Neue Justiz 1954, Seite 205

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 205 (NJ DDR 1954, S. 205); friedliebenden und unabhängigen Deutschland verwirklicht werden können. Diese Entwicklung ist für die Feinde unserer demokratischen Ordnung ein entscheidendes Hindernis bei der Durchsetzung ihrer aggressiven Pläne. Deshalb versuchen sie mit allen Mitteln, die erfolgreiche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik zu durchkreuzen und vor allem die volkseigenen Betriebe in Industrie und Landwirtschaft den Kern unseres sozialistischen Aufbaus zu schwächen. Es ist daher eine Hauptaufgabe der Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz, unsere Werktätigen zu erhöhter Wachsamkeit und zum Schutze der demokratischen Errungenschaften zu erziehen. Dabei muß beachtet werden, daß der Feind seine verbrecherische Tätigkeit in den ländlichen Gebieten unserer Republik verstärkt und das Neue im Dorf, die Entwicklung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, mit allen Mitteln zu hemmen versucht. Daraus hat beispielsweise die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz des Kreistages Torgau die richtigen politischen Schlußfolgerungen gezogen. Sie organisierte in allen Gemeinden des Kreises mit Hilfe der fortschrittlichen Kräfte im Dorf den Schutz der MTS, VEG und LPG. In Verbindung damit haben die Kommissionen die wichtige Aufgabe, der Landbevölkerung die Notwendigkeit des Schutzes der Ernte zu erläutern. So hatte die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz des Kreistages Torgau festgestellt, daß eine große Feldscheune, in der 20 Neubauern ihr Getreide gelagert hatten, nicht ausreichend gesichert war. Mitglieder der Ständigen Kommission und des Aktivs berieten sich besonders mit jenen Bauern, die an dem Schutz der Scheune interessiert waren, diskutierten mit den Einwohnern der Gemeinde über den Charakter unseres Arbeiter- und Bauernstaates und schilderten ihnen gleichzeitig an überzeugendem Beweismaterial die feindliche Tätigkeit gegnerischer Elemente und die Beweggründe dieser Tätigkeit. Durch ihre gute Arbeit gewann die Kommission das Vertrauen der Werktätigen im Dorf. 13 Bauern erklärten sich bereit, im Aktiv der Ständigen Kommission mitzuarbeiten. Selbstverständlich darf auch in den Städten eine solche Arbeit wie die Verbesserung des Brandschutzes nicht vernachlässigt werden. Eine vorbildliche Arbeit leistet hier die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz der Stadtverordnetenversammlung Stalinstadt, die maßgeblich an der Schaffung einer Feuerwehr in dieser ersten sozialistischen Stadt Deutschlands beteiligt war. Auf ihre Initiative wurden in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front für alle Wohnblocks in Hausversammlungen Brandschutzverantwortliche gewählt. Bei der Durchführung dieser Aufgaben konnte die Kommission innerhalb kurzer Zeit ihr Aktiv von 10 auf 60 Mitglieder erweitern. Wie können nun die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz zu einer engen Verbindung und fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen den Organen der Volkspolizei und Justiz und der Bevölkerung beitragen? Sie werden beispielsweise mithelfen, bei wichtigen Prozessen gegen Agenten, Saboteure, Wirtschaftsverbrecher usw. die Bevölkerung über die schändlichen Methoden der Feinde unserer demokratischen Ordnung aufzuklären und dadurch die Wachsamkeit weiter zu erhöhen. Auf Grund ihrer Erfahrungen können die Kommissionen den Justiz- und Sicherheitsorganen wertvolle Hinweise geben, wo, mit welchen Themen und mit welchem Bevölkerungskreis Ausspracheabende durchgeführt werden sollten. Das gleiche trifft auf die Justizausspracheabende zu, die ein wichtiges Mittel sind, die Bevölkerung mit der Rolle und den grundsätzlichen Aufgaben der Justiz in unserer Republik vertraut zu machen, ihr Vertrauen zu den Justizorganen weiter zu stärken. Die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz sollten kontrollieren, ob die Justizausspracheabende regelmäßig durchgeführt werden. Sie können die Vorbereitung und Durchführung solcher Aussprachen gut unterstützen, wenn sie den Justizorganen an Hand der Erfahrungen mitteilen, welche Probleme die Bevölkerung besonders bewegen, über welche Fragen Unklarheiten bestehen, in welchen Städten, Gemeinden, Betrieben usw. die Durchführung von Justizaussprachen besonders notwendig erscheint. Weiter sollten sie darauf achten, daß die Richter und Schöffen, wie es das Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, regelmäßig vor der Bevölkerung über ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegen. Eine sehr wichtige Aufgabe der Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz ist die Vorbereitung und wirksame Unterstützung der bevorstehenden Neuwahlen der Schöffen der Kreis- und Bezirksgerichte. Die Ständigen Kommissionen werden vor allem mithelfen, der Bevölkerung die Bedeutung und die Aufgaben der Schöffen zu erläutern und sie mit den Kandidatenvorschlägen vertraut zu machen. Mit der Durchführung der Neuwahlen kann aber die Mitwirkung der Ständigen Kommissionen auf diesem Gebiet noch nicht abgeschlossen sein. Bisher wurden die Schöffen nur ungenügend in die politische Massenarbeit einbezogen, hat man es oft nicht verstanden, ein enges Vertrauensverhältnis der Bevölkerung zu den Schöffen und damit auch zu den Organen der demokratischen Justiz herzustellen. Die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz sollten sich deshalb um einen engen, ständigen Kontakt mit den Schöffen der Kreis- und Bezirksgerichte bemühen. Es muß erreicht werden, daß die Schöffen auch in ihren Arbeitsstätten und Wohngebieten aktiv in Erscheinung treten, bei der Erläuterung von Gesetzen und Verordnungen mitwirken, die Werktätigen zur Kontrolle über die Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit und zur Erhöhung der Wachsamkeit erziehen. Die enge Verbindung mit den Schöffen wird sich dann auch in deren Mitarbeit in den Aktivs der Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz ausdrücken. Es entspricht dem Charakter unserer Staatsmacht, daß die Organe der Volkspolizei und Justiz nicht nur um die schnelle Aufklärung strafbarer Handlungen bemüht sind, sondern auch Maßnahmen einleiten, um solchen Vergehen vorzubeugen. Dabei können die Ständigen Kommissionen sie wirksam unterstützen, indem sie beispielsweise bei der vorbeugenden Bekämpfung der Jugendkriminalität mithelfen und dabei Aussprachen mit Lehrern, Eltern, Elternbeiräten, mit der FDJ, dem DFD usw. durchführen, damit die Erziehungsarbeit unter den Jugendlichen verstärkt und das frohe Jugendleben weiter gefördert wird. Zur Erziehung der Werktätigen zum Schutze unserer Staatsmacht und zur Kontrolle über die Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit gehört auch, die Werktätigen mit den grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze und zur Festigung unserer demokratischen Ordnung vertraut zu machen. Wie fruchtbar sich die Mitwirkung der Ständigen Kommissionen hierbei auswirkt, beweist ein Beispiel aus dem Kreis Altenburg. Hier erläuterten Mitglieder der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz den Werktätigen eines volkseigenen Betriebes die Bedeutung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums. Verstöße gegen dieses Gesetz, die im Betrieb mehrmals auftraten, gab es nach dieser Aussprache nicht mehr. Selbstverständlich können die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz nicht in die Rechtsprechung der Gerichte eingreifen. Sie sind auch nicht zu Untersuchungen darüber befugt, ob der Staatsanwalt auf Grund von Beschwerden der Bevölkerung richtig entschieden, den Strafantrag im Gerichtsverfahren in der richtigen Höhe gestellt hat usw. Den örtlichen Volksvertretungen obliegt nicht die Kontrolle über die Justizorgane. Zwischen den Ständigen Kommissionen und den Organen der Volkspolizei und Justiz muß ein Verhältnis der gegenseitigen Unterstützung und kameradschaftlicher Zusammenarbeit bestehen. Die Funktionäre der Volkspolizei und Justiz sollten den Ständigen Kommissionen ihres Fachgebietes ihre volle Aufmerksamkeit zuwenden und sie bei der richtigen Organisierung ihrer Arbeit unterstützen. Ein solches Zusammenwirken wird es möglich machen, daß die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz ihrer wichtigen politischen Aufgabe gerecht werden und in kurzer Zeit zu den Ständigen Kommissionen zählen, die beachtliche Erfolge in ihrer Arbeit erreicht haben. INGE KERREIT, Hauptreferent bei der Hauptabteilung örtliche Organe des Staates 205;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 205 (NJ DDR 1954, S. 205) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 205 (NJ DDR 1954, S. 205)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß in Vorbereitung gerichtlicher Hauptverhandlungen seitens der Linie alles getan wird, um auf der Grundlage der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsmäßiger Erfordernisse die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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