Neue Justiz 1954, Seite 230

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 230 (NJ DDR 1954, S. 230); mungen anlangt, so ist für die wissenschaftliche Durchdringung dieser angesichts der bisherigen Begriffsverwirrung so wichtigen Frage ein erfreulicher, konkreter Anfang gemacht durch den Beitrag von B r e h m e „Über die normativen Akte der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik“23). 23) „Staat und Recht“ 1953, Heft 5 S. 592. Mögen diese Anregungen dazu dienen, eine Diskussion auf und zwischen beiden Seiten hervorzurufen mit dem Ziel einer engen und fruchtbringenden Zusammenarbeit zwischen Theorie und Praxis zum Zwecke einer weiteren Festigung ünseres demokratischen Rechtswesens im Dienste der Verwirklichung der vor uns liegenden großen politischen und wirtschaftlichen Aufgaben. Zur Arbeit des Staatsanwalts auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht Die Allgemeine Aufsicht über die strikte Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit ist eine entscheidende politische Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Die nachstehenden drei Beiträge zeigen, daß gerade dieses Tätigkeitsgebiet des Staatsanwalts im Zusammenhang mit der Politik des neuen Kurses erhöhte Bedeutung gewonnen hat. Während der Artikel von Reizmann die besonderen Aufgaben beleuchtet, die mit Bezug auf die Landwirtschaft und das Leben im Dorf zu erfüllen sind, zeigt die Auswahl von Beispielen aus der bisherigen Aufsichtstätigkeit des Staatsanwalts in verschiedenen Bezirken und Kreisen die bereits entwickelte Praxis auf diesem Gebiet. Der Beitrag von Schmidt wird insbesondere dazu beitragen, daß die Staatsanwälte weit häufiger als bisher von dem Mittel des Einspruchs, der normalen Form des Eingreifens bei Gesetzesverletzungen, Gebrauch machen. Um gute Beispiele hierfür popularisieren zu können, bitten wir unsere Leser, uns Abschriften von Einsprüchen auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht einzusenden. Die Redaktion A Die Arbeit des Staatsanwalts auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht im Dorfe Von HORST REIZMANN, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Das 17. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands beschäftigte sich eingehend mit der politischen Massenarbeit auf dem Dorfe und den nächsten Aufgaben in der Landwirtschaft. Die Verwirklichung des neuen Kurses, insbesondere die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion, verlangt eine grundlegende Änderung der bisherigen Arbeit der Staatsorgane und damit auch der Staatsanwaltschaft auf dem Dorfe. Der Marxismus-Leninismus gibt uns eine wissenschaftliche Erklärung der Differenzierung der Bauernschaft und ihrer Stellung in der modernen Gesellschaft. Sie gipfelt in der bekannten Leninschen Lehre vom Bündnis der Arbeiterklasse mit der werktätigen Bauernschaft unter der Hegemonie der Arbeiterklasse. Aus dieser Lehre ergibt sich, daß die Arbeit auf dem Lande nicht unterschätzt werden darf und die Forderung „Das Gesicht dem Dorfe zu“ unter allen Umständen verwirklicht werden muß. Das 17. Plenum muß also zur Folge haben, daß auch die Staatsorgane eine grundsätzliche Änderung ihrer bisherigen Arbeit auf dem Dorfe herbeiführen. Welche Aufgaben bestehen nun speziell für die Staatsanwaltschaft auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht? Die Beschlüsse und Verordnungen unserer Regierung geben auch den Werktätigen auf dem Lande die Perspektive des Friedens, des Wohlstandes und damit eines glücklichen Lebens. Deshalb ist ihre strikte Einhaltung von besonderer Bedeutung, und deshalb muß die Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht, die eben darin besteht, den Verletzungen der Rechte der Werktätigen schnell nachzugehen und ihre Beseitigung zu erwirken, sehr ernst nehmen. Die Staatsanwälte müssen jedoch beachten, daß die Kontrolle der Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen nicht ihre Aufgabe, sondern die der Kontrollorgane bei den Ministerien und den Räten der Bezirke und Kreise ist. Die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufsichtstätigkeit des Staatsanwalts auf dem Lande ist, daß er die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen genau studiert. Da ist z. B. die Direktive über die Vorbereitung und Durchführung der Frühjahrsbestellung 1954, die vom Präsidium des Ministerrats in der Sitzung vom 14. Januar 1954 beschlossen wurde (GBl. S. 77). Nach dieser Direktive waren Arbeitspläne zu folgenden Terminen auszuarbeiten: 1. Vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft bis 10. Januar 1954. 2. Von den Räten der Bezirke, den Bezirksverwaltungen der VEG und den Abteilungen Verwaltung der MTS bei den Räten der Bezirke bis 15. Januar 1954. 3. Von den Räten der Kreise bis 25. Januar 1954. 4. Von den Räten der Gemeinden, MTS, LPG, VEG und Betrieben der örtlichen Landwirtschaft bis 5. Februar 1954. Die Arbeitspläne waren gemeinsam mit Vertretern der Parteien und Massenorganisationen, Wissenschaftlern, LPG-Vorsitzenden, MTS-Leitern und Agronomen, Betriebsleitern der VEG und der Betriebe der örtlichen Landwirtschaft sowie den Fachkommissionen für Ackerbau der VdgB und in Dorfversammlungen zu beraten und den Bezirks- und Kreistags- sowie den Gemeindevertretungen zur Beschlußfassung vorzulegen. Stellt der Staatsanwalt etwa auf Grund einer Mitteilung des Vorsitzenden einer LPG fest, daß der Arbeitsplan nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist, dann erhebt er Einspruch bei dem jeweils verantwortlichen Organ der Verwaltung bzw. der Wirtschaft und verlangt die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit. Er wird seinen Einspruch zusätzlich in der nächsten Ratssitzung nochmals mündlich begründen. Das dient zugleich der Popularisierung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, das noch lange nicht bei allen Funktionären des Staatsapparates bekannt ist. Eine wichtige Aufgabe der Staatsanwälte im Rahmen der Allgemeinen Aufsicht im Dorfe ist die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Statuten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Es gibt bekanntlich die drei Typen von Statuten, die auf der 1. Konferenz der Vorsitzenden der LPG am 5. und 6. Dezember 1952 in Berlin angenommen und vom Ministerrat am 19. Dezember 1952 bestätigt wurden. Damit sind die drei Musterstatuten, die im Gesetzblatt veröffentlicht wurden, für alle landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften verbindlich. Ihre Verletzung ist eine Gesetzesverletzung, gegen die der Staatsanwalt einzuschreiten hat. Der Staatsanwalt muß den Genossenschaftsbauern helfen, ihre Rechte kennenzulernen, damit sie sich bei einer Verletzung dieser Rechte an ihn wenden. So muß er beispielsweise den werktätigen Bauern die Statuten der LPG erläutern. Dabei kann er ihnen und allen landwirtschaftlichen Arbeitern die Perspektiven zeigen, die ihnen in der Deutschen Demokratischen Republik geboten werden, während in Westdeutschland die Bauern durch den sog. Grünen Plan der Verelendung und dem Ruin entgegengeführt werden. Die Mitglieder der LPG werden bei einer guten Erläuterung die Überzeugung gewinnen, daß ihnen nur die strikte Einhaltung ihres Statuts den Wohlstand bringt. Hier zeigt sich deutlich, daß die Tätigkeit unserer Staatsanwälte nicht nur eine technisch-organisatorische sein darf, sondern eine bewußtseinsbildende und erzieherische sein muß. 230;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 230 (NJ DDR 1954, S. 230) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 230 (NJ DDR 1954, S. 230)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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