Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 605

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 605 (NJ DDR 1953, S. 605); NUMMER 19 JAHRGANG 7 neueJustiz FT FÜR RFTHT SINH RFTHTSWICC BERLIN 1953 5. OKTOBER ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAI GeseÄvckfc- über die Zusammenarbeit von Justiz und Presse Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik iowssSRscÄte Wl * % /0 K\V Auf dem 16. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sprach das Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees Fred Oelßner zu dem Thema „Uber Verbesserung der Arbeit von Presse und Rundfunk“. Dabei behandelte er auch die Frage „Justiz und Presse“ eine Frage, die zugleich die Presse und die Gerichte angeht und der auch wir unsere Aufmerksamkeit stärker als bisher zuwenden müssen. Gerade in den letzten Monaten war des öfteren zu beobachten, wie, durch unsachgemäße Arbeit, Mißverständnisse, Unkenntnis der entscheidenden Fragen die Berichterstattung über Justizangelegenheiten in der Presse keineswegs immer richtig und fördernd war, und, wie Fred Oelßner sagte, am Problem Vorbeiging. In den Jahren 1946/47 richtete unsere Presse scharfe Angriffe mit oft heftiger Kritik gegen die Justiz. Die Presse hatte dabei nicht selten richtig erkannt, was Richter und Staatsanwälte in dieser ersten Zeit des Aufbaus einer demokratischen Justiz, in der damals noch viele alte Kräfte tätig waren, noch nicht erkannt hatten. Wenn man in jenen Jahren ein Gericht auf suchte, dann war eine der wichtigsten Fragen immer die nach dem Verhältnis zur Presse, und unser Bemühen ging dahin, die Kritik der Presse zu einer helfenden Kritik zu entwickeln. Dieser Zustand besteht nicht mehr aber häufig bestehen nun gar keine Beziehungen zur Presse; dabei ist gerade für die Verwirklichung des neuen Kurses auch im Hinblick auf die Justiz die Tätigkeit der Presse von großer Bedeutung. Wir haben des öfteren die wichtige Aufgabe der Gerichte betont, die Bürger zu überzeugen und zu erziehen. Dabei handelt es sich nicht nur um den Kreis der unmittelbar Beteiligten und Betroffenen, sondern diese Wirkung der Überzeugung und der Erziehung muß sich über den Kreis derjenigen, die an der Gerichtsverhandlung persönlich teilnehmen, hinaus erstrecken auf alle Bürger, die der Gegenstand eines Straf- oder Zivilprozesses angeht. Und auf der anderen Seite liegt es gerade bei der Presse, das Vertrauen der Bevölkerung zur Justiz, auf dessen Erschütterung und Zerstörung die Angriffe des Gegners sich vor allem jetzt besonders stark richten, zu festigen. Wie wird das im einzelnen erreicht? 1. Die Presse berichtet über große, grundsätzlich wichtige Prozesse sowohl vor dem Obersten Gericht wie in den Bezirken. Selbst hier erfaßt die Presse nicht immer richtig das Wesentliche, und nach dem ersten Tag des Burianek-Prozesses mußten wir feststellen, daß in einem Teil der Zeitungen die Berichterstattung feuilletonistisch, auf Publikumswirksamkeit hin erfolgte. Gerade in solchen Prozessen ist es aber notwendig, daß die Berichterstattung die politischen Schwerpunkte sichtbar macht. Dies war um ein Beispiel aus jüngster Zeit zu erwähnen auch nicht der Fall in dem Bericht über einen Dresdener Prozeß, den ADN in der jüngsten Zeit verbreitet hat und der in die zentrale Presse übernommen war. 2. Darüber hinaus muß sowohl in der Bezirks-wie in der zentralen Presse eine laufende Berichterstattung über Verhandlungen vor den Gerichten erfolgen. Oelßner wies darauf hin, daß diese Berichterstattung dazu dienen muß, die Vielfalt unseres gesellschaftlichen Lebens, widergespiegelt in der gerichtlichen Tätigkeit, darzustellen. Das darf weder mit „Cobra“-Methoden (auch wenn diese im Leserkreis besonderen Anklang finden) noch moralisierend oder „fast wissenschaftlich“ und mit Paragraphen gespickt geschehen. Man muß auch bei dieser Berichterstattung, die ein- oder zweiwöchentlich erfolgen mag, das gesellschaftlich Wesentliche erkennen. Man darf weder schlüpfrig noch neckisch über Ehescheidungen berichten, sondern muß z. B. bei einem Bericht über eine Ehesache von der Bedeutung der Ehe in unserer Ordnung ausgehen. Auch in Strafsachen soll keineswegs immer nur von „Kapitalfällen“ berichtet werden. Gerade die Praxis, die die Gerichte jetzt bei der Verurteilung von Verbrechen gegen das Volkseigentum ein-schlagen, sollten die Zeitungen in richtiger Gegenüberstellung schwerer und weniger schwerer Fälle den Werktätigen verständlich machen und dabei auf die Bedeutung des Schutzes unseres Volkseigentums hinweisen. In der Schrift des sowjetischen Volksrichters Iwanow „Aufzeichnungen eines Volksrichters“1) übt dieser Kritik an der Berichterstattung in der Sowjetpresse und stellt die auch für unsere Presse beherzigenswerte Forderung auf: „Wir Richter fordern die Journalisten und Schriftsteller auf, öfter an den Gerichtssitzungen teilzunehmen und sich gründlicher mit den verhandelten Fällen zu beschäftigen Damit der Pressekommentar seine erzieherische Rolle spielen kann denn ohne diese Zweckbestimmung wäre er sinnlos , muß er alle charakteristischen Einzelheiten des Falles darlegen: Umstände, Beweggründe und Psychologie des ,Helden1, seine grundsätzliche Bedeutung für die Kommunistische Partei und den Sowjetstaat. Ein wirklicher, vollwertiger Pressekommentar darf nach meiner Überzeugung keine trockene und farblose Reportage sein, sondern er muß ein kurze, publizistische Novelle darstellen.“ ') Verlag Kultur und Fortschritt, Berlin, S. 42. 605 fr-in';
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 605 (NJ DDR 1953, S. 605) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 605 (NJ DDR 1953, S. 605)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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