Neue Justiz 1954, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 114 (NJ DDR 1954, S. 114); mußte auf seinem Gebiet mit jedem Kreisgericht in Verbindung stehen, und mündliche Rücksprachen mit den Richtern der Kreisgerichte waren schon aus rein technischen Gründen nur in längeren Zeitabschnitten möglich. Es ist deshalb kein Wunder, wenn bei den Kreisgerichten immer wieder der kritische Ruf laut wurde: Es hat sich noch niemand von der Justizverwaltungsstelle sehen lassen! Bei diesem System der Anleitung und Kontrolle können sich Eigenarten, Fehler und ungünstige Methoden bei einzelnen Gerichten ungehindert entwickeln, die, nicht rechtzeitig erkannt, oft nur unter Schwierigkeiten wieder ausgemerzt werden können. Bisher wurde bei den Kreisgerichten eine Generalrevision oder eine Spezialrevision meist nur dann durchgeführt, wenn ein besonderer Anlaß dafür vorlag, z. B. wenn die Justizverwaltungsstelle Kenntnis von der schlechten Arbeitsweise eines Gerichtes erhielt also immer nur dann, wenn der Fehler schon entstanden war. Vor allem fehlte es der Justizverwaltungsstelle jedoch an einwandfreien und kurzfristig gegebenen Informationen, die sie in die Lage versetzt hätten, rasch und richtig zu reagieren. Aber nicht nur die Art der Verbindung zu den Gerichten erwies sich als mangelhaft, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen den Instrukteuren. Die Tatsache, daß jeder Instrukteur ein Spezialgebiet bearbeitete, führte zu isolierter Tätigkeit. Viele Fragen wurden von dem für das „Spezialgebiet“ zuständigen Instrukteur selbständig entschieden, ohne daß seine Kollegen überhaupt Kenntnis davon erhielten; denn oft maß der Bearbeiter auf Grund seiner bisherigen Handhabung und Erfahrung einer Frage nicht soviel Bedeutung bei, daß er ihre gemeinsame Erörterung für nötig erachtete. Diese mangelhafte Kontrolle durch das Kollektiv war eine Gefahrenquelle für falsche Anweisungen. Wir hatten bisher an der Spezialisierung der Aufgaben festgehalten, weil wir glaubten, damit größere Leistungen, einen höheren Grad unserer fachlichen Fähigkeiten zu erreichen. Außerdem wollten wir damit unterschiedliche Entscheidungen bei gleichartigen Zweifelsfragen verhindern. Jedoch bildeten sich in bezug auf die Probleme, die außerhalb der jeweils zu bearbeitenden Spezialgebiete lagen, Einseitigkeit, Isolierung und Unselbständigkeit heraus. Vor allem aber fehlte die befruchtende Wirkung einer kollektiven Arbeit. Wir haben daher, als das Ministerium der Justiz die Anregung zu einer Aufteilung der Arbeitsgebiete der Instrukteure nach Kreisen gab, diesen Vorschlag freudig begrüßt. Eine solche Aufteilung des Bezirks bietet hinsichtlich der Anleitung und Kontrolle wesentliche Vorteile. Der Instrukteur lernt die Verhältnisse „seiner“ bestimmten Kreisgerichte, insbesondere die Richter und andere Mitarbeiter, besser kennen und wird für ihre Arbeit besonderes Interesse haben. Darüber hinaus kann er jetzt auch mit den örtlichen Organen Fühlung aufnehmen, die ihm Hinweise auf Besonderheiten des betreffenden Kreises geben werden, insbesondere auf solche, die sich in der Tätigkeit des Gerichts auswirken. Da es bedeutend einfacher ist, sich über sieben oder acht Gerichte und deren Tätigkeit einen vollständigen Überblick zu verschaffen als z. B. über 37 Gerichte, wird eine zeitraubende Untersuchung der Verhältnisse bei den Kreisgerichten an Hand von Statistiken, Berichten und Beschwerden zur Vorbereitung einer Generalrevision überflüssig. Zu dem gewünschten Ergebnis wird die Aufteilung nach Kreisen natürlich nur führen, wenn es gleichzeitig gelingt, die Instrukteure in stärkerem Maße als bisher beweglich zu machen. Denn es muß erreicht werden, daß jeder von ihnen jedes „seiner“ Kreisgerichte monatlich einmal aufsucht. Im Arbeitsplan der Justizverwaltungsstelle Karl-Marx-Stadt hat nunmehr jeder Instrukteur sieben bis acht bestimmte Gerichte zur selbständigen Betreuung zugeteilt erhalten. Die Aufteilung erfolgte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten; so wurden z. B. landwirtschaftliche Kreise, Industriekreise, Kreise mit vorwiegendem Bergbau usw. zusammengefaßt, weil die besondere wirtschaftliche Struktur besondere politische Verhältnisse schafft und auch in unserer Arbeit unterschiedliche Erscheinungen hervorruft und besondere Aufgaben stellt. Die unmittelbare Verbindung mit den Kreisgerichten, die der Anleitung und Kontrolle dienen soll, wird in der Weise hergestellt, daß jeder Istrukteur wöchentlich, je nach Gelegenheit, zwei oder mehr „seiner“ Kreisgerichte besucht, wobei diese Fahrten, falls sie nur mit dem Kraftwagen durchgeführt werden können, mit den Arbeiten der anderen Abteilungen zu koordinieren sind. Jedes Gericht ist aber wenigstens einmal monatlich aufzusuchen. Hierbei sind alle Fragen zu besprechen, die sich aus Anweisungen des Ministeriums, aus der Überprüfung der eingereichten Akten und Urteile und aus der Bearbeitung der Beschwerden ergeben. Außerdem kann der Instrukteur dann mit den örtlichen Organen und Organisationen Verbindung aufnehmen, was sich zweifellos auf die Orientierung der Justizverwaltungsstelle und damit auch der Kreisgerichte auswirken wird. Da in der Justizverwaltungsstelle die Ablage der Vorgänge in Zukunft nach Gerichten getrennt, in sich aber entsprechend dem Generalaktenplan geschieht, ist jederzeit alles in einer Mappe greifbar, was das jeweilige Gericht betrifft. An Ort und Stelle werden sich viele Fragen zeit- und arbeitssparend erledigen lassen, und der jetzt umfangreiche Schriftverkehr wird auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Außerdem werden dabei viele kleinere Sorgen eine Beantwortung finden, die normalerweise überhaupt nicht zur Kenntnis des Instrukteurs gelangen, weil sie im Getriebe der täglichen Arbeit untergehen. Die individuelle Betreuung der Kreisgerichte hat ferner den Vorteil, daß Schwerpunkte leichter erkannt und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden können. Auf diese Weise wird ein enger Kontakt zwischen den einzelnen Kreisgerichten und der Justizverwaltungsstelle hergestellt. Eine solche Art der Bearbeitung ist nur möglich, wenn der Instrukteur lediglich mit einer verhältnismäßig kleinen Anzahl von Gerichten, dort aber mit allen Fragen zu tun hat, Dadurch wird er in die Lage versetzt, sich einen Überblick über die Struktur und die Entwicklung des jeweiligen Kreises und seines Gerichts zu verschaffen, und er kann dann bei der Berichterstattung an das Justizministerium ein reales Bild vermitteln. Neben den Instruktionen sind monatlich noch mindestens drei Generalrevisionen durchzuführen, wenn jedes Kreisgericht des Bezirks jährlich einmal gründlich überprüft werden soll. Dies kann nur unter aktiver Mitarbeit von Richtern des Bezirksgerichts gelingen. Vor jeder Revision ist daher die Entscheidungssammlung beizuziehen, damit an Hand dieser Unterlagen eine wesentliche Vorarbeit geleistet werden kann. Das Ergebnis der Durchsicht der Entscheidungsammlung muß bereits schriftlich festliegen, so daß die Revision an Ort und Stelle unmittelbar auf diesem Ergebnis aufbauen kann und möglichst nur noch einen ergänzenden Teil des Gesamtberichts darstellt, wobei allerdings auch an Änderungen und Ergänzungen des bereits Festgestellten zu denken ist. Infolge nicht ausreichender Kenntnis der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in den einzelnen Kreisen konnte die Justizverwaltungsstelle bisher meist nur eine Anleitung in sehr allgemeiner Form geben. Wenn die Kenntnis von der Struktur des Kreises sich nicht mehr nur aus der Darstellung ücs Direktors des Kreisgerichts und aus dem Ergebnis eines einmaligen Besuches bei den sonstigen Organen und Organisationen gelegentlich einer Revision erg!bt, sondern sich auf einer dauernden persönlichen Verbindung aufbaut, wird es viel leichter sein, richtige Hilfe für die Arbeit des Kreisgerichts zu geben. Auch werden allgemeine oder Spezialanalysen den tatsächlichen Verhältnissen näher kommen und eingehendere Darlegungen enthalten, wenn sie nur hinsichtlich weniger Gerichte und dafür aus um so genauerer Kenntnis der Verhältnisse entstehen. Die Arbeit innerhalb der Justizverwaltungsstelle selbst wird sich infolge der neuen Aufteilung gleichfalls verbessern, denn diese zwingt alle Instrukteure in stärkerem Maße als bisher, für wichtige Fragen eine kollektive Entscheidung zu suchen. Die hierzu nötigen Besprechungen lassen sich selbstverständlich nicht ohne Zeitaufwand erledigen, der jedoch dadurch ausgeglichen wird, daß die mündliche Erledigung weit 114;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 114 (NJ DDR 1954, S. 114) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 114 (NJ DDR 1954, S. 114)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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