Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 664

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 664 (NJ DDR 1953, S. 664); §§ 91, 97, 869 ZPO; § 96 ZVG. Sind außergerichtliche Kosten im Zwangsversteigerungsverfahren erstattungsfähig? BG Leipzig, Beschl. vom 16. Januar 1953 3 T 37/52. In dem zum Zwecke der Aufhebung einer Miterbengemeinschaft durchgeführten Zwangsversteigerungsverfahren hatte die Antragstellerin gegen den der Antragsgegnerin erteilten Zuschlag sofortige Beschwerde eingelegt. Im Beschwerdeverfahren war von der Antragsgegnerin in eingehenden Schriftsätzen zur Beschwerde Stellung genommen worden. Bevor eine Entscheidung erging, nahm die Antragstellerin die Beschwerde zurück. Der daraufhin von der Antragsgegnerin gestellte Antrag, der Antragstellerin die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wurde zurückgewiesen. Gründe: Der Antrag der Antragsgegnerin, der Beschwerdeführerin die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen, da im dritten Abschnitt der Kostenordnung über die Gebühren im Verfahren der Zwangsversteigerung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens (§§ 128 bis 137) die Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht vorgesehen ist, es also insoweit an einer gesetzlichen Grundlage für die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten fehlt. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. (Mitgeteilt von Dr. L ü 11 g e, Delitzsch) Anmerkung: Mit dieser Entscheidung versucht das BG Leipzig, ein in den §§ 91 ff. ZPO verankertes verfahrensrechtliches Grundprinzip zu negieren; es trifft die erstaunliche Feststellung, daß der im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde unterlegenen Partei und dieser steht die Partei gleich, die die Beschwerde zurückgenommen hat die Kosten, einschließlich der notwendigen außergerichtlichen, nicht auferlegt werden könnten, weil es an einer Rechtsgrundlage dafür mangele. Richtig ist allerdings, daß man hierüber in der Kostenordnung nichts finden wird, ebensowenig wie, was das Prozeßverfahren selbst betrifft, über die Frage der Kostentragung und der Erstattungspflicht im Verhältnis zwischen den Parteien im Gerichtskostengesetz etwas gesagt ist. Daß diese Fragen vielmehr in den Verfahrensgesetzen selbst geregelt sind, während die Kostengesetze lediglich die gebührenpflichtigen Prozeßhandlungen, die Höhe der Gebühren und den Gebührenanspruch des Staates betreffen, sollte dem Beschwerdesenat des BG Leipzig nicht unbekannt sein. Auf der Grundlage der Verfahrensgesetze aber besteht kein Zweifel, daß hinsichtlich der Kosten für die Zwangsversteigerung, die nichts anderes ist als ein Stück Zwangsvollstreckung und die nur aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht in das 8. Buch der Zivilprozeßordnung aufgenommen wurde, das gleiche gilt wie sonst in der Zwangsvollstreckung. Lediglich um zum Ausdruck zu bringen, daß das Zwangsversteigerungsgesetz als Teil der Zivilprozeßordnung anzusehen ist und deren allgemeine Vorschriften auch in der Zwangsversteigerung gelten, ist § 869 in die ZPO aufgenommen worden. Somit gilt § 788 in Verbindung mit §§ 91 ff. ZPO auch für die Zwangsversteigerung, und aus § 97 Abs. 1 ZPO, der durch den ein allgemeines Prinzip aussprechenden § 515 Abs. 3 ZPO zu ergänzen ist, ergibt sich eindeutig, daß die Kosten im vorliegenden Fall der beschwerdeführenden Antragstellerin aufzuerlegen waren; inwieweit das die Erstattungspflicht für außergerichtliche Kosten bedeutete, hing, wie stets, von der Frage der Notwendigkeit der Kostenaufwendung ab, die ggf. im Kostenfestsetzungsverfahren an Hand des § 91 ZPO zu entscheiden war. Zu allem Überfluß enthält auch das ZVG gerade für den hier gegebenen Fall der Zuschlagsbeschwerde eine besondere Bestimmung in § 96 ZVG, die die Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die sofortige Beschwerde, soweit das ZVG keine besonderen Vorschriften enthält, ausdrücklich anordnet, und das schließt die Bestimmungen über die Kosten als Teil der allgemeinen Vorschriften über die Beschwerde naturgemäß ein. Die Entscheidung ist somit ein krasser Fehlschlag. Prof. Dr. Nathan Bücher Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst Nr. 18: A. J. Wyschinski: Einige Fragen der sowjetischen Rechtswissenschaft; N. G. Alexandrow: Zur Frage der Wechselwirkung zwischen ökonomischen und juristischen Gesetzen in der sozialistischen Gesellschaft; Nr. 19: A. Flatau-Kowalska: Pro- bleme der Faschisierung des Strafrechts in den bürgerlichen Staaten; N. Takow: Zur Frage der Straffestsetzung; Ch. M. Achmetschin: Über die Hebung der politischen Wachsamkeit der Sowjetmenschen und die strenge Wahrung des Staatsgeheimnisses. Demokratischer Aufbau Nr. 10: A. Plenikowski: Die Kontrolle der Durchführung, eine Hauptmethode der Leitung unseres Staates; Beschäftigung von Aushilfskräften im staatlichen Verwaltungsapparat; K. Pauligk: Anwendung der 5. Durchführungsbestimmung zum Haushaltsgesetz; D. Schuster: Das Siegel wesen wird neu geregelt; Dr. G. Grundmann: Gilt bei Einsprüchen und Beschwerden gegen Verwaltungsstrafbescheide das Verbot der Straferhöhung? Deutsche Finanzwirtschaft Nr. 19: K. Fischer/B. Porsche: Das Neue Rechnungswesen in der Praxis (IV. Teil); H. Gunstheim: Die Einführung der Anlagegrundsätze für BHG; R. Friedei: Wirtschaftliche Rechnungsführung und Besteuerung; MdF, Abgabenverwaltung: Warum keine Erstattung gezahlter Abgaben? Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 18: R. Kranke: Beratende Mitglieder haben in der Konfliktkommission keinen Platz; Dr. Barth/F. ReiChert: Die Fristen für die Anrufung der Konfliktkommission und der Arbeitsgerichte; Kofliktkommission hilft Arbeitsorganisation verbessern; E. Krause: Wird das Arbeitsvertragsverhältnis durch Eintritt der Invalidität beendet?; Freiberufliche Tätigkeit und Urlaubsgewährung (Urteil des LAG Brandenburg vom 27. März 1953 LA 15/53); Nr. 19: Dr. G. Grundmann: Uber Verfahrensfragen; I. Noack: Anmerkung zu vorstehendem Artikel; Urlaub und Invalidität; Den Geltungsbereich der Tarifverträge im Einzelfalle genau überprüfen (Urteil des OG vom 7. August 1953 1 Za 77/53); H. Rühl: Zur Arbeit der Beschwerdekommission in Sozialversicherungsfragen; C. Steudtner: Sozialversicherung nicht Rechtsnachfolger der früheren „Reichsversicherung“. Der Handel Nr. 18: H. Bloch: Vorschläge zum Verbraucherkredit; Nr. 19: Dr. Rieger: Zum Aufbau der Industrie- und Handelskammer; G. Thriesethau: Zum Verbraucherkredit. * Druckfehlerberichtigung In NJ 1953 Heft 18 S. 598, rechte Spalte, muß es in der 6. Zeile von oben statt „§ 369“ richtig heißen: 8 396. Die Redaktion bittet, bei Einsendung von Beiträgen für die „Neue Justiz“ darauf zu achten, daß die Manuskripte wenn möglich, in zwei Exemplaren einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierrand versehen sind. Herausgeber: Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. V e r 1 a g : (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin. Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. Chefredakteur: Hilde Neumann, Berlin NW 7, Clara-Zetkin-Str. 93. Fernspr.: 232 1605, 232 1611 u. 232 1646. Erscheint monatlich zweimal. Bezugspreis: Einzelheft 1,20 DM. Vierteljahresabonnement 7,20 DM einschl. Zustellgebühr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen über die Postämter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprüche bei Störungen durch höhere Gewalt. Anzeigenannahme durch den Verlag. Anzeigenberechnung nach der zur Zeit gültigen Anzeigenpreisliste Nr. 4. Veröffentlicht unter der Lizenznummer 1001 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Druck: (505) MDV Druckhaus Michaelkirchstraße 664;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 664 (NJ DDR 1953, S. 664) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 664 (NJ DDR 1953, S. 664)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den derzeit komplizierten Klassenkampfbedingungen neue anspruchsvollere Aufgabenstellungen ergeben, steigt auch der Anspruch an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den Dienstkollektiven Staatssicherheit kontinuierlich weiter. Die Mitarbeiter für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen mitarbeiten.

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