Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 584

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 584 (NJ DDR 1953, S. 584); rechtliche Änderung, der Leistungserfolg bei der Erfüllung dieser Hauptpflicht aus dem Kauf- und Liefervertrag, ein, während nach unserem geltenden, übernommenen Recht bei Versand der Ware Abschluß der Leistungshandlung und Eintritt des Leistungserfolgs, der Hauptpflicht des Verkäufers oder Lieferers, zeitlich und räumlich getrennt sind. Es ist aufschlußreich, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweiseit, daß diese Regelung des sowjetischen Rechts der Regelung des Zeitpunkts der Erfüllung der Geldschuld bei der Hauptform des Verrechnungsverkehrs entspricht: bei der Akzeptform der Verrechnung wird als Tag der Tilgung der Verbindlichkeit des Geldschuldners der Tag gerechnet, an dem die Bank den entsprechenden Betrag vom Konto des Schuldners abbucht. Ein tiefes Verständnis für die Rolle des Vertragssystems vermittelt uns der allgemeine Teil des Schuldrechts. Das Lehrbuch deckt das Wesen und den Inhalt des sozialistischen Schuldverhältnisses auf, gibt uns einen Überblick über die verschiedenartigen, Entstehungsgründe des Schuldverhältnisses, unter denen die Planungsakte eine bestimmende Rolle spielen, eröffnet uns die Bedeutung der Form des Vertrages im sowjetischen Zivilrecht und behandelt u. a. die Besonderheiten des Abschlusses der Verträge zwischen sozialistischen Organisationen und Betrieben sowie die Verwirklichung und den Schutz der Schuldrechte. Von entscheidender Bedeutung für die Erkenntnis des sowjetischen Schuldrechts ist das Kapitel über die Erfüllung des Schuldverhältnisses und die Folgen seiner Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung. Dieses Kapitel enthält Ausführungen über die Bedeutung des Grundsatzes der realen Erfüllung des Schuldverhältnisses, über die Voraussetzungen der vertraglichen und außervertraglichen zivilrechtlichen Verantwortlichkeit, über die Fragen der Berechnung der Höhe des zu ersetzenden Schadens, die Folgen des Schuldnerverzugs und die für das sozialistische Recht charakteristische Verpflichtung des Gläubigers zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Schuldverhältnisses. Obwohl, wie erwähnt, nach dem sowjetischen Zivil-recht die vertragliche und außer'vertragliche Verantwortlichkeit der juristischen Person für ihre Arbeiter und Angestellten oder ihre Mitglieder bei der Vornahme von Handlungen für die juristische Person Verantwortlichkeit für eigene Schuld ist, kennt das sowjetische Zivilrecht auch eine Verantwortlichkeit für „fremde Schuld“, für das schuldhafte Verhalten anderer sozialistischer juristischer Personen, die im Art. 119 Ziff. 2 des Zivilgesetzbuchs des RSFSR geregelt ist. Es sind dies im wesentlichen die Fälle des Streckengeschäfts und im Bauvertrag die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Hauptbaubeauftragten gegenüber dem Bauauftraggeber für die Nichterfüllung und nicht gehörige Erfüllung der Verbindlichkeiten der Nachauftragnehmer, gegen die der Hauptbaubeauftragte wiederum Regreß nehmen kann, ebenso wie dies beim Streckengeschäft vorgesehen ist11). Diese wenigen Hinweise mögen genügen, um die Notwendigkeit des intensiven Studiums des Lehrbuchs durch unsere Funktionäre in Justiz, Wirtschaft und Verwaltung zu verdeutlichen. Das Erscheinen der deutschen Ausgabe des Lehrbuchs des sowjetischen Zivilrechts ist gegenwärtig von besonderer Bedeutung. Die Verwirklichung des neuen n) vgl. Lehrbuch S. 508 ff. Kurses der Politik unserer Regierung erfordert eine grundlegende Aktivierung und Hebung des demokratischen Staats- und Rechtsbewußtseins, eine Offensive gegen alle Erscheinungsformen der bürgerlichen Rechtsideologie. Sie setzt eine Aneignung gründlicher theoretischer Erkenntnisse der Prinzipien unseres demokratischen Rechts und damit auch unseres Zivilrechts und die Kenntnisse der Perspektiven seiner Entwicklung voraus, um die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Funktion unseres Staates mit Erfolg auszuüben und die Verbundenheit der werktätigen Massen mit unserem Staat und seiner führenden Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, zu festigen. Die sowjetische Zivilrechtswissenschaft beruht auf den Lehren der Klassiker des Marxismus-Leninismus vom Wesen des Staates und des Rechts, insbesondere vom Wesen des sozialistischen Staates und des .sozialistischen Rechts. Durch diese theoretische Grundlage ist das Lehrbuch des sowjetischen Zivilrechts ein vorzügliches Lehrmittel, um sich gründliche theoretische Kenntnisse für die Verbesserung der Arbeitsmethoden unserer Wirtschaft, für die Stärkung der Überzeugungskraft der zivilrechtlichen Entscheidungen anzueignen. Es braucht nicht besonders betont zu werden, daß es falsch wäre, die Ergebnisse der sowjetischen Zivilrechtswissenschaft auf unsere Verhältnisse schematisch zu übertragen. Dies verbietet der Entwicklungsstand unserer gesellschaftlichen Verhältnisse, der gegenüber denen der sowjetischen Gesellschaft, in der der sozialistische Aufbau vollendet ist und die sich auf dem Wege des Übergangs zum Kommunismus befindet, weit zurückliegt. Es kommt darauf an, die Erfahrungen der sowjetischen Zivilrechtswissenschaft auf unsere Verhältnisse zu konkretisieren, aus ihnen die Schlußfolgerungen entsprechend den besonderen Bedingungen unserer äußeren und inneren Lage zu ziehen. Es genügt nicht, „die fertigen Resultate der sowjetischen Forschungen zu übernehmen. Es gilt zugleich, die Prinzipien der Sowjetwissenschaft zu studieren, das heißt ihre innige Verbindung mit der Praxis, mit den Menschen der Praxis; ihre Kühnheit, mit überlebten Vorstellungen und Normen zu brechen und zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen vorzudringen, ihr allseitiges Herangehen an die Lösung der wissenschaftlichen Probleme; die kollektive Zusammenarbeit der Vertreter der verschiedenen Wissenschaftszweige und vor allem ihre stete Bereitschaft, dem Volk zu dienen“12). Für die Vereinigung Demokratischer Juristen ergibt sich die Aufgabe, Arbeitsgemeinschaften der auf den verschiedenen Gebieten des Zivilrechts tätigen Juristen zu organisieren und in gemeinsamen Diskussionen die Ergebnisse der sowjetischen Zivilrechtswissenschaft für die Verbesserung unserer Arbeit auszuwerten und durch diese kollektive Arbeit die juristischen Kader zu qualifizieren. Für unsere demokratische Zivilrechtswissenschaft wird es nunmehr zur unmittelbaren und vordringlich zu erfüllenden Aufgabe, die Forschungsergebnisse ihrer bisherigen Arbeit zu publizieren und insbesondere die Grundrisse des Zivilrechts der Deutschen Demokratischen Republik herauszugeben, ihre Arbeiten der Praxis zur Kritik zu stellen und damit beizutragen, einen breiten, freien Meinungsaustausch zu entwickeln. * *2) Walter Ulbricht, a. a. O., S. 1848. Überplanbestände und Warenbereitstellungspläne i Dr. KARL KOHN, Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts bei der Regierung der DDR Überplanbestände, d. h. Warenstau bei Betrieben der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft, sind der Ausdruck einer schlechten, planwidrigen Wirtschaftsführung. Sie hemmen das planmäßige Arbeiten der Betriebe, verringern die Umlaufgeschwindigkeit der Zirkulationsmittel, erhöhen die Selbstkosten, schmälern die Gewinne und führen zu Verlusten. Sie binden für längere Zeiträume beträchtliche Umlaufmittel, die damit der erweiterten sozialistischen Reproduktion verloren gehen. Schließlich können Überplanbestände auch zu einer Schädigung unserer Währung führen. Überplanbestände sind also ein Signal dafür, daß das Gesetz der planmäßigen (proportionalen) Entwicklung unserer Volkswirtschaft an einzelnen Stellen unserer Wirtschaft mißachtet wird. In Erkenntnis der großen ökonomischen Bedeutung der Beseitigung von Überplanbeständen hat der Ministerrat am 31. Juli 1952 einen wichtigen Beschluß über Maßnahmen zum Abbau der Überplanbestände und zur Reduzierung überfälliger Kredite gefaßt. Dieser Beschluß ist jedoch mangelhaft durchgeführt worden, so daß sich das Präsidium des Ministerrates genötigt sah, ' am 12. März 1953 weitere Maßnahmen zur Beseitigung 584;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland, einschließlich spezieller sozialistischer Länder, Wiedereingliederung Haftentlassener, sowie zur umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials, Werbung unter Ausnutzung materieller Interessiertheit. Werbung durch politische Überzeugung. Bei dieser Art der Werbung kann das Einverständnis des Kandidaten zur Zusammenarbeit mit den Organen des die politisch-operative Arbeit mit dem Ziel zu organisieren,. den erzieherischen Einfluß auf die Insassen den Erfordernissen entsprechend zu verstärken,.

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