Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 760

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 760 (NJ DDR 1953, S. 760); Eine weitere Verpflichtung ist die Herstellung eines „Wegweisers durch die Rechtsprechung“ (Rechtssatzsammlung) in Ehe- und Unterhaltssachen durch die Richter des 1. Zivilsenats, wobei die wichtigsten Rechtssätze aller Entscheidungen des Obersten Gerichts nach den einzelnen Rechtsfragen geordnet werden. Diese Rechtssatzsammlung dient der Vereinheitlichung, der Entwicklung und Erleichterung der Rechtsprechung. Sie wird wesentlich dazu beitragen, die zweitinstanzliche Rechtsprechung im Bezirk entsprechend der oberstgerichtlichen Rechtsprechung einheitlicher zu gestalten und den Kreisgerichten wirksamere und bessere Anleitung zu geben. Zur Zeit wird weiterhin in einem zweitinstanzlichen Senat eine Kontrollkarte ausprobiert, die eine genaue Übersicht über die Rechtsprechung der einzelnen Kreisgerichte gibt und leicht erkennen läßt, welche Fehler in den Entscheidungen der Kreisgerichte öfter auftreten. Durch diese leichte Orientierung über Fehler in der kreisgerichtlichen Rechtsprechung ist es einmal möglich, dem betreffenden Kreisgericht schnelle und wirksame operative Hilfe bei der Abstellung dieser Fehler zu geben und zum anderen gute und mangelhafte Ergebnisse in den Richterdienstbesprechungen auszuwerten. Diese Kontrollkarte 1st noch verbesserungsbedürftig und wird, wenn sie sich bewährt, in allen zweitinstanzlichen Straf- und Zivilsenaten eingeführt werden. Andere Kollegen haben sich verpflichtet, ihre fachlichen und politischen Kenntnisse dadurch zu vertiefen, daß sie jeden Freitag nach Dienstschluß die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Fachliteratur in einem Studienzirkel durcharbeiten mit dem Ziel, die Qualität ihrer Entscheidungen zu verbessern. Auch die Durchführung dieses Studiums werden wir genauestens kontrollieren. Das sind nur einige der übernommenen Verpflichtungen, die durchaus nichts Endgültiges und Feststehendes darstellen sollen, vielmehr laufend verbessert und ergänzt werden können. Sie stellen erst einen Anfang dar. Unser Ziel ist: „Bis zum Jahresende jeder Kollege und jede Kollegin eine Selbstverpflichtung oder Beteiligung an einer Kollektivverpflichtung.“ Die Kontrolle der Erfüllung der Selbstverpflichtungen obliegt einer besonders dafür eingesetzten Kommission, die sich aus dem Direktor, einem Vertreter der BGL, einem Mitglied der Leitung der Betriebsparteiorganisation der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und dem 1. Sekretär des Bezirksgerichts zusammensetzt. Die Kritik und Selbstkritik bei der Erfüllung und Kontrolle der Selbstverpflichtungen sind auch für die Verbesserung unserer Arbeit das entscheidende Kettenglied. Damit werden Staats- und Verantwortungsbewußtsein aller Kollegen gehoben, ihre Initiative geweckt, ihr Verhältnis zur Arbeit inniger, und sie werden angeregt, unmittelbar und aus eigenem Antrieb an der Lösung unserer gesellschaftlichen Aufgaben aktiv mitzuhelfen. Die Selbstverpflichtungen werden uns helfen, nicht nur neue und bessere Arbeitsmethoden zu finden und das Prinzip der strengsten Sparsamkeit zu verwirklichen, sondern insbesondere eine entscheidende Verbesserung der Qualität der Rechtsprechung zu erzielen, so daß sie die in § 2 GVG gestellten Aufgaben voll erfüllt. Für ein hohes fachliches Niveau der Richter und Staatsanwälte Von WALTER KRXJTZSCH, Persönlicher Referent des Ministers der Justiz Die Durchführung des neuen Kurses auf dem Gebiet der Justiz stellt uns alle vor große Aufgaben. Auf der Babelsberger Tagung der Richter und Staatsanwälte sind diese Aufgaben klar Umrissen worden. Es kommt jetzt vor allem darauf an, die Tätigkeit unserer Justizorgane so zu verbessern, daß in jeder ihrer Maßnahmen, in jeder Entscheidung zu spüren ist, daß sie von den Organen eines demokratischen Staates getroffen werden, eines Staates, in dem die Arbeiterklasse die entscheidenden Positionen in den Händen hält. Auf der 19. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands erklärte Ministerpräsident Grotewohl: „Je inniger die Verbindung eines Volkes zu seinen Staatseinrichtungen ist, desto fester ist ein Staat fundiert. Die Herbeiführung eines solchen Zustandes hat zwei Dinge zur Voraussetzung: 1. die strenge Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit; 2. die enge Verbindung des gesamten staatlichen Verwaltungsapparates mit dem Volke Die Arbeit unserer Justiz, der Volkspolizei und anderer Exekutivorgane unseres Staates ist in diesem Sinne sichtbar für jedermann zu verbessern. Sie haben in ihrer Arbeit gegen die Feinde unserer , Ordnung, gegen faschistische Provokateure und Kriegshetzer vorzugehen und die Interessen der Werktätigen unter ihren Schutz zu nehmen.“ Eine solche Aufgabe kann nur mit Menschen gelöst werden, die durchdrungen sind von dem Bewußtsein, daß sie in einem Staate leben, der sich grundsätzlich von dem Staat der Hitlerfaschisten und von dem westdeutschen Separatstaat der deutschen und amerikanischen Monopolisten und Junker unterscheidet. Bei der Bestrafung der Putschisten vom 17. Juni haben Richter und Staatsanwälte bewiesen, daß sie im ganzen gesehen zur Linie der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung stehen und ehrlich bemüht sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. In dieser Situation,, in der also im allgemeinen Klarheit. über die Linie der Politik von Partei und Regierung besteht, ist es das Wichtigste, die fachliche Qualifikation der Justizfunktionäre zu heben. Dies ist um so notwendiger, als der Kampf um die Einheit unseres Vaterlandes verlangt, daß jeder Richter und jeder Staatsanwalt es versteht, in jeder einzelnen Entscheidung die Grundsätze unserer Politik konsequent durchzusetzen. Die Spaltung unseres Vaterlandes und die vielfältigen Methoden unserer Klassengegner, die die Politik von Partei und Regierung zu durchkreuzen suchen, stellen nicht selten komplizierte und schwierige Aufgaben, deren Lösung große Klarheit verlangt. Die Richter und Staatsanwälte haben erkannt, daß sie diese Aufgaben nicht mehr mit den alten, imperialistischen Rechtstheorien erfüllen können. Sie lösen sich mehr und mehr von diesen Anschauungen und sind bemüht, die Lehren des Marxismus-Leninismus auf dem Gebiet der Justiz anzuwenden. Dabei kommt der demokratischen Rechtswissenschaft eine große Bedeutung zu. Seit längerer Zeit schon arbeiten unsere Wissenschaftler mit Erfolg an der Entwicklung einer demokratischen Rechtswissenschaft, wobei sie sich auf die Erfahrungen und Erkenntnisse der sowjetischen Rechtswissenschaft stützen. Es ist sehr bedauerlich, daß die Publikationen dieser Rechtswissenschaftler in der „Neuen Justiz“, in „Staat und Recht“ sowie in den Monographien des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft von den Praktikern nicht in dem notwendigen Maße beachtet werden. Dies liegt u. a. daran, daß sich infolge des nicht immer leicht verständlichen Stils und der mitunter nicht genügend konkreten Behandlung wichtiger Fragen bei Richtern und Staatsanwälten die Meinung herausgebildet hat, diese Schriften seien für die Praxis unbrauchbar und stellten keine Hilfe bei der Behandlung der praktischen Probleme dar. Diese vorgefaßte Meinung hat manchen von ihnen dazu geführt, wissenschaftliche Publikationen überhaupt nicht mehr zu beachten. Darüber hinaus lesen wie festgestellt werden mußte viele Richter und Staatsanwälte aus der „Neuen Justiz“ oft nur die Entscheidungen ja, sogar nur die Leitsätze 7 60;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 760 (NJ DDR 1953, S. 760) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 760 (NJ DDR 1953, S. 760)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegeben ist, sind keine Gefahren im Sinne des Gesetzes. Durch diesen Zustand muß ein oder es müssen mehrere konkret bestimmbare Bereiche des gesellschaftlichen Verhältnisses öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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