Neue Justiz 1954, Seite 232

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 232 (NJ DDR 1954, S. 232); Es ist bereits eingangs darauf hingewiesen worden, daß die Aufsicht über die strikte Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit nicht mit „Kontrolle der Durchführung“ der Gesetze und Verordnungen gleichzusetzen ist. Deshalb war es falsch, wenn ein Bezirksstaatsanwalt seinen Kreisstaatsanwälten die Anweisung gab, die Einhaltung der Statuten der LPG nach folgenden Gesichtspunkten zu überprüfen: „1. Wie kommt die MTS ihren Verpflichtungen in der Erfüllung der Verträge nach? 2. Wie ist die Unterstützung der LPG durch die Polit-abteilung der MTS und durch die Partei? 3. Welche Unterstützung erhielt die LPG vom Rat des Kreises? 4. Wurden die vorhandenen Investitionsmittel voll ausgeschöpft? Wenn nicht, weshalb? 5. Welche Kritiken und welche Vorschläge haben die LPG-Bauern zu unterbreiten zwecks Verbesserung ihrer Unterstützung? 6. Wie wird in den kleinen LPG der Kontakt mit den werktätigen Bauern hergestellt und was geschieht in bezug auf die Werbung neuer Mitglieder?“ Diese Fragen sind typisch für die Kontrolle der Durchführung von Gesetzen und Verordnungen. Mit ihrer Beantwortung ist der Staatsanwalt jedenfalls in seiner Eigenschaft als Hüter der demokratischen Gesetzlichkeit auf dem Dorfe nicht befaßt. Er darf sich nicht an die Stelle der hierfür zuständigen Organe setzen. Wohl aber ist es im Zeichen der Entschließung des 17. Plenums Aufgabe des Aufsichtsstaatsanwalts, auf dem Dorfe die Gesetze und Verordnungen unserer Regierung zur Förderung der Landwirtschaft zu erläutern und zu popularisieren. Das muß geschehen bei Bauern-und Einwohnerversammlungen im Dorfe oder bei Sprechstunden, die in den LPG, VEG und im Dorfe regelmäßig abgehalten werden müssen. Bei solcher Popularisierung und Erläuterung der Gesetze und Verordnungen unserer Regierung sowie der Statuten der LPG wird der Staatsanwalt oft genug Kenntnis von Ungesetzlichkeiten erhalten, gegen die er dann die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit ergreifen muß. Es gibt eine Reihe von Staatsanwaltschaften, die mit landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften oder volkseigenen Gütern Patenschaftsverträge abgeschlossen haben. Auch die Oberste Staatsanwaltschaft hat das getan. Solche Beispiele sind nachahmenswert. Patenschaften dieser Art geben dem Staatsanwalt die Möglichkeit, durch engen Kontakt mit den Mitgliedern der LPG oder den Werktätigen der VEG deren Sorgen und Nöte kennenzulernen. Die Ursachen dieser Sorgen und Nöte haben nicht selten gerade in der Verletzung der demokratischen Gesetzlichkeit ihren Ursprung. B Beispiele aus der Arbeit des Staatsanwalts auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht i Der VEB (K) Hoch- und Ingenieurbau Erfurt führte Beschwerde wegen Erhebung von Vermittlungsgebühren gemäß Preisverordnung Nr. 232 vom 1. März 1952 (GBl. 1952 S. 197) durch die Abteilung Absatz der Hauptverwaltung Holz- und Kulturwaren des Ministeriums für Leichtindustrie. Auf Grund der PreisVO Nr. 232 VO über die Provisionen der Deutschen Handelszentralen für die Mitwirkung beim Abschluß und bei der Abwicklung von Verträgen haben die Deutschen Handelszentralen bei Verträgen über Warenlieferungen, für die ihnen keine Handelsspannen zustehen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Provision. Unter analoger Anwendung der PreisVO Nr. 232 richtete das Ministerium für Leichtindustrie an alle Sägewerke und Produktionsbetriebe der holzverarbeitenden Industrie ein Rundschreiben, durch das diese Betriebe angewiesen wurden, gemäß der PreisVO Nr. 232 ab 1. Januar 1953 für die Vermittlung von Direktgeschäften auch zugunsten der Abteilung Absatz der Hauptverwaltung Holz- und Kulturwaren und ihrer Außenstellen in den Bezirken Vermittlungsgebühren zu erheben. Der Generalstaatsanwalt erhob gegen dieses Rundschreiben beim Ministerium für Leichtindustrie Einspruch, weil es ohne gesetzliche Grundlage den Inhalt der PreisVO Nr. 232 erweiterte. Das Ministerium für Leichtindustrie hat auf Grund des Einspruchs sein rechtswidriges Rundschreiben aufgehoben. II Der Leiter der DHZ Lebensmittel in Gotha wurde durch einen Ordnungsstrafbescheid des Rates des Kreises mit einer Ordnungsstrafe von 300 DM belegt, weil er sich weigerte, einen Blinden als Telefonisten einzustellen. Die DHZ Lebensmittel beschäftigte aber schon mehr als 10 Prozent Schwerbeschädigte; die Zahl der beschäftigten Schwerbeschädigten stand zur Zahl der Belegschaft im Verhältnis 1 :7, während § 2 der 1. DurchfBest. zu § 28 des Gesetzes der Arbeit vom 18. Dezember 1951 (GBl. S. 1185) die Betriebsleiter lediglich dazu verpflichtet, soviel Schwerbeschädigte zu beschäftigen, daß ihre Zahl zur Zahl der Belegschaft mindestens im Verhältnis 1 :10 steht. Gegen diesen Ordnungsstrafbescheid legte der Leiter der DHZ Lebensmittel beim Rat des Bezirks Erfurt Beschwerde ein. Der Rat des Bezirks entschied, daß der Ordnungsstrafbescheid zu Recht besteht, setzte aber die Ordnungsstrafe selbst auf 100 DM herab. Der Staatsanwalt des Bezirks Erfurt erhob dagegen Einspruch und verlangte die Einhaltung der 1. DurchfBest. zu § 28 des Gesetzes der Arbeit. Der Einspruch hatte Erfolg, so daß der unrechtmäßige Ordnungsstrafbescheid aufgehoben wurde. Durch eine gute Überzeugungsarbeit wurde die Einstellung des Schwerbeschädigten erreicht. Das hätte auch schon durchgeführt werden können, bevor es zu dem ungesetzlichen Erlaß des Ordnungsstrafbescheides kommen mußte. III In einem Strafverfahren wurden 1t. Durchsuchungsund Sicherstellungsbericht des Volkspolizeikreisamts Erfurt ein Feldstecher und zwei Operngläser mit Etui sichergestellt. Das VPKA verfügte entgegen den gesetzlichen Bestimmungen über diese Gegenstände und gab sie an den VEB Optik Karl Zeiß, Jena, weiter. Der Erlös der Ferngläser wurde von der Kasse der Bezirksbehörde der Volkspolizei Erfurt übernommen. Der Eigentümer der Ferngläser wurde durch Urteil des KrG Erfurt-Nord vom 7. Februar 1953 freigesprochen. Die sichergestellten Ferngläser waren somit an ihn wieder herauszugeben. Da diese bereits durch die Volkspolizei verwertet waren, erklärte sich der Eigentümer mit der Aushändigung des Erlöses der Ferngläser einverstanden, unter der Voraussetzung, daß er den vollen Kaufpreis für die neuen Gläser erhielt. Bei Zahlung des Erlöses mußte festgestellt werden, daß sich eine Differenz von 226,05 DM zwischen dem Kaufpreis und dem Erlös ergab. Der Eigentümer beschwerte sich wegen des ihm entstandenen Verlustes beim Staatsanwalt. Er verlangte die Rückgabe seiner bzw. gleichwertiger Ferngläser. Der Staatsanwalt des Stadtbezirks Erfurt-Nord legte gegen die ungesetzliche Abverfügung der Ferngläser Einspruch ein. Dieser wurde vom Volkspolizeikreisamt Erfurt nicht anerkannt mit der Begründung, daß auf Grund einer Rundverfügung H/V 20/52 des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Engpaß-Materialien zur Verwertung gemeldet werden müssen ohne Rücksicht darauf, ob das Verfahren abgeschlossen ist oder nicht. Gemäß der Vorschrift des hier noch anwendbaren § 98 der alten StPO mußte die Beschlagnahme aber auf Grund richterlicher Anordnung erfolgt sein oder bei Gefahr im Verzüge binnen drei Tagen die 232;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 232 (NJ DDR 1954, S. 232) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 232 (NJ DDR 1954, S. 232)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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