Neue Justiz 1954, Seite 100

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 100 (NJ DDR 1954, S. 100); Hinweise für die Tätigkeit der Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz Die Hauptabteilung örtliche Organe des Staates beim Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik hat unlängst Hinweise für die Aufgabenstellung der ständigen Kommissionen der Bezirks- und Kreistage, der Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen gegeben, von denen wir nachstehend die Hinweise für die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz veröffentlichen. me Redaktion Die Festigung und Stärkung unserer Staatsmacht, des Staates der Arbeiter und Bauern, erfordert die breite Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung des Staates, die Organisierung ihrer aktiven Teilnahme bei der Lösung der Aufgaben des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaues. Hierbei kommt den ständigen Kommissionen als einer der wichtigsten organisatorischen Formen zur Entfaltung und Organisierung der Massenarbeit entscheidende Bedeutung zu. Es ist deshalb notwendig, alle Faktoren, die bisher eine erfolgreiche Tätigkeit der ständigen Kommissionen vielfach noch hemmten, insbesondere die noch bestehenden unklaren oder falschen Auffassungen über die rechtliche Stellung der ständigen Kommissionen und ihre praktischen Aufgaben, schnellstens aus dem Weg zu räumen. Die ständigen Kommissionen sind gewählte .Organe der Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen und haben als solche keine vollziehenden oder verfügenden Funktionen auszuüben. ■ Sie sind nicht berechtigt, den Räten der Bezirke, Kreise, Städte und Stadtbezirke oder ihren Abteilungen Weisungen zu erteilen bzw. deren Weisungen aufzuheben oder abzuändern. Ihre Aufgabe ist es, die Bezirks- oder Kreistage, Stadtverordneten-und Stadtbezirksversammlungen bei der Leitung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaues ihres Gebietes zu unterstützen, indem sie vor allem aktiv an der Vorbereitung ihrer Sitzungen teilnehmen, die Initiative der Bevölkerung auf die Erfüllung der beschlossenen Aufgaben lenken und organisieren sowie die Kontrolle darüber ausüben, wie die Räte und ihre Abteilungen die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und die gesetzlichen Bestimmungen durchführen. Die ständigen Kommissionen haben das Recht und die Pflicht, falls sie die Erteilung bestimmter Weisungen an die Räte oder ihre Abteilungen für notwendig erachten, eine entsprechende Beschlußvorlage je nach Bedeutung der Angelegenheit den Bezirks- oder Kreistagen bzw. Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen oder deren Räten zuzuleiten. Der gleiche Weg ist einzuschlagen, wenn die ständigen Kommissionen im Ergebnis ihrer Tätigkeit Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Arbeit auf bestimmten Gebieten unterbreiten. Zwischen den ständigen Kommissionen und den Räten der Bezirke, Kreise, Städte und Stadtbezirke und deren Abteilungen besteht kein Verhältnis der Über- oder Unterordnung, sondern es muß ein Verhältnis der gegenseitigen Hilfe und kameradschaftlichen Zusammenarbeit bestehen bzw. angestrebt werden. Nicht nur die ständigen Kommissionen sind nicht befugt, Weisungen an die Räte und ihre Abteilungen zu geben; auch die Räte und deren Abteilungen haben nicht das Recht, die ständigen Kommissionen in irgendeiner Form zu kommandieren, zu bevormunden, ihnen Weisungen zu erteilen usw. Notwendig ist dagegen, die ständigen Kommissionen in jeder Weise bei der Lösung ihrer großen Aufgaben zu unterstützen, vor allem durch die Beratung hinsichtlich der richtigen Arbeitsplanung, in den Fragen der Methodik bei der Lösung ihrer Aufgaben, durch die Hilfe in materiell-technischer Beziehung usw. Vor allem die Mitarbeiter in den Fachabteilungen, insbesondere die Leiter 'der Abteilungen, müssen ihr bisheriges Verhältnis zu den ständigen Kommissionen überprüfen und sich ernsthaft um eine fruchtbare Zusammenarbeit mit diesen bemühen. Es ist notwendig, einen energischen Kampf gegen alle Tendenzen der Unterschätzung und Mißachtung der Bedeutung und der Arbeit der ständigen Kommissionen zu führen sowie dafür Sorge zu tragen, daß die ständigen Kommissionen nicht als Anhängsel der Räte und ihrer Abteilungen angesehen und mit der Durchführung von deren Aufgaben beauftragt werden. Die Org.-Instrukteur-Abtei-lungen und Sekretäre bei den Räten der Bezirke, Kreise, Städte und Stadtbezirke müssen unbedingt dafür sorgen und ständig kontrollieren, daß die Unterstützung der ständigen Kommissionen in der richtigen Weise organisiert und falsche Auffassungen und Methoden in der Zusammenarbeit der ständigen Kommissionen mit den Räten und ihren Abteilungen schnellstens beseitigt werden. Es ist weiterhin notwendig, den ständigen Kommissionen bestimmte Hinweise zu geben, welche Hauptfragen sie in ihrer Tätigkeit auf ihrem jeweiligen Fachgebiet berücksichtigen sollen; diesem Zweck dienen die nachstehenden Hinweise für die Aufgabenstellung. Diese Hinweise dürfen nicht als starres Dogma aufgefaßt werden, sondern sind entsprechend den örtlichen Verhältnissen und Besonderheiten anzuwenden und zu konkretisieren. Das bedeutet, daß die ständigen Kommissionen nicht schematisch alle aufgeführten Aufgaben sofort in Angriff nehmen sollen, sondern sich aus der Fülle der gegebenen Hinweise zunächst die Schwerpunkte auswählen, die für ihr Gebiet Bedeutung haben und der jeweiligen örtlichen Situation entsprechen. Weiterhin ist es jederzeit möglich, wenn es sich als erforderlich erweist, die Aufgabenstellung zu ergänzen bzw. zu erweitern. Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die einzelnen ständigen Kommissionen neu ergehende wichtige gesetzliche Bestimmungen in ihrer weiteren Tätigkeit berücksichtigen müssen. Die Hinweise für die Aufgabenstellung beziehen sich auf die Struktur der ständigen Kommissionen der Bezirkstage, haben aber analog auch Gültigkeit für die ständigen Kommissionen der Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen. Im einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben: 1. Mobilisierung der Werktätigen zur erhöhten Wachsamkeit gegenüber Feinden unseres Staates, um die Werktätigen in die Lage zu versetzen, solche Feinde zu erkennen und der gerechten Strafe zuzuführen. Mithilfe bei der Entfaltung einer breiten Bewegung zur Übernahme von Selbstverpflichtungen für den persönlichen Schutz von Volkseigentum (Maschinen, Geräte, Gebäude usw.). 2. Abgabe von Hinweisen und Empfehlungen an die Volkspolizei zur Verbesserung ihres Einsatzes hinsichtlich der Wahrung der Interessen und Rechte der Bürger und der Sicherung des sozialistischen Eigentums (z. B. Vorschläge über die Verstärkung des Betriebsschutzes bei wichtigen volkseigenen Betrieben; Verstärkung des Streifendienstes in bestimmten Wohngebieten; Stationierung von Gruppen oder Einzelposten). 3. Mithilfe bei der ideologischen Erziehung der Bevölkerung in Ausspracheabenden, in denen durch die Justiz- und Sicherheitsorgane Aufklärung über die Prozesse gegen Agenten, Saboteure, Wirtschaftsverbrecher usw. gegeben wird. Förderung und Mitwirkung bei der Organisierung von Justiz-Ausspracheabenden. Die Kommission trägt mit dafür Sorge, daß in diesen Ausspracheabenden die Rolle und grundsätzlichen Aufgaben der Justizorgane in der Deutschen Demokratischen Republik erläutert werden (hierbei ist der § 45 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 zu beachten 4. Die Kommission unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahlen. Die Tätigkeit der Schöffen ist eine wichtige Form der politischen Massenarbeit. Deshalb achtet die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz mit darauf, daß die Schöffen auch in ihren Arbeitsstätten und Wohngebieten ständig für die Sicherung der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung eintreten und das Vertrauen der Werktätigen zu den demokratischen Gerichten weiter festigen. 100;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 100 (NJ DDR 1954, S. 100) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 100 (NJ DDR 1954, S. 100)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist.

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