Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 524

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 524 (NJ DDR 1953, S. 524); Der erfolgreiche Versuch Schneiders, das für die Arbeitsgerichte und die Arbeitsrechtswissenschaft gleichermaßen wichtige Problem der materiellen Verantwortlichkeit wissenschaftlich untersucht und für die Behandlung dieser Frage den Gerichten und Betriebsleitern wertvolle Anregungen gegeben zu haben, fand seine Anerkennung durch die Bewertung der Dissertation mit dem Prädikat „sehr gut“ durch den wissenschaftlichen Rat der Juristenfakultät. HERBERT TAUSCHER, Wiss. Assistent am Institut für Arbeitsrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig Zur Frage der Haftung für Invenlurmanki Bericht über eine Tagung der Bezirksverwaltung der HO-Kreisbetriebe Gera Am 5. August 1953 fand in Gera eine Tagung über Fragen der Haftung für Minusdifferenzen in den Verkaufsstellen der HO und der Konsumgenossenschaften statt, an der außer Verkaufsstellenleitern und Verkäufern, die bereits einen sog. „Kollektivhaftungsvertrag“ abgeschlossen hatten, Justitiare der HO des Bezirks Gera und der Zentralen Leitung der HO-Kreisbetriebe, Vertreter des FDGB-Zentralvorstandes, des Ministeriums für Arbeit, des Ministeriums für Handel und Versorgung sowie Vertreter der HO-Wismut teilnahmen. Die Grundlage der lebhaft geführten Diskussion war die außerordentlich brennende Frage nach der Beseitigung der Minusdifferenzen in den HO- und Konsumverkaufsstellen. In diesem Zusammenhang wurde über die in den Fachzeitschriften zu diesem Thema veröffentlichten Beiträge*) sowie über den Entwurf eines von der Zentralen Leitung der HO-Kreisbetriebe vorgelegten „Brigadevertrages“ diskutiert. Erfreulich war vor allem, daß die Beratung gemeinsam mit dem in der Praxis stehenden Verkaufspersonal und mit Theoretikern des Arbeitsrechts geführt wurde. Das Ergebnis der Tagung kann indessen nicht befriedigen. Viele der Diskussionsbeiträge gingen von der Frage der Beseitigung der Minusdifferenzen aus. Als Grundlage diente dabei unrichtigerweise ein Vertragsentwurf über die kollektive Verantwortung und die kollektive Haftung der Verkaufsbrigaden. Richtigerweise hätte man über die Schaffung der Voraussetzungen für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung diskutieren und damit helfen sollen, die individuelle Verantwortung zu entwickeln. Es wäre notwendig gewesen, über Stalins Arbeit „Neue Verhältnisse neue Aufgaben Arbeitsorganisation“ zu sprechen. Das geschah jedoch nicht. Der Weg zur Beseitigung von Mankofällen kann nicht im Abschluß von „Kollektivhaftungsverträgen“ oder sog. „Brigadeverträgen“ gesehen werden. Mit derartigen Verträgen deckt man die Ursachen der Minusdifferenzen nur zu und läßt die vorhandenen und unzulänglichen Arbeitsmethoden bestehen, beseitigt aber nicht die Quellen des unserem staatlichen und genossenschaftlichen Handel zugefügten Schadens. Immerhin ergab eine Analyse der Minusdifferenzen, daß eine bessere Arbeitstechnik und Arbeitsorganisation, eine gewissenhafte Warenannahme und betriebliche Sicherung der Warenbestände, eine konkrete Verteilung der Aufgabenbereiche an jeden einzelnen Angestellten die Gefahren für die Verkaufskräfte auf ein Mindestmaß herabsetzt und zur Beseitigung von Minusdifferenzen führt. Nur die Durchführung des Prinzips der persönlichen Verantwortlichkeit wird zur Bewußtseinsänderung sowohl der Angestellten wie auch der verantwortlichen Leiter beitragen. Die persönliche Verantwortung ist nicht teilbar. Die Handelsorgane unseres Staates müssen mittels neuer Arbeitsmethoden und konkreter Anleitung die persönliche Verantwortlichkeit auf jeden Arbeitsgang übertragen und durch Geschäftsverteilungspläne und Arbeitspläne abgrenzen. Durch „Kollektivhaftungsverträge“ dagegen wird eine nicht zu verantwortende Minderung, unter Umständen sogar die völlige Beseitigung des Prinzips der persönlichen Verantwortlichkeit erreicht. Der Diskussionsbeitrag einer HO-Verkaufsstellen-leiterin, die seit längerer Zeit einen „Kollektivhaftungsvertrag“ abgeschlossen hat, zeigte, wohin es führt, *) z. B. „Der Handel" 1953 S. 291 und „Neue Justiz“ 1953 S. 95, 201. 5 24 wenn derartige, der demokratischen Gesetzlichkeit widersprechende Verträge abgeschlossen werden: Die Kollektivhaftung verschleiert und verschiebt die eigene Verantwortung der Betriebsleitung auf das Verkaufskollektiv, und das führt zur Zersetzung der kollektiven Zusammenarbeit, begünstigt die Gleichmacherei und fördert den Schlendrian verschiedener Mitarbeiter. Wollte man den „Kollektivhaftungsverträgen“ das Wort reden, so wäre das ein Zurückweichen vor notwendigen technischen Neuerungen und fortschrittlichen Organisationsmethoden. Einfach unsachlich ist die Behauptung, daß nur die Verkaufskräfte, nicht aber die Leitung Minusdifferenzen verursachen könnten und daß deshalb nur die Verkaufskräfte die Differenzen zu verantworten hätten. Der Vertreter des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Handel erkannte ganz richtig, daß derartige Verträge, gleich welchen Namen sie tragen, justiz- wie wirtschaftspolitisch nicht zu verantworten sind und im Widerspruch zu dem Grundprinzip der Lehre von der Verantwortlichkeit stehen. Ohne Schuld keine Strafe. Genauso kann aber auch ein Schadensersatzanspruch der HO und der Konsumgenossenschaften gegen Angestellte nur auf schuldhaftes Verhalten gegründet werden. Das Schreiben des Ministeriums der Justiz an das Ministerium für Handel und Versorgung Verwaltung der HO-Kreisbetriebe trug wesentlich dazu bei, das Ergebnis der Tagung im Rahmen der demokratischen Gesetzlichkeit zu halten. In dem Schreiben heißt es: „Jedes Mitglied einer Verkaufsbrigade auch der Leiter der Brigade ist nur für die von ihm schuldhaft begangenen Pflichtverletzungen verantwortlich. Eine unzulässige, wenn auch anders lautende Vereinbarung liegt auch dann vor, wenn, wie von der Verwaltung der HO-Kreisbetriebe vorgeschlagen, die sogenannte kollegiale Haftung beschlossen wird; denn eine Vereinbarung der einzelnen Mitglieder mit dem Leiter der Verkaufsbrigade des Inhalts, daß der Leiter allein haftet und die übrigen Mitglieder im Innenverhältnis anteilig beitragen müssen, kommt im Ergebnis der Kollektivhaftung gleich.“ Darüber hinaus ist festzustellen, daß die bestehenden und die noch beabsichtigten „Kollektivhaftungsverträge“ der demokratischen Gesetzlichkeit widersprechen und insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes der Arbeit und der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft verletzen. Die Mehrheit der Tagungsteilnehmer sprach sich denn auch gegen die Kollektivhaftung aus. Unverständlich bleibt deshalb das Suchen der Bezirksverwaltung der HO-Kreisbetriebe Gera nach neuen Formen von Haftungsverträgen sowie die Absicht des Vertreters des Ministeriums für Arbeit, wegen der Frage der Haftung beim Obersten Gericht nochmals vorstellig zu werden. Richtig dagegen ist der Beschluß, eine Analyse über die bestehenden Mängel in der Arbeitsorganisation, welche die Ursachen der hohen Minusoder Mankodifferenzen bilden, zu fertigen und zu veröffentlichen und aus einer solchen Analyse die für die Beseitigung der Manki nötigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Daß die Beseitigung der Manki möglich ist, haben die Kollegen verschiedener HO-Verkaufsstellen durch grundlegende Änderung ihrer bisherigen Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs bereits bewiesen. HERBERT WOLF, Staatsanwalt des Bezirks Gera;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 524 (NJ DDR 1953, S. 524) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 524 (NJ DDR 1953, S. 524)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung der inoffiziellen Arbeit zu sichern. Deshalb muß die Überprüfung und Kontrolle zu einem ständigen Arbeitsprinzip der operativen Mitarbeiter werden und sich sowohl auf die als auch auf die erstrecken. Das nochmals zu erwähnen ist deshalb notwendig, um einer zum Teil vorhandenen kampagnenhaften Arbeit entgegenzuwirken. Ausgehend von der generellen Zielstellung der Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Sicherheit aller an der Lösung eines; gern nsa men operativen Auftrages mitwirkenden von der Zuverlässigkeit und Sicherheit jedes einzelnen abhäng.

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