Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 694

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 694 (NJ DDR 1953, S. 694); Gerechtigkeit“ zu respektieren; sie gewährleistet jedem Bürger das Recht, „den Kriegsdienst mit der Waffe in der Hand zu verweigern“, verpflichtet die Bundesrepublik zu einer Außenpolitik der Friedenssicherung und erklärt alle Handlungen für „verfassungswidrig und strafbar, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.“ Um sich die Strafgerichte gefügig zu machen, griff die Regierung Adenauer zu einem Mittel, das seinesgleichen nur in der Justiz Hitlers findet. Sie ließ durch das höchste Strafgericht der Bundesrepublik eine Reihe von Flugschriften, in denen die Prinzipien einer antiadenauerschen Politik der nationalen Selbstbestimmung und Friedenssicherung entwickelt wurden, als hochverräterisch und staatsgefährdend erklären. Dies geschah mit dem berüchtigten „Fünf-Broschüren-Urteil“ vom 8. April 1952, das seither die Grundlage der Rechtsprechung der Strafjustiz ist. Von nun ab sollte jede Handlung, die der Aufrechterhaltung des Friedens und der Durchsetzung der nationalen Selbstbestimmung des deutschen Volkes gegenüber der Politik der amerikanischen Intervention und europäischen „Integration“ dient, ein „hochverräterisches Unternehmen“, „Staatsgefährdung“, „Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik“ usw. usw. sein. Dieses Urteil ist ein Produkt faschistischen Geistes und setzt die Linie der politischen Justiz der Hitlerzeit fort. Es legt als Maßstab für die Beurteilung der Handlungen der westdeutschen Bürger nicht Verfassung und Gesetz zugrunde, sondern die Politik der Adenauer-Regierung. Wer die nationale Selbstbestimmung fordert, so heißt es hier, verwirklicht einen „bolschewistischen Angriffsplan“; wer an die Bevölkerung appelliert, von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch zu machen, will die Errichtung der Diktatur einer Klasse; wer den Sturz der Adenauer-Regierung und die Bildung einer Regierung der nationalen Wiedervereinigung fordert, verfolgt den Plan, die Bundesrepubük in die Luft zu sprengen und jeden einzelnen ihrer Bürger einer großen Gefahr auszusetzen. Sogar die Forderung nach dem Abzug der Besatzungsmächte ist in den Augen dieser Justiz die „Auslieferung Deutschlands an den Bolschewismus“ und damit die „psychologische Bedrohung“ der deutschen Bevölkerung. Die Parallele zur Hitlerjustiz ist in der Tat erschreckend. Genau wie zu Hitlers Zeiten die Redewendungen eines Hitler, Goebbels und die Theorien Rosenbergs in Urteilsbegründungen eingingen, so erheben hier die Gerichte des Adenauer-Staates die ideologischen Verbrämungen des Kriegskurses und die hirnverbrannten „Theorien“ des Kaiser-Ministeriums zur Grundlage der Strafjustiz. III Es ist darum nicht verwunderlich, daß die Justiz des Adenauer-Staates wieder die Züge der verräterischen Hitlerjustiz annimmt. Nur weniges kommt zu uns Anklagen und Urteile nach ein und demselben Schema. Schon dieses wenige zeigt uns den Abgrund des Justizterrors, der sich in Westdeutschland auftut. In den Urteilsbegründungen kehren dieselben Redewendungen immer wie- der man sieht, daß hier am laufenden Band gearbeitet wird, genau wie in Hitlers Sondergerichten. Eine Frau verteilt zu Weihnachten Flugblätter mit der Aufschrift: „Besatzungsmächte, feiert Weihnachten zu Hause“ „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern“ „Verhindert die Ratifizierung des Generalvertrages“ „Daß nie eine Mutter ihren Sohn beweint“. Sie will, daß kein Krieg wiederkommt. Ihr ist zu Weihnachten bange um ihre im Krieg umgekommenen Angehörigen. Die Adenauer-Justiz wertet ihre Tat als Aufruhr. Ein Funktionär der „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ steht vor Gericht, weil er erklärt hat, die „Antisowjethetze ist Kriegshetze und wird von den Steuergeldern der werktätigen Menschen bezahlt“. Er erklärt, der Zweck seines Tuns sei, die Wahrheit über die Sowjetunion, die sowjetische Politik gegenüber Deutschland unter der Bevölkerung zu verbreiten, um damit der Sicherung des Friedens zu dienen. Er wird bestraft als Rädelsführer „einer Vereinigung, deren Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet ist und die die Begehung von Verbrechen zu ihrem Zweck hat“. Zwei westdeutsche Bürger verteilen Flugblätter, in denen über den Generalkriegsvertrag gesagt wird, Adenauer habe sich in ihm verpflichtet, deutsche Divisionen dem amerikanischen Oberbefehl der Atlantikpakt-Armee zu unterstellen, aus deren Munde dann eines Tages wiederum der Befehl kommen könnte: „Germans to the front“. Adenauer verlangt Bestrafung. In der Verhandlung beweisen die „Angeklagten“ dann an Hand des Textes der Verträge die Wahrheit ihrer Behauptungen, die das Gericht, in die Enge getrieben, nicht in Abrede stellen kann. Trotzdem werden sie wegen „Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik“ und „Verunglimpfung der verfassungsmäßigen Organe“ usw. bestraft. Wie bei Hitler! Sagt man über Adenauer die Wahrheit, so kommt das seiner „Verunglimpfung“ gleich. Eine Gruppe Jugendlicher steht vor Gericht, weil sie gerufen hat „Nieder mit Adenauer“. Das Gericht stellt fest, daß im Wahlkampf ein solcher Aufruf üblich sei, es sei das Recht jeder Opposition, für den Sturz der bestehenden Regierung aufzurufen. Die Jugendlichen aber werden gleichwohl verurteilt, weil sie früher Mitglieder der FDJ gewesen waren. In ihrem Munde sei dieser Ausspruch, so stellt das Gericht fest, „einer Handlung gleichzuachten, die den Bestand der Bundesrepublik gefährdet“. Ein Arbeiter verteilt ein Flugblatt, in dem eine längst veröffentlichte Rede Max Reimanns im Bundestag und Bundestagsanträge abgedruckt sind, die sich gegen die Politik der Regierung Adenauer richten. Er wird verhaftet und unter Anklage gestellt. Sein Tun sei geeignet, Adenauer und seine Regierung „in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und damit ihr öffentliches Wirken zu erschweren“. Diese letzte Wendung kehrt in den Anklagen und Urteilen immer wieder. Mit ihr zeigt die Adenauer-Justiz deutlich ihre wahre Funktion: die Gewährleistung des „öffentlichen Wirkens der Regierung Adenauer“. Nicht Schutz der Bürger und ihrer Rechte, sondern Schutz der Regierung vor den Rechten der Bürger geben die Gerichte hiermit selbst als ihre wahre Funktion an. 694;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 694 (NJ DDR 1953, S. 694) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 694 (NJ DDR 1953, S. 694)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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