Die Neue Justiz (NJ) 1954, Jahrgang 8, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, Deutsche Demokratische Republik (DDR).Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 206 (NJ DDR 1954, S. 206); ?II Die Tatsache, dass sich die Staendige Kommission fuer Volkspolizei und Justiz im Bezirk Erfurt lange Zeit nicht ueber ihre Aufgaben klar war, hatte zur Folge, dass zwischen ihr und dem Bezirksgericht bis zum September 1953 gar keine Zusammenarbeit bestand. Diese Feststellung gab dem Bezirksgericht Veranlassung, die Zusammenarbeit mit der Staendigen Kommission als feste Aufgabe in seinen Arbeitsplan aufzunehmen. Damit war jedoch die Frage, welche Aufgaben die Staendige Kommission zu erfuellen hat, noch nicht geloest. Als Ar-beitsgrundlage stand lediglich die Vorlaeufige Direktive ueber Aufgaben und Arbeit der Staendigen Kommissionen vom 18. September 1952 (GBl. S. 873) zur Verfuegung, denn die Hinweise der Hauptabteilung oertliche Organe des Staates beim Ministerpraesidenten fuer die Aufgabenstellung der Staendigen Kommissionen waren damals noch nicht veroeffentlicht.1) Jedoch konnten auch dem Aufsatz von Plenikowski1 2) wertvolle Hinweise entnommen werden. Zur Ueberwindung der Unklarheiten ueber den Inhalt der Aufgaben der Staendigen Kommission und insbesondere auch ueber die Methode ihrer Arbeit wurde im Bezirk Erfurt ein Erfahrungsaustausch zwischen der Staendigen Kommission des Bezirks, ihren Aktivmitgliedern und den Vorsitzenden der staendigen Kommissionen in den Kreisen durchgefuehrt. Die erste wesentliche Erkenntnis dieses Erfahrungs-austauschs war, dass die Staendige Kommission ein durchaus selbstaendiges, dem Rat des Bezirkes bzw. des Kreises weder unter- noch uebergeordnetes Organ mit eigenem Aufgabenbereich ist. Diese Erkenntnis, die auch in den genannten Hinweisen der Hauptabteilung oertliche Organe des Staates ihren Niederschlag gefunden hat, wird hier insbesondere deshalb hervorgehoben, weil bei dem Erfahrungsaustausch der Eindruck entstehen konnte, dass die Staendige Kommission in einzelnen Kreisen zum blossen Anhaengsel der von ihr zu unterstuetzenden Institution geworden ist. Unterschiedliche Meinungen gab es bei der Frage, ob die Mitglieder einer Staendigen Kommission ueber Fachwissen verfuegen muessen. Da es in der vorlaeufigen Direktive vom 18- September 1952 heisst, dass jede Kommission zur Mitarbeit ein Aktiv politisch bewusster Buerger, die ueber besondere Fachkenntnisse verfuegen, berufen soll, glaubten einige Kollegen, die Frage verneinen zu koennen. Wir stehen jedoch auf dem Standpunkt, dass die Kommissionsmitglieder ueber Grundkenntnisse auf den Fachgebieten der von ihnen zu unterstuetzenden Organe verfuegen muessen. So halten wir es beispielsweise fuer erforderlich, dass der Vorsitzende einer Staendigen Kommission fuer Volkspolizei und Justiz weiss, dass das Bezirksgericht ueber angefochtene Entscheidungen der Kreisgerichte in zweiter Instanz endgueltig entscheidet. Das bedeutet nicht, dass die Kommissionsmitglieder Juristen sein oder sich deren Wissen aneignen sollen. Wenn sie aber ihr Recht, die Taetigkeit der ihrem Aufgabenkreis entsprechenden Abteilungen des Rates sowie andere Einrichtungen, die ihren Aufgabenkreis beruehren, zu studieren, richtig wahrnehmen wollen, dann muessen sie sich auch mit den dabei auftretenden Fragen vertraut machen. Ausserdem verlangt schon ihre Aufgabe, bei der ideologischen Erziehung der Bevoelkerung mitzuwirken, bei der Organisierung und Durchfuehrung von Justizausspracheabenden mitzuhelfen, die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze und zur Festigung unserer demokratischen Ordnung zu popularisieren, dass sie aufmerksam die Gesetze und Verordnungen unseres Staates durcharbeiten. Daneben werden die Mitglieder der Staendigen Kommission die Hinweise der Hauptabteilung oertliche Organe des Staates fuer die Aufgabenstellung der Staendigen Kommissionen beachten und vor allem den schon erwaehnten Aufsatz Plenikowskis, die Vorlesungen Kroegers zum Gesetz ueber die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Laendern der Deutschen Demokra- 1) vgl. NJ 1954 s. 100. 2) ?Taegliche Rundschau? vom 18. Dezember 1952. tischen Republik3) und die Arbeit Lushins ?Die staendigen Kommissionen der oertlichen Sowjets der Deputierten der Werktaetigen?4) aufmerksam studieren muessen. Die groebsten Unklarheiten ueber die zu bewaeltigenden Aufgaben sind ja nun durch die Hinweise der Hauptabteilung oertliche Organe des Staates beseitigt; dennoch wird im einzelnen strittig bleiben, ob diese oder jene Frage in den Aufgabenbereich der Staendigen Kommission fuer Volkspolizei und Justiz oder einer anderen Kommission gehoert oder ueberhaupt nicht der Zustaendigkeit der Staendigen Kommissionen unterliegt. Hier muss die Praxis Klarheit schaffen. Eine der festgelegten Aufgaben ist die Vorbereitung und Durchfuehrung der Schoeffenwahlen, Es ist bekannt, dass bei der Heranziehung von Schoeffen oft Schwierigkeiten entstehen. Manchmal lassen sie sich bei Schoeffenschulungen durch erhoehten Arbeitsanfall in ihrem Betrieb entschuldigen bzw. sind gerade zur Zeit ihrer Schoeffenperiode ueberhaupt unabkoemmlich. In einer solchen Angelegenheit hat sich der Direktor des Kreisgerichts Weimar an die Staendige Kommission gewandt und kurz darauf mit ihr gemeinsam eine Aussprache mit einigen Schoeffen und Betriebsleitern durchgefuehrt, um derartigen Schwierigkeiten entgegenzutreten. 1954 werden sich die Staendigen Kommissionen fuer Volkspolizei und Justiz schon entscheidend an der Vorbereitung der Wahl und an der Auswahl der Vorschlaege fuer das Schoeffenamt beteiligen. Dann wird es hoffentlich nicht mehr wie im letzten Jahr Vorkommen, dass ein Buerger als Schoeffe vorgeschlagen wird, der neben mehreren gesellschaftlichen Funktionen noch eine leitende Funktion im Produktionsbetrieb innehatte. Zur Vorbereitung der Neuwahl der Schoeffen beschloss die Staendige Kommission im Bezirk Erfurt zunaechst, Vertreter zu den Schoeffenschulungen beim Bezirksgericht zu entsenden, um mit den Schoeffen persoenliche Fuehlung aufzunehmen und gleichzeitig Anregungen und Wuensche entgegenzunehmen. Eine weitere wichtige Aufgabe der Staendigen Kommission besteht darin, in enger Zusammenarbeit mit der Volkspolizei und den Justizorganen bei der Verhuetung und schnellen Aufklaerung von Verbrechen mitzuwirken. Wir haben uns in Erfurt insbesondere mit der Frage beschaeftigt, wie der Jugendkriminalitaet Einhalt geboten werden kann, und dazu den Jugendrichter des Kreisgerichts Erfurt eingeladen. In der Besprechung stellte sich heraus, dass ein Teil der Jugendlichen, die aus der Schule entlassen worden waren, ohne das Ziel der Schule erreicht zu haben, ohne Arbeit geblieben war und dass gerade von diesen Jugendlichen eine grosse Anzahl straffaellig wurde. Um diesem Zustand weitgehend abzuhelfen, hat die Kommission beschlossen, in Verbindung mit der Abteilung Arbeit die Betriebe aufzufordern, auch denjenigen Jugendlichen, die keine abgeschlossene Schulbildung haben, Lehrstellen zu verschaffen. Ausserdem soll Verbindung mit Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und mit Einzelbauern aufgenommen werden, um eventuell auch dort junge Menschen unterzubringen, damit sie einer geregelten Arbeit nachgehen koennen. Besondere Beachtung verdient zweifellos die Aufgabe, bei der ideologischen Erziehung und der Aufklaerung der Werktaetigen mitzuwirken. Die Staendigen Kommissionen haben die Pflicht, den Werktaetigen zu erklaeren, dass sie sich bei Verstoessen gegen die demokratische Gesetzlichkeit beschwerdefuehrend an den Staatsanwalt wenden koennen. Die Veranstaltungen der Nationalen Front und der demokratischen Massenorganisationen sowie vor allem die Sprechstunden der Staatsanwaelte bieten hierzu genuegend Moeglichkeit. Das Interesse der Werktaetigen an der Arbeit in der Staendigen Kommission fuer Volkspolizei und Justiz war in unserem Bezirk von Anfang an sehr lebhaft. Wie stark auch ohne konkrete Anleitung der Wille 3) Schriftenreihe der Deutschen Akademie fuer Staats- und Rechtswissenschaft ?Walter Ulbricht?, Deutscher Zentralverlag Berlin 1952. 4) Erschienen in Heft I der Schriftenreihe Uebersetzungen des Deutschen Instituts fuer Rechtswissenschaft: ?Zur Arbeitsweise der oertlichen Organe der Staatsgewalt in der Sowjetunion?, Berlin 1952. 206;
Dokument Seite 206 Dokument Seite 206

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden Erfordernissen des sofortigen und differenzierten frühzeitigen Reagierens auf sich vollziehende Prozesse und Erscheinungen von Feindtätigkeit gewinnt die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X