Neue Justiz 1954, Seite 128

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 128 (NJ DDR 1954, S. 128); eigenen Prüfung und Entscheidung, wenn auch die Zustimmung der BGL vermuten läßt, daß die Kündigung unter Berücksichtigung sowohl der Interessen des Werktätigen als auch der des Betriebes das gesellschaftlich notwendige Mittel zur Gestaltung der betrieblichen Verhältnisse darstellt. Ergeben die Ermittlungen des Arbeitsgerichts nichts, was die Möglichkeit der Verwirklichung des Rechts auf Arbeit innerhalb des bestehenden Arbeitsrechtsverhältnisses, also innerhalb des Betriebsbereichs erkennen läßt, dann hat es die Rechtswirksamkeit der Kündigung auszusprechen. Im vorliegenden Falle reichen die tatsächlichen Feststellungen des Urteils nicht aus, um diese Frage abschließend zu klären. Das Gericht hätte eine genauere Ermittlung aller Einzelheiten des Sachverhalts vornehmen müssen. Frithjof Kunz, Wissenschaftlicher Aspirant am Institut für Arbeitsrecht der Humboldt-Universität Berlin Bücher Dr. Friedrich Karl Kaul: Justiz wird zum Verbrechen (Der Pitaval der Weimarer Republik). Verlag „Das Neue Berlin“, Berlin 1953, 446 S., Preis: 6,50 DM. Schon Kurt Tucholski schrieb in einem seiner Chansons die Verse: „So tief duckt kein Knecht sich wie diese Nation; Justitia rächt sich für die Revolution!“ Das neue Buch des schon mehrfach als Schriftsteller hervorgetretenen Rechtsanwalts Dr. Kaul liefert den exakten Beweis dafür, daß die Justiz der Weimarer Republik mit allen Mitteln danach trachtete, die spärlichen Errungenschaften der Revolution von 1918 zunichte zu machen. Seinen Zweck erreicht der Verfasser durch die kritische Darstellung von 11 aufsehenerregenden Strafprozessen der Weimarer Republik, von 11 Strafprozessen, die sämtlich mit Fehlurteilen endeten, die nicht auf einem sogenannten „Justizirrtum“ beruhten, sondern glatte Rechtsbeugungen waren. Kaul begnügt sich dabei nicht mit der Schilderung der Tatsachen, sondern geht auch auf die gesellschaftlichen Ursachen dieser Erscheinung ein. Er legt dar, daß die Gesellschaftsordnung der Weimarer Republik die gleiche war wie die des Kaiserreichs, daß die rechten Führer der Sozialdemokratie nicht daran dachten, im Jahre 1918 einen Arbeiter- und Bauernstaat zu errichten, sondern daß sie im Gegenteil ängstlich bemüht waren, im Einvernehmen mit der Bourgeoisie die alte Gesellschaftsordnung und damit den deutschen Imperialismus zu erhalten. So war es auch nur folgerichtig, daß die Weimarer Republik den alten Herrschaftsapparat des kaiserlichen Deutschlands nicht zerschlug, sondern mit ihm auch die kaiserlichen Richter und Staatsanwälte übernahm. Kaul zeigt an Hand der Prozesse, daß die Justiz der Weimarer Republik zunächst Hilfestellung bei der Niederknüppelung der revolutionären Kräfte bot und ihre Hauptaufgabe darin sah, die reaktionären Gewaltverbrecher ihrer gerechten Strafe zu entziehen. Diese Richtung wird deutlich in dem Prozeß gegen den Oberleutnant Marloh, der 29 Angehörige der Volksmarinedivision ermorden ließ, in dem Prozeß gegen die Marburger Studenten, die 15 Arbeiter auf bestialische Weise umbrachten, und in dem Beleidigungsprozeß, in dem das Reichsgericht den früheren Kriegsgerichtsrat Jorns von der bei der Begünstigung der Mörder von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht begangenen Rechtsbeugung reinzuwaschen versuchte. Hierher gehören auch die Strafverfahren, die wegen der von ihnen begangenen Fememorde gegen Schulz und Eckermann durchgeführt wurden. In der zweiten Phase der Weimarer Republik bemühte sich die Justiz, die sogenannte „Rechtskontinuität“ zu festigen, das heißt die Auffassung durchzusetzen, daß jede Handlung, die sich gegen das Kaiser- reich gerichtet hatte, als gegen den Bestand des Deutschen Reiches überhaupt gerichtet zu gelten habe und damit auch in der Republik strafbar sei. Diesem Ziel dienten die Landesverratsprozesse gegen Fechenbach, den Sekretär Kurt Eisners, und gegen Wendt, den Verfasser des vielgelesenen Tatsachenberichts „Etappe Gent“. Im Zusammenhang hiermit steht auch die skandalöse Art und Weise, mit der das Verfahren gegen einen Winkeljournalisten, der den Reichspräsidenten Ebert des Landesverrats bezichtigt hatte, geführt wurde und schließlich zu dessen Freisprechung führte. Der Verfasser erwähnt dann im Zusammenhang mit der dritten Phase der Weimarer Republik die auf die Beseitigung aller der ungehemmten Entwicklung des deutschen Imperialismus entgegenstehenden Kräfte und Persönlichkeiten gehende Zielrichtung der Justiz. Leider schildert Kaul diese Prozesse, z. B. den von ihm .angeführten Tschekaprozeß und den Prozeß gegen / Johannes R. Becher nicht. Völlig unberücksichtigt geblieben ist die bis zum Jahre 1933 gehende vierte Phase, in der die Justiz den Übergang zur offenen faschistischen Diktatur vorbereitete. Dies ist um so bedauerlicher, als gerade in diese Zeit einige Prozesse fallen, die außerordentlich instruktiv und einer kritischen Untersuchung wert sind, wie der von Kaul bereits früher in einem Hörspiel bearbeitete Bullerjahnprozeß und das Verfahren gegen Karl von Ossietzky. So fesselnd die Schilderung der 11 Strafverfahren und der ihnen zugrunde liegenden Geschehnisse ist, so wenig befriedigen den Leser die wenigen zusammenhanglos eingeflochtenen und in sich unklaren Versuche, diese Art der Rechtsprechung aus dem Überbau-Charakter des Rechts zu erklären. Der Verfasser hat seinem Buch den Untertitel „Der Pitaval der Weimarer Republik“ gegeben; dieses Versprechen hat er nicht ganz erfüllt. Unter „Pitaval“ verstehen wir heute die Darstellung der gesamten gesellschaftlichen Verhältnisse dm Spiegel von Strafprozessen. Wenn auch in dem Werk von Kaul der Jakubowskiprozeß und das Verfahren gegen den französischen Meisterschwimmer Cuvelier behandelt sind, so genügt dies doch noch nicht, um ein reales Bild aller Verhältnisse und Zustände der Weimarer Republik zu geben. Hierfür vermißt man eine Schilderung der großen Korruptionsprozesse gegen Barmat, gegen Sklarek, gegen Lahusen; hier wäre Gelegenheit gewesen, auf die Verflechtung von Politik und Geschäft einzugehen. Es fehlt die Magdeburger Schröder-Haas-Affäre (bekannt durch den Film „Affäre Blum“), es fehlen Prozesse, die die Verwahrlosung der Jugend in den zwanziger Jahren zeigen (Krantzprozeß, der Prozeß gegen Lieschen Neumann u. a.), es fehlen die Prozesse, die die Not der Inflationszeit beleuchten. Die geschilderten Prozesse demaskieren den sogenannten „unpolitischen“ Richter der Weimarer Zeit gründlich; sie zeigen, daß der Strafprozeß ein wichtiges Mittel dm Klassenkampf ist und daß die deutsche Bourgeoisie dieses Kampfinstrument in der Weimarer Republik rücksichtslos einsetzte. Map wünschte, daß Kaul auch in diesem Buch noch deutlicher gemacht hätte, wie die Justiz Westdeutschlands und Westberlins diese Linie der Justiz der Wei marer Republik konsequent weiterverfolgt, wie faschistische Kriegsverbrecher für ihre in den letzten Kriegstagen an Ausländern und Deutschen begangenen Untaten nicht zur Verantwortung gezogen, wie neofaschistische Verbrecher vom Schlage Zunker und Jädicke mit Samthandschuhen angefaßt und wie fortschrittliche Menschen grundlos inhaftiert und verfolgt werden. Diese erschreckende Parallele wäre es wert gewesen, in einer grundsätzlichen Einleitung hervorgehoben und mit den Beispielen aus der eigenen Erfahrung des Autors als Strafverteidiger verdeutlicht zu werden; jetzt steht sie bedauerlicherweise nur unausgesprochen hinter den Kapiteln des Buches. Dr. Heinrich Löwenthal Herausgeber: Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Ve r 1 a g : (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. Chefredakteur: Hilde Neumann, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Straße 93. Fernspr.: 232 1605, 232 1611 u. 232 1646. Erscheint monatlich zweimal. Bezugspreis: Einzelheit 1,20 DM. Vierteljahresabonnement 7,20 DM einsChl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme durch den Verlag. Anzeigenberechnung nach der zur Zeit gültigen An-zelgenpreisliste Nr. 4. Veröffentlicht unter der Lizenznummer 1001 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Druck: (505) MDV DruCkhaus Micha elkirchstraße 128;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 128 (NJ DDR 1954, S. 128) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 128 (NJ DDR 1954, S. 128)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit im Verantwortungsbereich. Ausgangspunkt der Bestimmung des sind stets die zu lösenden Aufgaben. Dabei ist von erhaltenen Vorgaben, politisch-operativen Kenntnissen und Erfahrungen, der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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