Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 727

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 727 (NJ DDR 1953, S. 727); Brief Max Reimanns an Oberstaatsanwalt Schneider Der Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Dortmund hatte den Vorsitzenden der KPD, Max R eimann, aufgejordert, sich über bestimmte Stellen des Programms seiner Partei und ihre strafrechtliche Relevanz zu äußern. Die Antwort Max Reimanns ist von prinzipieller Bedeutung, da eine große Reihe von Patrioten in Westdeutschland deshalb verhaftet und mit der Durchführung von Strafverfahren bedroht sind, weil sie Positionen dieses Programms in Wahlreden vertreten haben. Max Reimann Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Schneider Dortmund Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt! Sie haben mich ersucht, meine Meinung über die juristische Beurteilung gewisser Feststellungen zu äußern, die in dem „Programm der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands“ der KPD enthalten sind, insbesondere wünschen Sie, meine Meinung darüber zu hören, ob gewisse Teile dieses Programms „den Tatbestand der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie den Tatbestand einer Verunglimpfung und Beleidigung des Herrn Bundeskanzlers und der Bundesregierung (§§ 97, 185 StGB)“ erfüllen. Ich komme Ihrem Wunsch gern nach, um so mehr, da offenbar in diesem Fragenkomplex in der Strafjustiz der Bundesrepublik nicht nur keine einheitliche Auffassung, sondern sogar eine große Widersprüchlichkeit besteht. Diese Widersprüchlichkeit in den Auffassungen von Justizorganen und Juristen ist zweifellos hervorgerufen durch einen gewissen Druck amtlicher Stellen, die bei der Beurteilung des in Frage kommenden Komplexes sich von eigenen politischen Interessen und nicht von einer juristischen Beurteilung leiten lassen. Es ist Ihnen, Herr Oberstaatsanwalt, genau wie mir bekannt, daß die Adenauer-Regierung in der Beurteilung des Tatbestandes der „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ von einem prinzipiellen Irrtum und einer notorischen Geschichtsfälschung ausgeht. Sie erklärt sich zum grundsätzlichen Nachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches, was im Widerspruch steht zu allen nach der Beendigung des letzten Krieges gegebenen Tatsachen, vor allem auch zum Potsdamer Abkommen. Diese These steht im Gegensatz zum Grundgesetz, denn in der Präambel des Grundgesetzes heißt es wörtlich: „Das gesamte deutsche Volk bleibt auf gef ordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Daß die Adenauer-Regierung in keiner Weise berechtigt ist, sich als Nachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches zu betrachten oder zu erklären, wird im letzten Artikel (146) des Grundgesetzes ausdrücklich bestätigt, denn in ihm heißt es, daß das Bonner Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage verliert, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Die Adenauer-Regierung verhindert jedoch eine solche freie Entscheidung des deutschen Volkes, indem sie Verträge unterzeichnet, die eine prinzipielle Aufgabe nationaler Souveränitätsrechte bedeuten, die vor allem durch die EVG-Verträge Westdeutschland in ein Protektorat der amerikanischen Imperialisten verwandeln, wodurch die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands verhindert und Westdeutschland in einen aggressiven Kriegsblock einbezogen wird. Es ist also offensichtlich, daß die Adenauer-Regierung ohne Rücksicht und im Widerspruch zum Wortlaut des Düsseldorf, den 26. November 1953 Ackerstraße 144 Grundgesetzes die Verfassung bricht und all diejenigen der „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ beschuldigt, die im Einklang mit dem Sinn und dem Wortlaut des Grundgesetzes gegen die Politik der Vertiefung der Spaltung Deutschlands, gegen die EVG-Verträge und gegen die Einbeziehung Westdeutschlands in das kriegerische Atlantikpaktsystem kämpfen. Nicht nur eine korrekte politische, sondern auch eine gewissenhafte juristische Prüfung dieser Frage müßte zu dem Ergebnis führen, daß die Adenauer-Regierung wider das Grundgesetz handelt und nicht die Kommunisten wie alle friedliebenden Bürger Westdeutschlands, die für die Beseitigung des Adenauer-Regimes kämpfen, damit Deutschland demokratisch und friedliebend vereint, Krieg und Bruderkrieg verhindert werden. Sie haben mich gebeten, zu einigen Teilen aus dem „Programm der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands“ der KPD Stellung zu nehmen. Zunächst darf ich bemerken, daß dieses Programm ein einheitliches Ganzes ist, ein Programm, das der gesamten friedliebenden Bevölkerung Westdeutschlands als Orientierung und Ziel im großen nationalen Befreiungskampf unseres Volkes, zu seiner nationalen Einheit auf demokratischer Grundlage, zur Erreichung seiner vollen Souveränität, zur Gestaltung freundschaftlicher und friedlicher Beziehungen zu seinen Nachbarvölkern und damit zur Sicherung des Friedens dient. Die Kommunistische Partei Deutschlands ist die einzige Partei, die imstande war, dem deutschen Volk ein solches Programm vorzulegen, weil die KPD zugleich als einzige konsequente Partei der Arbeiterklasse kompromißlos die Sache unseres Volkes und unserer Nation vertritt und all ihr Streben darauf orientiert, die breitesten Bevölkerungsschichten über die von der Adenauer-Regierung heraufbeschworenen Gefahren für die Nation, die Demokratie und die soziale Sicherheit aufzuklären, damit sich alle nationalbewußten, "wirklich demokratischen und patriotischen Kräfte zum gemeinsamen Widerstand gegen die verderbliche Politik, gegen das verderbliche Adenauer-Regime vereinen. Die von Ihnen zitierten Stellen aus dem „Programm der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands“ recht-fertigen in nichts den Tatbestand der „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“, sondern bestätigen im Gegenteil den entschlossenen Willen der KPD, alle ihre Kräfte dafür einzusetzen, das deutsche Volk aufzurufen, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“. Ich erlaube mir darum, auch im einzelnen auf von Ihnen zitierte Stellen einzugehen. „Hundertfach ist der nationale Verrat, den das Adenauer-Regime beging und begeht. Es Unterzeichnete das Ruhrstatut. Es lieferte mit der Zustimmung zum Schuman-Plan das Verfügungsrecht über Kohle und Stahl den amerikanischen Imperialisten aus. Es verschacherte die deutsche Saar an das ausländische Monopolkapital.“ 727;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 727 (NJ DDR 1953, S. 727) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 727 (NJ DDR 1953, S. 727)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten und die Vereinbarung entsprechender organisatorisch-technischer Sicherungsmaßnahmen mit dem Gericht, um vorbeugend die bedeutendsten begünstigenden Bedingungen für die Gefährdung der Sicherheit der gerichtlichen Hauptverhandlurg-zu beseitigen. Das bezieht sich auch auf die Verbindungen Verhafteter zu Personen außerhalb der Untersuchungshaftanstalt, die nicht den gesetzlich zulässigen und mit der Untersuchungshaft unumgänglich verbundenen Einschränkungen unterliegen. Im Interesse der Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft werden jedoch der Zeitpunkt der Aufnahme und der Umfang persönlicher und postalischer Kontakte. Im Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise straf rechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

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