Neue Justiz 1954, Seite 169

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 169 (NJ DDR 1954, S. 169); Die demokratischen Prinzipien der Organisation und der Tätigkeit des Volksgerichts in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik*) Von KIM DJA JUR, Korea Viele Jahre befand sich Korea unter dem Joch der japanischen Kolonisatoren, die sich das Land in politischer und ökonomischer Beziehung unterworfen hatten. Sie hatten die besten Teile des Ackerlandes in Besitz genommen und auch beinahe alle Bodenschätze des Landes sich zugeeignet. Dadurch, daß sie die Überreste des Feudalismus im Lande beibehielten, hinderten und hemmten die japanischen Imperialisten auf alle nur mögliche Art die Entwicklung der Produktivkräfte, beuteten das koreanische Volk auf das grau-* samste aus, störten das Wachstum einer nationalen Kultur. Denselben Zwecken diente auch das Gericht in Korea. Unter der japanischen Herrschaft bestand ein äußerst reaktionäres Gerichtssystem. Die überwiegende Mehrzahl aller Sachen wurde von den ernannten richterlichen Beamten als Einzelrichtern verhandelt. Das Gerichtsverfahren fand in drei Instanzen statt: den örtlichen, den Appellationsgerichten und dem Obersten Gericht. Die örtlichen Gerichte (erste Instanz) verhandelten sowohl Zivil- als auch Strafsachen, und zwar vor dem Einzelrichter. Zivilsachen jedoch, deren Streitwert die Summe von eintausend Yen überstieg, und einige andere Sachen wurden in einer Gerichtsbesetzung von drei Richtern verhandelt. Das Institut der Geschworenen bestand nicht die japanische Bourgeoisie fürchtete sich sogar vor dem Anschein einer bürgerlichen Demokratie in den Gerichten Koreas. Das bürgerlich-gutsbesitzerliche Gericht des imperialistischen japanischen Staates war ein reaktionärer Apparat zur Unterdrückung der werktätigen Massen in Korea. Von den drei Richtern des Tribunals konnten zwei Richter Koreaner sein, während der dritte unbedingt ein Japaner sein mußte; er war der Vorsitzende des Gerichts und hatte das Recht des absoluten Veto. So wurden die Koreaner von japanischen Gerichten nach japanischen Gesetzen gerichtet. Die Mehrzahl der Koreaner versteht die japanische Sprache nicht. Viele japanische Richter wiederum verstanden kein Koreanisch, und das Gerichtsverfahren fand auf Japanisch statt. Jeder, der das Unglück hatte, sich an das Gericht wenden zu müssen oder vor Gericht geladen zu werden, überzeugte sich davon, wie schwer es bei einer solchen Lage der Dinge ist, Gerechtigkeit zu erhalten. Die japanischen Gerichte führten eine Rassendiskriminierung durch. Fortwährend wurden grausame Strafurteile gegen unschuldige koreanische Patrioten gefällt, und unverhältnismäßig milde oder freisprechende Urteile ergingen in bezug auf Kaufleute und Unternehmer, die sich während ihres Aufenthaltes in Korea Ungesetzlichkeiten hatten zuschulden kommen lassen. Die japanischen Gerichte verhielten sich wohlwollend gegen die Vertreter der Ausbeuterklassen, rechneten mit den Werktätigen aber grausam ab. Die Gerichte gingen noch vor der formellen Besetzung des Landes durch die japanischen Imperialisten in deren Hände über. Bereits im Jahre 1909 zählte man in Korea 192 japanische, aber nur 88 koreanische Richter. Im Jahre 1919 gab es 161 japanische Richter und 38 koreanische, japanische Staatsanwälte 54 und koreanische nur drei. Im Jahre 1940 war am Obersten Gericht nicht ein einziger Koreaner tätig; bei den Appellationsgerichten waren von 35 Richtern nur vier Koreaner; lediglich sechzehn Richter der örtlichen Gerichte waren Koreaner. Unter den Staatsanwälten gab es nicht einen Koreaner. Die systematische Verdrängung der Koreaner aus den koreanischen Gerichten diente den japanischen Kolonisatoren zur Unterdrückung des koreanischen Volkes. Die Große Sozialistische Oktoberrevolution in Rußland förderte den Aufschwung der revolutionären Bewegung der kolonialen und halbkolonialen Völker. Die Erfolge des ersten sozialistischen Staates in der Welt gaben *) „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ 1953, Heft 5, S. 129 ff.; übersetzt von Dr. jur. A. Walter, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft. dem koreanischen Volk den Glauben an die Möglichkeit seiner Befreiung. Der Sieg der Sowjetunion im zweiten Weltkrieg und die volksdemokratische Revolution in China spielten eine entscheidende Rolle bei der Befreiung des koreanischen Volkes von der Herrschaft des japanischen Imperialismus und der Schaffung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik. Am 15. August 1945 vertrieb die heldenhafte Sowjetarmee die japanischen Okkupanten aus Nord-Korea. Dies war ein Wendepunkt in der Geschichte des koreanischen Volkes Der Koreanische Volksdemokratische Staat führt unter Ausnutzung der reichen historischen Erfahrung der UdSSR und der Erfahrung der Länder der Volksdemokratie einen heroischen Kampf um die Unabhängigkeit und die Einheit des koreanischen Volkes. Das Gericht in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik ist ein Machtinstrument des von der Arbeiterklasse geführten werktätigen Volkes. Die Grundprinzipien des Aufbaus und der Tätigkeit des Gerichts werden durch das Wesen und den Charakter der Staatsmacht bestimmt. Die Tätigkeit des Gerichts dient den Aufgaben des demokratischen Aufbaus und der Vereinigung des koreanischen Volkes zu einem einheitlichen, unabhängigen demokratischen Staat. Die Aufgaben der Rechtsprechung, die Prinzipien der Organisation und die demokratischen Grundsätze der Tätigkeit der Gerichte sind in dem Gerichtsverfassungsgesetz formuliert, das auf Grund des Art. 6 der Verfassung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik angenommen wurde. Die Hauptaufgabe der Rechtsprechung ist klar im Art. 3 des Gesetzes festgelegt: „Die Rechtsprechung in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik hat die Aufgabe, die in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik festgelegte volksdemokratische Staatsordnung gegen alle Angriffe zu verteidigen“. Zu den Aufgaben des Gerichts gehört gleichfalls die Verteidigung des Volkseigentums als der ökonomischen Grundlage der volksdemokratischen Gewalt. Auch der Schutz der Rechte und der gesetzlichen Interessen der Bürger der Koreanischen Volksdemokratischen Republik ist eine wichtige Aufgabe. Das Gerichtsverfassungsgesetz überträgt den Gerichten die Aufgabe, „die politischen, arbeitsrechtlichen, wohnungsrechtlichen und vermögensrechtlichen Rechte und Interessen der Bürger, die vom Gesetz garantiert sind“, zu verteidigen (Art. 3 Punkt 2). Die Deklaration über den Schutz der Rechte und der Interessen der Bürger durch das Gericht hat eine reale Bedeutung, da die staatliche und gesellschaftliche Ordnung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik alle Voraussetzungen für einen wirklichen Schutz der Rechte und Interessen der Bürger geschaffen hat. Die Festigung und der Schutz der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung, die Sicherung der Rechte und Interessen der Bürger und auch der staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen können nur unter der Bedingung verwirklicht werden, daß die Gesetze der Koreanischen Volksdemokratischen Republik sowohl von Einzelpersonen als auch von Institutionen, Unternehmen und Organisationen genau und unverbrüchlich eingehalten werden. Gemäß Art. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes „hat die Rechtsprechung in der Koreanischen Volksdemokratischen Republik die Aufgabe, die genaue und unverbrüchliche Einhaltung der Gesetze durch alle Institutionen, Organisationen, Amtspersonen und Bürger zu gewährleisten“. Im volksdemokratischen Regime drücken die Gesetze den Willen des werktätigen Volkes aus; ihre Einhaltung ist im Interesse des Volkes selbst erforderlich. Die Festigung der Gesetzlichkeit, d. h. die Gewährleistung der genauen und unverbrüchlichen Einhaltung der Gesetze, ist eine der Hauptaufgaben der Gerichte der Koreanischen Volksdemokratischen Republik. 169;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 169 (NJ DDR 1954, S. 169) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 169 (NJ DDR 1954, S. 169)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen. Die Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Zur Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge hat eine wirksame gegenseitige Unterstützung zwischen diesen und den zuständigen operativen Diensteinheiten zur Lösung der ihnen gestellten spezifischen Aufgaben zu erfolgen.

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