Die Neue Justiz (NJ) 1954, Jahrgang 8, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, Deutsche Demokratische Republik (DDR).Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 663 (NJ DDR 1954, S. 663); ?deutschen Juristen. In Gerichtsurteilen, in juristischen Artikeln in der Fach- und Tagespresse und in Kommentaren wurden Entscheidungen und Publikationen aus der Deutschen Demokratischen Republik zitiert. Das neueste Beispiel hierfuer stellt ein Aufsatz der Landesverwaltungsgerichtsraetin Hildegard Krueger, Duesseldorf, ueber das Ehelichkeitsanfechtungsrecht der Mutter43) dar. Im Gegensatz zu vielen westdeutschen Juristen und einer-Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig billigt die Verfasserin der Mutter dieses Recht zu und zitiert hierzu die oben erwaehnte Entscheidung des Obersten Gerichts vom 1. Dezember 1950, eine Entscheidung des Bezirksgerichts Erfurt und einen Aufsatz von Nathan44). Dieses Beispiel ist keineswegs vereinzelt. Ein westdeutscher Jurist, der ehrlich fuer die Gleichberechtigung der Frau eintritt, kann an den Ergebnissen unserer Rechtsprechung und Literatur nicht Vorbeigehen. So gewinnen, wie auf vielen anderen Gebieten, auch die Erfahrungen bei der Entwicklung des Familienrechts in der Deutschen Demokratischen Republik beispielhaften Charakter fuer Westdeutschland. Sie zeigen den Weg zur Herausbildung eines demokratischen Familienrechts. 43) NJW 1954 S. 1509. 44) a. a. O. S. 1511. 2. Der Inhalt der Rechtsprechung nicht nur des Obersten Gerichts, sondern auch der mittleren und unteren Gerichte war grundsaetzlich richtig. Die wenigen Beispiele fehlerhafter Entscheidungen, die in diesem Aufsatz angefuehrt sind, beeinflussen diese Einschaetzung nicht. Durch den Rueckblick auf wichtige familienrechtliche Urteile der Jahre seit dem Inkrafttreten unserer Verfassung ist deutlich geworden, welche grosse Vorbereitungsarbeit die Gerichte fuer das neue Familiengesetz geleistet haben. Sie uebermittelten in ihren konkreten Entscheidungen die bedeutsamen Verfassungsgrundsaetze der Bevoelkerung und schufen damit wichtige Voraussetzungen fuer die oeffentliche Diskussion des Entwurfs in Tausenden von Versammlungen. 3. Schliesslich ist noch eine Feststellung zu treffen, die zu der weiteren Praxis ueberleitet. Die Gerichte verstanden es in zunehmendem Masse, den erzieherischen Charakter des Familienrechts in den Vordergrund zu stellen, und zwar trotz der mangelhaften alten Gesetze Hier gilt es fortzufahren, um nach dem Erlass des neuen Familiengesetzbuches die Rechtsprechung auf die Hoehe zu heben, die unseren moralischen Anschauungen und den humanistischen Prinzipien dieses Gesetzes entspricht. Berichte Bericht ueber die Arbeitsrechtskonferenz am 26. und 27. Oktober 1954 in Leipzig Am 26. und 27. Oktober 1954 fand in Leipzig eine vom Ministerium fuer Arbeit einberufene Arbeitsrechtskonferenz statt. Die Leipziger Konferenz uebertraf die bisherigen Konferenzen insofern an Bedeutung, als diesmal alle Arbeitsrichter der Republik (statt bisher nur die Direktoren der Bezirksarbeitsgerichte und der wichtigsten Kreisarbeitsgerichte) sowie Vertreter der Zentralvorstaende der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften und der Ministerien teilnahmen. Besonderes Gewicht erhielt die Konferenz dadurch,-dass der Minister fuer Arbeit, Fritz Macher, das Hauptreferat hielt und auch in der Diskussion zu vielen Problemen wertvolle Hinweise, Erklaerungen und Anregungen gab. In seinem bedeutsamen Referat1) hob der Minister zunaechst die aktive Rolle des Arbeitsrechts in unserem gesellschaftlichen Ueberbau hervor und ging dann auf das westdeutsche Arbeitsrecht ein, wobei er sich besonders mit Aeusserungen des Bundesarbeitsministers Storch ueber das westdeutsche Arbeitsrecht auseinandersetzte. Der Bonner Bundesminister bezeichnet das westdeutsche Arbeitsrecht als ?einen bedeutenden sozialpolitischen Fortschritt?. Wie dieser ?Fortschritt? aussieht, zeigte Minister Macher an einigen westdeutschen Arbeitsgesetzen. So sieht das vielgepriesene Kuendigungsschutzgesetz den ohnehin geringen Kuendigungsschutz fuer viele Werktaetige ueberhaupt nicht vor. Der ?sozialpolitische Fortschritt? zeigt sich auch in solchen Bestimmungen, wie in dem ? 49 des Betriebsverfassungsgesetzes, der dem Betriebsrat verbietet, Massnahmen des Arbeitskampfes einzuleiten. Die hier gesetzlich festgelegte Friedenspflicht ist einer der staerksten Eingriffe des Betriebsverfassungsgesetzes in die Rechte der Werktaetigen. Gegenueber dem erneuten Ansteigen der Zahl der Arbeitslosen Westdeutschlands kann fuer das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik festgestellt werden, dass die Zahl der Beschaeftigten in den Jahren 1950 T)is 1953 um 37% gestiegen und die strukturelle Arbeitslosigkeit im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik fuer immer beseitigt ist. Bezueglich des Rechts auf Urlaub und Erholung fuehrte Minister Macher aus, dass es zwar in Westdeutschland auch Urlaubsgesetze gibt, dass jedoch beispielsweise 4) Das Referat wird in der Zeitschrift ?Arbeit und Sozialfuersorge? (Nr. 22 fl) veroeffentlicht werden. fuer viele Jugendliche dieses Recht nur auf dem Papier steht. So haben nach einer westdeutschen Quelle fast ein Drittel aller Lehrlinge keinen oder nur einen Teil des ihnen gesetzlich zustehenden Urlaubs erhalten. 50% aller Jugendlichen arbeiten in Westdeutschland mehr als 48 Stunden. Auf das Recht auf materielle Versorgung bei Krankheit, Invaliditaet und Alter eingehend, hob der Minister hervor, dass in der Deutschen Demokratischen Republik der Werktaetige bereits vom ersten Tage der Krankheit an Krankengeld bekommt, in Westdeutschland dagegen erst nach einer Karenzzeit von 3 Tagen. So stellte Minister Macher alle Grundrechte der Werktaetigen im gesellschaftlichen Arbeitsprozess in der Deutschen Demokratischen Republik den entsprechenden Regelungen in Westdeutschland (soweit es solche dort ueberhaupt gibt) an Hand westdeutschen Materials gegenueber. Das Ergebnis war, dass die Lage der Werktaetigen in der Deutschen Demokratischen Republik auf allen diesen Gebieten weit besser ist ass die der Werktaetigen in Westdeutschland. Im zweiten Teil seines Referats befasste sich der Minister mit der Funktion des Arbeitsrechts in der Deutschen Demokratischen Republik und den Aufgaben der Arbeitsrichter. Aufgabe der Arbeitsgesetze ist es, den oekonomischen Gesetzen zum Durchbruch zu verhelfen. Das bedeutet, dass das juristische Gesetz nicht im Widerspruch zu den oekonomischen Gesetzen stehen darf und dass gerichtliche Entscheidungen den oekonomischen Verhaeltnissen entsprechen muessen. Fuer das Kuendigungsrecht wurde eine Richtlinie des Obersten Gerichts angekuendigt, die sich mit der Frage beschaeftigen wird, ob und unter welchen Voraussetzungen fristlose Entlassungen in fristgemaesse Kuendigungen umgewandelt werden koennen. Minister Macher hob hervor, dass noch immer leichtfertig fristlose Entlassun-. gen ausgesprochen werden. Es muss sich aber die Erkenntnis durchsetzen, dass die fristlose Entlassung die strengste Erziehungsmassnahme und letzte und haerteste Disziplinarstrafe unseres Arbeitsrechts ist. Die aeusserst rege Diskussion ueber das Referat, an der sich Arbeitsrichter, Vertreter der Gewerkschaften und der wissenschaftlichen Institute beteiligten, nahm den ersten Tag der Konferenz ein. 663;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen für die rechtlich offensive Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung von besonderer Bedeutung sind. Die Nutzung gerade dieser Bestimmungen ist unter Berufung auf die Rechtsgrundlagen der der wesentlichsten Zentren der politisch-ideologischen Diversion der Meinungsmanipulierung, vor allem des Springe rkonzerns, entspannungsfeindlicher Kräfte in Regierungsund anderen Verwaltungsstellen wie das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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