Neue Justiz 1954, Seite 290

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 290 (NJ DDR 1954, S. 290); menschlicher Schwäche, die oft zu politischen und fachlichen Fehlern führt, bei der Anwesenheit in einem Kreisgericht begegnet, gegenübertreten. Der Instrukteur muß sich unbeeinflußbar und objektiv in seinen Kreisen bewegen, und die Tatsache, daß es seine Kreise sind, zu denen er mindestens ein Jahr in einer festen Bindung stehen soll, darf nicht zu falschen freundschaftlichen Beziehungen führen. Der Instrukteur muß an alles kritisch herangehen, aber er darf nicht nach Sensationen jagen. Er darf nicht den Ehrgeiz haben, jedesmal mit einem „dicken Fall“ von einer Instruktion nach Hause zu kommen, sondern im Gegenteil: er muß auch anerkennen, wenn gute Arbeit geleistet wurde. Das gehört auch in die Instruktionsberichte, und das findet sich auch in den Instruktionsberichten des Ministeriums noch zu wenig. Man muß unversöhnlich an alle Weichheit und alles Versöhnlertum herangehen. Der Fall Mühlhausen ist durch den IV. Parteitag bekannt geworden11). Es ist vielfach davon gesprochen worden. Nun, hier haben auch Instruktion und Revision gründlichst versagt. Dort ist man bagatellisierend, versöhnlerisch an die Dinge herangegangen und hat noch in einem Bericht der Justizverwaltungsstelle vom Januar 1954, als schon weitgehend offenbar war, wie sich das Kreisgericht Mühlhausen zum Werkzeug feindlicher Kräfte hat machen lassen, gesagt: im großen ganzen ist die Verurteilung dieses Genossen Ramm auf Sensationslust und Selbstherrlichkeit des Richters zurückzuführen. Genosse Grote wohl sprach von der Haltung, von dem Bewußtsein, das im besonderen vom Staatsangestellten verlangt wird. Er wiederholte eindringlich die Warnung, die schon im Rechenschaftsbericht ausgesprochen worden war, die Warnung davor, daß die Mitarbeiter im Staatsapparat zu unpolitischen Staatsahge-stellten werden. Ich möchte das auch hier noch einmal sagen. Wir haben in der Justiz im Vergleich zu anderen Zweigen des Staatsapparats schon viel eher einen wichtigen Schritt getan. Wir haben schon Ende 1945, Anfang 194R angefangen, Arbeiter aus der Produktion in leitende Staatsfunktionen denn was ist die Stellung eines Richters anderes als eine der wichtigsten leitenden Staatsfunktionen? heranzuholen. Unser Apparat müßte eigentlich heute als Beispiel dafür dastehen, wie es verwirklicht worden ist. Arbeiter an die Leitung des Staatsapparats heranzuführen. Die Voraussetzungen dafür waren in vielem da. Und was stellen wir gerade in der gegenwärtigen Situation fest? Wir stellen fest, daß bei einer gewissen Zahl unserer Richter nicht der Stolz darauf da ist, daß man zu diesen Ersten gehört, die als Arbeiter die Leitung des Staates mit übernommen haben. Wir sehen eine Weichheit gegen sich selbst, ein Zurückweichen vor Schwierigkeiten, mit denen man angeblich nicht fertig wird. Wie verhalten sich unsere Instrukteure und unsere Justizverwaltungsstellen dazu? Wir haben vor einigen Wochen, als diese Dinge gerade sehr ernsthaft offenbar geworden waren, eine Aussprache der Zirkellehrer der fachlichen Fortbildung gehabt. Der größte Teil der Zirkellehrer klagte über eine zu große Belastung: nun auch noch lernen, nun auch noch Fernstudium! Wir haben mit dem Leiter der Justizverwaltungsstelle, der turnusmäßig an unserer Kollegiumssitzung teilnahm, eingehend über diese Dinge gesprochen und dabei den Eindruck gewonnen, daß von den Instrukteuren der Justizverwaltungsstellen der Kampf gegen eine solche Stimmung nicht genügend aufgenommen worden ist. Hier liegt eine wichtige Aufgabe des Instrukteurs. Er soll erkennen, was zu schwer für den einzelnen ist und wo Erleichterungen zu schaffen sind. Er muß den Justizverwaltungsstellen signalisieren, wo in menschlicher Beziehung, insbesondere durch Trennung von der Familie, Schwierigkeiten auf tauchen; aber seine ganze Haltung muß selbst von einem kämpferischen Optimismus durchdrungen sein. Er muß der Motor sein. Von ihm muß die Kraft ausstrahlen, um all diese Schwierigkeiten zu überwinden im Sinne des Mottos, das wir heute über unsere Tagung gestellt haben: „Es gibt keine objektiven Schwierigkeiten, wenn der eiserne Wille zu ihrer Beseitigung vorhanden ist.“ Diesen eisernen Wil- li) vgl. Urteil des OG ln NJ 1954 S. 242. len muß der Instrukteur selbst haben, und er muß ihn durch die Kraft seiner Persönlichkeit auf die, die er anleitet und kontrolliert, übertragen. Wyschinski sagt über den Instrukteur und Kontrolleur: „Um selbst kontrollieren zu können, muß der Kontrolleur selbst bedeutend besser vorbereitet sein. Wir müssen nicht nur selbst gut arbeiten können, sondern wir müssen außerdem auch die Arbeit der anderen anleiten können, müssen unsere Kader belehren und erziehen können. Wenn man andere belehrt, muß man selbst ein Beispiel vorbildlicher Arbeit geben.“12) Das bedeutet, daß der Instrukteur auch ein gutes Fachwissen haben muß. Damit komme ich zu der Frage, wie man den Instrukteur besser, wirksamer und erfolgreicher weiterbilden kann nicht durch eine neue, zusätzliche Schulung. Das Ministerium muß sich das „Wie“ einer besonders guten Anleitung und Weiterbildung des Instrukteurs überlegen in der Richtung, daß er sowohl seine politische wie seine fachliche Bildung vervollkommnet. Die Instrukteure müssen die Besten im Kreis sein. Aber, Genossen Instrukteure, diese Eure Arbeit bedeutet auch etwas anderes. Sie bedeutet, daß Ihr eine Tätigkeit ausübt, die Euren Gesichtskreis. Euer Wissen ungeheuer erweitert und Euch einen Überblick gibt, den der Richter am Kreisgericht nur schwer gewinnt. Mir scheint, daß eine Tätigkeit als Instrukteur jeweils eine besondere Qualifizierung für leitende Stellungen bedeutet. Die Tätigkeit des Instrukteurs ist die unmittelbare Transmission der politischen Leitung von oben nach unten. Der Instrukteur ist der Träger für alles Neue, das an die Richter heranzubringen ist. Er i s t Helfer und politischer Berater. Jede neue Etappe in unserer politischen, staatlichen, rechtlichen Entwicklung muß er als erster verstehen, damit er sie richtig weitergeben kann. Ich sagte anfangs: manche guten Richter sträuben sich dagegen, als Instrukteure in der Verwaltung zu arbeiten, weil sie „Praktiker“ sein und in der „Praxis“ bleiben wollen. Diese Auffassung geht von einer grundlegend falschen Einschätzung der Verwaltungstätigkeit aus. Jede Verwaltungstätigkeit ist eine Praxis, allerdings eine Praxis besonderer Art, die gewisse Beziehungen zu wissenschaftlicher Tätigkeit hat: das einzelne kontrollieren, das einzelne erkennen und daraus dann verallgemeinernd Schlußfolgerungen ziehen. So gilt auch für die Tätigkeit in der Justizverwaltung: ausgehend von der unmittelbaren Praxis der Rechtsprechung, die der Instrukteur aus eigener unmittelbarer Anschauung und Erfahrung beherrschen muß, verallgemeinert er seine Beobachtungen und Erfahrungen, die Grundlage der weiteren Entwicklung unseres Rechtes und unserer Gesetzlichkeit sind. Wenn man noch so oft mit Mißachtung von der Verwaltung spricht, dann beruht das auf der Vorstellung von jener „Verwaltung“, wie sie in unseren alten Revisionen zum Ausdruck kam. der Verwaltung, die administriert und registriert, aber nicht jener Verwaltung, die operativ anleitet und politisch hilft. Auf unserer letzten Kollegiumssitzung sind wir fast in Gefahr geraten, über das Problem der Kraftwagen zu diskutieren. Ich denke, das gehört zu den objektiven Schwierigkeiten, zu deren Überwindung der eiserne Wille maßgebend ist. Das ist auch heute der Hauptgegenstand unserer Diskussion. Wenn wir diskutieren, dann soll der Ausgangspunkt der sein, daß unsere Instrukteure politische Persönlichkeiten werden müssen. Mit solchen Instrukteuren werden wir ein Instrukteursystem entwickeln, das einen wichtigen Beitrag zur unmittelbaren Verwirklichung der auf dem IV. Parteitag gestellten Forderung: Verbesserung der Arbeit unseres Staatsapparates, das heißt auch Verbesserung der Arbeit unseres Justizapparates, bedeutet. Eine solche Instrukteurtätigkeit ist ein wichtiger Beitrag zur Festigung der Gesetzlichkeit, ist ein Stück der Verkörperung der Demokratie in Aktion. 12) A. J. Wyschinski, Die Rede des Genossen Stalin vom 4. Mai und die Aufgaben der Justiz, in „Probleme der Strafpolitik“, Moskau 1936, Heft II (russ.), zitiert nach Benjamin in NJ 1953 S. 265. 290;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 290 (NJ DDR 1954, S. 290) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 290 (NJ DDR 1954, S. 290)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind stellen insgesamt hohe Anforderungen an die Qualität der operativen Mitarbeiter und erfordert auch die notrendige Zeit. Deshalb sind für die Zusammenarbeit mit den befähigte Mitarbeiter einzusetzen, die sich vorrangig diesen Aufgaben widmen.

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