Neue Justiz 1954, Seite 320

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 320 (NJ DDR 1954, S. 320); vorbereitet wird, da hört die Freiheit der Bürger, alles Recht und alle Gesetzlichkeit auf. Es gibt für die Bürger Westdeutschlands keinen Appell an Parlament und Regierung, sich schützend vor sie zu stellen, um die Rechtswillkür abzuwehren und dem Recht und dem Gesetz der Bundesrepublik Achtung zu verschaffen. Die Regierung Adenauer hat durch ihre verräterische Politik die westdeutschen Bürger ihres höchsten Rechtes beraubt, von ihrem Staat den Schutz ihrer Lebensinteressen zu fordern, durch Recht und Gesetz vor der Willkür geschützt zu werden. Indem sie das Selbstbestimmungsrecht der Nation leugnet, verkündet sie als höchstes Prinzip den Grundsatz, daß der „supranationalen“ Macht vor der nationalen der Vorrang gebührt, daß das „supranationale“ Recht den Vorrang vor dem Recht und Gesetz der einzelnen Staaten habe. Sie verfolgt daher wütend jede politische Bewegung in Westdeutschland als hochverräterisch und staatsgefährdend, die diesen nationalen Verrat nicht anerkennt und vom Boden des nationalen Selbstbestimmungsrechts den Kampf um die Achtung und Durchsetzung der staatlichen Selbständigkeit der Bundesrepublik führt. Erhebt sich die westdeutsche Bevölkerung gegen diese Entrechtung, fordert sie eine Regierung, die ihr Recht gegenüber den Machtusurpationen der Imperialisten vertritt und für die Lebensrechte von Volk und Nation einsteht, so ist der Fall des „Notstandes“ des Generalund EVG-Vertrages gegeben; dieser räumt den westlichen Okkupationsmächten, ja darüber hinaus den Streitkräften des Atlantikpaktes die Befugnis ein, den Bonner Staatsapparat beiseite zu schieben, um die offene Militärdiktatur über das deutsche Volk in Westdeutschland zu errichten. Ihr politischer Wille herrscht „souverän“ über Gesetz und Recht in der Bundesrepublik, über die deutschen Bürger, über die deutsche Wirtschaft und das deutsche Territorium. IV Die Auswirkungen einer solchen Unterwerfung unter diese Oberhoheit auf die rechtlichen Verhältnisse in Westdeutschland werden von der westdeutschen Literatur geflissentlich verschwiegen. Sie sind in der Tat so ungeheuerlich und für die westdeutsche Bevölkerung in einer Weise alarmierend, daß die Bonner Regierung die Aufklärung der Bevölkerung über diese Auswirkungen nicht ohne Unrecht als eine Gefahr für die Durchsetzung der Verträge betrachtet und die bloße Bekanntgabe des Inhalts der einschlägigen Bestimmungen der Verträge durch die nationale Presse in Westdeutschland als „Vorbereitung zum Hochverrat“ und „Staatsgefährdung“ unter Anklage stellen läßt. Dies ist der Zweck der Verträge von Bonn und Paris. Sie errichten die Oberhoheit der westlichen Besatzungsmächte und ihrer „supranationalen“ Organe über das deutsche Territorium, die deutsche Wirtschaft und die deutschen Bürger in Westdeutschland; sie tun dies, um sie ihren Zwecken dienstbar zu machen und sie der Verfügungsgewalt des deutschen Volkes zu entziehen. Die Verträge verwandeln das deutsche Territorium in das strategische Aufmarschfeld der westlichen Besatzungsmächte, die deutsche Wirtschaft in ihr „Rüstungspotential“, die deutsche Jugend in ihr „Menschenpotential“. Und dies ist die notwendige Folge, die sich daraus ergibt. Indem die Verträge das Territorium, die Wirtschaft und die deutschen Bürger in Westdeutschland ihrer politischen Gewalt unterwerfen, unterwerfen sie sie zugleich ihrer höchsten „Recht“setzungsgewalt, was dazu führt, daß das geltende deutsche Rechtssystem aus den Angeln gehoben, alle rechtlichen Garantien der westdeutschen Gesetze zerstört und die westdeutsche Bevölkerung einer fremden, durch nichts begrenzten Willkürherrschaft ausgeliefert werden. Alles deutsche Recht gilt nur noch bedingt. Es kann jeden Augenblick ausgeschaltet werden. Der Existenz der deutschen Bürger wird damit der Rechtsboden entzogen, ebenso wie ihre staatsbürgerlichen Rechte und Sicherheiten vernichtet werden. Diese fortschreitende Zerstörung der demokratischen Rechte und Freiheiten der Bürger, die Auflösung der Rechtssicherheit und die Verwandlung der westdeutschen Bürger in die willenlosen Objekte der supranationalen Macht ist von dem Prozeß der Drosselung und Zerstörung der nationalen Selbstbestimmung nicht unabhängig, sondern auf das engste mit ihm verbunden. Indem die supranationalen Organe die politische Macht, die sie den Völkern und ihren Staaten entziehen, bei sich selbst konzentrieren, sind sie zugleich gezwungen, den Gegensatz zwischen ihren Interessen und denen der Nation nackt und brutal hervortreten zu lassen, ob sie nun wollen oder nicht. Denn in demselben Maße, in dem die imperialistischen Mächte die Bundesrepublik vor den Karren ihrer Politik spannen, sind sie genötigt, die Staatsmacht der Bundesrepublik in das offene und direkte Instrument der „supranationalen“ Organe zu verwandeln. Schon der oberflächliche Blick auf die Verträge zeigt, daß die durch sie geschaffene politische Gewalt (und ihr „Recht“) keine Ordnung zu setzen in der Lage ist, sondern alle Ordnung zerstört; daß sie dem deutschen Volke in Westdeutschland keine Sicherheit bringt, sondern diese auf das höchste gefährdet; daß sie Recht und Gesetz nicht festigt, sondern auflöst; daß sie alle Rechte und Freiheiten der Bürger zerstört; daß sie die umfassende Negation, die gefahrvolle Bedrohung der Lebensgrundlagen des deutschen Volkes in Westdeutschland und der Rechte und Freiheiten der Bürger darstellt. Sie ist der Herd ständiger Unruhe. Alles das muß notwendig dazu führen, den Rechtsboden in der Bundesrepublik zu erschüttern, und die Tatsachen sprechen hier bereits eine deutliche Sprache. „Mißtrauen gegen die Rechtssicherheit, ja gegen die Rechtsstaatlichkeit macht sich breit“, schrieb unlängst alarmierend die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Bevölkerung sei „von einer starken Unruhe durchzittert“, weil die Strafverfolgungsorgane des Adenauer-Staates „allzu bedenkenlos mit der Freiheit der Bürger umspringen“. Die politische Entwicklung in Westdeutschland eilt mit Riesenschritten voran. Sie verläuft ganz anders, als die imperialistischen Kosmopoliten, die Feinde der Nation und der Demokratie, es sich vorstellen. Was den Blicken vieler mit der politischen Lage unserer Nation nicht gut vertrauter Bürger bislar g verschlossen war hier tritt es mit aller Deutlichkeit hervor. Das Adenauer-Kaisersche Lügengewebe über die Entwicklung Deutschlands ist zerrissen. Mit der Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik mußte zugleich auch der wirkliche Status der Bundesrepublik ans Tageslicht treten. Die politische Bewegung eines Teiles unseres Volkes der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik zur vollen Entfaltung ihrer politischen Macht und Freiheit im souveränen Staat kann nicht ohne tiefgreifende Rückwirkung auf den anderen Teil sein. Die Einheit der Nation ist eine Tatsache, die durch die staatliche Spaltung nicht beseitigt ist und die auch durch keine wie"" immer gearteten „Integrations“pläne der „Europäisierung“ der Bundesrepublik aufgehoben werden kann. Hat ein Teil der Nation die volle politische Macht und Freiheit errungen und geht er den Weg des Ausbaus und der Festigung dieser Macht und Freiheit d. h. seiner Lebensgrundlagen selbst konsequent, weiter, so kann der andere Teil auf die Dauer nicht in Fesseln gehalten werden. Die Lage und die Lebensinteressen der deutschen Nation sind einheitlich, und der Weg, der zur Durchsetzung der Lebensinteressen, zur Festigung der Lebensgrundlagen des Volkes führt, kann nur ein Weg sein. Es ist der Weg der Herausbildung der politischen Macht, die unser Volk in die Lage versetzt, sein Recht auf die Bildung eines souveränen deutschen Nationalstaates, der seine Lebensgrundlagen sichert und jedem Bürger seine demokratischen Rechte und Freiheiten gewährleistet, gegenüber den „supranationalen“ Mächten durchzusdtzen und so das Joch der Verträge abzuschütteln. Dieser Weg geht über die Verständigung der Deutschen untereinander über die gemeinsamen Grundlagen ihrer Existenz. Er geht über die Schaffung einer provisorischen gesamtdeutschen Regierung, die sich klar und eindeutig auf den Boden der nationalen Interessen stellt, über die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung und über den Einbau des freien, souveränen, friedliebenden Staates des deutschen Volkes in ein System der kollektiven Sicherheit, das auf 320;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 320 (NJ DDR 1954, S. 320) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 320 (NJ DDR 1954, S. 320)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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