Neue Justiz 1954, Seite 321

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 321 (NJ DDR 1954, S. 321); der Achtung der nationalen Selbstbestimmung eines jeden Volkes und der Nichteinmischung in dessen innere Angelegenheiten aufbaut. Dies ist der wahre Grund der tiefgreifenden Auswirkung der Souveränitätserklärung der Deutschen Demokratischen Republik auf die Bundesrepublik. Sie liegt darin begründet, daß unsere Deutsche Demokratische Republik eine große nationale Mission erfüllt, daß sie das objektive, durch keine Macht der Welt aufhebbare oder abänderbare Entwicklungsgesetz unserer Nation zur Grundlage ihrer Politik erhebt und zur Durchsetzung bringt. Das Neue an der Lage ist, daß mit der Erklärung der Deutschen Demokratischen Republik zum souveränen Staat und mit den Versuchen der völligen nationalen Versklavung des deutschen Volkes in Westdeutschland durch die Ratifizierung des General- und des EVG-Vertrages und deren Einbau in die Verfassung der Bundesrepublik die Gegensätze zwischen den nationalen und den antinationalen Kräften ur.d ihrer Politik, zwischen den Interessen des deutschen Volkes und denen der volksfeindlichen Imperialisten sich zum Äußersten zugespitzt haben. Wir treten in eine Periode ein, in der sich diese Gegensätze stärker noch als bisher herauskristallisieren. Die jüngste Entwicklung der Bundesrepublik ist durch den Übergang vom System der Unterordnung des Bonner Staates unter das Besatzungsstatut (d. h. der Unterordnung eines deutschen Teilstaates unter die Kontrolle und Bevormundung durch die Besatzungsmächte) zum System der „Integration“ der Bundesrepublik in die „europäische“ und darüber hinaus „atlantische“ Gemeinschaft (d. h. also die Verwandlung der Staatsmacht der Bundesrepublik in ein direktes und offenes Instrument der „supranationalen“ Monopolmächte) gekennzeichnet. Die (Staatsmacht in der Bundesrepublik tritt in Zukunft mit Notwendigkeit offen als solche hervor und ist in ständigem Maße genötigt, alle nationalstaatlichen Elemente (und damit auch die formal-demokratischen und rechtsstaatlichen) abzustreifen. In einer solchen Lage kommt es für die Staats- und Rechtswissenschaft darauf an, klar die Fronten zu scheiden, die „supranationale Staatlichkeit“ in all ihren Zügen offenzulegen und so ihren Gegensatz zu den fundamentalen Lebensinteressen des deutschen Volkes in das Bewußtsein der Bevölkerung Westdeutschlands zu tragen. * Wir haben lange darum gerungen, den nationalstaatlichen Charakter unserer demokratischen Staatsmacht. der Arbeiter und Bauern in der Deutschen Demokratischen Republik herauszuarbeiten, und wir haben in Praxis und Theorie gezeigt, daß die allseitige Entfaltung der Demokratie auf der Grundlage einer sich stets festigenden, den Interessen und dem Wohl des Volkes dienenden Gesetzlichkeit die Grundlage der Nationalstaatlichkeit ist. Die Aufgabe, vor der wir jetzt stehen, besteht darin, vom Boden dieser unabdingbaren Grundlagen unserer Nationalstaatlichkeit die sich in der Bundesrepublik herausbildende „Supranationalstaatlichkeit“ einer allseitigen Analyse und Kritik zu unterwerfen. Wir haben keine abstrakten Theorien aufzustellen. Wir haben darum zu kämpfen, die Nebelschleier der falschen Ideologien zu zerreißen und unsere Brüder und Schwestern in Westdeutschland darüber aufzuklären, welche Bedrohung die „supranationale“ Staatsmacht für die Lebensgrundlagen des deutschen Volkes in Westdeutschland darstellt. Die Zuspitzung der Gegensätze ist nur geeignet, in der westdeutschen Bevölkerung die Erkenntnis reifen zu lassen, daß sie nur leben kann, wenn sie Herr im eigenen Lande ist, Herr über ihr Territorium, über ihre ökonomischen Reichtümer; daß die Rechte und Freiheiten der Bürger nur dann gewährleistet sind, wenn sich die Staatsmacht in den Händen des Volkes befindet. Durchführung der Beschlüsse des IV. Parteitages der SED in der Justiz i Arbeitsprogramm des Kollegiums des Ministeriums der Justiz Die Ergebnisse des IV. Parteitages der Sozialistischen, Einheitspartei Deutschlands verpflichten das Ministerium der Justiz, auf der Grundlage der Beschlüsse seine gesamte Arbeit zu überprüfen und die Linie für die kommende Arbeit festzulegen. Der Justizapparat umfaßt sowohl die Gerichte (Bezirks- und Kreisgerichte) als auch die Organe der Justizverwaltung, deren zentrales Organ das Ministerium ist. Sowohl für die Gerichte als auch für die Organe der Justizverwaltung, vor allem die Justizverwaltungsstellen, gelten die Grundforderungen für die Verbesserung der Arbeit des Staatsapparates: Hebung des ideologisch-fachlichen Niveaus; Sorge für eine ständige Festigung und Weiterentwicklung unserer Gesetzlichkeit; Entwicklung einer lebendigen Anleitung zur Durchführung der gefaßten Beschlüsse und der gesamten Arbeit und Kontrolle der Durchführung dieser Anleitung; Überwindung des Bürokratismus, insbesondere der „papiernen Arbeitsweise“, die in einem Übermaß von Rundverfügungen, Direktiven usw. zum Ausdruck kommt, und des Formalismus in den Entscheidungen ; Entwicklung der Kritik von unten in den einzelnen Dienststellen und im gesamten Apparat; Aufmerksamkeit auf die in den verschiedensten Formen bekannt werdende Kritik der Werktätigen sowie Verbesserung und Entwicklung aller Formen der Heranziehung der Werktätigen; Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsordnung und Entwicklung einer vorbildlichen Arbeitsdisziplin. Die gesamte Arbeit sowohl der Gerichte als auch der Justizverwaltungsstellen muß durchdrungen sein von dem Bewußtsein, daß jede Entscheidung unter einem gesamtdeutschen Gesichtspunkt getroffen werden muß. A Die zentrale Aufgabe des Justizapparates ist die rechtsprechende Tätigkeit der Gerichte. Die Justizverwaltung hat die Aufgabe, die Rechtsprechung anzuleiten und darauf hinzuwirken, daß sie das Hauptaugenmerk auf folgende Punkte richtet: 1. Die Sicherung des Friedens verpflichtet uns, gegen Kriegsbrandstifter, Spione, Agenten und Terroristen einen harten und unerbittlichen Kampf zu führen. Jeder Mitarbeiter in der Justiz, jeder Leiter eines Gerichts, einer Justizverwaltungsstelle, jeder Mitarbeiter des Ministeriums muß mit höchster Wachsamkeit die Signale beachten und sofort selbständig auswerten, die auf eine Steigerung, auf neue Formen der verbrecherischen Tätigkeit gegen den Frieden, unseren Staat, unsere Ordnung hinweisen. Hierin muß der Hauptinhalt der anleitenden und kontrollierenden Tätigkeit der Justizverwaltung bestehen. 2. Dem Schutze unseres Volkseigentums ist im Strafrecht wie im Zivilrecht besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei ist im Strafrecht die Anwendung der Richtlinie Nr. 3 des Obersten Gerichts ständig zu beachten. 3. Im Strafrecht und Zivilrecht ist dem Schutz der Rechte der Bürger größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das gilt im Strafrecht insbesondere für die Bestrafung von Körperverletzungen, für den Schutz der Ehre des Bürgers, und das gilt im Zivilrecht für alle die Streitigkeiten, die unmittelbar in das alltägliche Leben der Bürger eingreifen, wie zum Beispiel Miets- und 321;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 321 (NJ DDR 1954, S. 321) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 321 (NJ DDR 1954, S. 321)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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