Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 76

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 76 (NJ DDR 1953, S. 76); bedeutet und daß es genügt, wenn sich der Vorsatz jeweils nur auf die einzelne Handlung erstreckt. Mit vollem Recht stellt das Oberste Gericht nach der Prüfung dieser Voraussetzungen fest, daß „das gesamte Handeln der Angeklagten sich dann in seiner umfassenden gesellschaftlichen und rechtlichen Würdigung als eine einheitliche Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens darstellt “-18) Nachdem dargelegt wurde, welchen entscheidend neuen Inhalt das Institut des „Fortsetzungszusammenhangs“ bekommen hat, bleibt nur noch zu überlegen, welche neue Bezeichnung der neuen Qualität entsprechen würde. M. E. sollte man vom „Allseitigen Zusammenhang bestimmter Straftaten“ sprechen. Worauf es ankommt, ist doch die umfassende und allseitige gesellschaftliche und rechtliche Würdigung bestimmter Straftaten, die ein Täter begangen hat und ls) Sperrung von mir. J. St. die sich nach dieser allseitigen Würdigung als eine einheitliche Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens darstellen. Dabei ist entscheidend, daß Richter und Staatsanwälte dialektisch denken und die Einzelhandlungen des Täters in ihrer Gesamtwirkung und Gesamtgefährlichkeit erkennen. Hierzu sagt das Oberste Gericht: „Erst die Betrachtung des gesamten Handelns in seinem räumlichen, zeitlichen und rechtlichen Zusammenhang gibt ein vollständiges Bild von der Schwere der Schuld und der Gefährlichkeit der Angeklagten sowie der Gefährlichkeit ihrer Handlungen für unsere Ordnung.“19) Diese Feststellung des höchsten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik sollte uns Leitspruch sein. Wenn wir diese Lehre befolgen, werden wir jederzeit richtige Urteile fällen. a. a. O. S. 36. Aus der Praxis für die Praxis Zur Urteilsform und Urteilsabsetzung 1. Das von Schoenhals (NJ 1952 S. 575) vorgeschlagene Schema für den Aufbau eines Urteils ist fast dasselbe wie das von der ehemaligen Deutschen Hochschule der Justiz entwickelte. Ob es im Laufe der Entwicklung den Anforderungen noch genügen wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Es steht aber fest, daß diese Urteilsform sich bereits von der weitschweifigen Erzählungsart löst und in konzentrierter Form alles bringt, was objektiv und subjektiv für die Betrachtung der Tat von Bedeutung ist, ohne daß es dabei der bisherigen Strafzumessungsgründe bedarf. Die Erfahrungen meiner bisher erst kurzen Praxis haben mir gezeigt, daß es sehr wertvoll ist, ein gewisses Grundschema zu haben, das selbstverständlich unter bestimmten Umständen, je nach Lage des Falles, etwas verändert werden muß. Durch die Anwendung eines Schemas bin ich bisher noch nie in die Verlegenheit gekommen, nicht zu wissen, womit ich anfangen soll, wenn es sich um einen umfangreichen Stoff handelt. Das Schema ist nicht nur eine gute Gedankenstütze, sondern es zwingt gleichzeitig dazu, sich selbst zu kontrollieren, ob auch jeder Punkt beachtet und entsprechend behandelt worden ist. Ich habe mich dabei im wesentlichen an folgende Punkte gehalten: 1. Genaues Persönlichkeitsbild des Täters. 2. Schilderung des Sachverhalts mit anschließender Beweiswürdigung, falls diese erforderlich ist. 3. Kurze Angabe der Auffassung der Staatsanwaltschaft gemäß Anklage und Plädoyer. 4. Rechtliche Würdigung. 5. Auswirkungen der Handlung unter besonderer Hervorhebung der Bedeutung des Objekts, anschließend Betrachtung der Persönlichkeit des Täters in bezug auf seine Einstellung usw. Aus dieser zusammenfassenden Schilderung der Gefährlichkeit der Tat und des Täters ergibt sich der Grad der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters, so daß es eines besonderen Abschnitts für Strafzumessungsgründe nicht mehr bedarf. 6. Bei einem Abweichen von dem Antrag des Staatsanwalts kurze Auseinandersetzung, aus welchen Gründen abgewichen wird. 7. Abschließend folgen die sonstigen Fragen der Gesamtstrafenbildung, Untersuchungshaft, Kosten usw. Schon in der Beratung mit den Schöffen spreche ich das Urteil in dieser Reihenfolge durch, um über die einzelnen Punkte, die im Urteil in Erscheinung treten sollen, Klarheit zu schaffen. Anschließend diktiere ich das Urteil sofort in die Maschine, wobei ich die Mitarbeit der Schöffen dadurch erzwinge, daß ich nach jedem Abschnitt die Frage stelle, ob etwas vergessen wurde oder ergänzt werden muß. Beim Maschinendiktat empfiehlt es sich, gleichzeitig die erforderliche Anzahl von Durchschlägen anfertigen zu lassen, um ein nochmaliges Abschreiben des Urteils zu vermeiden. Mit dieser Arbeitsmethode habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht. 2. Was die fristgemäße Anfertigung der Protokolle anlangt, möchte ich folgende Erfahrung zur Diskussion stellen: Die Protokollantin beginnt, in Langschrift zu protokollieren, und stenografiert nur, wenn Rede und Gegenrede zu schnell gehen oder ausführlich behandelt werden müssen. Während der Beratung überträgt sie bereits den stenografierten Teil des Protokolls in Langschrift, so daß dann außerhalb der Verhandlung nur noch relativ wenig zu arbeiten bleibt. Um diese Methode durchführen zu können, ist es allerdings erforderlich, daß die Protokollantin in der Lage ist, auch die Langschrift schnell und gut leserlich zu schreiben. Mit dieser Methode ist es uns bisher gelungen, das Protokoll immer termingemäß zu den Akten legen zu können. Der Vorschlag Schmißrauthers (NJ 1953 S. 19), die Protokollanten umschichtig einzusetzen, ist zwar sehr gut, wird aber in der Praxis kaum durchgeführt werden können, da in den seltensten Fällen soviel Protokollanten zur Verfügung stehen werden, um diesen Wechsel vornehmen zu können. Diese Methode ist daher nach meiner Auffassung nicht als die ideale Lösung anzusehen. Zu dem im gleichen Artikel angeführten Beispiel möchte ich sagen, daß es technisch kaum möglich ist, daß in drei Stunden das Urteil beraten, diktiert und geschrieben werden kann, wenn es 18 Seiten umfaßt. Eine Schreibmaschinenseite kann nur dann in 5 Minuten heruntergeschrieben werden, wenn fließend wie vom Blatt abgelesen diktiert wird. Das trifft dann auch nur für zweizeilig geschriebene Urteile zu. Andernfalls sind für eine Seite 10 Minuten erforderlich einschließlich der technischen Handgriffe wie Neueinlegen der Blätter, Einspannen usw. Das würde allein schon 3 Stunden ausmachen. Dabei darf es sich dann auch nicht um einen sehr komplizierten Sachverhalt handeln, der gut überlegt und formuliert sein will. Andererseits ist es aber nicht statthaft, das Urteil schon vor der Beratung im Konzept anzufertigen, da sich während der Verhandlung stets neue Momente ergeben können, die berücksichtigt werden müssen. Ich bin außerdem der Meinung, daß bei sofortiger Absetzung der Urteile es in den wenigsten Fällen möglich sein wird, am Tage 6 Verhandlungen durchzuführen, wenn es sich nicht ausschließlich um Dutzendfälle handelt. Unter Berücksichtigung der besonderen Aufgabe, die heute den Verhandlungen bei den Kreisgerichten zukommt, bei denen bereits eine ausführliche, erschöpfende Beweisaufnahme vor sich gehen soll, kann ich mir nicht vorstellen, daß bei den allgemeinen mittleren Strafsachen eine sorgfältige und gründliche Erledigung von 6 Fällen am Tage so möglich ist, wie sie uns das Gesetz vorschreibt, ganz abgesehen 7 6;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 76 (NJ DDR 1953, S. 76) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 76 (NJ DDR 1953, S. 76)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage und der Persönlichkeit der Verhafteten ergeben,und auf dieser Grundlage die Kräfte, Mittel und Methoden zur Sicherung der jeweiligen Transporte Verhafteter festzulegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X