Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 591

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 591 (NJ DDR 1953, S. 591); In Kreisgerichtsbezirken mit Industrie ist der Anfall größer als in Agrargebieten. Nur bei einem einzigen Kreisgericht im Bezirk Schwerin war im Monat Juli ein Richter mit Strafsachen voll-ausgelastet, bei allen anderen oft kaum zur Hälfte Die Strafrichter konnten daher dazu veranlaßt werden, bei der Beseitigung der Reste in Zivil- und Ehesachen zu helfen. Ein Kreisgericht hat im Monat Juli eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Zahl an Zivil- und Ehesachen erledigt. Hier war zu vermuten, daß die Geschäftsstelle mit der Arbeit nicht mitkam. Die Überprüfung einige Tage später ergab, daß die Befürchtung grundlos war. Die Geschäftsstelle war mit der Arbeit auf dem laufenden. Auch die Vermutung, daß die Statistik unrichtig sein könnte, hat sich nicht bestätigt. Schließlich wurde die Erklärung für die anscheinend außerordentlich hohe Arbeitsleistung in der Zahl der Klagerücknahmen und Verweisungen an das zuständige Gericht gefunden. Diese Zahl machte etwa 30% der Erledigung aus. Es blieb aber immerhin eine gute Arbeitsleistung übrig. An dieser Art Erledigungen hat der Richter dann wenig Anteil, wenn die Klage vor dem ersten Termin zurückgenommen wird; erfolgt dies jedoch nach dem ersten Termin, so ist anzunehmen, daß der Richter in vielen Fällen den Kläger von der Aussichtslosigkeit seines Prozesses überzeugt hat. Die Auswertung der Monatsstatistik erstreckt sich auch auf die Tätigkeit des Sekretärs und des Gerichtsvollziehers. Aus der Zahl der Anträge auf Zahlungsbefehle und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse kann man Schlüsse auf den Arbeitsanfall beim Sekretär ziehen. Beim Gerichtsvollzieher wird nicht nur die Zahl der erledigten und unerledigten Aufträge kontrolliert, sondern auch die Art der Erledigung. Bei neuen Kräften ist Kontrolle und Anleitung besonders notwendig. Das Wissen darum, daß die fruchtlosen Vollstreckungen auch überprüft werden, zwingt zur sorgfältigen Erledigung der Aufträge. Bei einem Kreisgericht war die Zahl der Aufträge, die sowieso über dem Durchschnitt lag, um fast das Doppelte gestiegen. Woher kamen diese vielen Aufträge? Vermutlich lag die Ursache in der guten Aufarbeitung der Reste in Zivil- und Ehesachen. Die Überprüfung bestätigte das. Der 2. Sekretär hat der Kostensachbearbeiterin und diese der Buchhalterin geholfen. Beide haben den Gerichtsvollziehern Aufträge in Mengen heruntergeschickt. Den Gerichtsvollziehern es handelt sich um zwei wurde, da sie noch wenig qualifiziert waren, vom 1. Sekretär, der früher Gerichtsvollzieher gewesen ist, geholfen. Die Einnahmen des Kreisgerichts stiegen in wenigen Monaten von einigen hundert DM auf mehrere tausend DM. Die monatliche Statistik eines Kreisgerichts ist wie ein sorgfältig geführtes Tagebuch. Es läßt sich kaum etwas verheimlichen und ungeheuer viel daraus lernen. Die Führung dieses „Tagebuchs“ bringt für die Kreisgerichte nur Vorteile und keine Mehrarbeit. 1. Wird die für die Quartalsstatistik erforderliche Zeit um 2/s gekürzt, 2. zeigt sie den verantwortlichen Mitarbeitern des Kreisgerichts sofort, wo eventuell Schwächen vorhanden sind und die Arbeit verbessert werden muß, 3. lassen sich Fehler in der Statistik schneller finden, weil die Berichtszeit kürzer ist, weniger Verfahren durchgeführt wurden und das Gedächtnis Hilfe leisten kann. Es wäre angebracht, daß auch die Kreisgerichte monatlich ihre eigene Statistik auswerten. Durch die Auswertung der Statistik hat die Justizverwaltungsstelle des 'Bezirks Schwerin erreicht, daß es bei einigen Kreisgerichten keine Reste mehr in Zivilsachen und bei anderen keine mehr in Ehesachen gibt und daß voraussichtlich mit dem Monat September die Reste im Bezirk Schwerin überhaupt keine Rolle mehr spielen werden. Die Statistik wird zu Rate gezogen, wenn Anträge auf Leistungsstufen oder Leistungsprämien gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die von der Justizverwaltungsstelle geschaffene Leistungstafel hinzuweisen, aus welcher monatlicher Arbeitsanfall, Arbeitsleistung und Verminderung der Reste jedes einzelnen Kreisgerichts ersichtlich sind. Diese Tafel wird bei den Dienstbesprechungen von den Direktoren der Kreisgerichte mit lebhaftem Interesse studiert. GERHARD KRÖNING, Leiter der Justizverwaltungsstelle Schwerin Einige Erfahrungen aus der Arbeit der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Dresden Der nachstehend auszugsweise veröffentlichte Beitrag, der durch die Aufsätze von Benjamin und Eilder-mann (NJ 1953 S. 514) angeregt worden ist, beleuchtet den neuen Inhalt der Aufgaben, die seit der Demokratisierung der Verwaltung vor den Justizverwaltungsstellen der Bezirke stehen. ßje Redaktion Die neue Aufgabe der Kaderabteilung der Justizverwaltungsstelle besteht darin, daß sie nicht mehr vom Schreibtisch aus arbeitet, sondern hinausfährt zu den Kreisgerichten. Die Mitarbeiter der Kaderabteilung haben ln diesem Jahre jede Gelegenheit wahrgenommen, persönlichen Kontakt mit den einzelnen Mitarbeitern aller Kreisgerichte des Bezirks herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten. So fährt stets ein Mitarbeiter der Kaderabteilung mit, wenn die Abteilungen Recht oder Haushalt Kontrollen in den Kreisgerichten durchführen,, denn es konnte festgestellt werden, daß mit anderen Fragen immer Kaderfragen zu klären sind. Handelt es sich aber um Generalrevisionen durch die Abteilung Recht, dann nimmt grundsätzlich der Kaderleiter oder ein Vertreter der Kaderabteilung an der Abschlußbesprechung teil. Schon an der Vorbesprechung der Revisionsabteilung nimmt die Kaderabteilung teil, und so erhält die Abteilung Recht von vornherein wertvolle Hinweise für ihre Revisionen. Neu ist auch, daß bei jeder Veränderung vorher mit dem betreffenden Mitarbeiter gesprochen wird; auf diesem Gebiet gibt es keine administrative Arbeit mehr. Auch der Abteilung Recht sind neue Aufgaben übertragen worden: Nicht nur Auswertung und Kontrolle der Rechtsprechung der Kreisgerichte, sondern Anleitung der Kreisgerichte in jeder Hinsicht. Hier machte sich die mangelhafte Anleitung der Leiter der Justizverwaltungsstellen durch das Ministerium der Justiz besonders bemerkbar, obwohl vieles getan wurde, ohne erst auf Hinweise des Ministeriums zu warten,. So wurden Arbeitspläne aufgestellt, den Gerichten die Schwerpunkte der Rechtsprechung mitgeteilt, Erfahrungsaustausch durchgeführt und Seminare mit den verschiedensten Mitarbeitern äbgehalten. Die auf Instruktionsfahrten festgestellten Schwierigkeiten der Kreisgerichte wurden, soweit die Möglichkeit dazu bestand, beseitigt. Die damalige Unterbesetzung einiger Kreisgerichte veranlaßte uns, alle Gerichte an Hand der Eingänge usw. auf allen Gebieten so gründlich zu überprüfen und nach neuen Arbeitsmethoden zu suchen, wie es vielleicht sonst nicht geschehen wäre. Jeder Arbeitsvorgang für jeden Mitarbeiter wurde analysiert, und danach wurden Aufgaben zusammengelegt oder vereinfacht, die vordem mehr Zeit in Anspruch genommen hatten oder von mehreren Kollegen erledigt worden waren. Mit regelrechten Revisionen ist im Bezirk Dresden ziemlich spät begonnen worden, und zwar erst, nachdem unserer Meinung nach genügend Anleitung erfolgt und eine gewisse Anlaufzeit für die neuen Gerichte .verstrichen war. Seit dieser eingehenden Revisionstätigkeit kann man überhaupt erst von einer richtigen Zusammenarbeit der Abteilungen Recht und Kader sprechen. Die Abteilung Recht erhält von der Kaderabteilung wertvolle Hinweise, und umgekehrt wird von der Kaderabteilung keine Beurteilung, keine Leistungsstufe, keine Prämie an Richter oder Sekretäre ohne vorherige Rücksprache mit der Abteilung Recht ausgegeben. Als recht gut hat sich die Übung herausgestellt, in Verbindung mit der Direktorenbesprechung noch Seminare für Strafrichter durchzuführen, in denen die neuen Gesetze behandelt werden oder über besondere Schwerpunkte der Rechtsprechung gesprochen wird.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 591 (NJ DDR 1953, S. 591) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 591 (NJ DDR 1953, S. 591)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Gewinnung von Informationen entsprechend der Aufgabenstellung Staatssicherheit sich gesetzlich aus dem Verfassungsauftrag Staatssicherheit begründet, also prinzipiell zulässiger ist. Vfi.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X