Neue Justiz 1954, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 11 (NJ DDR 1954, S. 11); vorher festgelegten Zeitpunkt seinen Bericht ablegen, den ein Kurier zu einem anderen, ebenfalls genau festgelegten Zeitpunkt von dort abholt und entweder direkt nach Westberlin bringt oder aber nach Eintritt des Kriegsfalles einem als Funker tätigen Agenten zur Durchgabe an die Funkzentrale der Spionageorganisation übermittelt. Auf diese Weise wird jedes überflüssige und gefährliche persönliche Kennenlernen der beteiligten Personen vermieden. Neben der verstärkt betriebenen Anlage von toten Briefkästen ging die Organisation Gehlen mit Nachdruck dazu über, in der Deutschen Demokratischen Republik ein überlagerndes Funknetz einzurichten, das einmal der zusätzlichen Sicherung der Nachrichtenverbindungen zwischen den Quellen und den Spionagestellen in Westberlin und Westdeutschland dienen sollte, insbesondere aber dazu bestimmt war, für den sogenannten „E.-Fall“ (Ernstfall) eingesetzt zu werden. E.-Fall = Ernstfall bedeutete nach den von der Generaldirektion herausgegebenen Richtlinien, wie den Mitarbeitern und Agenten der Organisation bekannt war, Beginn eines Krieges, den Kriegsfall. Der Vorbereitung auf den E.-Fall = Ernstfall = Kriegsfall diente auch die nach den Anweisungen der Spionageorganisation bis Ende Dezember 1953 durchzuführende Anlage von „Drahtschleusen“, geheimen Telefonverbindungen zwischen Westberlin und dem demokratischen Sektor von Berlin, um auf diese Weise die Übermittlung der Spionageberichte über telefonische Leitungen sicherzustellen. Wie intensiv und planmäßig die Vorbereitungen für den E.-Fall getroffen wurden, ergibt sich aus den Aussagen des Angeklagten Schmidt und des Zeugen Grabe. Schmidt als Netzführer der in seiner Wohnung befindlichen Funkgeräte wurde beauftragt da im Kriegsfall mit seiner Einberufung als Soldat zu rechnen sei , Vorschläge für einen stellvertretenden Netzführer zu unterbreiten, der nach Möglichkeit körperbehindert sein sollte und bei dem daher nicht die Gefahr bestand, als Soldat einberufen zu werden. Aus dem gleichen Grunde wurde auch der wegen seiner Kriegsversehrtheit als Soldat nicht wieder verwendungsfähige Zeuge Grabe von der Spionageorganisation als Funker angeworben und ausgebildet. Dem Angeklagten Schmidt sollte außer den in seinem Besitz befindlichen Funkgeräten noch ein drittes, von ihm sicher einzugrabendes Ersatzgerät übergeben werden für den Fall, daß die anderen Geräte durch Kriegseinwirkungen ausfallen sollten. D. Die Beweisaufnahme hat weiter ergeben, daß die Organisation Gehlen nicht nur mit Billigung, sondern mit direkter Unterstützung und Finanzierung der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit der amerikanischen Politik der Stärkung des deutschen Imperialismus und des Adenauer-Regimes ihre verbecherische Tätigkeit ausübt. Schon die Tatsache, daß diese verbrecherische Organisation bereits im Jahre 1946 gegründet wurde, ist ein Beweis hierfür. Zu dieser Zeit unterlagen sämtliche Organisationen einer strengen Kontrolle der jeweiligen Militärregierung, und die Neugründung einer Organisation konnte ohne Wissen und Wollen der zuständigen Besatzungsmacht nicht vorgenommen werden. Auch der Umstand, daß Gehlen zum Aufbau der Organisation Kräfte heranziehen durfte, die wegen ihrer militaristischen und faschistischen Vergangenheit nach den Grundsätzen des Potsdamer Abkommens zumindestens schärfstens zu überwachen und aus dem öffentlichen Leben zu entfernen waren, ist eine Bestätigung dafür, daß die Amerikaner schon unmittelbar nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus in Vorbereitung der Durchführung des von ihnen verfolgten Zieles der Remilitarisierung Westdeutschlands die Gründung und den Aufbau der Organisation direkt unterstützt haben. Die der Organisation Gehlen unmittelbar gewährte Anleitung, Hilfe und Unterstützung durch die USA ist ferner bewiesen durch die Tätigkeit von Verbindungsoffizieren des amerikanischen Geheimdienstes in der Generaldirektion in München. Bei den der Spionageorganisation zur Verfügung gestellten technischen Mitteln, wie Ausrüstungen, handelt es sich um amerikanisches Material. Die dem Angeklagten Schmidt als Netzführer übergebenen Funkgeräte, die Gegenstand der Beweisaufnahme waren, sind amerikanische Spezialgeräte mit der Inschrift „Made in USA“. Auch das dem Ange- klagten Haase zur Verfügung gestellte Kabel für die Anlegung einer Drahtschleuse ist amerikanisches Fabrikat. In der Filiale 120 A wurden zur Instruktion der Agenten Landkarten amerikanischer Herstellung verwendet. Die Personalakten der hauptamtlichen Mitarbeiter und die Fragebogen der Agenten und deren Verpflichtungserklärungen wurden in einer amerikanischen Dienststelle in München auf bewahrt; sämtliche Dienstreisen der hauptamtlichen Mitarbeiter der Organisation Gehlen zwischen den Geheimdienststellen in Westdeutschland und Westberlin erfolgten auf dem Luftwege in amerikanischen Flugzeugen auf „Airlift-Order“ und die Weiterreise mit der Bahn in Westdeutschland auf „Travel-Order“. Die Beförderung der Agentenpost wurde mit amerikanischen Militärflugzeugen durchgeführt. Die Filialen der Spionageorganisation in Westberlin wurden von Offizieren des amerikanischen Geheimdienstes CIC hinsichtlich der Führung und Aufbewahrung von Geheimdokumenten und Materialien kontrolliert. Ihre Anweisungen mußten befolgt werden. Die Offiziere des amerikanischen Geheimdienstes CIC traten bei Westberliner Polizeibehörden offiziell als „Schutzmacht“ für die mit einer „Notnummer“ ausgestatteten Mitarbeiter der Spionageorganisation Gehlen auf. Auserwählten Kräften des Mitarbeiterstabes der Organisation Gehlen wurden Reisen in die USA zum Studium der Organisation und der Arbeitsmethoden der FBI amerikanischen Bundespolizei ermöglicht. War in Anweisungen der übergeordneten Spionagestellen auf „befreundete Seite“ Bezug genommen, so war dies für die Mitarbeiter der Organisation der Hinweis, daß es sich um einen direkten Auftrag der Amerikaner handelte. Auch die von dem Geheimdienst Gehlen mit Nachdruck geforderte Schaffung einer Drahtverbindung zwischen den Westsektoren und dem demokratischen Sektor Berlins war von den Amerikanern angeordnet. Ferner wurde die Organisation Gehlen, die zur Aufrechterhaltung und Erweiterung ihres Spionageapparates monatlich Millionensummen benötigte selbst die Agenten bezogen monatliche Festgehälter von 100 bis 200 DM fast ausschließlich vom Amerikaner finanziert. Der Zeuge Höher hat bekundet, daß die Finanzierung zu etwa 99°/o aus amerikanischen Geldern erfolgt sei und im übrigen von westdeutschen Wirtschaftsund Regierungsstellen vorgenommen wurde. Von dem Chef Bensinger alias Leidl der Generalvertretung in Karlsruhe hat er Kenntnis, daß dieser zu einer Etatbesprechung zu den Amerikanern bestellt worden war. Bei allen leitenden Mitarbeitern war die finanzielle Abhängigkeit eine Selbstverständlichkeit. Dem Angeklagten Haase wurde anläßlich der Abrechnung über die Gelder der Filialen 120 A und D geraten, hierbei besonders sorgfältig zu verfahren, da der Amerikaner darin „sehr gewissenhaft“ sei. In einer diesem Angeklagten bekanntgewordenen schriftlichen Anweisung über die Kürzung der von den Filialen benötigten Mittel wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die amerikanischen Geldmittel teilweise eingeschränkt seien. Diese Tatsachen offenbaren, daß die Organisation Gehlen das Werk des amerikanischen Imperialismus ist, von ihm nicht nur gebilligt, sondern direkt unterstützt, geleitet und finanziert wurde. Außerdem stand die Organisation Gehlen durch einen Stab von Vertrauensleuten in enger Verbindung zu Regierungs- und Verwaltungsstellen in Westdeutschland und Westberlin. Darüber hinaus wurden sie, wie der Zeuge Höher bekundet, zu einem Teil von westdeutschen Wirtschaftsund Regierungsstellen unterstützt. E. Entsprechend der von den USA und der Adenauer-Regierung betriebenen Politik der Remilitarisierung und Einbeziehung Westdeutschlands in die sogenannte Europäische Verteidigungsgemeinschaft, der Herstellung der Vormachtstellung des wiedererstandenen deutschen Imperialismus unter den europäischen kapitalistischen Staaten, verfolgt die Organisation Gehlen als Werkzeug des amerikanischen Imperialismus und der westdeutschen Militaristen das Ziel, durch eine umfassende, in erster Linie gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichtete Spionagetätigkeit einen neuen Krieg, der ein Bruderkrieg zwischen Deutschen im Osten und Westen unseres Vaterlandes sein würde, vorzubereiten. Diese Spionagetätigkeit erstreckte sich 11;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese. Als Präventivmaßnahme ist die Verwahrung ebenfalls auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Vertrauensverhältnisses der Werktätigen zur Politik der Partei, die weitere konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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