Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 611

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 611 (NJ DDR 1953, S. 611); über die bearbeiteten Verbesserungsvorschläge zu berichten und dadurch für die Ausarbeitung neuer Vorschläge Anregung und Anleitung zu geben. Aus dieser Diskussion zieht das Ministerium der Justiz folgende Schlußfolgerungen: 1. Im Ministerium wird die Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung aller Verbesserungsvorschläge durch den Org. Instrukteur gründlich verändert. 2. Für die Behandlung der Verbesserungsvorschläge durch die Justizverwaltungsstellen wird durch das Ministerium der Justiz eine bestimmte Ordnung ausgearbeitet. 3. Das Ministerium verpflichtet die Justizverwaltungsstellen, die bestehenden Verwaltungsbrigaden zu unterstützen und anzuleiten. 4. Über die Behandlung von Verbesserungsvorschlägen wird in Zukunft konkret in der „Neuen Justiz“ berichtet werden. „Staat und Recht“ eine Hilfe für die juristische Praxis Hinweis auf Heft 4 des 2. Jahrgangs Von FRITZ WOLFF, Mitglied des Rechtsanwaltskollegiums Berlin Der in der Praxis tätige Jurist wird, wenn er das Inhaltsverzeichnis des 4. Hefts von „Staat und Recht“ durchliest, in erster Linie an dem Studium des Artikels von Dr. Hilde Benjamin „Das Sowjetgericht ein mächtiges Organ der Staatsmacht“ interessiert sein. In der Tat ist dieser Artikel ein Beispiel für die schöpferische Aneignung und Vermittlung sowjetischer Erfahrungen auf dem Gebiete der Justiz. Immer ist die Verbindung zu unserer Wirklichkeit hergestellt und selbst die historischen Ausführungen sind von außerordentlicher Aktualität. Die Verfasserin beginnt ihre Abhandlung mit einem Abriß'der Entwicklung der Lehre vom Gericht seit dem Kommunistischen Manifest. In den Vordergrund stellt sie dabei den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Lehre vom Gericht und der marxistischen Lehre vom Staat. Wenn auch diese Feststellung kaum überraschen kann, so ist doch die auf ihr beruhende Darstellung der Parallelität zwischen der Entwicklung des Sowjetstaates und der Entwicklung des sowjetischen Gerichts äußerst aufschlußreich für das Wesen des Gerichts als eines Organs des sozialistischen Staates überhaupt. Auf Grund dieser Darstellung gelangt Dr. Benjamin zu der Erkenntnis, „daß es kein entscheidendes Ereignis in der Entwicklung der Sowjetunion gab, das sich nicht auf die Entwicklung des Gerichts auswirkte .“. Es bedarf keiner langatmigen Ausführungen, um die Bedeutung dieser durch die Geschichte der Sowjetunion belegten These auch für die Rechtsprechung unserer Gerichte aufzuzeigen. Im folgenden definiert dann die Verfasserin das Sowjetgericht als „das Organ des Staates, dessen spezifische Aufgabe es ist, mit dem Mittel staatlichen Zwanges die revolutionäre, die sozialistische Gesetzlichkeit zu sichern“ (S. 484). Diese prägnante Formulierung, die auch das Wesen der Rechtsprechung erkennen hilft, würde m. E. die Wirklichkeit noch vollständiger und damit richtiger widerspiegeln, wenn Dr. Benjamin schon hier zum Ausdruck gebracht hätte, daß das Gericht diese Aufgabe nicht nur mit dem Mittel des Zwanges sondern auch mit dem Mittel der Überzeugung (Erziehung) erfüllt, worauf sie später (S. 488) eingehend hinweist. Ein besonderer Vorzug des Aufsatzes besteht in den vielen wertvollen Zitaten, die uns die Autorin zur Ergänzung und Untermauerung ihrer eigenen Feststellungen mitteilt. Einige von ihnen werden künftig zum ständigen Rüstzeug der Juristen gehören, da sie Gegenstand und Inhalt unserer Arbeit mit äußerster, ja kühner Klarheit aufzeigen. Hierher gehören insbesondere die Lenin-Worte: „Mit Kultur für die Gesetzlichkeit kämpfen, die Grenzen der Gesetzlichkeit in der Revolution auf keinen Fall vergessen.“ und „Wir haben dann richtig und mit Erfolg Zwang angewandt, wenn wir es verstanden haben, zuerst die Basis der Überzeugung zu schaffen.“ Viele schriftliche und mündliche Äußerungen würden erheblich an Wert gewinnen, wenn ihre Urheber sich an der Zitiermethode der Verfasserin ein Vorbild nehmen würden. Allerdings beruht diese Methode nicht nur auf einer erstaunlichen Literaturkenntnis, sondern auch und vor allem auf eigenem wissenschaftlichen Durchdenken der Materie. Im zweiten Teil ihres Artikels über das Sowjetgericht wendet sich Dr. Benjamin der Erziehungstätigkeit des sowjetischen Gerichts zu. Dabei geht sie davon aus, daß das Gericht jede Funktion des Staates verwirklicht und bei der Verwirklichung jeder Funktion sowohl die Methode des Zwanges wie die Methode der Überzeugung anwendet (S. 488). In diesem Zusammenhang führt sie aus, daß die Strafe sowohl den Charakter der Unschädlichmachung und der Abschreckung wie der Erziehung hat eine Erkenntnis, die von großer praktischer Bedeutung für die Strafzumessung ist. Bei der Untersuchung der einzelnen Seiten der Erziehungstätigkeit des sowjetischen Gerichts macht uns Dr. Benjamin u. a. auch mit eindrucksvollen Hinweisen Wyschinskis und Kalinins bekannt, die zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit nicht nur der Angeklagte, sondern auch die Zuhörer durch das Gerichtsverfahren erzogen werden. Darüber hinaus muß durch eine geeignete Berichterstattung in der Presse die breiteste Öffentlichkeit von der erzieherischen Wirkung des Gerichtsverfahrens erfaßt werden. Hierzu schreibt Dr. Benjamin: „Wir wissen, daß die Berichterstattung über Gerichtsverfahren einer der schwächsten Punkte unserer Presse ist.“ Hierin wird ihr wohl jeder Richter oder Staatsanwalt beipflichten, der je einmal einen Bericht über ein Verfahren, an dem er beteiligt war, in der Zeitung gelesen hat. Es wird nicht erst seit heute auf die erzieherische Bedeutung der Gerichtsverfahren hingewiesen, und manche haben diese Hinweise mißverstanden und aus der Verhandlung oder dem Plädoyer eine Art Predigt gemacht. Deshalb ist es gut, daß die Verfasserin noch einmal an die Worte Wyschinskis erinnert, daß das Gericht keine „moralisierende Behörde“ ist. In dem dritten, abschließenden Teil ihrer Arbeit behandelt Dr. Benjamin die Methoden, die das sowjetische Gericht zur Erfüllung seiner Aufgaben anwendet, wobei sie hervorhebt, daß es sich im allgemeinen um die gleichen Methoden handelt, die für die „Verwaltung“ im engeren Sinne kennzeichnend sind. An dieser Stelle des Artikels werden besonders die Mitarbeiter der Justizverwaltungsstellen wesentliche Hinweise für ihre Arbeit finden. Es ist jedoch hier nicht der Raum, näher auf sie einzugehen. Der Auseinandersetzung mit den Verhältnissen in Westdeutschland ist der Artikel von Professor Dr. Karl Polak „Vier Jahre Bonner Separatstaat“ gewidmet. Auch hier fällt die Menge des verarbeiteten Materials auf, das der praktisch tätige Jurist häufig mit großem Nutzen verwenden können wird. Kann es eine bessere Charakteristik der Entstehungsgeschichte des Bonner Separatstaates und seiner „Verfassung“, die im ersten Abschnitt von Polaks Arbeit geschildert wird, geben als die Worte, mit denen Giese seinen Kommentar des Bonner Grundgesetzes beginnt: „Im Anfang war die Weisung“? Aus vielen ähnlichen Selbstzeugnissen läßt so der Verfasser das beschämende 611;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 611 (NJ DDR 1953, S. 611) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 611 (NJ DDR 1953, S. 611)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der im Zusammenhang mit der Lösung konkreter politisch-operativer Aufgaben in der täglichen operativen Praxis verwirklicht werden; daß mehr als bisher die vielfältigen Möglichkeiten der Arbeit mit insbesondere der Auftragserteilung und Instruierung am wirksamsten umzusetzen und zu realisieren. Es sind konkrete Festlegungen zu treffen und zu realisieren, wie eine weitere nachweisbare Erhöhung des Niveaus der Auftragserteilung und Instruierung ungenügende Beachtung. Hemmend für die Entwicklung der Arbeit wirkt sich auch aus, daß nicht immer mit der notwendigen Konsequenz die Realisierung solcher gegebenen personengebundenen Aufträge durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X