Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 546

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 546 (NJ DDR 1953, S. 546); mit denjenigen wesentlich unterstützt, die von Hitler unter Ausnutzung ihrer nationalen Empfindungen in die Irre geführt wurden. Dann aber kam das nach der Entfesselung des 2. Weltkrieges Ungeheuerliche: der heimtückische Überfall der Hitlerarmee auf die friedliche Sowjetunion. Trotz heroischer Anstrengungen vermochte die unter härtester Illegalität kämpfende Partei nicht, die Massen zum Widerstand zu bewegen. „Die Deutsche Arbeiterklasse war nicht imstande, die Kriegsvorbereitungen des Hitlerfaschismus zu durchkreuzen und den Überfall auf das Land des Sozialismus zu verhindern. Das war das Furchtbarste“, schreibt. Walter Ulbricht.5) Während die Sowjetarmee harte, vernichtende Schläge gegen die Naziarmee austeilte, wurde, wie Walter Ulbricht darlegt, alles unternommen, um die deutschen Soldaten und Offiziere zum Nachdenken zu bringen, sie zur Niederlegung der Waffen, zum Überlaufen zu veranlassen und sie zum Kampf für die Beendigung des Krieges, für den Frieden zu gewinnen. Bis in die Schneelöcher von Stalingrad führt Walter Ulbricht 1942 diese Arbeit. Der nationale Appell für die Abwendung der Katastrophe durch die offene Kapitulation entgegen Hitlers Befehl findet allmählich, S) Band H S. 257. aber nur vereinzelt Widerhall, meistens erst in den Kriegsgefangenenlagern. Das Nationalkomitee „Freies Deutschland“ entsteht, an dessen Arbeit und Führung Walter Ulbricht maßgebenden Anteil nahm, wie zahlreiche Artikel und Ansprachen zeigen. Aber die Hitlerbestie mußte, wie Stalin ankündigte, bis in ihre Höhle verfolgt und konnte erst in den Straßen Berlins zerschmettert werden. Damit wurden die Voraussetzungen für die Wiederherstellung des Friedens und für einen demokratischen Neuaufbau Deutschlands geschaffen. Die letzten, wiederum außerordentlich methodischen Arbeiten im zweiten Band der Sammlung der Reden und Aufsätze Walter Ulbrichts zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung behandeln ganz programmatisch die umfassende Tätigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands bis zur Herstellung der Einheit der Arbeiterklasse durch den Zusammenschluß mit der Sozialdemokratischen Partei zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Diese Einheit bildet zugleich die Garantie für die Schaffung eines wahrhaft demokratischen und friedliebenden Deutschland. „Ein neues Blatt in der Geschichte Deutschlands ist aufgeschlagen.“ (Eine Würdigung des dritten Bandes folgt in einem der nächsten Hefte der „Neuen Justiz“.) Für eine Beschleunigung der Verfahren in Zivil- und Familienrechtssachen Von GERHARD HÄUSLER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Die Tätigkeit unserer Gerichte in Zivil- und Familienrechtssachen hat für die Durchführung des neuen Kurses eine besondere Bedeutung. Durch schnelle und sorgfältige Führung dieser Verfahren, in denen über materielle und persönliche Interessen der Beteiligten entschieden wird, sowie durch gut begründete Entscheidungen müssen die Gerichte dazu beitragen, das Vertrauen der werktätigen Bevölkerung zur Politik unserer Regierung weiter zu festigen. Auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts ist die Beschleunigung der Verfahren ein Schwerpunkt in der Arbeit unserer Gerichte. Seit der Veröffentlichung des Artikels von A r t z t „Über die richterlichen Pflichten bei der Leitung von Zivilprozessen“ in NJ 1952 S. 605 ff. hat sich bei vielen Gerichten das Bemühen um eine Beschleunigung der Verfahren entfaltet, so daß die Arbeitsergebnisse der Gerichte im vergangenen Halbjahr eine allgemeine Verkürzung der Dauer der Zivilprozesse und eine Senkung der Reste erkennen lassen. Gleichwohl ist bei einer Anzahl von Gerichten die Bearbeitungsdauer bei Zivil- und Eheprozessen noch außerordentlich lang. Einige Gerichte haben bereits gute Ergebnisse erzielt: Beim Kreisgericht Eisenach wurde die durchschnittliche Dauer der Verfahren in Ehesachen von 5l/i auf 3 Monate, in den übrigen Sachen von 6 auf Monate und in Verfahren, an denen Rechtsträger von Volkseigentum beteiligt sind, auf durchschnittlich 4 Monate gesenkt. Beim Kreisgericht Sondershausen werden die meisten Verfahren in weniger als 3 Monaten beendet. Das Kreisgericht Aue hat im ersten Quartal 1953 80®/o aller Zivilsachen in 6 Wochen erledigen können. Bei vielen Gerichten wurden neue Arbeitsmethoden entwickelt. Zunächst hat sich gezeigt, daß die Durchführung der Verfahren oft durch Mängel im technischen Arbeitsablauf der Gerichte verzögert wird. So wird z. B. die Frist zur Wiedervorlage der Akten manchmal um mehr als eine Woche überschritten, die Weiterleitung der Akten an ein anderes Gericht, besonders an das Bezirksgericht nach Einlegung der Berufung, erfolgt oft sehr schleppend, Termine werden unnötig weit hinausgeschoben, in einigen Fällen bis zu 3 Monaten nach Eingang der Klage, die Ladungfristen werden nicht gewahrt, man vergißt, einen Zeugen zu laden. Diese und ähnliche Dinge, die meist auf Unachtsamkeit und einer falschen Arbeitsorganisation in der Geschäftsstelle beruhen, stehen einer schnellen Beendigung des Verfahrens natürlich im Wege. Eine exakte Arbeit der Geschäftsstelle und eine gute Organisation des technischen Arbeitsablaufs sind die Voraus- setzung für die schnelle Durchführung der Verfahren. Es ist daher richtig, wenn sich die Gerichte mit diesen Fragen beschäftigen und bei den Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren auch die Verbesserung des technischen Arbeitsablaufs vorsehen. Da gibt es viele gute Beispiele. Es ist zweckmäßig, sofort mit der Klageschrift die Ladung zum Termin zuzustellen. Den Schriftverkehr kann man, wenn es sich um Anfragen bei Rechtsanwälten, staatlichen Dienststellen und Sachverständigen handelt, durch Benutzung des Fernsprechers einschränken. Die Protokolle können während der Verhandlung gleich mit Durchschlägen geschrieben und den Parteien nach Beendigung des Termins ausgehändigt werden. Die Beschleunigung der Verfahren ist jedoch nicht allein und nicht in erster Linie eine technische Angelegenheit. Die entscheidende Voraussetzung zur schnellen und besseren Durchführung der Zivilver-verfahren ist die Qualifizierung der Richter, die diese Verfahren leiten. Die Hauptursache für die schleppende Bearbeitung der Zivil- und Familienrechtssachen sind die mangelnden Kenntnisse vieler Richter auf dem Gebiet des Verfahrensrechts sowie des materiellen Zivil- und Familienrechts. Hier muß man daher ansetzen, um wirkliche Erfolge zu erzielen, die zu einer ständigen Verbesserung der Prozeßführung beitragen. An einigen Beispielen soll deutlich gemacht werden, wie die mangelnde Beherrschung des Zivilprozeßverfahrens zur Prozeßverschleppung führt. Manche Gerichte setzen im Arrestverfahren besonders Termin zur Beweisaufnahme an, obwohl nach § 920 Abs. 2 ZPO der Einspruch und der Arrestgrund nur glaubhaft zu machen sind. Ein anderes Gericht berücksichtigt nicht die Vorschrift des § 767 Abs. 2 ZPO und läßt außer acht, daß nach den eigenen Behauptungen des Klägers der Einwand der Aufrechnung bereits vor Erlaß des Urteils hätte geltend gemacht werden können. Erst nach sechs Terminen kommt es zur Klagabweisung. In einer Unter-baltssache wurde die Beweiserhebung über die vom Verklagten bereits im ersten Schriftsatz vorgetragene Behauptung, daß die Klägerin arbeitsfähig sei und sich selbst unterhalten könne, erst im achten Termin angeordnet. Ein Kreisgericht führte in einem Rechtsstreit über ein Arbeitsverhältnis nach Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klage einen Termin durch, zu dem die Parteien nicht erschienen. Daraufhin wurden Klage und Ladung nochmals öffentlich zugestellt. Dann wurde eine Prozeßgenehmigung nach § 4 der 2. DurchfBest. zum Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs angefordert. 5 46;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 546 (NJ DDR 1953, S. 546) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 546 (NJ DDR 1953, S. 546)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Traditionsarbeit in der Abteilung und deren Erziehungswirksamkeit. Der Kampf um die Verleihung eines revolutionären Ehren- namens. Die Errichtung, Gestaltung und Nutzung von Traditionsstätten Formen, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X