Neue Justiz 1954, Seite 271

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 271 (NJ DDR 1954, S. 271); In anderen Fällen wird in Verletzung des § 264 Abs. 1 der westberliner StPO nicht die Schwere der begangenen Tat und die Persönlichkeit des Täters zur alleinigen Grundlage der Strafzumessung gemacht, sondern es werden andere, außerhalb der Tat und außerhalb des Täters liegende Momente zur Bemessung der Strafe herangezogen. So vergleicht das Schöffengericht Tiergarten in dem bereits genannten Urteil gegen den Maschinenschlosser Letzin, der wegen Besitzes von Zeitungen und Zeitschriften aus dem demokratischen Sektor Berlins zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt wurde, seine Maßnahmen gegen die demokratische Presse mit den Strafverfahren, die die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik durchführen, um Bekundungen von Glaubens-, Rassen- oder Völkerhaß, militärischer Propaganda und Kriegshetze entgegenzutreten, und erklärt im Gegensatz zu den für solche Verbrechen verhängten Strafen sein eigenes Urteil als „milde“. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Grundprinzipien und Vorschriften des Strafprozeßrechts nicht nur deshalb verletzt, weil es außerhalb von Tat und Täter liegende Umstände bei der Bemessung der Strafe in Betracht gezogen hat, sondern vor allem deshalb, weil es verleumderische Behauptungen der imperialistischen Hetzpropaganda gegen die Deutsche Demokratische Republik zu Gesichtspunkten bei der Strafzumessung gemacht hat. Solche Überlegungen westberliner Richter bei der Strafzumessung sind jedoch keine Einzelerscheinung. Das zeigt auch ein bemerkenswerter Ausspruch des durch seine Verfahren gegen Friedenskämpfer unrühmlich bekanntgewordenen westberliner Richters Levy, der im Anschluß an ein Verfahren wegen Vergehens gegen Bestimmungen des StGB folgende „grundsätzliche Erklärung“ für seine Kammer abgab: „Die unter meinem Vorsitz stehende 8. Große Strafkammer hat sich entschlossen, bei politischen Straffällen, wie es der hier vorliegende ist, die Höhe der auszuwerfenden Strafe davon abhängig zu machen, ob gegen die von der 8. Strafkammer durchgeführten Verfahren Protestaktio- nen der Anhänger der jeweiligen Angeklagten im Gerichtsgebäude selbst oder in seiner näheren Umgebung stattfinden.“23) Aus dem Dargelegten ergibt sich, daß die VO Nr. 501 in der Praxis der westberliner Gerichte tatsächlich nur gegen demokratische und friedliebende Kräfte angewandt wird, obwohl ihr Wortlaut eine Anwendung gegen militaristische, faschistische oder antidemokratische Kräfte vorschreibt. Die VO Nr. 501 ist eine der „Fesseln, welche die Imperialisten der westberliner Bevölkerung mit Hilfe der Adenauer, Reuter und Schreiber im Laufe der Jahre angelegt haben“, die die patriotischen Kräfte ganz Berlins in ihrem ständig wachsenden Kampf für demokratische Rechte und Freiheiten entschlossen bekämpfen müssen24)- Sie, besonders die deutschen Patrioten in Westberlin, müssen dabei vor allem den Kampf gegen die rechts- und verfassungswidrige Handhabung der VO Nr. 501 durch die westberliner Justiz und gegen die Anwendung faschistischer Methoden bei ihrer Auslegung führen. Sie müssen sich dafür einsetzen, daß die in der westberliner Verfassung festgelegten Grundrechte so wie es Art. 23 Abs. 1 ausdrücklich vorschreibt vor allem auch von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung beachtet und eingehalten werden. Berlin muß zum Kraftzentrum des nationalen Kampfes unseres Volkes werden, sagte der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik, Wilhelm Pieck. Die Voraussetzungen dazu sind in Berlin gegeben. Wenn wir in ganz Berlin einen beharrlichen Kampf um die Erringung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse führen, dann wird unser Kampf gegen den Pariser EVG-und Bonner Generalkriegsvertrag und gegen die verfassungswidrige Anwendung der VO Nr. 501 erfolgreich sein und das Wort von Wilhelm Pieck Wirklichkeit werden. 23) Kaut, Ankläger auf der Anklagebank, 2. Folge, Dletz Verlag, Berlin 1953, S. 60. 24) s. Anm. 1. Aus der Praxis für die Praxis Die Verwirklichung der politischen Massenarbeit durch Richter und Staatsanwälte In Verwirklichung der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, besonders der 15., 16. und 17. Tagung des ZK, sind den Justizorganen unserer Arbeiter- und Bauernmacht ganz konkrete Aufgaben gestellt. Eine dieser Aufgaben ist die politische Massenarbeit, die aufklärende Tätigkeit der Richter und Staatsanwälte unter den Werktätigen. Um diese Tätigkeit aber richtig durchführen zu können, bedarf es einer guten politischen Anleitung, wie sie die Entschließungen des Zentralkomitees geben. Der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, sagte mit Recht: „Die schnelle Verwirklichung der erhaltenen Anleitung in der Praxis ist eine ernste Pflicht aller Mitarbeiter der Justiz, vor allem der Richter, Staatsanwälte und Notare1).“ Daß die Justizorgane auf dem Gebiet der aufklärenden Tätigkeit ein gutes Stück vorangekommen sind und große Erfolge erzielt haben, beweist das Ergebnis der unter der praktischen Anleitung der Bezirkssekretariate der SED erfolgten Auswertung des Gehlen-ProzeSses durch Richter und Staatsanwälte in den Betrieben, Städten und Dörfern der Deutschen Demokratischen Republik. In wenig mehr als zwei Monaten führten Richter und Staatsanwälte in der ganzen Republik insgesamt 745 Versammlungen und Justizausspracheabende durch. Von diesen 745 Versammlungen wurden 392 in Betrieben, 200 in LPG, MTS und VEG durchgeführt. Die übrigen Ausspracheabende fanden als Einwohnerversammlungen teils in den Stadtteilen, teils in Gemeinden statt. Insgesamt nahmen rd. 115 000 Menschen, davon in den Industriegebieten etwa 80 000 Werktätige und 35 000 auf dem Lande, an diesen Veranstaltungen teil. ]) NJ 1954 S. 97. In allen Veranstaltungen begrüßten die werktätigen Menschen die neue Form der Durchführung dieser Aufklärungsabende, die darin bestand, daß ein Tonband mit Aufnahmen aus der Hauptverhandlung des Gehlen-Prozesses abgespielt wurde. Die Diskussionsbeiträge weit über 600 waren äußerst positiv und sind ein Zeichen des Vertrauens der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zu ihrem Staat und ihren Staatsorganen. Dieses Vertrauen wird noch besonders dadurch unterstrichen, daß Werktätige in den Versammlungen Selbstverpfliehtrmgen übernahmen, die Produktion zu steigern, Maschinen und Betriebe in persönlichen Schutz zu nehmen, Hochleistungsschichten zu fahren und konsequent für die Entlarvung aller Agenten, Spione, Saboteure, Diversanten und Diebe am Volkseigentum zu kämpfen. Dieser große Erfolg konnte aber nur erreicht werden auf Grund der in einigen Bezirken, insbesondere in Rostock, ausgezeichneten Anleitung durch die Bezirkssekretariate der Partei der Arbeiterklasse. Dank gebührt auch den demokratischen Massenorganisationen, wie der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands, die als Träger dieser Versammlungen bei der Verwirklichung der politischen Massenarbeit eine sehr wertvolle Hilfe darstellten. Die Einsatzbereitschaft der Referenten dieser Versammlungen ist als sehr gut zu bezeichnen, denn in den 745 Versammlungen haben nicht weniger als 477 Staatsanwälte und 54 Richter als Referenten mitgewirkt. Dieses gute Ergebnis soll und kann uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich auch ernste Schwächen gezeigt haben. Diese treten besonders dann in Erscheinung, wenn man die in den einzelnen Bezirken durchgeführten Versammlungen getrennt nach dem industriellen und landwirtschaftlichen Sektor der Deutschen Demokratischen Republik miteinander vergleicht. 271;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 271 (NJ DDR 1954, S. 271) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 271 (NJ DDR 1954, S. 271)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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