Neue Justiz 1954, Seite 242

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 242 (NJ DDR 1954, S. 242); Käufers Vertragsstrafe zu entrichten. Ein solches Verschulden liegt vor, wenn der Käufer die Vornahme der Abbuchung bei seiner Bank nicht veranlaßte, obgleich er aus dem ihm täglich und nach jeder Buchung übersandten Kontoauszug der Bank ersehen mußte, daß die Abbuchung trotz seines stillen oder offenen Akzeptes nicht ausgeführt war. Nach der vom Ministerium der Finanzen zu erwartenden weiteren Durchführungsbestimmung zurVO über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe, die sich mit der Frage der Verspätungszinsen befaßt, wird es auf ein Verschulden des Käufers beim Zahlungsverzug nicht mehr ankommen. Es sind dann auf jeden Fall Verspätungszinsen zu entrichten. Darüber hinaus ist ein Verschulden aber weiterhin von Bedeutung, wenn zusätzlich eine Vertragsstrafe wegen Zahlungsverzuges vereinbart ist, wie es § 3 der 6. DurchfBest. zur Ver-tragsVO zuläßt. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei Verschulden. Liegt ein solches vor, so hat der Verkäufer gegen den Käufer einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entsteht, daß ihm höhere Zinsen berechnet werden. Da der Käufer für seine Bank als Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB einzustehen hat, haftet er für das in dem vorliegenden Falle angenommene Verschulden der Bank. Es besteht also ein Schadensersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer. Letzterer kann gegen seine Bank Regreß nehmen, wenn sie die Abbuchung schuldhaft unterlassen hat; er kann die Bank gemäß § 276 BGB haftbar machen. Das Vorliegen eines zivilrechtlichen Verhältnisses zwischen Käufer und seiner Bank zieht diese Folge nach sich. Es läßt sich somit die These auf stellen: 1. Die Deutsche Notenbank ist Verwaltungsorgan und Wirtschaftsorgan. Bei der Kontoführung für einen volkseigenen Betrieb handelt sie als Wirtschaftsorgan. 2. Zwischen Bank und Kontoinhaber besteht ein zivil-rechtliches Verhältnis. Wenn ein RE-Auftrag und das stille oder offene Akzept des Kontoinhabers vorliegt, gehört es zu den zivilrechtlichen Pflichten der Deutschen Notenbank, die ordnungsgemäße Abbuchung vom Konto des Kontoinhabers vorzunehmen. Sie haftet bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht. * In der an die vier Referate anschließenden Aussprache über Grundsatzfragen trug Hauser (StVG) die Stellungnahme des Staatlichen Vertragsgerichts zu einer Reihe von Zweifelsfragen vor, die sich bei der Erörterung der 6. DurchfBest. zur VertragsVO ergeben haben.4) Dr. Frey tag (StVG) sprach über die neue VO über die einheitliche Transportplanung, und Dr. G e n t z (StVG) machte Ausführungen über Zahlungspflicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung. Die Diskussion darüber sowie über das rechtliche Schicksal von Lieferverträgen, die auf einem Kontingent für 1953 beruhen, im letzten Jahr aber nicht erfüllt wurden, führte zu keinem abschließenden Ergebnis und wird daher fortgesetzt werden. Das Schlußwort hielt der stellv. Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts, Dr. K o h n. Er betonte, daß in Zukunft eine weit bessere Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission notwendig sei. Die Realisierung der Forderung Meisers, daß der Vertrag die Grundlage für das Planprojekt werden müsse, bedeute eine Gesetzesänderung. Die von Dümde aufgeworfenen Fragen zeigten die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Komitee für Materialversorgung, mit dem Ministerium für Handel und Versorgung und mit den Vertretern der wissenschaftlichen Institute. Die Tagung brachte den Teilnehmern eine große Bereicherung ihres Wissens auf dem Gebiet der Planungsfragen. Sie zeigte den dialektischen Zusammenhang der einzelnen Pläne in ihrer Abhängigkeit voneinander. Damit wurden die Voraussetzungen für eine funktionsfähige Materialversorgung als Grundlage der Lieferverträge klargestellt. Zugleich ergab sich, daß operative Änderungen der Pläne während des Planjahres in weit größerem Umfang erforderlich sind, als dies den Teilnehmern der Tagung bis jetzt bewußt war. Damit entsteht die Notwendigkeit entsprechender Vertragsänderungen. Bei den Streitigkeiten vor dem Staatlichen Vertragsgericht treten neben Verstößen der Vertragspartner gegen die Vertrags- und Plandisziplin auch Mängel der Planung, vor allem hinsichtlich einer rechtzeitigen operativen Änderung der Planung, in Erscheinung. Sie geben dem Staatlichen Vertragsgericht die Möglichkeit, durch Information der betreffenden staatlichen Organe einen wesentlichen Beitrag zu einer schnellen Verbesserung der Planung und damit zur Durchführung des neuen Kurses zu leisten. 4) vgl. Hauser in NJ 1954 S. 201. Rechtsprechung Entscheidungen des Obersten Gerichts Strafrecht Zur Frage der Notwendigkeit umfassender Aufklärung der Persönlichkeit des Täters und der gesellschaftlichen Zusammenhänge. OG, Urt. vom 29. März 1954 2 Zst III 55/54. Aus den Gründen: Der Angeklagte ist am 8. Dezember 1953 vom Kreisgericht M. wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) in Tateinheit mit Tierquälerei (§ 145 b StGB) zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zur Zahlung von 200 DM Schadensersatz verurteilt worden. Dem Urteil liegen folgende tatsächlichen Feststellungen zugrunde: Der Angeklagte erlernte den Beruf eines Drehers und arbeitete bis zur Zerschlagung des Faschismus zum größten Teil in seinem Beruf. Danach trat er der Deutschen Volkspolizei bei, der er fünf Jahre, zuletzt als Volkspolizeimeister, angehörte. Im September 1951 wurde er beim VEB E. in M. Leiter des Betriebs-schutzes.\ Im Oktober 1953 bemerkte der Angeklagte auf dem Werkgelände mehrmals einen betriebsfremden Hund. Er konnte nicht feststellen, wem der Hund gehörte, da dieser keine Marke und kein Halsband trug. Er war der Auffassung, daß es sich um einen herrenlosen Hund handele. Am 21. Oktober 1953 gegen 21.30 Uhr erblickte der Angeklagte bei seinem Kontrollgang erneut den streunenden Hund. Dieser und auch der Wachhund, der jedoch angebunden war, sprangen ihn an. Der Angeklagte wurde dadurch sehr erregt. Mit einem Kistenbrett gelang es ihm, den Hund zunächst zu vertreiben. Er verständigte daraufhin sofort den Betriebsschutz und forderte mehrere Jugendliche, die gerade von einer Probe der Laienspielgruppe kamen, auf, den streunenden Hund einzufangen, der sich noch auf dem Werkgelände befand. Das Werkgelände wurde gemeinsam abgesucht und der Hund schließlich in die Enge getrieben. Dabei schlug der Angeklagte den Hund mit dem Kistenbrett, worauf dieser laut aufheulte. Der Angeklagte glaubte daraufhin, den Hund lebensgefährlich verletzt zu haben und tötete ihn nunmehr, um dessen Schmerzen zu verkürzen, durch mehrere Schläge mit dem Brett. Anschließend wurde der Hund auf Anordnung des Angeklagten von einem Angehörigen des Betriebsschutzes mit einer Schubkarre zum Kesselhaus gefahren, wo er von dem Heizer verbrannt werden sollte. Dies geschah nicht. Als der Angeklagte am anderen Morgen sah, daß der Hund noch immer in der Schubkarre lag, warf er, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, den nach seiner Feststellung toten Hund in die mit glühender Asche gefüllte Aschengrube. Nach Angaben des Zeugen St. soll sich der Hund in der Aschengrube bewegt haben. Mit anderen Kollegen hat dann der Zeuge St. den Hund aus der Aschengrube herausgezogen und vergraben. Der Angeklagte wurde wegen dieses Vorfalles entlassen. 242;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 242 (NJ DDR 1954, S. 242) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 242 (NJ DDR 1954, S. 242)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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