Neue Justiz 1954, Seite 272

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 272 (NJ DDR 1954, S. 272); Von den 14 Bezirken unserer Republik haben es lediglich 2 Bezirke Rostock und Erfurt verstanden, in der Massenarbeit auf justizpolitischem Gebiet das Gesicht dem Dorfe zuzuwenden. Der Bezirk Rostock liegt zahlenmäßig mit insgesamt 152 Versammlungen an 2. Stelle hinter dem Bezirk Karl-Marx-Stadt, in dem eine Versammlung mehr durchgeführt wurde. Entscheidend ist aber, daß die Staatsanwälte des Bezirks Rostock 81 Versammlungen im industriellen Sektor und 71 Versammlungen im landwirtschaftlichen Sektor durchgeführt haben. Im Gegensatz hierzu hat der Bezirk Karl-Marx-Stadt viel zu wenig Versammlungen auf dem Lande durchgeführt. Als gut in der Arbeit auf dem Lande sind auch die Ergebnisse der nachgenannten Bezirke zu bezeichnen: j Erfurt Zahl der Versammlungen: 65 Im Industriellen und 34 im landwirtschaftlichen Sektor 2. Frankfurt 11 im industriellen und 15 im landwirtschaftlichen Sektor 3. Potsdam 15 im industriellen und 21 im landwirtschaftlichen Sektor 4. Cottbus 19 im industriellen und 11 im landwirtschaftlichen Sektor 5. Magdeburg 39 im industriellen und 18 im landwirtschaftlichen Sektor 6. Schwerin 5 im industriellen und 10 im landwirtschaftlichen Sektor Die Ergebnisse der übrigen Bezirke zeigen, daß man dort die außerordentliche Bedeutung der justizpolitischen Massenarbeit auf dem Lande noch nicht erkannt hat. Folgende Bezirke hinken besonders nach: Zahl der Versammlungen: 1. Neubrandenburg (ausgesprochener Agrarbezirk) 12 im industriellen und 7 im landwirtschaftlichen Sektor 2. Leipzig 20 im industriellen und 8 im landwirtschaftlichen Sektor 3. Dresden 18 im industriellen und 5 im landwirtschaftlichen Sektor Die übrigen Bezirke Halle, Gera und Suhl haben nicht getrennt berichtet. Es war festzustellen, daß gerade die Landbevölkerung diese Versammlungen mit großem Interesse aufgenommen hat, und noch heute kommen z. B. zum Staatsanwalt des Bezirkes Rostock die Betriebsleitungen und gesellschaftlichen Organisationen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Maschinen-Traktoren-Stationen, volkseigenen Güter und bitten um die Durchführung eines Ausspracheabends. Das zeigt die Aufgeschlossenheit unserer Menschen. Die Versammlungen haben den Beweis erbracht, daß durch diese Art der Justizveranstaltungen das Vertrauen der werktätigen Menschen zu den Justizorganen unseres Staates weiter gefestigt wird. So wie im Bezirk Rostock muß es in allen Bezirken werden. Das setzt voraus, daß wir als Staatsfunktionäre die Entschließungen des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, insbesondere die der 17. Tagung, genau studieren und die entsprechenden Schlußfolgerungen daraus ziehen. Es ist eine Tatsache, die besonders deutlich auf den Bezirksdelegiertenkonferenzen der Partei der Arbeiterklasse immer wieder zum Ausdruck kommt, daß noch nicht überall das Gesicht dem Dorfe zugewandt wird. Das Mitglied des Zentralkomitees, Minister des Innern, Stoph, stellt z. B. in der Delegiertenkonferenz der SED des Bezirks Dresden fest, daß es in diesem Bezirk noch 74 „vergessene Dörfer“ gibt, davon allein 13 im Kreis Kamenz. Vergleicht man damit die justizpolitische Arbeit im Bezirk Dresden in der Auswertung des Gehlen-Prozesses auf dem Lande, so ergibt sich, daß die Justizorgane über dieses so überaus wichtige Thema gerade fünf Veranstaltungen auf dem Lande durchgeführt haben. Das ist ein Zeichen dafür, daß die Justizorgane des Bezirks Dresden in der justizpolitischen Massenarbeit auf dem Lande sehr stark nachhinken. Lernen wir aus den guten Beispielen, unsere Arbeit richtig zu organisieren, dann werden wir erreichen, daß. die zurückgebliebenen Bezirke den Anschluß an die Bezirke mit größeren Erfolgen finden, und die bisher guten Bezirke werden noch besser arbeiten. Hierfür ist es unbedingt notwendig, daß Richter, Staatsanwälte und Notare die Dörfer ihres Bezirkes bzw. Kreises kennen, daß sie die Theorie mit der Praxis verbinden, daß sie wie Minister Dr. Benjamin sagt lernen, zu den Menschen unseres Staates mit einer einfachen, klaren, menschlichen Sprache zu sprechen.2) CURT FLEMMING, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt 2) vgl. NJ 1954 S. 98. Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Justiz und Presse Wenn hier am Beispiel eines Kreisgerichts gezeigt wird, welche guten Früchte das ernsthafte Bemühen unserer Richter um eine bessere Verbindung zur Presse zu bringen vermag, so ist doch darauf hinzuweisen, daß die Mitarbeiter des Gerichts nicht die Arbeit der Presse selbst übernehmen sollten. Man wird im allgemeinen zu einer richtigen Verteilung der Aufgaben gelangen, wenn die Mitarbeiter der Justiz Schwerpunktfragen ihrer Arbeit in justizpolitischen Artikeln selbst behandeln, die eigentliche Gerichtsberichterstattung aber bei der Presse verbleibt. Hier wird es dann darauf ankommen, durch gute Verbindung zur Presse auf den Inhalt dieser Berichte, vor allem auf die Auswahl der zur Berichterstattung geeigneten Verfahren, Einfluß zu nehmen. Die Redaktion Die Arbeit in der Presse ist ein wesentliches Mittel zur Verwirklichung des neuen Kurses von Partei und Regierung und sollte daher von keinem Staatsfunktionär vernachlässigt werden. Sie fördert nicht nur die vertrauensvolle Verbindung zu den Werktätigen und erzieht und belehrt bewußtseinsmäßig zurückgebliebene Bürger, sondern dient auch der Entfaltung von Kritik und Selbstkritik und fördert die Wachsamkeit. Deshalb ist es auch unbedingt erforderlich, daß die Justizfunktionäre eng mit der Presse Zusammenarbeiten. Das ist auch von Minister Dr. Benjamin bei der Auswertung des 16. Plenums des Zentralkomitees der SED (NJ 1953 S. 605) nachdrücklich betont worden. Da unser Gericht so gut wie keine Beziehungen zur Presse hatte, stellte ich mir die Aufgabe, eine solche Verbindung zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, daß regelmäßig Artikel erscheinen, die gern gelesen werden und dem Leser auch Wesentliches sagen. Hierbei bin ich folgendermaßen vorgegangen: Zunächst habe ich mit dem Kreisredakteur unserer Zeitung vereinbart, daß in bestimmten Abständen Beiträge aus der Tätigkeit unseres Kreisgerichts etwa eine Schreibmaschinenseite lang veröffentlicht werden sollten. Da es uns schon damals, und zwar aus verschiedenen Gründen, unzweckmäßig erschien, die Berichterstattung allein den Mitarbeitern der Presse, die nicht immer das Wesentliche eines Prozesses erfassen, zu überlassen, kamen wir überein, daß die Richter selbst Artikel verfassen sollten. Ich selbst habe dann regelmäßig Berichte über abgeschlossene Strafverfahren eingereicht, die auch fast vollzählig und unverändert erschienen sind. Die Gefahr einer redaktionellen Kürzung, die unter Umständen den Wert des Beitrages herabmindert, besteht nur dann, wenn der Beitrag zu lange und formale Rechtsausführungen enthält. Im übrigen wurde bereits bei der ersten Besprechung vereinbart, wesentliche Änderungen nur nach Rücksprache mit dem Verfasser vorzunehmen. Im weiteren Verlauf meiner Pressetätigkeit, die ich selbstverständlich in meiner Freizeit ausübe, habe ich damit begonnen, nach Schwerpunkten zu arbeiten, d. h. nur solche Artikel einzureichen, die sich mit häufiger wiederkehrenden Straftaten befaßten. Das waren zuerst Fahrraddiebstähle, die ein größeres Ausmaß angenommen hatten, aber mit Hilfe entsprechender Strafpolitik und sofortiger Veröffentlichung des Ergebnisses des Strafverfahrens sehr schnell beseitigt werden konnten. In gleicher Weise wurden danach ein kurzes Aufflammen von Buntmetalldelikten, illegale Warenbewegungen usw. und zuletzt das Rowdytum bekämpft, das jetzt in unserem Kreise keine Bedeutung mehr hat. Selbstverständlich ist, daß die Schwerpunkte sich immer nach den Gegebenheiten des jeweiligen Kreises richten; die Statistik des Gerichts und des Kreisstaatsanwalts kann hier wesentliche Anhaltspunkte für die Bestimmung des Themas geben. Im Verlauf dieser Zusammenarbeit mit der Presse versuchte ich, ein größeres Kollektiv zur Unterstützung der Pressearbeit zu gewinnen. In einer Dienstbesprechung mit allen in Frage kommenden Kollegen, einschließlich denen des Staatlichen Notariats und der Kreisredaktion, wurde ein Kollektiv von acht Kollegen gebildet, das sich bereit erklärte, abwechselnd zusätzlich zu der bisherigen Berichterstattung aus anderen Arbeitsgebieten Artikel für die Tagespresse zu schreiben. Hat es nicht viel Mühe gekostet, Mitarbeiter zu 272;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 272 (NJ DDR 1954, S. 272) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 272 (NJ DDR 1954, S. 272)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

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