Neue Justiz 1954, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 129 (NJ DDR 1954, S. 129); NUMMER 5 JAHRGANG 8 ZEITSCHR Die Berliner Außenministerkonferenz und unsere Aufgaben Von Prof. Dr. KARL POLAK, Berlin Mehr denn je zuvor hat die Berliner Außen-ministerkonferenz die enge Verflochtenheit unserer nationalen Probleme mit den Problemen der Weltpolitik der Sicherung des Friedens in Europa und in der ganzen Welt unserem Volke vor Augen geführt und jedem deutschen Bürger mit aller Klarheit gezeigt, daß es keinen Standpunkt in der nationalen Frage gibt, der nicht weitreichende internationale Bedeutung und Auswirkungen hätte und der darum nicht zugleich ein internationaler Standpunkt wäre. Ebensowenig wie die Innenpolitik eines Staates sich von der Außenpolitik trennen läßt, weil beide in einem engen Zusammenhang stehen, ebensowenig läßt sich das Staatsrecht vom Völkerrecht, lassen sich unsere innerstaatlichen Rechtsverhältnisse von den Verhältnissen trennen, in denen wir als Nation und Staat zu anderen Staaten und Völkern stehen. Wollen wir ein Leben in Sicherheit und friedlicher Aufbauarbeit für uns, so müssen wir notwendig für den Ausbau eines Systems der Sicherheit zwischen den Völkern kämpfen. Wollen wir eine feste und gesicherte Rechtsordnung, eine feste und unabdingbare Gesetzlichkeit für unsere Nation schaffen, so müssen wir notwendig für feste und gesicherte Rechtsverhältnisse zwischen den Völkern kämpfen, für die Unverbrüchlichkeit der Prinzipien des Völkerrechts und der internationalen Vereinbarungen. Ohne eine internationale gibt es keine nationale Sicherheit, ohne die Respektierung der nationalen Selbstbestimmung aller Völker ist die Freiheit und Selbstbestimmung keines Volkes gewährleistet. Ohne die allgemeine Ächtung der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Völker ist kein Volk vor der Einmischung in seine eigenen Angelegenheiten gesichert. Wir stehen nicht isoliert in der Welt! Wir können unsere friedliche Aufbauarbeit nicht unter Abkapselung von den großen weltpolitischen Kämpfen um die Friedenssicherung und die Gewährleistung der Sicherheit der Völker durchführen. Wir müssen uns in diese Kämpfe mit aller Energie einschalten. Und wir müssen erkennen, daß unser Kampf mit den Kämpfen aller Völker um die allgemeine Anerkennung des Grundsatzes der nationalen Selbstbestimmung, um internationale Sicherheit und Gewährleistung des Friedens untrennbar verbunden ist. II Wenn die Außenministerkonferenz in der Deutschland-Frage auch keine Einigung zwischen den vier Außenministern brachte, so ist doch, wie der Außenminister der UdSSR, W. M. Molotow, in seiner Erklärung auf der Schlußsitzung darlegte, „genügend klar geworden, worin die Ver- schiedenheit der Auffassungen der vier Mächte in der Deutschland-Frage besteht.“ Herstellung eines souveränen demokratischen Staates auf der Grundlage der nationalen Selbstbestimmung des deutschen Volkes, Friedensvertrag für Deutschland, Eingliederung des demokratischen deutschen Nationalstaates in ein System der kollektiven Sicherheit auf der einen Seite General- und EVG-Vertrag für Westdeutschland mit darauf folgender Einbeziehung ganz Deutschlands in das Nordatlantikpaktsystem, Verwandlung Deutschlands in den vorgeschobenen Posten eines aggressiven Kriegsblockes auf der anderen Seite dies sind die zwei Wege, die sich auf der Konferenz in der Deutschland-Frage eröffneten. Wenn die Regierung der UdSSR für die Herstellung eines souveränen demokratischen Deutschlands auf der Grundlage der nationalen Selbstbestimmung des deutschen Volkes eintritt, so tut sie es deshalb, weil sie jedem Volk das Recht zugesteht, sich aus seiner nationalen Selbstbestimmung heraus seinen Staat zu bilden, ein Recht, das dem deutschen Volk gegenüber zu respektieren die Alliierten in den Abkommen von Jalta und Potsdam ausdrücklich zugesichert haben. Wenn die Regierung der UdSSR für die Herstellung eines Systems der kollektiven Sicherheit eintritt, so tut sie es deshalb, weil sie die allgemeine Anerkennung des Grundsatzes der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten fordert; denn diese Nichteinmischung ist die Gewährleistung der nationalen Selbstbestimmung und Sicherheit eines jeden Volkes und damit des friedlichen Nebeneinanderbestehens aller Völker. % Wenn die drei westlichen Außenminister auf die Durchsetzung des EVG- und Generalvertrages bestehen, so tun sie es deshalb, weil sie nicht an der Herstellung der nationalen Freiheit und staatlichen Selbstbestimmung des deutschen Volkes interessiert sind, sondern an der Festigung ihrer Herrschaft in Westdeutschland und diese Herrschaft auf ganz Deutschland erstrecken möchten. Wenn sie die Vorschläge Molotows über den kollektiven Sicherheitspakt ablehnen, so tun sie es deshalb, weil ihre Politik des Nordatlantikpaktes auf der hemmungslosen Einmischung in die ökonomischen, politischen und militärischen Angelegenheiten der von diesem aggressiven Pakt erfaßten Völker und auf der Unterordnung ihrer Staaten unter die „supra-nationalen“ Organisationen des Nordatlantikpaktes, letztlich damit auf der Unterdrückung der nationalen Selbstbestimmung beruht. Dies sind die Gegensätze, innerhalb deren die Deutschland-Frage steht, innerhalb deren sie auf der Berliner Konferenz ihre Behandlung fand. Die 129;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 129 (NJ DDR 1954, S. 129) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 129 (NJ DDR 1954, S. 129)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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