Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 516

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 516 (NJ DDR 1953, S. 516); zweiten Instanz“, wozu dann ein Kollege des Bezirksgerichts Stellung nehmen wird. Weiterhin haben wir in dem neuen Arbeitsplan vorgesehen, mit den Direktoren über folgende Probleme zu sprechen: 1. Anleitung der Kollegen, 2. Geschäftsablauf der Kreisgerichte, 3. Tätigkeit des Gerichtsvollziehers, 4. Auswertung der Statistik. Da es sich ergeben hat, daß unsere Richter insbesondere im Zivilrecht Schwierigkeiten haben, was bedingt ist durch die Spezialisierung der Richter in dem ehemaligen großen Amtsgericht Leipzig, haben wir in der Justizverwaltungsstelle eine Konsultationsstunde für das Zivilrecht eingerichtet. Hier können an jedem zweiten Mittwoch die Richter des Bezirkes mit ihren Zivilakten hinkommen und sich Rat und Hilfe bei schwierigen Rechtsproblemen holen, die dann in gemeinsamer Diskussion einer Klärung zugeführt werden. An dieser Konsultationsstunde nimmt ein Vertreter der Justizverwaltungsstelle, ein Vertreter des Zivilrechtsinstituts der Karl-Marx-Universität und, wenn möglich, ein Vertreter des Bezirksgerichts teil. Die Konsultationsstunden wurden bisher dreimal durchgeführt mit durchschnittlich je sechs ratsuchenden Kollegen. Dabei zeigt es sich, daß von einigen Kollegen die „Neue Justiz“ nicht ausgewertet worden ist. Wir nahmen diese Feststellung zum Anlaß, alle Kollegen zum intensiven Studium unserer Fachzeitschrift anzuhalten. Nach den ersten vier Monaten des Bestehens der Kreisgerichte haben wir aus dem Tätigkeitsbericht die Schlußfolgerung gezogen, daß es notwendig ist, die technische Arbeit bei den Gerichten zu verbessern. Da seitens des Ministeriums der Justiz eine zusammenfassende Darstellung über die Tätigkeit der Sekretäre noch nicht vorhanden ist, haben wir eine Brigade bei der Justizverwaltungsstelle gebildet, die die Tätigkeitsmerkmale des Kreisgerichts zusammenfaßt. Dieser Brigade gehören außer einem Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle 6 Sekretäre der Kreisgerichte an, und zwar drei aus den Kreisgerichten der Stadtbezirke und drei aus den Kreisgerichten der Landkreise. Diese Brigade hat darüber hinaus nun die Aufgabe, die Tätigkeitsmerkmale bzw. Tätigkeitsgebiete für jeden einzelnen Mitarbeiter im Gericht festzulegen. Die Kollegen der Brigaden arbeiten an dieser Aufgabe gern mit, da wir feststellen konnten, daß ihnen dadurch eine wesentliche Hilfe zuteil wird. Die Brigade arbeitet nach einem festen Arbeitsplan und tritt vierzehntäglich zusammen. Neu eingeführt wurde von uns : 1. die repräsentative Berichterstattung, 2. die organisierte Selbstkontrolle, 3. die Schnellinformationen. Zu 1: In Zukunft hat je ein Gericht einen Monat lang sämtliche gefällten Entscheidungen der Justizver- waltungsstelle einzureichen, die sie an das Bezirksgericht zur Auswertung gibt. Die Gerichte werden im voraus auf ihre Übersendungspflicht hingewiesen und werden besonders bemüht sein, ihre Urteile sorgfältig und gut zu begründen. Die mit Auswertungsbericht vom Bezirksgericht an uns zurückgegebenen Entscheidungen werden dann in der nächsten Direktoren- bzw. in der kleinen Richterdienstbesprechung ausgewertet. Zu 2: Richterdienstbesprechungen werden in kleinem Rahmen organisiert, d. h. die Richter einiger Kreisgerichte kommen regelmäßig zusammen (neben den Richterdienstbesprechungen im Bezirksmaßstab) und tauschen in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Justizverwaltungsstelle die Probleme der Praxis aus. Außerdem soll ein Teil der kleinen Richterdienstbesprechungen dazu verwendet werden, Urteile der Kollegen zu besprechen, um daraus bestimmte Lehren für die weitere Arbeit zu ziehen. Wir haben deshalb jeden Richter verpflichtet, ab 17. August 1953 ein von ihm in der folgenden Woche gefälltes Urteil an einen anderen Richter auszuhändigen, der dieses in der gleichen Woche zu überprüfen hat. Die mit Urteilskarte versehenen Urteile werden nach der Auswertung dem Leiter der Richterdienstbesprechung übergeben, der aus den gesamten ihm vorliegenden Urteilen ein Zivilurteil und ein Strafurteil auszuwählen hat, das in der Richterdienstbesprechung zu behandeln ist, eventuell unter Beiziehung von Entscheidungen des Bezirksgerichts oder des Obersten Gerichts unserer Republik. Die Protokolle der Richterdienstbesprechungen sind mit den ausgewerteten Urteilen der Justizverwaltungsstelle zu übersenden. Zu 3: Die Schnellinformationen sollen einen guten Überblick über die Arbeit der Kreisgerichte und über besondere Vorkommnisse vermitteln. Die Justizverwaltungsstelle will durch die Schnellinformation in die Lage versetzt werden, mit den auf der Bezirksebene entsprechenden Stellen in Verbindung treten und Abhilfe schaffen zu können. Beispiel: Treten in einem Kreis viel Kohlendiebstähle zutage, so ist es notwendig, nachzuprüfen, ob dieser Kreis bei der Kohlenversorgung eventuell nicht ausreichend beliefert worden ist. Diese Sachen sollen, nachdem sie dem Gericht bekannt geworden sind, sofort schriftlich der Justizverwaltungsstelle gemeldet werden unter Mitteilung aller Tatsachen, die das Gericht unternommen hat, um den auftretenden Übelstand abzuändern. Verantwortlich für die Schnellinformation ist der Direktor. Wir sind uns darüber klar, daß diese Methode noch keine endgültige Lösung bedeutet. Doch werden wir auf den gemachten Erfahrungen aufbauend weitere Maßnahmen finden, die zur Verbesserung der Qualifikation unserer Richter und damit der Rechtsprechung überhaupt führen. Dabei wird uns allerdings das Ministerium der Justiz auch unterstützen müssen. Zum Prozeß Rosenberg Wir entnehmen einer Flugschrift der VDJD die folgenden kurzen Auszüge aus den Erklärungen der drei bei der letzten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in Sachen Rosenberg überstimmten Richter, zu deren Verständnis wir folgendes vorausschicken: Nachdem das Oberste Gericht der USA alle Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen mangelnder Schuldbeweise ohne Prüfung zurückgewiesen hatte, wurde von der Verteidigung geltend gemacht, daß ein anderes als das der Entscheidung zugrunde gelegte Gesetz hätte zur Anwendung kommen müssen, nämlich das Gesetz über Atomspionage von 1946. Dieses Gesetz läßt die Todesstrafe nur dann zu, wenn die Geschworenenbank (die sonst im amerikanischen Rechtssystem nur über Schuld oder Unschuld, nicht aber über die angemessene Strafe zu entscheiden hat) ausdrücklich die Verhängung der schwersten Strafe den Richtern empfiehlt. Im Prozeß Rosenberg aber wurde eine solche Empfehlung von der Geschworenenbank nicht erteilt; die Verantwortung für die Verhängung der Todes- strafe die noch nie in USA für Spionagedelikte ausgesprochen war trägt allein der Vorsitzende des Gerichts erster Instanz, Richter Kaufmann. Auf diese Rechtslage haben die überstimmten Richter ihr Urteil gestützt und folgendermaßen argumentiert: Richter Douglas : „Die nüchterne Wahrheit ist, daß für das, was die Rosenbergs taten, nur auf Empfehlung der Geschworenenbank die Todesstrafe hätte verhängt werden dürfen.“ Richter Frankfurter: „Eine Meinung über einen Fall niederzulegen, der zwei Menschenleben bedeutet, nachdem sich über ihnen schon der Vorhang gesenkt hat, hat den Anschein pathetischer Nutzlosigkeit. Aber auch die Geschichte stellt ihre Forderungen. 516;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 516 (NJ DDR 1953, S. 516) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 516 (NJ DDR 1953, S. 516)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

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