Neue Justiz 1954, Seite 321

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 321 (NJ DDR 1954, S. 321); der Achtung der nationalen Selbstbestimmung eines jeden Volkes und der Nichteinmischung in dessen innere Angelegenheiten aufbaut. Dies ist der wahre Grund der tiefgreifenden Auswirkung der Souveränitätserklärung der Deutschen Demokratischen Republik auf die Bundesrepublik. Sie liegt darin begründet, daß unsere Deutsche Demokratische Republik eine große nationale Mission erfüllt, daß sie das objektive, durch keine Macht der Welt aufhebbare oder abänderbare Entwicklungsgesetz unserer Nation zur Grundlage ihrer Politik erhebt und zur Durchsetzung bringt. Das Neue an der Lage ist, daß mit der Erklärung der Deutschen Demokratischen Republik zum souveränen Staat und mit den Versuchen der völligen nationalen Versklavung des deutschen Volkes in Westdeutschland durch die Ratifizierung des General- und des EVG-Vertrages und deren Einbau in die Verfassung der Bundesrepublik die Gegensätze zwischen den nationalen und den antinationalen Kräften ur.d ihrer Politik, zwischen den Interessen des deutschen Volkes und denen der volksfeindlichen Imperialisten sich zum Äußersten zugespitzt haben. Wir treten in eine Periode ein, in der sich diese Gegensätze stärker noch als bisher herauskristallisieren. Die jüngste Entwicklung der Bundesrepublik ist durch den Übergang vom System der Unterordnung des Bonner Staates unter das Besatzungsstatut (d. h. der Unterordnung eines deutschen Teilstaates unter die Kontrolle und Bevormundung durch die Besatzungsmächte) zum System der „Integration“ der Bundesrepublik in die „europäische“ und darüber hinaus „atlantische“ Gemeinschaft (d. h. also die Verwandlung der Staatsmacht der Bundesrepublik in ein direktes und offenes Instrument der „supranationalen“ Monopolmächte) gekennzeichnet. Die (Staatsmacht in der Bundesrepublik tritt in Zukunft mit Notwendigkeit offen als solche hervor und ist in ständigem Maße genötigt, alle nationalstaatlichen Elemente (und damit auch die formal-demokratischen und rechtsstaatlichen) abzustreifen. In einer solchen Lage kommt es für die Staats- und Rechtswissenschaft darauf an, klar die Fronten zu scheiden, die „supranationale Staatlichkeit“ in all ihren Zügen offenzulegen und so ihren Gegensatz zu den fundamentalen Lebensinteressen des deutschen Volkes in das Bewußtsein der Bevölkerung Westdeutschlands zu tragen. * Wir haben lange darum gerungen, den nationalstaatlichen Charakter unserer demokratischen Staatsmacht. der Arbeiter und Bauern in der Deutschen Demokratischen Republik herauszuarbeiten, und wir haben in Praxis und Theorie gezeigt, daß die allseitige Entfaltung der Demokratie auf der Grundlage einer sich stets festigenden, den Interessen und dem Wohl des Volkes dienenden Gesetzlichkeit die Grundlage der Nationalstaatlichkeit ist. Die Aufgabe, vor der wir jetzt stehen, besteht darin, vom Boden dieser unabdingbaren Grundlagen unserer Nationalstaatlichkeit die sich in der Bundesrepublik herausbildende „Supranationalstaatlichkeit“ einer allseitigen Analyse und Kritik zu unterwerfen. Wir haben keine abstrakten Theorien aufzustellen. Wir haben darum zu kämpfen, die Nebelschleier der falschen Ideologien zu zerreißen und unsere Brüder und Schwestern in Westdeutschland darüber aufzuklären, welche Bedrohung die „supranationale“ Staatsmacht für die Lebensgrundlagen des deutschen Volkes in Westdeutschland darstellt. Die Zuspitzung der Gegensätze ist nur geeignet, in der westdeutschen Bevölkerung die Erkenntnis reifen zu lassen, daß sie nur leben kann, wenn sie Herr im eigenen Lande ist, Herr über ihr Territorium, über ihre ökonomischen Reichtümer; daß die Rechte und Freiheiten der Bürger nur dann gewährleistet sind, wenn sich die Staatsmacht in den Händen des Volkes befindet. Durchführung der Beschlüsse des IV. Parteitages der SED in der Justiz i Arbeitsprogramm des Kollegiums des Ministeriums der Justiz Die Ergebnisse des IV. Parteitages der Sozialistischen, Einheitspartei Deutschlands verpflichten das Ministerium der Justiz, auf der Grundlage der Beschlüsse seine gesamte Arbeit zu überprüfen und die Linie für die kommende Arbeit festzulegen. Der Justizapparat umfaßt sowohl die Gerichte (Bezirks- und Kreisgerichte) als auch die Organe der Justizverwaltung, deren zentrales Organ das Ministerium ist. Sowohl für die Gerichte als auch für die Organe der Justizverwaltung, vor allem die Justizverwaltungsstellen, gelten die Grundforderungen für die Verbesserung der Arbeit des Staatsapparates: Hebung des ideologisch-fachlichen Niveaus; Sorge für eine ständige Festigung und Weiterentwicklung unserer Gesetzlichkeit; Entwicklung einer lebendigen Anleitung zur Durchführung der gefaßten Beschlüsse und der gesamten Arbeit und Kontrolle der Durchführung dieser Anleitung; Überwindung des Bürokratismus, insbesondere der „papiernen Arbeitsweise“, die in einem Übermaß von Rundverfügungen, Direktiven usw. zum Ausdruck kommt, und des Formalismus in den Entscheidungen ; Entwicklung der Kritik von unten in den einzelnen Dienststellen und im gesamten Apparat; Aufmerksamkeit auf die in den verschiedensten Formen bekannt werdende Kritik der Werktätigen sowie Verbesserung und Entwicklung aller Formen der Heranziehung der Werktätigen; Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsordnung und Entwicklung einer vorbildlichen Arbeitsdisziplin. Die gesamte Arbeit sowohl der Gerichte als auch der Justizverwaltungsstellen muß durchdrungen sein von dem Bewußtsein, daß jede Entscheidung unter einem gesamtdeutschen Gesichtspunkt getroffen werden muß. A Die zentrale Aufgabe des Justizapparates ist die rechtsprechende Tätigkeit der Gerichte. Die Justizverwaltung hat die Aufgabe, die Rechtsprechung anzuleiten und darauf hinzuwirken, daß sie das Hauptaugenmerk auf folgende Punkte richtet: 1. Die Sicherung des Friedens verpflichtet uns, gegen Kriegsbrandstifter, Spione, Agenten und Terroristen einen harten und unerbittlichen Kampf zu führen. Jeder Mitarbeiter in der Justiz, jeder Leiter eines Gerichts, einer Justizverwaltungsstelle, jeder Mitarbeiter des Ministeriums muß mit höchster Wachsamkeit die Signale beachten und sofort selbständig auswerten, die auf eine Steigerung, auf neue Formen der verbrecherischen Tätigkeit gegen den Frieden, unseren Staat, unsere Ordnung hinweisen. Hierin muß der Hauptinhalt der anleitenden und kontrollierenden Tätigkeit der Justizverwaltung bestehen. 2. Dem Schutze unseres Volkseigentums ist im Strafrecht wie im Zivilrecht besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei ist im Strafrecht die Anwendung der Richtlinie Nr. 3 des Obersten Gerichts ständig zu beachten. 3. Im Strafrecht und Zivilrecht ist dem Schutz der Rechte der Bürger größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das gilt im Strafrecht insbesondere für die Bestrafung von Körperverletzungen, für den Schutz der Ehre des Bürgers, und das gilt im Zivilrecht für alle die Streitigkeiten, die unmittelbar in das alltägliche Leben der Bürger eingreifen, wie zum Beispiel Miets- und 321;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 321 (NJ DDR 1954, S. 321) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 321 (NJ DDR 1954, S. 321)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch den Leiter. Die anforderungsgerechte Untersuchungsplanung gewährleistet darüber hinaus eine hohe Wirksamkeit der vorgangsbezogenen Zusammenarbeit mit operativen Linien und Diensteinheiten sowie mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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