Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 576

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 576 (NJ DDR 1953, S. 576); Der neue Kurs und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft Von Dr. ERNST MELSHEIMER, Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Die Entschließung der 15. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands präzisiert noch einmal das Wesen des neuen Kurses, der durch die Beschlüsse des Politbüros vom 9. Juni und des Ministerrats vom 11. Juni 1953 eingeleitet worden ist, und stellt der Partei der Arbeiterklasse und damit unserem Staat, in dem die Arbeiterklasse den entscheidenden Einfluß besitzt, neue, große Aufgaben, in deren Erfüllung sich der neue Kurs verwirklicht. Diese Entschließung spricht an vielen Stellen von der Notwendigkeit der weiteren Festigung der demokratischen Ordnung und der strikten Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit; sie fordert Verbesserung der Arbeit der Justiz und entschiedenen Kampf gegen die Feinde unserer Ordnung, insbesondere gegen die Kriegshetzer und Provokateure sowie gegen die von den Amerikanern organisierte und finanzierte Untergrundbewegung, die, wie der 17. Juni bewiesen hat, in unserer Republik vorhanden ist und, ebenso wie eine Reihe von Agenturen des Ostbüros, Brandleristische Spionagegruppen, Trotzkisten und SAP-Gruppen, auch heute noch ihr Unwesen treibt; die Entschließung fordert von allen Exekutivorganen unseres Staates einen systematischen Kampf um den Schutz der Interessen der Werktätigen und strenge Ahndung jedes Versuchs, die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Bürger zu verletzen. I Hier sind wir Staatsanwälte unmittelbar angesprochen. Für uns gilt es, unsere Arbeit entschieden zu verbessern,, aus den in der Vergangenheit gemachten Fehlern zu lernen und zukünftigen Fehlern vorzubeugen. Für uns als die vom Gesetz berufenen Hüter der demokratischen Gesetzlichkeit gilt es vor allem, in unserer eigenen Tätigkeit die strengste Gesetzlichkeit zu wahren. Wir müssen mehr als bisher auf der strikten Innehaltung der Untersuchungsfristen bei uns selbst und bei den von uns beaufsichtigten Untersuchungsorganen bestehen,. Wir müssen unsere Aufsicht gegenüber allen Untersuchungsorganen weit effektiver gestalten. Wir müssen und das gilt nicht zuletzt von der Obersten Staatsanwaltschaft die Tätigkeit der uns unterstellten Staatsanwälte erheblich besser lenken, anleiten und kontrollieren, als es bisher geschehen ist; hier müssen in Zukunft bessere Wege gegangen, neue Methoden gefunden werden, wobei insbesondere an die Einrichtung ständiger Instrukteure der Obersten Staatsanwaltschaft bei den Bezirksstaatsanwälten zu denken ist. Strengste Gesetzlichkeit und Schutz der Rechte der Bürger bedeutet für uns Staatsanwälte vor allem, daß wir uns bewußt sein müssen, welch schweren Eingriff in die Lebenslage jedes Bürgers es bedeutet, vor einem Gericht der Republik angeklagt oder gar in Untersuchungshaft genommen zu werden. Sorgfältigste Prüfung des Sachverhalts, eingehende Beschäftigung auch mit der Person des Beschuldigten sind oberste Pflicht des Staatsanwalts, bevor er anklagt oder gar richterlichen Haftbefehl erwirkt. Gesetzlichkeit und Schutz der Rechte der Bürger erfordern auch, daß Schluß gemacht wird mit den Verzögerungen bei der Entlassung aus der Straf- und Untersuchungshaft; hier liegt eine wichtige Aufgabe für die Staatsanwälte, die die Aufsicht über die Haft- und Strafvollzugsanstalten ausüben. Aus den in der Vergangenheit gemachten Fehlern zu lernen und auf Grund der so gewonnenen Erkenntnisse den neuen Kurs kühn, verantwortungsbewußt und unbeirrt zu geben, das lehrt uns die Entschließung der 15. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands,. Wie zahlreich und wie schwer unsere Fehler waren, das haben wir Staatsanwälte gesehen, als wir in Durchführung des neuen Kurses auf Grund der Ministerratsbeschlüsse vom 11. Juni 1953 die Entlassung von Tausenden von Untersuchungs- und Strafgefangenen aus der Haft veranlaßten. Wir haben uns formal an die Gesetze gehalten und unterschiedslos, insbesondere ohne genügende Würdigung der Persönlichkeit des Beschul- digten, angeklagt, wenn äußerlich der Tatbestand des Gesetzes erfüllt war, ohne nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes zu fragen, ohne zu beachten, daß wir als Staatsanwälte in einem Staat der Werktätigen dazu berufen sind, den Standpunkt der Arbeiterklasse durchzusetzen, und daß unser juristisches Denken sich nicht loslösen kann von dem obersten Gebot, für diesen Staat, für die Arbeiterklasse streng parteilich zu denken. Wir haben bei der Anwendung des Art. 6 unserer Verfassung oft genug das Objekt verkannt und generalisierend diese Vorschrift auch in Fällen angewandt, in denen sich der Angriff nicht gegen die Grundlagen unseres Staates richtete; das beweist eine Reihe von Entlassungen solcher Strafgefangener, die nach Art. 6 verurteilt worden waren und denen in Auswirkung des neuen Kurses nach § 346 StPO bedingte Strafaussetzung gewährt wurde. Wir haben das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums auch auf kleine und kleinste Verstöße angewandt, ohne zu sehen, daß es in einem Staat der Arbeiter und Bauern unmöglich ist, die Spitze dieses Gesetzes mit seinen schweren Mindeststrafen gerade gegen die Arbeiter zu richten, und ohne die materiellrechtliche Bedeutung des § 153 der alten Strafprozeßordnung zu erkennen, der es ermöglicht, bei geringer Gesellschaftsgefährlichkeit von der Strafverfolgung abzusehen. Hier trifft die größte Verantwortung die Oberste Staatsanwaltschaft, die trotz der aus der Kreis- und Bezirksebene vorliegenden Warnsignale sich viel zu spät entschlossen hat, von der undifferenzierten Anwendung dieses Gesetzes abzugehen. Wir haben das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels mit seinen schweren Mindeststrafen vielfach auch auf geringfügige Straftaten angewandt, obwohl das Oberste Gericht schon in seiner Entscheidung vom 12. Juli 1951 (OGSt Bd. 2 S. 199) unter Hinweis auf die Präambel des Gesetzes den Weg gezeigt hatte, auf dem man solche grob unbilligen Verurteilungen vermeiden kann. Wir haben schließlich oft das schwere Geschütz des § 1 Abs. 1 der Wirtschaftsstrafverordnung angewandt in Fällen, die eine solche Anwendung nicht verdienten. Bei aller Anerkennung der Fehler der Vergangenheit muß, so glaube ich, eines betont werden: Wir Staatsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik haben damals bei unseren Anklagen aus der Wirtschaftsstrafverordnung, insbesondere gegen nichtablie-fernde Großbauern und gegen Unternehmer wegen Nichtzahlung von Steuern, aber auch in unserer Anwendung des Handelsschutzgesetzes und des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums geglaubt, durch eine solche Anklagepolitik dem Ziel zu dienen, das uns die Generallinie der Partei der Arbeiterklasse gewiesen hat: In der Deutschen Demokratischen Republik mit der Errichtung der Grundlagen des Sozialismus zu beginnen. Wir erkennen-j e tzt, daß wir falsch gehandelt haben, und es ist nicht gut, wenn ein Staatsanwalt sich heute darauf beruft, daß er „schon immer erkannt“ und „schon immer gesagt“ habe, wir seien auf dem falschen Weg. Die Generallinie der Partei der Arbeiterklasse war und bleibt richtig, wie die Entschließung der 15,. Tagung des Zentralkomitees ausdrücklich feststellt. Falsch war, wie dort betont wird, der „Weg der beschleunigten Lösung der Aufgabe ohne entsprechende Berücksichtigung der realen inneren und äußeren Voraussetzungen“, falsch war „der Versuch der Verdrängung und Liquidierung des städtischen Mittel- und Kleinbürgertums sowie der Großbauernschaft auf dem Lande“. * II Wir sind auf dem Weg, der zur Verwirklichung des neuen Kurses führt, schon ein tüchtiges Stück vorangekommen. Das zeigt sich in der Anklagepraxis unserer Staatsanwälte auf allen Sachgebieten. Es wird nicht mehr undifferenziert nach Artikel 6 unserer Verfassung angeklagt, wo es sich nicht um Angriffe gegen die Grundlagen unseres Staates, sondern nur um Angriffe gegen die Tätigkeit der Organe 576;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 576 (NJ DDR 1953, S. 576) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 576 (NJ DDR 1953, S. 576)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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