Neue Justiz 1954, Seite 266

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 266 (NJ DDR 1954, S. 266); lässig, wobei seine Vermögensinteressen durch die Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Urheberhonorars geschützt sind. In diesem Kapitel wird zugleich die Regelung des Verlagsvertrages, des Aufführungsvertrages und des Drehbuchvertrages behandelt. Von besonderem wissenschaftlichem Interesse ist die Analyse des Erbrechts in den Ausbeutergesellschaften, speziell des kapitalistischen Erbrechts (S. 514 ff.), da bei uns bisher Publikationen über diese Fragen nicht vorhanden sind. Seine Bedingtheit durch die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse, sein Zusammenhang mit den Familienbeziehungen in der kapitalistischen Gesellschaft, seine Funktion der Festigung der Macht der Ausbeuter werden nachgewiesen. Das kapitalistische Erbrecht sichert die Nachfolge in das kapitalistische Privateigentum an den Produktionsmitteln, in die Klassenstellung des Kapitalisten. Das sozialistische Erbrecht ist dagegen ein Rechtsinstitut zum Schutze der Rechte der Werktätigen. Es sichert die Nachfolge in das persönliche Eigentum an Gegenständen des persönlichen und häuslichen Bedarfs und Komforts und an anderen Gegenständen des persönlichen Eigentums. Seine rechtliche Grundlage enthält Art. 10 der Stalinschen Verfassung (S. 516). Eine charakteristische Besonderheit der gesetzlichen Erbfolge im sowjetischen Recht ist der Schutz der arbeitsunfähigen Erben, ein Prinzip, das dem Erbrecht der Ausbeuterstaaten völlig fremd ist. Gesetzliche Erben sind auch arbeitsunfähige Personen, die von dem Verstorbenen eine bestimmte Zeit Unterhalt bezogen haben (S. 528). Arbeitsunfähige Erben erhalten in der Reihenfolge ihrer Berufung als gesetzliche Erben auch gegen den Willen des Erblassers den vollen Erbteil (S. 546). Ohne Bindung an die Berufungsordnung kann der Erblasser einem oder mehreren seiner - arbeitsfähigen Erben testamentarisch sein Vermögen vermachen. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, so kann der Erblasser über sein Vermögen zugunsten einer beliebigen Person verfügen (S. 539/540). Während im kapitalistischen Erbrecht die Frage der Haftung für die Nachlaßverbindlichkeiten im Interesse der Kapitalisten-Gläubiger im Mittelpunkt der Regelung steht, ist die Frage entsprechend dem Wesen des sozialistischen Erbrechts als Nachfolge in das persönliche Eigentum praktisch von untergeordneter Bedeutung, da der Werktätige im sozialistischen Staat in der Regel keine Schulden hat. Nach sowjetischem Recht haftet der Erbe kraft Gesetzes beschränkt in der Höhe des Wertes des Nachlasses (S. 562). Wie bereits bemerkt, enthält das Lehrbuch zugleich eine umfassende Darstellung des sowjetischen Familienrechts einschließlich seiner geschichtlichen Entwicklung, sowie einen Überblick über das Familienrecht der Länder der Volksdemokratie. Das gründliche Studium dieses Teils des Lehrbuchs ist von besonderem politisch-erzieherischem Wert. In der Sowjetunion hat sich ein ganz neuer Typ der Familie entwickelt, die sozialistische Familie, in der das auf Achtung, Liebe und gegenseitige Unterstützung gegründete Verhalten der Familienmitglieder zueinander von den hohen Prinzipien der kommunistischen Moral durchdrungen ist und die für die Sowjetbürger eine Quelle der Lebensfreude und des Arbeitsenthusiasmus ist. Die Erziehung der Kinder zu bewußten Erbauern der kommunistischen Gesellschaft, die das große Werk fortsetzen, das die Arbeiter und Bauern der Völker der Sowjetunion beispielhaft für alle Völker der Erde aufgebaut haben, ist die Hauptaufgabe der sowjetischen Familie, wobei die Erziehung der jungen Menschen in staatlichen Institutionen und in den Jugendorganisationen in voller Harmonie mit der Erziehung in der Familie erfolgt. Das sowjetische Familienrecht war und ist eine aktive Kraft bei der Entwicklung und Festigung der neuen Familienverhältnisse. Die Regelungen der einzelnen Fragen, sei es die der persönlichen Beziehungen der Ehegatten, ihrer vermögensrechtlichen Verhältnisse, des Verfahrens der Scheidung der Ehe, des Eltern-Kind-Verhältnisses, des Adoptionsverhältnisses, der Kindespflegschaft, der Vormundschaft sind eindrucksvolle Beweise des sozialistischen Humanismus. Das Studium dieser Fragen, wie das des gesamten Werkes, spornt uns an, mit allen unseren Kräften zur Entwicklung und Festigung der sozialistischen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik beizutragen. Wie die Zuschriften der Werktätigen an den Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik, Wilhelm Pieck, für Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewertet werden Von ELFRIEDE THALER, Abteilungsleiter in der Präsidialkanzlei Auch in kapitalistischen Ländern wendet sich der Bürger gelegentlich an den Staatspräsidenten, an den Chef der Regierung, an einen Minister oder an einen von den übriggebliebenen Monarchen mit seinem Anliegen und sicherlich wird in dem einen oder anderen Fall seiner Beschwerde, seiner Bitte entsprochen. Damit büßt der kapitalistische Staat nichts von seinem Wesen ein, im Gegenteil, Gesten solcher Art gehören zu seiner Verschleierungstaktik, damit verändern sich die Unterdrückungsmethoden gegenüber der großen Mehrheit der Bevölkerung um nichts. Herr Keuß und Herr Adenauer können kein ernsthaftes Interesse daran haben, die Beschwerden der Bevölkerung über Mängel und Schwächen im Bonner Staatswesen zu erfahren, da es mit dem Streben nach Sicherung des Maximalprofites unvereinbar ist, aus solchen Beschwerden die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Welche andere Bedeutung müssen demgegenüber naturgemäß Beschwerden, Kritik und Vorschläge aus der Bevölkerung für den Staat haben, in dem die Staatsmacht bei den Arbeitern und Bauern liegt, die von ihr im eigenen Interesse, also zum Nutzen aller Werktätigen, nachdrücklich Gebrauch machen. Die Meinung der Werktätigen zu erfahren, wird hier zum dringenden Bedürfnis für den Staat und seine Organe. Viele staatliche Dienststellen in der Kreis-, Bezirks- und Regierungsebene, die demokratischen Ausschüsse bei den Volksvertretungskörperschaften, die einzelnen Volksvertreter, die höchsten Funktionäre des Staates, sie alle nehmen die Beschwerden der Bürger entgegen und gehen ihnen mit Sorgfalt nach. Die Kritik von unten hilft entscheidend dabei mit, daß begangene Fehler schnell erkannt und behoben und daß künftige vermieden werden. Sie beschleunigt damit das Tempo der Entwicklung auf allen Gebieten des staatlichen Lebens. Politisch gesehen, ist sie wesentlicher Ausdruck der Mitarbeit der Bevölkerung an der Leitung des Staates, ist sie die reale Demokratie. Ein Sowjetbürger, der vor einiger Zeit in der Deutschen Demokratischen Republik weilte, sprach in einem Betrieb davon, daß er sich mit einem Anliegen wegen Abstellung eines Mangels an Stalin gewendet und von diesem in kurzer Zeit befriedigenden Bescheid erhalten habe. In den Volksdemokratien ist der gleiche Zustand enger Verbundenheit zwischen Staatsführung und Bevölkerung vorhanden. Bei uns in der Deutschen Demokratischen Republik kann man seit langem von einer eingewurzelten Gewohnheit der Werktätigen sprechen, sich mit allen ihren Nöten, insbesondere mit Beschwerden über wirkliche oder vermeintliche Fehler und Mängel in der Arbeit der Verwaltung, der Gerichte, der Ermitt-lungs- und Untersuchungsorgane, an ihren Präsidenten Wilhelm Pieck zu wenden. Im folgenden soll auf solche Zuschriften an den Präsidenten näher eingegangen werden, deren Inhalt Rechtsfragen berührt. Seinem Amtseid gemäß wahrt der Präsident der Republik die Verfassung und die Gesetze der Republik und übt Gerechtigkeit gegen jedermann. Das heißt auch, daß der Präsident mit großer Aufmerksamkeit die Auswirkungen der von unserem Staat sanktionierten und der neu von ihm geschaffenen gesetzlichen 266;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 266 (NJ DDR 1954, S. 266) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 266 (NJ DDR 1954, S. 266)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

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