Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 649

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 649 (NJ DDR 1953, S. 649); für andere Kreise und Bezirke nutzbar zu machen. Hierbei sollten nicht nur die Staatlichen Notare selbst und die Inspekteure, sondern das Kollektiv der Justizverwaltungsstellen mitarbeiten, da die Erfüllung oder Nichterfüllung Rückschlüsse auf die sachliche Arbeit des Notars zuläßt. Aus zahlreichen Beschwerdeentscheidungen ergeben sich Formalismus, Bürokratismus und Herzlosigkeit im Denken und Handeln. Hier nur ein Beispiel, wobei die Begründung der Entscheidung bis auf die Namen vollständig wiedergegeben wird: „In den Abschiedszeilen der freiwillig aus dem Leben geschiedenen Erblasserin ist eine letztwillige, den Antragsteller zum Alleinerben einsetzende Verfügung von Todes wegen nicht zu erblicken. Die Begründung des Staatlichen Notariats ist im wesentlichen anzuerkennen. Auch in der Begründung des Antragstellers ist nichts zu erblicken, was den Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins stützen würde. Eine weitere Vernehmung der benannten Zeugen würde nicht geeignet sein, den überreichten Abschiedszeilen den Charakter eines handschriftlichen Testaments zu verleihen.“ Das ist alles oder, besser gesagt, nichts! Dabei müssen sich die Verantwortlichen bei jeder schriftlichen Entscheidung und insbesondere bei einer Beschwerdeentscheidung bewußt sein, daß diese von den einfachen Menschen, die kein „Juristendeutsch“ kennen, gelesen und Verwandten und Bekannten gezeigt werden. Wie soll das Vertrauen zur demokratischen Gesetzlichkeit und zu den Einrichtungen unseres Staates der Arbeiter und Bauern erworben und gefestigt werden, wenn schon das Geschriebene unverständlich ist und die genaue Darstellung des Sachverhalts fehlt, geschweige denn, daß die vorgetragenen Gründe auch den zunächst Andersdenkenden überzeugen? Auch bei mündlichen Auskünften an Rechtsuchende muß dem Staatlichen Notar wie jedem Staatsfunktionär stets gegenwärtig sein, daß der Rechtsuchende deshalb zu ihm kommt, weil er die Gesetze unseres Staates bisher nicht kennt, also eine Auskunft. Belehrung und überzeugende Unterrichtung braucht. Dies gilt um so. mehr, als in solchen Fragen, wie z. B. der der Kriegsvermißten, die Feinde unserer Ordnung durch den Hetz- und Lügensender Rias immer wieder versuchen, unsere Bürger durch irrsinnige Verleumdungen über die Sowjetunion, die angeblich noch Kriegsgefangene zurückhalten soll, zu Gegnern unserer Ordnung zu machen. Die Mütter, Frauen und Kinder, die wegen eines Erbscheins oder der Aufhebung einer Abwesenheitspflegschaft beim Staatlichen Notar vorsprechen, dürfen nicht mit einer formalen Auskunft oder Entscheidung „abgefertigt“ werden. Sie müssen mit der festen Überzeugung nach Hause gehen, daß die Erklärung der Regierung der UdSSR über die Entlassung aller Kriegsgefangenen wahr ist, daß Väter, Männer und Söhne, die nicht mehr schreiben, Opfer des Hitlerkrieges geworden sind und daß die Prediger des Gegenteils Hetzer und Kriegstreiber sind, die sich nicht scheuen, mit dem Schmerz der Hinterbliebenen Schindluder zu treiben. Einen breiten Raum nahm in der Diskussion noch die Frage ein, ob die Adoption Volljähriger zulässig sei und mit welcher Argumentation der im Hinblick auf das Fehlen der notwendigen Rechtsgrundlage vorzeitigen Inanspruchnahme des Erbrechts durch nichteheliche Kinder zu begegnen sei. ' Geregelt wurden u. a. folgende für die Praxis wichtige Fragen: 1. Das für die Vorbereitung und Durchführung der Revision den Inspekteuren zur Verfügung gestellte Merkblatt darf nicht als unumstößliches Gesetz behandelt werden. Eine sklavische Bindung an dieses Merkblatt wird jede Revision zu einem formalen Akt herabwürdigen. Das Merkblatt ist eine Anleitung zum Handeln. Der schöpferischen Initiative der Inspekteure ist dabei weiter Raum gegeben. Deshalb ist es nicht zwingend notwendig, zu jeder Revision den Sachbearbeiter für Statistik hinzuzuziehen. Grundsätzlich prüft der Inspekteur für das Staatliche Notariat auch den Ansatz der Kosten, wobei es zweckmäßig ist, diese Prüfung im Revisionsbericht, wie im Merkblatt vorgesehen, in einem besonderen Abschnitt zu behandeln. Dieser Teil des Revisionsberichts ist der Abteilung Haushalt zur Verfügung zu stellen. Das schließt nicht aus, daß in besonderen Fällen auch bei den Staatlichen Notariaten die Revisionen des Kostenwesens von Mitarbeitern der Abteilung Haushalt vorgenommen werden. 2. Die Notare können nicht zur Prüfung von Rechnungsarbeiten besonders bestellt werden und dafür Vergütungen erhalten (§ 142 KO). Die Rechnungslegung (§ 1840 BGB) des Vormundes oder Pflegers über das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen des Pfleglings ist von dem Staatlichen Notariat rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen. Zu dieser Prüfung ist der Notar nach dem Gesetz (§ 1843 BGB, § 2 Ziff. 4 VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats vom 15. Oktober 1952) verpflichtet, und er trägt auch die Verantwortung für die Richtigkeit. Es widerspricht dem Wesen unserer Gesellschaftsordnung, Leistungen, die in das unmittelbare Aufgabengebiet eines Notars fallen, besonders zu entlohnen. Deshalb muß mit der Vergütung für nebenamtliche Tätigkeit, „legalisiert durch entsprechende Anwendung des § 142 KO“ Schluß gemacht werden. Wenn umfangreiches Vermögen, insbesondere ein Produktionsbetrieb oder ein größeres Handelsgeschäft, vom Vormund oder Pfleger verwaltet wird, ist es zweckmäßig, daß der Pfleger einen Buch- und Steuerprüfer bestellt. Das Staatliche Notariat kann sich bei seiner Prüfung zur Klärung rechnerischer und sachlicher Zweifelsfragen ebenfalls eines Buchprüfers bedienen. Die Vergütungen des Buchprüfers sind vom Vormund oder Pfleger zu zahlen (§ 1835 BGB). Die Prüfung umfangreicher Rechnungslegungen hemmt den Geschäftsablauf der zum Teil sehr stark belasteten Notariate. Der Vorschlag der Justizverwaltungsstelle Karl-Marx-Stadt ist daher zu begrüßen, solche Notariate dadurch zu unterstützen, daß die Notariate mit einem geringen Geschäftsanfall mit der Prüfung beauftragt werden. 3. Für eidesstattliche Versicherungen, die dem Nachweis der Zugehörigkeit zur Gewerkschaft dienen, um Veteranen der Gewerkschaft eine Auszeichnung durch den FDGB zu ermöglichen, ist Gebührenbefreiung zu bewilligen (§ 14 VO über die Errichtung und Tätigkeit der Staatlichen Notariate, §§ 114 ff. ZPO). Den Staatlichen Notariaten erwachsen aus ihren engen Beziehungen zu den Bürgern unseres Staates bei der Durchführung des neuen Kurses unserer Regierung hohe Verpflichtungen. Auch ihnen obliegt es, dafür zu sorgen, daß die Gesetze konsequent richtig und für die Bürger überzeugend angewandt werden und damit das Vertrauen zur demokratischen Gesetzlichkeit gestärkt und gefestigt wird. Dt. ROLF HELM, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Aus der Praxis für die Praxis Zum Unterhaltsanspruch des Jugendlichen bei erweiterter Berufsausbildung Nach unserer Verfassung ist es das natürliche Recht, aber auch die oberste Pflicht der Eltern der Gesellschaft gegenüber, ihre Kinder zu geistig und körperlich tüchtigen Menschen im Geiste der Demokratie zu erziehen (Art. 31). Es ist heute zur Selbstverständlichkeit ge- worden, daß diese Erziehung eine Berufsausbildung einschließt und daß die Eltern ihren Kindern gegenüber auch während der Berufsausbildung unterhaltspflichtig sind. Wachsen die Kinder innerhalb der Familie auf, so wird über die Frage, welche Berufsausbildung der Jugendliche beanspruchen, wie lange eventuell auch über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus er Unterhalt verlangen kann, in der Regel Einigkeit erzielt 6Jf9;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit gewonnen. Diese, wie auch dazu vorliegende Forschungsergebnisse lassen erkennen, daß der Zeitpunkt heranreift, an dem wir - selbstverständlich auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel habe ich im Abschnitt über die Grundsätze schon Stellung genommen. Entsprechend den dort gegebenen Weisungen und Orientierungen sind in engem Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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