Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 779

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 779 (NJ DDR 1953, S. 779); weil sie von einer konsequenten, einer marxistisch-leninistischen Kampfpartei geführt wurden. So konnten in Rußland im Jahre 1917 die konterrevolutionären Konspirationen und Putsche Kerenskis und Kornilows zerschlagen werden, während Marx im Jahre 1849 am Schluß seiner Verteidigung erklären mußte: „Vielleicht ist der Sieg der Revolution erst möglich nach vollendeter Konterrevolution.“22) Was die Behauptung des Staatsprokura tors anlangte, die Regierung habe mit der Verlegung die Würde der Nationalversammlung geschützt, so wies Marx nur auf die brutale Art und Weise hin, mit der die Regierung gegen diejenigen Personen vorgegangen war, die sie angeblich habe schützen wollen, und schloß diesen Teil seiner Darlegungen mit dem Satze: „Nach allem diesem, ist es nicht geradezu lächerlich, zu behaupten, die Regierung habe die Nationalversammlung, aus zarter Sorgfalt für ihre Würde, von Berlin nach Brandenburg verlegt?“23 24) Auf die Widerlegung der Ausführungen des Anklagevertreters über die formelle Ungültigkeit des Steuerverweigerungsbeschlusses verschwendete Marx nicht viele Worte: , „Die Regierung begeht Gewaltstreich über Gewaltstreich. Sie verletzt rücksichtslos die wichtigsten Gesetze, die Habeas-Corpus-Akte, das Bürgerwehrgesetz. Sie führt willkürlich den unbeschränktesten Militärdespotismus ein unter der Firma des Belagerungszustandes. Sie jagt die Volksvertreter selbst zum Teufel. Und während man auf der einen Seite alle Gesetze schamlos verletzt, verlangt man auf der anderen Seite zarteste Beobachtung sogar eines Reglements ! “ 21) Dann wendete sich Marx der Frage zu, ob die Nationalversammlung materiell berechtigt gewesen sei, die Steuerverweigerung zu beschließen. In diesem Zusammenhang wies er auf die Grundlagen des Steuerbewilli-gungs- und Steuerverweigerungsrechts hin. „Woher kommt es überhaupt, daß die Steuern, die Bewilligung und die Verweigerung der Steuern, , eine so große Rolle spielen in der Geschichte des Konstitutionalismus? Es erklärt sich dies sehr einfach. Wie die Leibeigenen mit barem Gelde ihre Privilegien erkaufen von den Feudalbaronen, so ganze Völker von den Feudalkönigen. Die Könige bedurften Geld in den Kriegen mit den auswärtigen Völkern und namentlich in ihren Kämpfen gegen die Feudalherren. Je mehr sich der Handel und die Industrie entwickelte, desto mehr bedurften sie des Geldes. In demselben Maße hatte er über größere Geldmittel zu verfügen. In demselben Maße kaufte er vermittelst der Steuern den Königen mehr Freiheit ab. Um sich diese Freiheiten zu versichern, behielt er sich das Recht vor, die Geldleistungen in gewissen Terminen zu erneuern das Steuerbewilligungs- und -Verweigerungsrecht. In der englischen Geschichte namentlich können Sie diese Entwicklung bis ins Detail verfolgen.“25). Aber nicht nur derartige partielle Steuerverweigerungen, auch Steuerverweigerungen, die die Bezahlung der laufenden Steuern verbieten, sind in konstitutionellen Ländern nichts Unerhörtes: „1832 führte die Steuerverweigerung in England den Sturz des Ministeriums Wellington herbei. Und bedenken Sie wohl, meine Herren! Nicht das Parlament hatte in England die Steuerverweigerung beschlossen, das Volk proklamierte und vollzog sie aus eigener Machtvollkommenheit. England aber ist das historische Land des Konstitutionalismus.“26) Marx stellte schließlich fest: „Die Steuerverweigerung ist nur ein Symptom des Zwiespalts zwischen Krone und Volk, nur ein Beweis, daß der Konflikt zwischen Regierung und Volk schon einen hohen, gefahrdrohenden Grad erreicht hat. Sie bringt den Zwiespalt, den Konflikt nicht hervor. Sie drückt nur das Vorhanden- st) Karl Marx vor den Kölner Geschworenen, Hottingen-Zürich 1885, S. 26. 23) a. a. O. S. 20. 24) a. a. O. S. 20. 25) a. a. O. S. 24. 26) a. a. O. S. 24/23. sein dieser Tatsache aus. Im schlimmsten Falle folgt auf sie der Sturz der bestehenden Regierung, der vorhandenen Staatsform. Die Grundfesten der Gesellschaft werden nicht davon berührt. Im vorliegenden Falle nun gar war die Steuerverweigerung eine Notwehr eben der Gesellschaft gegen die Regierung, von der sie in ihren Grundfesten bedroht war.“27) Auch auf die Behauptung des Anklagevertreters, die Nationalversammlung habe mit dem Steuerverweigerungsbeschluß den „Rechtsboden“ verlassen, ging Marx ein. Bereits dm „Kommunistischen Manifest“ findet sich die berühmte Stelle über das Wesen des Rechts, das als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“ definiert wird, dessen Inhalt von den materiellen Lebensbedingungen dieser Klasse bestimmt ist28). In der Verteidigungsrede ging nun Marx auf das Verhältnis von Gesellschaft und Gesetz ein: „ was verstehen Sie denn unter Behauptung des Rechtsbodens? Die Behauptung von Gesetzen, die einer vergangenen Gesellschaftsepoche angehören, die von Vertretern untergegangener oder untergehender gesellschaftlicher Interessen gemacht sind, also auch nur diese im Widerspruch mit den allgemeinen Bedürfnissen befindliche Interessen zum Gesetz erheben. Die Gesellschaft beruht aber nicht auf dem Gesetze. Es ist das eine juristische Einbildung. Das Gesetz muß vielmehr auf der Gesellschaft beruhen, es muß Ausdruck ihrer gemeinschaftlichen, aus der jedesmaligen materiellen Produktionsweise hervorgehenden Interessen und Bedürfnisse gegen die Willkür des einzelnen Individuums sein. Hier, der Code Napoleon, den ich in der Hand habe, er hat nicht die moderne bürgerliche Gesellschaft erzeugt. Die im 18. Jahrhundert entstandene, im 19. fortentwickelte bürgerliche Gesellschaft findet vielmehr im Code nur einen gesetzlichen Ausdruck. Sobald er den gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr entspricht, ist er nur noch ein Ballen Papier. Sie können die alten Gesetze nicht zur Grundlage der neuen gesellschaftlichen Entwicklung machen, so wenig als diese alten Gesetze die alten gesetzlichen Zustände gemacht.“29) Marx fuhr dann fort: „Aus diesen alten Zuständen sind sie hervorgegangenen, mit ihnen müssen sie untergehen. Sie verändern sich notwendig mit den wechselnden Lebensverhältnissen. Die Behauptung der alten Gesetze gegen die neuen Bedürfnisse und Ansprüche der gesellschaftlichen Entwicklung ist im Grund nichts anders als die scheinheilige Behauptung unzeitgemäßer Sonderinteressen gegen das zeitgemäße Gesamtinteresse.“30) Mit beißender Schärfe wendete sich Marx auch gegen die Behauptung, daß die Nationalversammlung angeblich keine Vermittlung mit der Krone gewünscht habe: „Wenn das Volk der Berliner Nationalversammlung irgend einen Vorwurf macht, sind es ihre Vermittlungsgelüste. Wenn Mitglieder dieser Versammlung selbst eine Reue empfinden, es ist die Reue über ihre Vereinbarungssucht. Die Vereinbarungssucht war es, die ihr das Volk allmählich entfremdete, die sie alle Positionen verlieren ließ, die sie schließlich den Angriffen der Krone aussetzte, ohne daß eine Nation in ihrem Rücken stand. Als sie endlich einen Willen behaupten wollte, stand sie vereinsamt da, ohnmächtig, eben weil sie zur rechten Zeit keinen Willen zu haben und zu behaupten wußte.“31) Zum Abschluß seiner offensiven Verteidigung nahm Marx noch zu den Vorwürfen Stellung, die darin gipfelten, daß der Aufruf des „Rheinischen Kreisausschusses 'der Demokraten“ weitergegangen sei als der Beschluß 27) a. a. O. S. 25. 28) Marx-Engels, Ausgewählte Schriften, Moskau 1950, Bd. I. S. 38- 29) Karl Marx vor den Kölner Geschworenen, Hottlngen-ZüflCh 1885, S. 15/16. 30) a. a. O. S. 16. 31) o. a. O. S. 31. 779;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 779 (NJ DDR 1953, S. 779) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 779 (NJ DDR 1953, S. 779)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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