Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 729

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 729 (NJ DDR 1953, S. 729); Im Gegensatz zu dieser den nationalen Interessen unseres Volkes widersprechenden Politik der Adenauer-Regierung ließ sich die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik jederzeit davon leiten, feste Grundlagen für eine demokratische, friedliche Gestaltung Deutschlands zu schaffen, wobei sie in ihren Vorschlägen an die Bonner Regierung wiederholt auch ihre Bereitschaft erklärte, über alle Fragen, die die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands erschweren könnten, zu verhandeln. Hierzu gehört auch der Vorschlag, daß eine vom deutschen Volk frei gewählte Nationalversammlung die volle Entscheidungsfreiheit über die innere Gestaltung Deutschlands wie die Gestaltung seiner friedlichen Beziehungen zu anderen Völkern haben soll. Es ist Ihnen, Herr Oberstaatsanwalt, bekannt, daß die Ablehnung all dieser Vorschläge durch die Adenauer-Regierung und durch den Bundeskanzler persönlich stets mit der Begründung erfolgte, daß eine friedliche Wiedervereinigung Deutschlands im Widerspruch stehe zu den einseitig abgeschlossenen Verträgen, insbesondere zu den EVG-Verträgen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen des Generalvertrages ausdrücklich bestätigt, daß ein wiedervereinigtes Deutschland in die von der Adenauer-Regierung Unterzeichneten Militärverträge einbezogen werden müsse. Es ist also nicht schwer, zu begreifen, daß diese Politik Adenauers bewußt gegen die nationale Wiedervereinigung Deutschlands gerichtet ist, den Krieg und Bruderkrieg heraufbeschwört und in der Tat gleichzustellen ist mit der Kriegs- und Aggressionspolitik der südkoreanischen Marionetten-Regierung der USA, die ein großes Unheil für das koreanische Volk heraufbeschworen hat. Ich kann mir, ebenso wie irgendein anderer vernünftiger Mensch, nicht vorstellen, daß ein deutscher Oberstaatsanwalt diejenigen zur Verantwortung ziehen will, die ein solches Unheil von unserem Volk abwenden wollen, und sogar noch eine juristische Begründung sucht, um wirklich treue Söhne unseres Volkes, ehrliche Menschen, denen nichts heiliger ist als der Friede und das Glück unseres Volkes in einem wiedervereinten Deutschland, zu verfolgen und zu bestrafen. Wenn in einer solchen Frage überhaupt ein juristisches Urteil zu fällen ist, dann kann und darf es nur diejenigen treffen, die unter Mißbrauch ihrer Amtsgewalt, ohne Rücksicht auf das bestehende Grundgesetz, ohne Rücksicht auf den Friedenswillen der übergroßen Mehrheit unseres Volkes, allein im Interesse aus- und inländischer Kriegsinteressenten, unser Volk in eine noch größere Katastrophe stürzen wollen. Ich erinnere Sie, Herr Oberstaatsanwalt, nur daran, daß viele tausend Kommunisten, darunter auch meine Person und viele aufrechte Deutsche, von der Hitler-Justiz wegen ihres mutigen Eintretens für die Sache unseres Volkes, für Frieden und Demokratie, bestraft wurden, aber daß am Ende kein juristisches Urteil für die von den Friedenskämpfern vollbrachten Taten maßgebend war, sondern das Urteil der Weltgeschichte. Ich bin gewiß, Herr Oberstaatsanwalt, daß Sie bei einer eventuellen Klageerhebung gegen mich und andere Kämpfer für den Frieden auch diese nicht unwichtige Seite der Sache nicht außer acht lassen werden. „Deshalb muß das Regime Adenauer gestürzt und auf den Trümmern dieses Regimes ein freies, ein- heitliches, unabhängiges, demokratisdies und friedliebendes Deutschland geschaffen werden.“ Diese Feststellung ergibt sich zwangsläufig aus den vorher getroffenen Feststellungen über die Politik der Adenauer-Regierung. Es widerspricht keineswegs dem Grundgesetz, sondern, im Gegenteil, macht es mir, wie jedem verantwortlichen deutschen Politiker, zur moralischen Pflicht, den Sturz eines Regimes zu fordern, das für das gesamte deutsche Volk und für den Frieden in Europa verhängnisvoll ist. Dementsprechend ist mein politisches Streben dahin gerichtet, die westdeutsche Bevölkerung von der Notwendigkeit des Sturzes des Adenauer-Regimes zu überzeugen, damit sich alle Gegner der Adenauer-Politik ohne Unterschied ihrer sonstigen parteimäßigen und weltanschaulichen Differenzen sammeln, um gemeinsam den Sturz der Adenauer-Regierung herbeizuführen. Auch dies widerspricht in keinem Fall dem bestehenden Grundgesetz. Dem Grundgesetz aber widerspricht die These der Adenauer-Regierung, daß jeder Angriff auf die Bundesregierung als ein „hochverräterisches Unternehmen“ zu werten sei. Damit verkündet die Adenauer-Regierung die verfassungsmäßig unhaltbare Auffassung, daß nur sie selbst die einzig mögliche und zulässige Regierung sei und daß jedes Streben nach der Beseitigung dieser Regierung und der Schaffung einer anderen Regierung als ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung zu werten sei. Ein solches Verhalten der Adenauer-Regierung stellt einen Mißbrauch des Grundgesetzes dar und ist der Ausdruck eines Diktaturstrebens mit dem Ziel, selbst die im Grundgesetz festgelegte Ordnung dem eigenen politischen Kurs zu unterwerfen. Die Adenauer-Regierung verhält sich zum Grundgesetz in ähnlicher Weise wie Hitler zur Weimarer Verfassung, der zwar formell diese Verfassung anerkannte, aber in all seinen Taten und in der Konsequenz die Weimarer Verfassung aufhob, um die Kriegsdiktatur der Monopolherren aufzurichten. Zahlreiche deutsche Gerichte haben, wie Ihnen, Herr Oberstaatsanwalt, bekannt ist, darum in vielen Fällen entschieden, daß die von der Adenauer-Regierung erhobenen Beschuldigungen wegen Vorbereitung zum Hochverrat gegenüber Anhängern des Friedens niedergeschlagen werden, bzw. haben die Angeklagten freigesprochen. Ein solches Verhalten dieser Gerichte entspringt einem wirklichen Verantwortungsbewußtsein gegenüber den bestehenden Gesetzen, und ich hoffe, daß auch Sie, Herr Oberstaatsanwalt, keinem Druck weichen werden, sondern den vorliegenden politischen Tatbestand auch juristisch richtig zu würdigen wissen. Seien Sie jedenfalls gewiß, daß alle Anhänger des Friedens, alle wahrhaften Deutschen, darunter auch meine Person, unerschrocken und konsequent, ohne Rücksicht auf Drohungen und Erpressungen, den Kampf für die friedliche Wiedervereinigung unseres Vaterlandes auf demokratischer Grundlage fortsetzen werden in der Gewißheit, daß dieser Kampf der gerechtesten Sache unseres Volkes entspricht und daß der Sieg dieser Sache unausbleiblich ist. Mit vorzüglicher Hochachtung! gez. Max Reimann Wenn alle friedliebenden patriotischen Kräfte Schulter an Schulter mit den westdeutschen Friedensfreunden kämpfen, dann werden alle Kriegsabsichten amerikanischer und deutscher Monopolherren im Keime erstickt werden, dann wird die große Sache des Friedens und der demokratischen Einheit Deutschlands den Sieg erringen. (Aus der Erklärung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. November 1953) 729;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 729 (NJ DDR 1953, S. 729) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 729 (NJ DDR 1953, S. 729)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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