Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 582

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 582 (NJ DDR 1953, S. 582); der sozialistischen Gesellschaft, die „Vermögensverhältnisse der sozialistischen Organisationen untereinander (der staatlichen Organisationen untereinander; zwischen staatlichen Organisationen und Kollektivwirtschaften oder anderen genossenschaftlichen und gesellschaftlichen Organisationen; der Kollektivwirtschaften sowie der anderen genossenschaftlichen und gesellschaftlichen Organisationen untereinander)“, die „VermögensVerhältnisse zwischen sozialistischen Organisationen und Bürgern“ und die „Vermögensverhältnisse der Bürger untereinander“.5) Die internationale Bedeutung des sowjetischen Zivilrechts beruht darauf, daß es in der Geschichte der Menschheit wie das gesamte sowjetische Recht das erste sozialistische Zivilrecht ist, ein Recht, das nicht nur gegenüber dem kapitalistischen Recht ein neuer und höherer Typ des Rechts ist, sondern von dem Recht aller auf den verschiedenen Formen des Privateigentums beruhenden Ausbeutergesellschaften grundlegend unterschieden ist. Im Lehrbuch ist dieser Unterschied des Wesens des sowjetischen Zivilrechts, sind seine ökonomischen, politischen und ideologischen Grundlagen und seine Prinzipien herausgearbeitet und den allgemeinen Wesensmerkmalen des kapitalistischen Privatrechts entgegengestellt worden. In dem Kapitel über die Hauptetappen des sowjetischen Zivilrechts, das in seiner Gliederung der Periodisierung der Geschichte der KPdSU (B), Kurzer Lehrgang, entspricht, ist anschaulich nachgewiesen, wie das sowjetische Zivilrecht, das von den ersten Tagen der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution an sozialistisches Recht war, in allen Perioden seiner Entwicklung der Realisierung der Politik des Sowjetstaates unter Führung der KPdSU diente, wie entsprechend den konkreten Aufgaben in den verschiedenen Phasen und Etappen der Entwicklung des Sowjetstaates die Zivilrechtsinstitute entstanden und sich entwickelten und dabei auch einzelne Rechtsinstitute, als sie ihre Funktion erfüllt hatten, ihre Bedeutung verloren, die Hauptaufgabe jedoch, der das sowjetische Zivilrecht dient, beim Aufbau des Sozialismus und beim allmählichen Übergang zum Kommunismus mitzuwirken, unveränderlich blieb6 7). Die Ausführungen dieses Kapitels sind nicht nur geeignet, das Studium der Geschichte der KPdSU zu vertiefen und hinsichtlich der Verwendung der Mittel des Zivilrechts zu konkretisieren, es eröffnet uns zugleich das Verständnis für den Prozeß der Entwicklung unseres demokratischen Zivilrechts und der Perspektiven seiner Weiterentwicklung. Von besonderer Bedeutung ist für uns hierbei das Studium der Geschichte des sowjetischen Zivilrechts in der ersten Phase der Entwicklung des Sowjetstaates, des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus. Das Lehrbuch vermittelt uns, wie im Zuge der Durchführung der Neuen ökonomischen Politik, der Industrialisierung und der Kollektivierung das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung zur Hauptmethode der Leitung der sozialistischen Wirtschaft entwickelt wurde und in immer neuen und weiteren Rechtsinstituten des Zivilrechts zum Ausdruck kam, wie die zivilrechtlichen Institute zur Festigung der Verbindung von Stadt und Land, der Arbeiterklasse und der werktätigen Bauernschaft, geschaffen wurden, in welchen Formen sich das Vertragssystem entwickelte und welche Erfahrungen mit seinen verschiedenen Formen gemacht wurden, in welchen Etappen der staatliche sozialistische Betrieb zur juristischen Person wurde,. Von historischer Bedeutung für die Schaffung aller sozialistischen Zivilgesetzbücher sind die Hinweise Lenins1), die er für die Ausarbeitung des Zivilgesetzbuchs der RSFSR gab, das am 1. Januar 1923 in Kraft getreten ist, noch heute gilt, dem die Zivilgesetzbücher aller anderen Unionsrepubliken entsprechen und das zum Vorbild der Zivilgesetzbücher der Länder der Volksdemokratie wurde. Seine Hinweise haben insbesondere die Regelung der Unwirksamkeit der Rechtsgeschäfte im sowjetischen Zivilrecht entscheidend bestimmt. Diese Regelung ist dadurch charakterisiert, daß alle Rechtsgeschäfte, die einen gesetzwidrigen Zweck verfolgen, auf Umgehung des Gesetzes oder auf offen- 5) Lehrbuch S. 12. C) vgl. Lehrbuch S. 54 ff. 7) Lehrbuch S. 73. sichtliche Schädigung des Staates gerichtet sind, unwirksam sind und daß bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen das auf Grund derartiger Rechtsgeschäfte Geleistete in das Staatsvermögen eingezogen wird. Hierunter fallen auch die Rechtsgeschäfte, die die staatliche Planung verletzen, sowie diejenigen, die statutenwidrig sind, d. h. die Rechtsgeschäfte, die die Grenzen überschreiten, die für die Tätigkeit jeder Organisation durch ihren Zweck und ihr Statut festgelegt sind. Diese Regelung war eine scharfe Waffe des sowjetischen Zivilrechts gegen alle Versuche der Kapitalisten und Privateigentümer in Stadt und Land, die Gesetze der Sowjetmacht zu verletzen. In der weiteren Entwicklung des sowjetischen Zivilrechts, nach der Vollendung des sozialistischen Aufbaus, wurde dieser Grundsatz auch auf Rechtsgeschäfte der sozialistischen Organisationen untereinander angewandt und das auf Grund derartiger Rechtsgeschäfte Geleistete, das ja Staatseigentum war und blieb, wurde ihren Umlaufmitteln entzogen. Unter den veränderten Verhältnissen wurde diese Regelung ein wirksames Instrument zur Erziehung zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und hat diese Bedeutung bis heute behalten. Die Geschichte des sowjetischen Zivilrechts in der zweiten Phase der Entwicklung des Sowjetstaates, nach der Liquidierung aller Ausbeuterklassen, nach der Vollendung des sozialistischen Aufbaus sowie in der Periode des allmählichen Übergangs zum Kommunismus, führt uns anschaulich vor Augen, wie mit den Mitteln des Zivilrechts die ständige Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen der Sowjetbürger gefördert wird und wie sie zugleich in der Entwicklung neuer und in der Ausgestaltung bestehender Institute des sowjetischen Zivilrechts Ausdruck findet. In dieser Phase kommt die wirtschaftlichorganisatorische und kulturell-erzieherische Funktion des Sowjetstaates voll zur Entfaltung, der Schutz des sozialistischen Eigentums tritt in den Vordergrund, das persönliche Eigentum und die persönlichen Rechte werden weiter ausgebaut und gefestigt. In diesem Kapitel ist auch die Entwicklung des sowjetischen Familienrechts enthalten. Das sowjetische Familienrecht, obwohl ein selbständiger, vom Zivilrecht durch den Charakter der von ihm geregelten gesellschaftlichen Verhältnisse unterschiedener Zweig des sowjetischen Rechts, wird im Lehrbuch (als selbständiger Teil im II. Band) mitbehandelt. Die Geschichte des sowjetischen Familienrechts zeigt die ständige Sorge des Sowjetstaates um die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Familie, um die Erziehung der jungen Sowjetmenschen, die Schaffung einer Reihe von Einrichtungen zum Schutze der Mütter und Kinder sowie den Kampf gegen leichtfertige Scheidungen. Dem 1950 erschienenen Lehrbuch des sowjetischen Zivilrechts konnten die genialen Erkenntnisse J. W. Stalins, die in seiner Arbeit „ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ enthalten sind, über den objektiven Charakter der ökonomischen Gesetze, die ökonomischen Grundgesetze des modernen Kapitalismus und des Sozialismus, die Lehre von der Warenproduktion im Sozialismus und der Rolle des Wertgesetzes in der sozialistischen Gesellschaft sowie über die Vorbedingungen des Übergangs vom Sozialismus zum Kommunismus noch nicht zugrunde gelegt werden. So werden im Lehrbuch einige unrichtige Thesen vertreten, wie z. B. die von der Anwendung des Wertgesetzes in „abgewandelter Form“8), es wird nicht zwischen dem ökonomischen Gesetz der planmäßigen, proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft und den juristischen Gesetzen der Volkswirtschaftspläne unterschieden, und insbesondere konnte die umwälzende Erkenntnis J. W. Stalins,, daß die Produktionsmittel im wirtschaftlichen Umlauf innerhalb der Sowjetunion aufhören, Waren zu sein, und nur die äußere Hülle von Waren behalten, für die Analyse der Institute des sowjetischen Zivilrechts nicht ausgewertet werden. Für uns ist die Aneignung der konkreten Erkenntnisse, die das Lehrbuch vermittelt, eine der Voraussetzungen, um an der Lösung der zivilrechtlichen Fragen, die auf Grund der Arbeit J. W. Stalins zu überprüfen und weiterzuentwickeln sind, mitzuarbeiten,. 582 8) Lehrbuch S. 16, 174.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 582 (NJ DDR 1953, S. 582) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 582 (NJ DDR 1953, S. 582)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der zu Fragen der Untersuchungshaft PrB - Gemeinsame Anweisung des Generalstoatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der die Auswertung von vielfältigen Publikationen aus der DDR. Sie arb eiten dabei eng mit dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X