Neue Justiz 1954, Seite 224

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 224 (NJ DDR 1954, S. 224); sation dem einzelnen Genossen Richter und gegebenenfalls auch den übergeordneten Parteileitungen das Signal geben, wenn Fehler auftreten. Des öfteren ist eine Unkenntnis der Richter über die allgemeinen Verhältnisse im Kreis oder Bezirk Ursache für formale und unparteiliche Urteile. Die Richter und Staatsanwälte müssen alle ihnen gegebenen Möglichkeiten Justizaussprachen, Rechenschaftslegung, Aussprachen mit Bürgern bei Erteilung von Rechtsauskünften ausnutzen, um sich über die politische Lage in ihrem Gebiet zu orientieren. Als einen der wichtigsten Hebel zur Festigung und ständigen Verbesserung unseres Staatsapparats erkennen wir die Kritik von unten und die breiteste Heranziehung der Werktätigen. Der Justizapparat ist der Teil des Staatsapparates, der gerade hierfür besondere gesetzliche Voraussetzungen besitzt. Unsere demokratische Justizreform fand, nachdem die neuen Kader geschaffen waren, in drei wichtigen Gesetzen eine bedeutende organisatorische Förderung, dem Staatsanwaltschaftsgesetz, dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozeßordnung vom Jahre 1952, die in unmittelbarer Auswirkung des III. Parteitages und der 2. Parteikonferenz geschaffen worden waren. Durch das neue Gerichtsverfassungsgesetz ist dafür gesorgt, daß mit Ausnahme des Obersten Gerichts alle Straf- und Zivilsachen in der ersten Instanz durch Gerichtskollegien entschieden werden, die mit einem Richter und zwei Schöffen besetzt sind. Damit gibt das Gesetz die Möglichkeit, daß Arbeiter aus den Betrieben, werktätige Bauern, die fortgeschrittensten, besten Werktätigen die Richter sind und bei jeder Entscheidung einer Gerichtssache auch die Mehrheit haben. Die Schöffen müssen die Gewähr dafür geben, daß die Verbindung der Gerichte, der Genossen Richter, die selber aus der Arbeiterklasse, aus der werktätigen Bauernschaft gekommen sind, mit den Werktätigen ständig gewahrt bleibt. Sie müssen die schöpferische Initiative der Werktätigen aus der Produktion immer wieder in die Gerichte hineintragen. Mit Beginn des Jahres 1955 werden zum ersten Male Schöffen, die nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz unmittelbar durch die Bürger gewählt werden, tätig sein. Die Durchführung der Schöffenwahlen, die wir in diesem Jahr vorzubereiten haben, muß uns verpflichten, alles zu tun, um durch die Wahl der fortschrittlichsten, besten Werktätigen unseren Gerichten das Gesicht wahrhaft demokratischer Gerichte des Arbeiter- und Bauernstaates zu geben. Die Delegiertenkonferenz zur Vorbereitung dieses Parteitages und unser Parteitag selbst zeigen, in welchem Tempo das Bewußtsein der Arbeiter und der werktätigen Bauern gewachsen ist. Die Entsendung von Schöffen aus ihren Reihen an unsere Gerichte wird die Gewähr dafür geben, daß unsere Rechtsprechung dem hohen Niveau des Bewußtseins unserer Werktätigen entspricht. Daß wir schon eine Reihe solcher wirklich demokratischen Gerichte haben und daß wir schon solche Schöffen haben, beweist das Beispiel der Schöffin Tauchert von der LPG „Ernst Thälmann“ im Kreis Pritzwalk. Sie war Mitbegründerin dieser LPG. Als sie dem Gesetz entsprechend zwölf Tage als Schöffin beim Kreisgericht tätig gewesen war, sagte sie: „Wenn ich nicht so mit meiner LPG verwachsen wäre, würde ich jetzt Richter werden wollen.“ Welche Wirkungen unseren demokratischen Gerichten vom Westen her beigemessen wird, zeigt sich am deutlichsten in der Hetze, die gegen unsere Gerichte, über unser Rechtswesen betrieben wird. Zu den Verleumdungen der Deutschen Demokratischen Republik, die mit am häufigsten ausgesprochen werden, gehört die, die Deutsche Demokratische Republik sei kein Rechtsstaat. Ich möchte nur an einigen Fragen beleuchten, wo Recht und wo Willkür herrscht, ob in der Deutschen Demokratischen Republik oder in der Bonner Bundesrepublik. Stammen unsere Richter überwiegend aus der Arbeiterklasse, so sind in Westdeutschland die Nazirichter entweder im Dienst geblieben oder jedenfalls wieder in ihre Stellungen eingesetzt. Die Kontrolle ihrer Rechtsprechung durch Schöffen wurde systematisch zurückgedrängt. Die Wahl der Schöffen ist so geregelt, daß sie, wie Genosse Fisch im Bonner Bundestag sagte, eine Vergewaltigung der Minderheiten in den Gemeinden bedeutet und Angehörige der politischen Opposition von der Teilnahme an den Schöffengerichten ausschließt. Zu den faschistischen Richtern kommen also die Schöffen der Adenauer-Partei, so daß der Weg frei ist für eine Willkür- und Terrorjustiz. Hierfür nur ein Beispiel: Gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das berüchtigte sogenannte „Fünf-Broschüren-Ur-teil“, gilt für die Prozesse gegen Friedenskämpfer an den meisten westdeutschen Gerichten der Satz: „Ihr vertretet die gleichen Forderungen wie die Kommunistische Partei, ihr seid also auch Kommunisten.“ Damit hat man nicht nur dem Inhalt, sondern auch der Form nach die Methoden des faschistischen Reichsgerichts übernommen. Selbst in den eigenen Reihen gibt es Bedenken gegen die Rechtsstaatlichkeit einer solchen Praxis, und in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 3. März kann man in einem Aufsatz „Der Richter und der Kommunist“ folgendes lesen: „Es geht in der Tat nicht an, die kommunistische Weltanschauung und Gesinnung als solche schon zu bestrafen “, eine Feststellung, die den Verfasser selbst zu der Folgerung führt: „Mit Recht hätte solche Praxis, nämlich tatsächliche oder angebliche Gesinnung zu bestrafen, nichts mehr gemein. Es wäre, mit allem Respekt zu sagen, eine Art von vorsorglichem Rechtskannibalismus “. Diese eigene Einschätzung ist richtig, aber sie gibt nur eine Seite der Auflösung der Gesetzlichkeit in Westdeutschland wieder: hinzu kommt die systematische Begünstigung von Kriegsverbrechern, wie sie gerade in diesen Tagen durch das Urteil des Dortmunder Schwurgerichts, das zwanzig Kriegsverbrecher und Mörder wegen erwiesener Unschuld freisprach, erneut bestätigt wurde. Auch die faschistische Schutzhaft als Vorläufer der Konzentrationslager gehört bereits wieder zum festen Bestandteil westlicher Justizpraxis. Denn die Häufung von Fällen, in denen Menschen unschuldig zehn, zwölf, achtzehn und zweiundzwanzig Monate in Untersuchungshaft gehalten werden, ohne daß überhaupt ein Gerichtsprozeß stattfindet, kommt dem im Ergebnis völlig gleich. Genosse Walter Ulbricht forderte die Arbeiter und Bauern Westdeutschlands auf, unsere Betriebe, unsere Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die Höfe unserer werktätigen Einzelbauern anzusehen. Ich denke, man sollte den Besuchern aus Westdeutschland auch einen Einblick in die Tätigkeit unserer demokratischen Gerichte geben. Vor allem sollten unsere Schöffen den westdeutschen Werktätigen von ihrer Mitwirkung an der Rechtsprechung erzählen, dann wird auch hier das Beispiel am besten davon überzeugen, daß die Rechte jedes einzelnen Bürgers strikt gewahrt werden, daß die Gerichte sich bemühen, rückständige Bürger zu überzeugen und zu erziehen, daß es aber keine Versöhnlichkeit gegenüber Kriegsverbrechern, Agenten und Spionen gibt. Dann wird den Arbeitern und Bauern Westdeutschlands klar werden, daß nur dort Recht herrscht, wo die Werktätigen Recht sprechen, und daß unsere Gerichte das Vorbild für die Gerichte eines geeinten Deutschland sind, Gerichte, von denen unser Gerichtsverfassungsgesetz sagt, „ihre Rechtsprechung dient dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“. 224;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 224 (NJ DDR 1954, S. 224) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 224 (NJ DDR 1954, S. 224)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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