Neue Justiz 1954, Seite 170

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 170 (NJ DDR 1954, S. 170); Die genaue Beachtung der volksdemokratischen Gesetzlichkeit ist ein Mittel des Kampfes gegen die Überbleibsel kapitalistischer Elemente im Lande, ein Mittel der Entwicklung des volksdemokratischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen. Art. 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes lautet: „Indem es Strafmaßnahmen anwendet, bestraft das Gericht nicht nur die Verbrecher, sondern verfolgt auch das Ziel ihrer Besserung und Umerziehung. Durch ihre ganze Tätigkeit erziehen die Gerichte die Bürger im Geiste der Ergebenheit zur Heimat, im Geiste einer genauen und unverbrüchlichen Erfüllung der Gesetze, eines sorgsamen Verhaltens zum staatlichen Eigentum, der Pflichttreue gegenüber Staat und Gesellschaft, der Achtung und Beachtung der demokratischen Gesellschaftsordnung.“ Die volksdemokratische Rechtsprechung ist eine der Formen der staatlichen Tätigkeit, die in der Verhandlung über Straftaten und Streitigkeiten vermögensrechtlichen, arbeitsrechtlichen und anderen Charakters zwischen Bürgern, Institutionen, Unternehmen und Organisationen und ihrer Entscheidung auf der Grundlage der demokratischen Gesetze besteht. Das Wesen der volksdemokratischen Rechtsprechung besteht darin, daß das Gericht der Koreanischen Volksdemokratischen Republik in einem bestimmten, vom Gesetz festgelegten Verfahren unter Hinzuziehung der interessierten Personen die Frage der Anwendung des Gesetzes auf einen konkreten Fall entscheidet und in Abhängigkeit hiervon den Angeklagten entweder für schuldig befindet, ein Verbrechen begangen zu haben, und ihn bestraft oder ihn für freigesprochen erklärt, beziehungsweise im Zivilprozeß dem Antrag des Klägers folgt oder die Klage abweist. So ist das Gericht eines der Staatsorgane, das fähig ist, die Einhaltung der Gesetze zu erzwingen. Mit der Beseitigung des alten, kolonialen Staatsapparats wurden in Nordkorea auch die bürgerlichen Gerichte liquidiert und neue Volksgerichte geschaffen. Aus einem Instrument der Unterjochung und der Unterdrückung der werktätigen Massen verwandelten sich die Gerichte in Werkzeuge zur Unterdrückung der Ausbeuter, in Werkzeuge zur Festigung der neuen, volksdemokratischen Ordnung, in ein Werkzeug zur Erziehung der werktätigen Massen. Das Gerichtssystem der Koreanischen Volksdemokratischen Republik ist auf demokratischen Prinzipien errichtet. Eins der wichtigsten verfassungsmäßigen Prinzipien ist die Wählbarkeit der Richter und der Beisitzer. Art. 85 der Verfassung und Art. 14 des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmen, daß als Richter und Beisitzer jeder Bürger gewählt werden kann, der das Wahlrecht besitzt. Gemäß Art. 83 der Verfassung und Art. 12 des Gerichtsverfassungsgesetzes geschieht die Wahl der Richter durch Volkskomitees der Städte und Kreise bei geheimer Stimmabgabe für die Dauer von zwei Jahren. Die Provinzgerichte werden von den entsprechenden Provinzvolkskomitees auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Das Oberste Gericht ist das höchste Gerichtsorgan und wird von der Obersten Volksversammlung der Republik für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Spezialgerichte (Militärtribunale und Verkehrsgerichte), die nur über solche Straftaten verhandeln, die von den bewaffneten Streitkräften und auf dem Eisenbahn- und Wasserstraßentransport begangen sind, werden vom Minister der Justiz ernannt, die Beisitzer aber auf den entsprechenden Versammlungen der Angehörigen der bewaffneten Streitkräfte oder der Mitarbeiter der Transportinstitutionen gewählt. Die Wählbarkeit der Gerichte wird durch den demokratischen Charakter der Ordnung der Republik selbst bedingt, in der keinerlei andere Kräfte einen Einfluß auf die Wahlen ausüben und den Willen des Volkes entstellen können. Der große Demokratismus der Wahlen gewährleistet, daß zu Richtern und Beisitzern nur wirkliche Vertreter des Volkes gewählt werden. Nach einem anderen Prinzip werden die Gerichte in Süd-Korea gebildet. Der Marionettenpräsident hat das Recht, den Vorsitzenden des Obersten Gerichts und alle höheren Richter zu ernennen und abzusetzen. Auf Richterämt'er gelangen nicht diejenigen, die den breiten Massen der Werktätigen dienen, sondern solche Personen, die sich das Vertrauen der herrschenden Klassen erworben haben, die die Interessen der Ausbeuter verteidigen. Unter den Bedingungen des Polizeiregimes der Li-Syng-Man-Clique verteidigt das Gericht das kapitalistische Privateigentum, die kapitalistische Ordnung und die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. In Nord-Korea haben die Wählbarkeit der Richter und der Beisitzer, die den Volksmassen gut bekannt sind, die demokratische Form der Rechtsprechung, die Verbindung des Gerichts zu der breiten gesellschaftlichen Öffentlichkeit das Gericht der Koreanischen Volksdemokratischen Republik in ein mächtiges Werkzeug des Kampfes gegen das Verbrechertum, in ein Organ, das aktiv am Aufbau eines neuen, demokratischen Lebens beteiligt ist, verwandelt. Unter den Bedingungen eines erbitterten Klassenkampfes um die Errichtung einer neuen Ordnung hat die Volksmacht alles getan, damit das Gericht ein wirksames Werkzeug in den Händen des Staates ist. Falls ein Richter vor Ablauf seiner Vollmachten ausscheidet, organisiert das Ministerium der Justiz innerhalb von drei Monaten gerechnet von dem Tage, an dem der Richter die Ausübung seiner Obliegenheiten eingestellt hat neue Wahlen. Falls Mitglieder der Provinz-, Stadt- und Kreisgerichte und auch der Militärtribunale und der Verkehrsgerichte ausscheiden, werden die Wahlen neuer Mitglieder dieser Gerichte auf den ordentlichen Tagungen der Zentral- und örtlichen Organe der Staatsgewalt vorgenommen. Art. 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes lautet: „Wenn ein Richter vorübergehend die Möglichkeit verliert, seine Obliegenheiten zu erfüllen (infolge von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen), so kann durch Beschluß des Präsidiums des entsprechenden Volkskomitees die Erfüllung der Obliegenheiten des Richters für die Dauer seiner Abwesenheit dem Richter eines anderen Gerichts übertragen werden. Die Dauer dieser Periode darf jedoch nicht mehr als drei Monate betragen.“ Von dem Demokratismus des Gerichtssystems zeugt auch das Recht der Bürger, den von ihnen gewählten Richter oder Beisitzer abzuberufen. Im Art. 21 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird darauf hingewiesen, daß eine Enthebung der Richter und der Beisitzer von ihrem Amt nur auf Grund der Abberufung durch die Organe, die sie gewählt haben, oder auf Grund eines gerichtlichen Strafurteils möglich ist. Dies bedeutet, daß die Richter und die Beisitzer eng mit dem Volk verbunden sind und daß ihre ganze Tätigkeit unter der ständigen Kontrolle des Volkes verläuft. Gemäß Art. 84 der Verfassung und Art. 13 des Gerichtsverfassungsgesetzes gibt es bei jedem Gericht einen Vorsitzenden und die erforderliche Anzahl von Richtern und Beisitzern, wobei sowohl das Volksgericht als auch die Provinzgerichte und das Oberste Gericht Zivil- und Strafsachen als Gerichte erster Instanz in der Besetzung von einem Richter und zwei Beisitzern verhandeln. Der Beisitzer ist vollberechtigtes Mitglied des Gerichts, das aktiv an der Verhandlung und Entscheidung aller Fragen teilnimmt, die während des Prozesses entstehen. In diesem Grundsatz kommen die wahrhaft demokratischen Prinzipien der Rechtsprechung, die vom Volke selbst ausgeübt wird, klar zum Ausdruck. Das wichtigste demokratische Verfassungsprinzip bezüglich der Rechtsprechung in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik ist in Art. 88 der Verfassung und Art. 8 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausgesprochen, wonach die Richter bei der Verhandlung von Sachen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Das Gericht der Koreanischen Volksdemokratischen Republik verwirklicht seine Aufgaben, indem es von der Politik der die Kräfte des Staates leitenden und lenkenden Partei der Arbeiterklasse ausgeht. Aber bei der Verhandlung und Entscheidung jeder einzelnen Zivil- oder Strafsache sind die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. In der Koreanischen Volksdemokratischen Republik wird die Rechtsprechung, unabhängig von der sozialen. 170;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 170 (NJ DDR 1954, S. 170) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 170 (NJ DDR 1954, S. 170)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen Einzelmaßnahmen zur Identitätsfeststellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat Staatssicherheit vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Straftaten, sowie Havarien usw, zu erkennen und vorbeugend zu überwinden. In der vorbeugenden Tätigkeit wurde auf das engste mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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