Neue Justiz 1954, Seite 172

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 172 (NJ DDR 1954, S. 172); Aus der Praxis für die Praxis Justizaussprachen ein wichtiger Hebel zur Verbindung mit den Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik Die Justizaussprachen sind eine Form der Tätigkeit der Gerichte, die der Festigung der Verbindung mit den Werktätigen dient. Ihre Durchführung gehört zu den staatlichen Aufgaben des Gerichts und wird vom Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert. Erfreulich ist die große Zahl solcher Veranstaltungen, welche die Kreisgerichte und teilweise die Bezirksgerichte im letzten Quartal 1953 durchgeführt haben. In rund 1200 Veranstaltungen mit einer Gesamtbesucherzahl von mehr als 72 000 Personen gaben die Richter Aufklärung auf den verschiedensten Rechtsgebieten. Etwa 55 60°/o der Veranstaltungen führten sie in den Betrieben durch, 30 35°/o in den Wohnbezirken der Städte und Dörfer. Viele Gerichte suchten weiter staatliche Verwaltungen, Maschinen- und Traktorenstationen, volkseigene Güter, Veranstaltungen demokratischer Massenorganisationen und in einigen Fällen auch Ferien- und Erholungsheime unserer Werktätigen auf. Etwa 10% der Besucher beteiligten sich an den Diskussionen oder stellten die verschiedensten Fragen an die Referenten. Neben den Direktoren und Richtern der Gerichte wirkten in vielen Fällen die Kreisstaatsanwälte oder ihre Vertreter an diesen Veranstaltungen mit, während von einer Beteiligung der Rechtsanwälte in den Bezirken nichts zu bemerken war. Sie erhielten dabei Hilfe und Unterstützung durch die Nationale Front des demokratischen Deutschlands, den Demokratischen Frauenbund, durch die Bürgermeister in den Gemeinden und durch die Parteiorganisationen in den Betrieben. Mangelhaft dagegen war die Unterstützung durch den FDGB und durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen in einigen Betrieben. So wird zum Beispiel aus dem Bezirk Halle gemeldet, daß bei der Durchführung von 5 Musterveranstaltungen in Großbetrieben der FDGB lediglich die Betriebe namhaft machte, jede weitere Unterstützung bei der Vorbereitung der Veranstaltungen aber vermissen ließ. Dies führte dazu, daß die Beteiligung der Arbeiter in den genannten Betrieben sehr schlecht war. So nahmen zum Beispiel in der Schuhfabrik „Banner des Friedens“ in Weißenfels neben 50 Kollegen aus anderen Weißenfelser Betrieben nur 10 Arbeiter und Angestellte dieser großen volkseigenen Schuhfabrik teil. Im RAW Halle waren es nur 4 Teilnehmer, im Mifa-Werk Sangerhausen 60 Teilnehmer. Auch die Referenten trugen mitunter durch eine formale Durchführung der Veranstaltung dazu bei, daß der Erfolg ausblieb. Es genügt eben nicht, wenn nur das zentral festgelegte Thema im Referat behandelt wird, ohne daß damit gleichzeitig die örtlichen Schwerpunktaufgaben verbunden werden. Der Referent sollte schon vor der Veranstaltung einmal in den Betrieb oder in das Dorf fahren, um dort durch Aussprache mit den verantwortlichen Funktionären des Betriebes und der Massenorganisationen die besonderen Verhältnisse oder Schwierigkeiten kennenzulernen. Dadurch wird sein Vortrag lebendiger, und es entsteht ein viel besserer Kontakt mit den Besuchern. Ihr Vertrauen zu den Staatsorganen wird gestärkt, wenn sie wissen, daß sich die’ Beauftragten unserer Staatsmacht mit ihren Schwierigkeiten befassen und ihnen bei der Überwindung von bestehenden Mängeln behilflich sind, ihnen Rat und Anleitung gewähren. Wenn Veranstaltungen in der Berichtszeit auch infolge besonderer Ursachen, wie Monat der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft mit seiner Vielzahl von gesellschaftlichen Veranstaltungen, Vorbereitung für das Weihnachtsfest usw., nicht so gut besucht waren, so mußte schon die oft formale Vorbereitung und mangelhafte Durchführung von vornherein zum Mißerfolg führen. Es ist für die Veranstalter unerläßlich zu wissen, wann es bestimmte Spitzenzeiten in der Arbeit der Landwirtschaft gibt und daß eine Vielzahl von kurz aufeinander folgenden Veranstaltungen in einem Dorf oder einem Betrieb zu schlechtem Besuch führt. Ebenso falsch ist es aber auch, bei schlechtem Besuch das Referat abzusetzen und allgemeine „Plauderstunden“ durchzuführen, denn dadurch werden die weiteren Veranstaltungen gefährdet. In einer kleinen Gemeinde wurde zum Beispiel ein Justizausspracheabend angesetzt, obwohl zu gleicher Zeit im' Orte eine Kinoveranstaltung und eine Elternbeiratssitzung stattfand. Falsch ist es auch, eine Justizaussprache so anzuberaumen, daß sie 125 Stunden Produktionsausfall verursacht, wie dies in der EKM-Pumpenfabrik Salzwedel geschah. Falsch ist es, wenn das Kreisgericht Gadebusch in 6 Gemeinden Veranstaltungen mit insgesamt nur 72 Teilnehmern durchführt und dabei noch 50 DM Kosten entstehen. Auch von seiten des Ministeriums der Justiz ist sicherlich nicht genug für einen erfolgreichen Verlauf der Justizaussprachen getan worden. Die eingegangenen Berichte wurden im allgemeinen nur registriert und statistisch festgehalten, nicht aber ihrem oft wesentlichen Inhalt nach beachtet und für die weitere Arbeit ausgewertet. Die Überlegungen über ihre richtige und nutzbringende Handhabung haben erst jetzt begonnen. Allerdings können verallgemeinernde und anleitende Schlußfolgerungen nur aus solchen Berichten gezogen werden, die sich nicht auf eine formale Ausfüllung von Berichtsbogen’ beschränken. So wichtig die präzise Beantwortung der in den Berichtsmustern enthaltenen einzelnen Fragen ist, so darf sie nicht zur schablonenhaften Berichterstattung führen. Vielmehr muß doch darüber hinaus eine sorgfältige, kritische und selbstkritische Berichterstattung über alle wichtigen Einzelheiten sowie eine verantwortungsbewußte Einschätzung der einzelnen Veranstaltung erwartet werden. Dies hätte auch den Justizverwaltungsstellen in den Bezirken längst auffallen müssen, wenn sie sich nicht auf das „Registrieren“ der durchgeführten Veranstaltungen beschränkt, sondern eine wirkliche Kontrolle ausgeübt hätten. Auch sie müssen ihre Arbeit bezüglich der Justizaussprachen gründlich verändern! Wenn sie sich jetzt, im Jahr der großen Initiative, um dieses wichtige Aufgabengebiet sorgfältiger kümmern, so lernen sie dabei selbst die Schwerpunkte ihres Bezirkes kennen; sie erfahren die Kritik der Bevölkerung an der Arbeit der Kreisgerichte sofort und können schnellstens die Beseitigung der Mängel veranlassen. Daß bei einer guten Vorbereitung und bei der richtigen Themenauswahl und wenn man die Einladung nicht nur den Funktionären des Betriebes überläßt auch sehr gute Ergebnisse zu erzielen sind, zeigen folgende Beispiele: Der Direktor des Kreisgerichts Altenburg hat in Betrieben und Wohnbezirken des Kreisgebietes in 9 Justizveranstaltungen zu mehr als 1100 Werktätigen gesprochen. Das Kreisgericht Hettstedt hatte 200 Besucher, als es einige Tage nach dem Prozeß gegen einen ehemaligen BGL-Vorsitzenden in dem Betrieb eine Aussprache durchführte und das Urteil mit den Betriebsangehörigen diskutierte. Das Kreisgericht Halle (Saalkreis) wählte eine Strafsache, ein Verbrechen gegen das VESchG aus seinem Kreisgebiet, als Thema und hatte dadurch eine sehr gute Beteiligung. In der MTS Roßla wurde ein Betriebsunfall, der sich kurz vorher zugetragen hatte, zum Gegenstand der Justizaussprache gemacht, und es ergab sich eine fast vollzählige Beteiligung der Traktoristen und Angestellten der MTS. Im volkseigenen Betrieb „Gazelle“ nahmen von 148 Betriebsangehörigen 130 Werktätige am Justizausspracheabend teil, darunter befanden sich 100 Frauen. Das Bezirksgericht Cottbus nahm einen Prozeß gegen eine Agentengruppe zum Anlaß, um im BFG-Lauchhammer über diesen Prozeß eine Aussprache mit den Werktätigen durchzuführen. Rund 330 Angehörige dieses Großbetriebes wurden vom Direktor des Bezirksgerichts Cottbus über die Hintergründe dieses Staatsverbrechens aufgeklärt. Er konnte dabei besonders auf den verderblichen Einfluß der westdeutschen 172;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 172 (NJ DDR 1954, S. 172) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 172 (NJ DDR 1954, S. 172)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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