neue Justiz 1954, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 336 (NJ DDR 1954, S. 336); spätungszeit noch vor den der Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers, und zwar auf den Tag der Übergabe des Schecks, worunter die Übergabe an den Gläubiger bzw. dessen Inkassobeauftragten zu verstehen ist. Damit wird die Bedeutung des Schecks als eines vollwertigen, das Bargeld vertreterlden Zahlungsmittels auch von dieser Seite her festgestellt: Bereits mit der Übergabe des Schecks hat der Gläubiger den Gegenwert verfügbar, da er den Scheck indossieren kann, und well ihm seine Bank den Gegenwert auch sofort zur Verfügung stellt, selbst wenn die Gutschrift nur „u. V.“ erfolgt. Die hier erfolgte gesetzliche Regelung über die Verspätungszeit bei Scheckzahlung stützt m. E. die Auffassung, wonach bereits die Scheckübergabe Erfüllung der Zahlungsverpflichtung ist22). * Die 24. DB bietet hiernach Anlaß zur Untersuchung einer Reihe von allgemeinen Rechtsfragen und gibt deren Lösung. Wenn auch ihr unmittelbarer Geltungsbereich beschränkt ist, so wäre es doch zu begrüßen, wenn unabhängig von der Beurteilung der Richtigkeit der Lösung im einzelnen im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsgrundsätze diese auch außerhalb des Geltungsbereichs der 24. DB angewendet würden. 22) vgl. hierzu die Beiträge von Heinrich und Altmann in NJ 1952 S. 542 ff Sent in NJ 1952 S. 122, Rüdiger in NJ 1952 S. 267. Zur Praxis der politischen Strafprozesse in Westdeutschland Uber die Prinzipien der Gesetzlichkeit und die Methoden ihrer Zersetzung durch die Einführung des Gesinnungs-Strafrechts Von Dr. HANS MERTENS, Düsseldorf Wir entnehmen diesen Beitrag der westdeutschen Zeitschrift „Die Justiz“, Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristen, Nr. 6, 1954. Der Verfasser geht von der auf der Internationalen Juristen-Konferenz für die Verteidigung der demokratischen Freiheiten in Wien getroffenen Feststellung aus, daß ein typisches und besonders verurteilungswürdiges Mittel des Angriffs gegen die demokratischen Freiheiten in der Erhebung unbestimmter Anschuldigungen wegen Verletzung der Staatssicherheit liegt. Und er zieht aus den Feststellungen der Konferenz die Schlußfolgerung, daß sich für die demokratischen Juristen Deutschlands die hohe Verpflichtung ergibt, die Ursachen und Tatsachen der zunehmenden Zersetzung der Gesetzlichkeit in der Bundesrepublik zu untersuchen und sowohl in der Rechtstheorie als auch in der gerichtlichen Praxis den Kampf um die Durchsetzung demokratischer Rechtsprinzipien mit aller Energie zu führen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit der westdeutschen Rechtsprechung und Rechtslehre (die wir nur auszugsweise wiedergeben können) stellt der Verfasser den deutschen demokratischen Juristen und ganz besonders den Strafverteidigern in Westdeutschland konkrete Aufgaben, deren Erfüllung als ein wichtiger Teil des nationalen Kampfes unseres Volkes um Selbstbestimmung und nationale Einheit auf demokratischer Grundlage anzusehen ist. Die Redaktion. Die feste Basis in dem Ringen um die Erhaltung der Gesetzlichkeit in der Bundesrepublik ist das Gesetz selbst. § 2 des Strafgesetzbuchs lautet: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ Das Strafgesetz selbst bestimmt also ganz eindeutig, daß nur eine gesetzlich beschriebene Handlung mit der gesetzlich vorgesehenen Strafe geahndet werden darf. Dieser im Gesetz selbst anerkannte Rechtsgrundsatz entspricht der demokratischen deutschen Strafrechtstradition. Einer der hervorragendsten Vertreter der klassischen deutschen Strafrechtslehre erklärte, daß eine Strafe nur „um begangener gesetzwidriger Handlungen, und zwar bloß um dieser willen, einem Subjekt zugefügt wird“1). Obwohl wie später noch auszuführen ist in der Folgezeit Rechtstheorien entwickelt wurden, die sich immer mehr von dem gesetzlich festgelegten Begriff der Handlung und der demokratischen Strafrechtslehre entfernten, ist es auch heute noch Allgemeingut der überwiegenden Mehrzahl der in der Praxis tätigen Juristen, daß bei der Beurteilung einer verbrecherischen Handlung primär von den Fakten ausgegangen werden muß, die äußerlich erkennbar sind und deren Existenz konkret bewiesen werden kann. Seit dem Inkrafttreten des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes sind jedoch in der gerichtlichen Praxis Methoden eingeführt worden, die zu diesen Grundlagen einer !) Feuerbach, Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven, peinlichen Rechts, I. Teil, Erfurt 1799, S. 5. demokratischen Strafrechtspflege in krassem Widerspruch stehen. Die Abkehr von diesen Grundsätzen äußert sich besonders in der zunehmenden Flut der auf der Grundlage dieses Gesetzes durchgeführten politischen Strafprozesse. Die Begründungen der Urteile und der zahllosen Anklageschriften gegen Personen, die der Staatsgefährdung und der Vorbereitung zum Hochverrat beschuldigt werden, sind ein erschreckendes Zeugnis für die Zersetzung der Gesetzlichkeit in dem gekennzeichneten Sinne und die von der „Internationalen Juristenkonferenz“ verurteilte Unbestimmtheit der Anschuldigungen wegen Verletzung der Staatssicherheit. Die Methoden „der Beweisführung“ in diesen Prozessen enthüllen eine völlige Abkehr von dem Grundsatz, daß bei der Untersuchung der Tatbestandsmäßigkeit einer Handlung von den durch den Täter selbst objektiv gesetzten Fakten auszugehen ist. Die Handlung des Täters wird vielmehr in Beziehung gesetzt zu subjektiv bewerteten politischen Vorgängen und zu subjektiv bewerteten Bestrebungen politischer Vereinigungen, ja sogar von Staaten. Die „Bewertung“ der Handlung des einzelnen Täters erfolgt gewöhnlich als Schlußfolgerung aus diesen allgemeinen tendenziös zurechtgestutzten Behauptungen über die angebliche Zielsetzung von Regierungen, Staaten und Organisationen. Diese Methode „der Beweisführuhg“ findet ihren komprimierten Ausdruck in dem Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs 2 StR 704/52 vom 30. Januar 1953: „ Wie der Senat bereits am 8. April 1952 in StE 3/52 ausgesprochen hat, bereiten die bolschewistischen Führer der SED ein hochverräterisches Unternehmen gegen die Bundesrepublik nach den §§ 80 Abs. 1 Nr. 1, 81 Abs. 1 StGB vor. Von diesen Machthabern der sowjetischen Besatzungszone erhält nach den Urteilsgründen die zwar verbotene, jedoch im geheimen weiterbestehende FDJ ihre Anweisungen zum Kampfe in der Bundesrepublik, den sie im Sinne der Herrschaft in der Sowjetzone führt. Danach bestehen gegen die Annahme der Strafkammer, Zweck und Tätigkeit der FDJ richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, keine Bedenken. Das Urteil stellt weiter fest, daß der Angeklagte ,eine führende Rolle zur Verbreitung des weltanschaulichen Gedankengutes aus der Sowjetzone gespielt1, die Bestrebungen der FDJ maßgeblich gefördert und selbst im ,Sinne der Herrschaft in der Sowjetzone1 gewirkt habe. Mit Recht nimmt deshalb die Strafkammer an, daß der Angeklagte die Bestrebungen der FDJ als Rädelsführer gefördert hat. Damit sind die Merkmale des § 90a StGB nachgewiesen.“ Die Handlung des Angeklagten bestand in diesem Falle darin, daß er vor einem Kreis von Jugendlichen Bilder von den III. Weltjugendfestspielen in Berlin mit Hilfe eines Projektionsapparates vorgeführt hatte. Nicht diese Handlung, die auf Grund ihres objektiven Inhalts erkennbar den Zweck verfolgte, auch andere Jugendliche im Geiste der Völkerfreundschaft und insbesondere zur Freundschaft mit der Jugend aller Länder zu erziehen, war also für den Bundesgerichtshof 336;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 336 (NJ DDR 1954, S. 336) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 336 (NJ DDR 1954, S. 336)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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