Neue Justiz 1954, Seite 30

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 30 (NJ DDR 1954, S. 30); Mitarbeiter einer westdeutschen Dienststelle sei und großes Interesse an Informationen habe. Ahrens fragte ferner, ob der Angeklagte bereit sei, für diese Dienststelle Informationen zu sammeln. Der Angeklagte wollte nicht sofort zustimmen, daraufhin sagte ihm Ahrens, daß er als Lehrer sich sicher nicht in Westberlin aufhalten und auch nicht amerikanische Pakete abholen dürfe; im übrigen sei er als Funker für die Dienststelle ausersehen. Nunmehr erklärte sich der Angeklagte bereit, für die Dienststelle tätig zu sein, gab seinen Lebenslauf ab und erhielt den Decknamen Schweitzer und eine Decknummer. Kurz darauf erschienen zwei weitere Personen, die sich Paulberg und Saitz nannten. Saitz bekam die Aufgabe, den Angeklagten als Funker auszubilden. Der Angeklagte erhielt später auch eine Ausbildung als Agentenfunker. Ferner richtete er in Köthensdorf mehrere tote Briefkästen im Aufträge der Spionageorganisation ein. Uber die Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der Organisation wurde er unterrichtet. Der Angeklagte übermittelte dann eine Reihe von Berichten über militärische Objekte in der Deutschen Demokratischen Republik und über Gütertransporte, die mit der Reichsbahn über Frankfurt (Oder) nach Volkspolen erfolgten. Die Kenntnis über die Gütertransporte stammte aus einer hinterhältigen und eingehenden Austragung seines Bruders. Für die Durchführung seiner Aufträge wurde er bezahlt. 7. Schneider, Walter Der 32 Jahre alte Angeklagte stammt aus einer Arbeiterfamilie und besuchte von 1927 bis 1935 die Volksschule in Landsberg. Von 1935 bis 1938 lernte er Kaufmann und war bis 1940 als kaufmännischer Angestellter in seiner Lehrfirma tätig. Im Jahre 1940 wurde er zunächst zum Arbeitsdienst und danach zur faschistischen Wehrmacht eingezogen. Nach seiner bei einem Gebirgsjägerbataillon erfolgten Ausbildung kam er zur Besetzung nach Frankreich. Er nahm dann an den Kämpfen in Jugoslawien, an der Besetzung in Polen und an dem faschistischen Überfall auf die Sowjetunion sowie an der Bekämpfung von Partisaneneinheiten in den Balkanländern teil. Er hatte den Dienstgrad eines Obergefreiten inne und wurde mit dem EK 2. Klasse ausgezeichnet. Im Oktober 1944 kam er zunächst in jugoslawische und später in sowjetische Kriegsgefangenschaft, aus der er im Februar 1947 entlassen wurde. Danach war er bis Dezember 1949 als Verwaltungsangestellter in der Universitätsklinik in Halle tätig. Im Januar 1950 nahm er eine Beschäftigung als Buchhalter bei der Volkseigenen Handelszentrale Schrott in Halle auf und kam nach Auflösung derselben im Februar 1951 als stellvertretender Hauptbuchhalter und Revisionsleiter zur Bauunion Wernigerode. Im September 1952 wurde der Angeklagte nach Berlin in das Ministerium für Aufbau Hauptverwaltung Bauindustrie als Oberreferent versetzt. Diese Tätigkeit übte er bis zu seiner Festnahme aus. Der Angeklagte war von 1938 bis 1945 Angehöriger der Hitlerjugend. Im Jahre 1948 wurde er Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und im Jahre 1949 Mitglied der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft. Durch seine Tätigkeit als Oberreferent im Ministerium für Aufbau lernte der Angeklagte Schneider die bei der Bau-Union Berlin tätige Christel Heims kennen. Es kam zu einem freundschaftlichen Verhältnis zwischen beiden. Im Januar 1953 wurde der Angeklagte durch die Heims mit Heinz-Otto östereich, einem ebenfalls als Agent tätigen Bruder des Angeklagten östereich, in Westberlin bekannt gemacht. Der Angeklagte wollte nach Düsseldorf umziehen, aber verhindern, daß er durch ein Flüchtlingslager in Westberlin gehen mußte, östereich erklärte ihm im Februar 1953, daß er ihm bei seinem Umzug nach Düsseldorf behilflich sein könne, wenn er für seine Dienststelle arbeiten wolle, die an Informationen aus dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik großes Interesse habe. Es sei eine Spionagedienststelle, die Informationen wirtschaftlicher, politischer und militärischer Art benötige. Der Angeklagte erklärte sich bereit, schrieb seinen Lebenslauf und wurde durch östereich mit den Agenten Möser und Paulberg zusammengebracht. Gleich bei dem ersten Treff machte er dem Agenten Möser auf Befragen Angaben über seine Dienststelle hinsichtlich der Struktur, der personellen Besetzung und der Anzahl der Bau-Unionen im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Er erhielt eine Decknummer und den Decknamen Scharnberg und unterschrieb eine Verpflichtungserklärung. In der Folgezeit hat er alle ihm zugänglichen Unterlagen aus dem Ministerium für Aufbau nach Westberlin gebracht. Auch über die Bau-Unionen, die Erfüllung ihrer Pläne und die Produktionsschwierigkeiten machte er umfassende Angaben. Er hat in Abständen von je drei Wochen Treffs mit den Agenten der Spionageorganisation Gehlen durchgeführt, und zwar insgesamt etwa zwölf Treffs. Seine Berichte waren so umfassend, daß die Spionageorganisation daraus ein vollständiges Bild über das Ministerium für Aufbau und die Bau-Unionen in der Republik erhielt. Er nahm ferner Schreibübungen mit Geheimtinte vor, um eventuell seine Berichte schriftlich übersenden zu können. Im übrigen lieferte er aus drei Städten der Deutschen Demokratischen Republik, und zwar aus Wernigerode, Halle und Leipzig, Berichte über den Verlauf der Provokationen des 17. Juni nach Westberlin. Ebenso übermittelte er eine Reihe von Stimmungsberichten aus der Bevölkerung. Seine Berichte waren für den Geheimdienst besonders wertvoll. Insgesamt erhielt er für seine verbrecherische Tätigkeit 1 000 WM. Der vorstehende Sachverhalt beruht auf den Aussagen der Angeklagten und den Aussagen der in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen sowie auf den zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemachten Beweismaterialien und Dokumenten. IV Die von den Angeklagten durchgeführte Spionagetätigkeit unterstützte die amerikanischen und westdeutschen Imperialisten in der Vorbereitung eines neuen, die gesamte Menschheit gefährdenden Weltkrieges, der die Vernichtung des Weltfriedenslagers zum Ziel hat. Ihre verbrecherische Tätigkeit richtete sich vor allem gegen die Deutsche Demokratische Republik, die seit ihrem Bestehen zu einem starken Faktor im Kampf um die Einheit Deutschlands und den Frieden der Welt geworden ist. In engster Verbundenheit mit der großen friedliebenden Sowjetunion, den Volksdemokratien und allen friedliebenden Völkern der Erde sieht die Deutsche Demokratische Republik ihre Hauptaufgabe in der Erhaltung und Festigung des Friedens. Indem die Angeklagten die Bestrebungen der Kriegstreiber unterstützten, haben sie die Grundlagen der Deutschen Demokratischen Republik angegriffen, die Entfachung eines neuen Weltkrieges gefördert und damit Kriegshetze im Sinne des Artikels 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Repubilk begangen. Dabei ist es für die rechtliche Beurteilung der Verbrechen der Angeklagten gleichgültig, ob sich ihre Spionage auf Objekte der Deutschen Demokratischen Republik oder auf solche der Volksdemokratien oder der Sowjetunion erstreckte, weil durch die Spionage gegen diese friedliebenden Völker immer zugleich der Frieden des deutschen Volkes gefährdet wird. Mit der Verwirklichung des Tatbestandes der Kriegshetze gemäß Artikel 6 der Verfassung haben die Angeklagten friedensgefährdende Propaganda für den Militarismus begangen und den Tatbestand der Kon-trollratsdirektive Nr. 38 Abschnitt II Art. Ill A III verwirklicht, weil jede Kriegshetze zugleich Propaganda für den Militarismus zum Inhalt hat. Hierbei haben die Angeklagten schwere Schuld auf sich geladen. 1. Der Angeklagte Haase war als früherer aktiver Offizier Hitlers bestrebt, die Remilitarisierung Westdeutschlands zu fördern und wieder eine führende Stellung innerhalb der aggressiven Europa-Armee zu erhalten. Seine Spionagetätigkeit sollte dazu als Sprungbrett dienen. Aus seiner anerzogenen und auch nach 1945 durch die friedensfeindlichen Kräfte in Westdeutschland genährten faschistischen Einstellung hat er seine Verbrechen durchgeführt, um die friedliebende Deutsche Demokratische Republik zu vernichten. Er ist von überdurchschnittlicher Intelligenz und hat die Auswirkungen seiner Verbrechen im vollen Umfange 30;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 30 (NJ DDR 1954, S. 30) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 30 (NJ DDR 1954, S. 30)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß sie durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der Untersuchungsergebnisse der größere Bereich von Personen, der keine Fragen stellt Weil er schon auf seinem Entwicklungsweg zu der Überzeugung kam.

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