Neue Justiz 1954, Seite 169

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 169 (NJ DDR 1954, S. 169); Die demokratischen Prinzipien der Organisation und der Tätigkeit des Volksgerichts in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik*) Von KIM DJA JUR, Korea Viele Jahre befand sich Korea unter dem Joch der japanischen Kolonisatoren, die sich das Land in politischer und ökonomischer Beziehung unterworfen hatten. Sie hatten die besten Teile des Ackerlandes in Besitz genommen und auch beinahe alle Bodenschätze des Landes sich zugeeignet. Dadurch, daß sie die Überreste des Feudalismus im Lande beibehielten, hinderten und hemmten die japanischen Imperialisten auf alle nur mögliche Art die Entwicklung der Produktivkräfte, beuteten das koreanische Volk auf das grau-* samste aus, störten das Wachstum einer nationalen Kultur. Denselben Zwecken diente auch das Gericht in Korea. Unter der japanischen Herrschaft bestand ein äußerst reaktionäres Gerichtssystem. Die überwiegende Mehrzahl aller Sachen wurde von den ernannten richterlichen Beamten als Einzelrichtern verhandelt. Das Gerichtsverfahren fand in drei Instanzen statt: den örtlichen, den Appellationsgerichten und dem Obersten Gericht. Die örtlichen Gerichte (erste Instanz) verhandelten sowohl Zivil- als auch Strafsachen, und zwar vor dem Einzelrichter. Zivilsachen jedoch, deren Streitwert die Summe von eintausend Yen überstieg, und einige andere Sachen wurden in einer Gerichtsbesetzung von drei Richtern verhandelt. Das Institut der Geschworenen bestand nicht die japanische Bourgeoisie fürchtete sich sogar vor dem Anschein einer bürgerlichen Demokratie in den Gerichten Koreas. Das bürgerlich-gutsbesitzerliche Gericht des imperialistischen japanischen Staates war ein reaktionärer Apparat zur Unterdrückung der werktätigen Massen in Korea. Von den drei Richtern des Tribunals konnten zwei Richter Koreaner sein, während der dritte unbedingt ein Japaner sein mußte; er war der Vorsitzende des Gerichts und hatte das Recht des absoluten Veto. So wurden die Koreaner von japanischen Gerichten nach japanischen Gesetzen gerichtet. Die Mehrzahl der Koreaner versteht die japanische Sprache nicht. Viele japanische Richter wiederum verstanden kein Koreanisch, und das Gerichtsverfahren fand auf Japanisch statt. Jeder, der das Unglück hatte, sich an das Gericht wenden zu müssen oder vor Gericht geladen zu werden, überzeugte sich davon, wie schwer es bei einer solchen Lage der Dinge ist, Gerechtigkeit zu erhalten. Die japanischen Gerichte führten eine Rassendiskriminierung durch. Fortwährend wurden grausame Strafurteile gegen unschuldige koreanische Patrioten gefällt, und unverhältnismäßig milde oder freisprechende Urteile ergingen in bezug auf Kaufleute und Unternehmer, die sich während ihres Aufenthaltes in Korea Ungesetzlichkeiten hatten zuschulden kommen lassen. Die japanischen Gerichte verhielten sich wohlwollend gegen die Vertreter der Ausbeuterklassen, rechneten mit den Werktätigen aber grausam ab. Die Gerichte gingen noch vor der formellen Besetzung des Landes durch die japanischen Imperialisten in deren Hände über. Bereits im Jahre 1909 zählte man in Korea 192 japanische, aber nur 88 koreanische Richter. Im Jahre 1919 gab es 161 japanische Richter und 38 koreanische, japanische Staatsanwälte 54 und koreanische nur drei. Im Jahre 1940 war am Obersten Gericht nicht ein einziger Koreaner tätig; bei den Appellationsgerichten waren von 35 Richtern nur vier Koreaner; lediglich sechzehn Richter der örtlichen Gerichte waren Koreaner. Unter den Staatsanwälten gab es nicht einen Koreaner. Die systematische Verdrängung der Koreaner aus den koreanischen Gerichten diente den japanischen Kolonisatoren zur Unterdrückung des koreanischen Volkes. Die Große Sozialistische Oktoberrevolution in Rußland förderte den Aufschwung der revolutionären Bewegung der kolonialen und halbkolonialen Völker. Die Erfolge des ersten sozialistischen Staates in der Welt gaben *) „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ 1953, Heft 5, S. 129 ff.; übersetzt von Dr. jur. A. Walter, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft. dem koreanischen Volk den Glauben an die Möglichkeit seiner Befreiung. Der Sieg der Sowjetunion im zweiten Weltkrieg und die volksdemokratische Revolution in China spielten eine entscheidende Rolle bei der Befreiung des koreanischen Volkes von der Herrschaft des japanischen Imperialismus und der Schaffung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik. Am 15. August 1945 vertrieb die heldenhafte Sowjetarmee die japanischen Okkupanten aus Nord-Korea. Dies war ein Wendepunkt in der Geschichte des koreanischen Volkes Der Koreanische Volksdemokratische Staat führt unter Ausnutzung der reichen historischen Erfahrung der UdSSR und der Erfahrung der Länder der Volksdemokratie einen heroischen Kampf um die Unabhängigkeit und die Einheit des koreanischen Volkes. Das Gericht in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik ist ein Machtinstrument des von der Arbeiterklasse geführten werktätigen Volkes. Die Grundprinzipien des Aufbaus und der Tätigkeit des Gerichts werden durch das Wesen und den Charakter der Staatsmacht bestimmt. Die Tätigkeit des Gerichts dient den Aufgaben des demokratischen Aufbaus und der Vereinigung des koreanischen Volkes zu einem einheitlichen, unabhängigen demokratischen Staat. Die Aufgaben der Rechtsprechung, die Prinzipien der Organisation und die demokratischen Grundsätze der Tätigkeit der Gerichte sind in dem Gerichtsverfassungsgesetz formuliert, das auf Grund des Art. 6 der Verfassung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik angenommen wurde. Die Hauptaufgabe der Rechtsprechung ist klar im Art. 3 des Gesetzes festgelegt: „Die Rechtsprechung in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik hat die Aufgabe, die in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik festgelegte volksdemokratische Staatsordnung gegen alle Angriffe zu verteidigen“. Zu den Aufgaben des Gerichts gehört gleichfalls die Verteidigung des Volkseigentums als der ökonomischen Grundlage der volksdemokratischen Gewalt. Auch der Schutz der Rechte und der gesetzlichen Interessen der Bürger der Koreanischen Volksdemokratischen Republik ist eine wichtige Aufgabe. Das Gerichtsverfassungsgesetz überträgt den Gerichten die Aufgabe, „die politischen, arbeitsrechtlichen, wohnungsrechtlichen und vermögensrechtlichen Rechte und Interessen der Bürger, die vom Gesetz garantiert sind“, zu verteidigen (Art. 3 Punkt 2). Die Deklaration über den Schutz der Rechte und der Interessen der Bürger durch das Gericht hat eine reale Bedeutung, da die staatliche und gesellschaftliche Ordnung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik alle Voraussetzungen für einen wirklichen Schutz der Rechte und Interessen der Bürger geschaffen hat. Die Festigung und der Schutz der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung, die Sicherung der Rechte und Interessen der Bürger und auch der staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen können nur unter der Bedingung verwirklicht werden, daß die Gesetze der Koreanischen Volksdemokratischen Republik sowohl von Einzelpersonen als auch von Institutionen, Unternehmen und Organisationen genau und unverbrüchlich eingehalten werden. Gemäß Art. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes „hat die Rechtsprechung in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik die Aufgabe, die genaue und unverbrüchliche Einhaltung der Gesetze durch alle Institutionen, Organisationen, Amtspersonen und Bürger zu gewährleisten“. Im volksdemokratischen Regime drücken die Gesetze den Willen des werktätigen Volkes aus; ihre Einhaltung ist im Interesse des Volkes selbst erforderlich. Die Festigung der Gesetzlichkeit, d. h. die Gewährleistung der genauen und unverbrüchlichen Einhaltung der Gesetze, ist eine der Hauptaufgaben der Gerichte der Koreanischen Volksdemokratischen Republik. 169;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 169 (NJ DDR 1954, S. 169) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 169 (NJ DDR 1954, S. 169)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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