Neue Justiz 1954, Seite 322

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 322 (NJ DDR 1954, S. 322); Wohnungsangelegenheiten und Unterhaltsansprüche. Bei der Einführung und Durchführung des neuen Familienrechts obliegt den Gerichten insbesondere die Aufgabe, bei der Schaffung des neuen Verhältnisses zur Familie erziehend zu wirken. Die Urteile der Gerichte dienen der Wiederherstellung und Verwirklichung der Gesetzlichkeit. Es muß sich die allgemeine Erkenntnis durchsetzen, daß Gesetzlichkeit und Parteilichkeit eine Einheit bilden. Dazu muß der Richter sich vor allem sorgfältig und wachsam genaue Kenntnis über die gesamte Situation in seinem -Kreis oder seinem Bezirk verschaffen, um jede Erscheinung sofort politisch richtig einschätzen zu können. Der Erziehungswirkung aller Gerichtsverfahren sowohl gegenüber den unmittelbar Beteiligten wie gegenüber Zuhörern und der Allgemeinheit ist in Verhandlungsführung und Urteil besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Besonderer Ausdruck der Erziehungsfunktion des Gerichts ist auch die massenpolitische Arbeit der Gerichte, vor allem der Kreisgerichte. Jede Justizveranstaltung muß unter dem klaren Ziel der Erziehungswirkung, insbesondere in der Richtung auf Festigung des Vertrauens zur Gesetzlichkeit und zur Ordnung unseres Staates stehen. B Die Sicherung einer solchen Tätigkeit der Gerichte ist Aufgabe aller Organe der Justizverwaltung, insbesondere des Ministeriums. Dies stellt im einzelnen folgende Aufgaben, die unter Beachtung der aufgestellten Grundforderungen zu verwirklichen sind: I 1. Die Hebung des ideologischen und fachlichen Niveaus der Kader. Dazu ist vor allem nötig, daß den jüngsten Kadern, die noch in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung stehen, besondere Sorge zugewandt wird. Dies beginnt mit der Auswahl geeigneter Kräfte, mit der Kontrolle der Lehrpläne und der sorgfältigen Vorbereitung des richtigen Einsatzes nach ihrer Ausbildung. Den neu in den Justizapparat eintretenden Kadern ist in der ersten Zeit ihrer Einarbeitung in die Praxis besondere Hilfe und Anleitung zu geben. Das bedeutet, daß insbesondere die neu eingeführte Praktikumszeit von den für die Ausbildung der Praktikanten verantwortlichen Richtern ernst und verantwortlich durchgeführt werden muß. Die bereits längere Zeit in der Justiz tätigen Richter und auch Instrukteure der Justizverwaltung müssen ständig an der Erhöhung ihres ideologisch-fachlichen Niveaus arbeiten. Das ist das Hauptmittel zur Überwindung des Formalismus und die Grundlage für die Entwicklung eines sozialistischen Rechtsbewußtseins. Das Ministerium muß die Voraussetzungen für eine solche Fortbildung schaffen. Die Aufnahme in das Fernstudium muß nach sorgfältiger persönlicher Auswahl geschehen, das Ministerium muß über die von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ vorgesehene Anleitung hinaus eine weitere Hilfe beim Studium für die einzelnen Richter gewähren. Die Geschäftsverteilung innerhalb der einzelnen Gerichte muß für die Fernstudenten so geregelt werden, daß eine fachliche Überlastung vermieden wird. Für die Richter und juristischen Mitarbeiter, die nicht Teilnehmer am Fernstudium sind, muß das fachlich-politische Studium weiter durchgeführt werden, und schließlich muß das Ministerium einzelnen Gruppen, zum Beispiel den Instrukteuren, für ihre speziellen Arbeitsmethoden besondere Anleitung geben. Innerhalb des Ministeriums ist das Niveau der leitenden Kader durch ein politisches Seminar zu heben, das der Minister ab Juni monatlich abhält. 2. Eng verbunden mit der Verwirklichung dieser Aufgabe ist die Sorge um die Kader. Das betrifft sowohl die persönliche Seite ihres Lebens, wie Schwierigkeiten durch lange Trennung von der Familie, Wohnung, finanzielle Schwierigkeiten, als auch die Ordnung ihrer beruflichen Arbeit. Es ist ein ernsthafter Kampf gegen überflüssige Versetzungen zu führen, die sowohl der Entwicklung des einzelnen wie dem Vertrauen der Werktätigen zum Gericht schaden. Es muß mit einer ernsthaften Erziehung der Kader begonnen werden. Erreicht muß werden, daß auftretende Fehler und Schwächen durch erziehende Einwirkung im Keime überwunden werden und man sie nicht erst so anwachsen läßt, daß eine Abberufung des Richters notwendig wird. Das Allheilmittel der Erziehung ist auch nicht die ohne jeden Versuch anderer Einwirkung vorgenommene Versetzung „in ein stärkeres Kollektiv“. 3. Der Kaderbedarf muß systematisch geplant werden. Das bedeutet, daß klare Zahlen darüber vorhanden sein müssen, welche Kader für den Justizapparat und die gesamte juristische Tätigkeit in den nächsten Jahren gebraucht werden und deshalb von den Hochschulen aufzunehmen sind. Vor allem aber dürfen die Absolventen der Hochschulen nicht in irgendwelche freien Stellen gesetzt werden, sondern mit jedem Jahr muß mit der Übernahme der Absolventen der Hochschulen eine genaue, den Bedürfnissen der Gerichte und den Leistungen der einzelnen Richter entsprechende Überprüfung und Besetzung der Gerichte vorgenommen werden. II Ein wesentliches Mittel zur Überwindung des Bürokratismus ist eine operative Anleitung und Kontrolle-der Tätigkeit sowohl der Gerichte wie der Justizverwaltungsstellen. Alle operativ arbeitenden Abteilungen-des Ministeriums und der Justizverwaltungsstellen, haben die Anleitung zur Durchführung von Gesetzen,. Richtlinien usw. in erster Linie durch die Instrukteure; persönlich zu geben. Die Leiter der Justizverwaltungsstellen müssen qualifizierte Funktionäre sein. Die inzwischen festgelegten Grundsätze für die Durchführung: von Instruktionen und Revisionen sind Bestandteil dieser Arbeitsentschließung. Sie sind laufend zu kontrollieren und auf ihre Verbesserungsmöglichkeit zu überprüfen. Die Tätigkeit der Instrukteure bildet für diese selbst, einen Schutz gegen die Gefahr, am Schreibtisch zu kleben. Für alle Mitarbeiter des Ministeriums soll die-erweiterte Instrukteurtätigkeit mit dazu beitragen, dieser Gefahr zu begegnen. Jede Abteilung des Ministeriums hat vierteljährlich zu überprüfen, wie weit von ihr angeforderte Berichte, Statistiken und Meldungen noch notwendig sind. Als Sofortmaßnahme hat jede Abteilung des Ministeriums und jede Justizverwaltungsstelle festzustellen: a) Was wird bei ihr an Statistiken, regelmäßigen Berichten usw. noch geführt? b) Was ist davon noch notwendig? c) Wie wird es bearbeitet? Die Justizverwaltungsstellen sind noch einmal darauf hinzuweisen, daß sie nicht von sich aus Statistiken und Berichte der Kreisgerichte anfordern dürfen. III Von besonderer Bedeutung sowohl für die Hebung des fachlichen Niveaus wie die Überwindung des Bürokratismus ist eine Verbesserung der Arbeitsorganisation, die Schaffung einer genauen Ordnung innerhalb des Ministeriums und jeder Dienststelle und die Verstärkung der Arbeitsdisziplin. Das ist keine technische, sondern eine ideologische Frage, die entscheidend bedingt wird durch die Einstellung zur Arbeit. Im einzelnen ist dazu notwendig: 1. Eine genaue Abgrenzung der Verantwortlichkeiten,, und zwar zwischen Ministerium und den Justizverwaltungsstellen auf der einen Seite und zwischen den einzelnen Abteilungen innerhalb des Ministeriums und innerhalb der Justizverwaltungsstellen auf der anderen Seite. Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten wird zugleich die Erkenntnis aller der Fragen zur Folge haben, in denen eine Zusammenarbeit der einzelnen Abteilungen notwendig ist Voraussetzung hierfür ist die sofortige Kontrolle aller Geschäftsverteilungspläne. 2. Zwischen den einzelnen Aufgaben muß differenziert werden. Der Leiter der Dienststelle bzw. der Abteilung muß einen festen Kreis von Aufgaben selbst erledigen. Bei der gesamten Arbeit muß Wichtiges vom Unwichtigen geschieden und das Wichtige mit aller Kraft zunächst erledigt werden. 322;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 322 (NJ DDR 1954, S. 322) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 322 (NJ DDR 1954, S. 322)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit. Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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